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Zypries will weiterhin gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig wie Ehen behandeln

Mittwoch 10. Juni 2009 von Medrum


Medrum

Zypries will weiterhin gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig wie Ehen behandeln
Bundesjustizministerin spricht sich zum 60-jährigem Jubiläum für Änderung des Grundgesetzes aus

Justizministerin Brigitte Zypries hat sich zum 60. Jahrestag des deutschen Grundgesetzes erneut dafür ausgesprochen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen. Dies schrieb sie in einer Beilage zur FAZ vom 22.05.09.

Zypries begründet ihren erneuten Vorstoß der FAZ zufolge mit dem Argument, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner den „gleichen Respekt und die gleiche Anerkennung verdienen wie Ehepartner“. Deswegen plädiert sie dafür, homosexuelle Lebenspartnerschaften wie die Ehe unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes zu stellen und strebt dafür eine Änderung des Grundgesetzes an.

Es ist seit langer Zeit Ziel der deutschen Justizministerin, gleichgeschlechtliche Partnerschaften in jeder Hinsicht der Ehe gleichzustellen (MEDRUM berichtet wiederholt darüber). Dazu führte der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages bereits 2008 eine Anhörung durch, bei der sich die geladenen „Sachverständigen“ und „Experten“ mehrheitlich für eine völlige Gleichstellung aussprachen. Befragt wurden in dieser Anhörung:

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), auch tätig als Berater von Volker Beck;

der Jurist Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, vom Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, seine Veröffentlichungen weisen ihn besonders als Experten für das Erbrecht aus;

die Juristin Prof. Dr. iur. Ingeborg Schwenzer, Ordinaria für Privatrecht der Juristischen Fakultät Universität Basel, u.a. Mitglied der Trägerschaft des Graduiertenkollegs Gender Studies der Universität Basel;

die Juristin Prof. Dr. Nina Dethloff, Universitätsprofessorin für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht vom Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht Universität Bonn, sie ist seit 2006 auch Ad-hoc-Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ihre Forschungsschwerpunkte: Deutsches, Ausländisches und Internationales Familienrecht, Europäisches Privatrecht; Kollisionsrechtsvereinheitlichung; Wettbewerbsrecht in Europa; Binnenmarktrecht; Internetrecht; insbesondere Buchveröffentlichung zur Europäisierung des Wettbewerbsrechts: Einfluss des europäischen Rechts auf das Sach- und Kollisionsrecht des unlauteren Wettbewerbs;

Rechtsanwalt und Notar Dirk Siegfried, tätig in der Rechtsberatung binationaler Partnerschaften und Asyl sowie im Team des Bildungs- und Sozialwerkes des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg e.V.;

Rechtsanwalt Helmut Graupner, europäischer Aktivist für die Rechte homo-, bisexueller und transgender Frauen und Männer aus Wien.

Die angehörten Experten spachen sich auch mehrheitlich für ein gemeinsames Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften aus. So wies Professor Ingeborg Schwenzer von der Universität Basel, Präsidentin des Zentrums für Familienwissenschaften, darauf hin, auf internationaler Ebene lägen inzwischen viele psychologische Untersuchungen zur Situation und Entwicklung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien vor. Sie alle bestätigten, dass auf intellektueller, psychischer, sozialer, emotionaler und sexueller Ebene keinerlei Unterschiede zur Entwicklung von Kindern aus heterosexuellen Familien zu verzeichnen seien. Auch Sicht des Kindeswohls gebe es deshalb keinen Grund, das Verbot der gemeinsamen Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner aufrecht zu erhalten, so Schwenzer bei der Anhörung.

Auch der Bundesvorstand der SPD will, dass gleichgeschlechtliche Lebensformen künftig wie die Ehe behandelt werden. Im Entwurf des Wahlprogramms der SPD für den Bundestagswahlkampf steht auf S. 36 unter der Ãœberschrift „Gleichstellung“:

„Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden wir mit der Ehe gleichstellen.“

Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hat sich in der Vergangenheit ebenso wiederholt für die Gleichbehandlung aller Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausgesprochen. Er griff die katholische Kirche scharf an, weil sich Papst Johannes Paul II. im Jahr 2003 für die Bewahrung der Ehe als einer Verbindung zwischen Mann und Frau aussprach und katholische Politiker aufforderte, Widerstand gegen solche gegen Gesetze zu leisten. Papst Johannes Paul hatte in einem Papier 2003 erklärt, homosexuelle Beziehungen verstießen gegen das Sittengesetz. Westerwelle warf deswegen der katholischen Kirche ein Moralverständnis des 19. Jahrhunderts vor und bezeichnete ihr Engagment als Einmischung in die Politik. Die katholische Kirche sieht dies anders. In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2000 heißt es:

„Die Kirche kann und muss in der pluralen Gesellschaft ihre Ãœberzeugung darlegen, sie begründen und für sie Zustimmung suchen. Die Kirche unterstützt den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat; sie tritt damit auch für das Recht ein, dass Menschen – sofern sie nicht grundlegende Rechte anderer verletzen – ihr Leben nach ihren eigenen Wertvorstellungen gestalten. Sie unterstützt dieses Freiheitsrecht auch dann, wenn sie die Lebensweise sittlich nicht für richtig hält.

Bei der „Homo-Ehe“ geht es nicht um die sittliche Bewertung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und nicht um katholische Wertvorstellungen, sondern um die Frage, ob es gerecht ist, Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleichzustellen, ob es für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft gut ist, den Zusammenhang von Ehe und Familie in Frage zu stellen, ob es ungerecht ist, für gleichgeschlechtliche Partnerschaften kein eigenes Rechtsinstitut zu schaffen.

Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und der Ehe handelt es sich eben nicht um vergleichbare Lebensformen. Unser Grundgesetz verlangt die Bevorzugung der Ehe gegenüber allen anderen Formen der Partnerschaft, weil sie für die Gesellschaft Unvergleichliches leistet. Sie sichert durch die Zeugung und Erziehung von Kindern die Zukunft unserer Gesellschaft. Davon profitiert die ganze Gesellschaft, auch Menschen ohne Kinder und gleichgeschlechtliche Paare. Durch eine Gleichstellung würde Unvergleichliches gleich behandelt.“

Wie die Katholische Kirche plädiert auch die Deutsche Evangelische Allianz explizit für den Schutz von Ehe und Familie. In einer Stellungnahme der Allianz zu Grundsatzpositionen beschreibt sie ihre Vorstellung:

„Ehe und Familie sind nach unserer Ãœberzeugung gottgegebene Ordnungen und elementar für das harmonische Zusammenleben der Menschen. Sie sind Eckpfeiler der Stabilität der gesamten Gesellschaft. Die Ehe ist ein lebenslanger Bund zwischen Mann und Frau, der von Liebe, Fürsorge, Treue und Solidarität geprägt sein soll. Daher wendet sich die Evangelische Allianz gegen Versuche, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften der im Grundgesetz herausgehobenen Stellung der Ehe gleichzustellen, auch wenn wir respektieren, dass sich das Rollenverständnis der Geschlechter im Laufe der Geschichte immer wieder verändert.“

Die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wird dessenungeachtet auch vom Europaparlament verfolgt. Anfang 2009 wurde eine Entschließung verabschiedet, in der es heißt:

„Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, den Grundsatz der Gleichheit anzuwenden und gesetzgeberisch tätig zu werden, um Diskriminierung von Paaren aus Gründen der sexuellen Orientierung der Partner zu beseitigen“.

Aus der Entschließung des Europaparlamentes wird deutlich, dass die Forderung, Ungleiches nicht gleich zu behandeln, als Diskriminierung des Ungleichen umgedeutet und mißgedeutet wird. Auf diese Weise wird der Begriff der Diskriminierung mißbraucht, um den wohl begründeten, Stellenwert der Ehe für Kinder, Familie und Gesellschaft auch für davon zu unterscheidende Lebensformen zu beanspruchen und damit den besonderen Stellenwert der Ehe aufzuheben.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 10. Juni 2009 um 15:55 und abgelegt unter Ehe u. Familie.