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Erst das Standesamt, dann die religiöse Trauung

Erst das Standesamt, dann die religiöse Trauung. Baden-Württemberg mit Entschließungsantrag im Rechtsausschuß des Bundesrats erfolgreich.

22.10.2008 „Mit der vom Bundestag beschlossenen ersatzlosen Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung zum 1. Januar 2009 wird ein falsches politisches Signal gesetzt. Religiös geprägte Bevölkerungsschichten könnten sich verstärkt von der Zivilehe abwenden“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) in Stuttgart.

Seine Auffassung wird von anderen Bundesländern geteilt. Ein entsprechender Antrag Golls, auch künftig daran festzuhalten, zunächst standesamtlich heiraten zu müssen, bevor eine religiöse Ehe geschlossen werden kann, fand am Mittwoch (22.10.) in Berlin im Rechtsausschuß des Bundesrats eine Ländermehrheit.

Über den Bundesrat soll die Bundesregierung nun aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die im Zuge der Reformierung des Personenstandsgesetzes beschlossene Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung zurückgenommen wird.

„Was da ab 1. Januar 2009 auf uns zukommt, hätte fatale Auswirkungen. Vor allem die betroffenen Frauen wären schutz- und rechtlos, da religiös geschlossene Ehen zivil- und familienrechtlich keinerlei Wirkungen entfalten“, so Goll. Besonders problematisch erweise sich dies im Falle einer Zwangsverheiratung. „Wenn man künftig nicht mehr zuerst zum Standesamt muß, sind Zwangsverheiratungen und Mehrehen Tür und Tor geöffnet. Ich sehe die Gefahr, daß viele dies als Einladung mißverstehen, Ehen nur noch nach den Vorgaben ihrer Religion und Tradition zu schließen. Die Frauen hätten dann keinen Anspruch auf Unterhalt und Teilhabe am ehelichen Vermögen. Solche Ehen können zu einer lebenslangen einseitigen Abhängigkeit führen“, verdeutlichte Goll.

Bei den großen Kirchen im Land dürfte dieses Problem keine praktische Bedeutung haben. Sorgen bereiteten Goll die anderen in Deutschland verbreiteten Religionsgemeinschaften, die tendenziell an Bedeutung gewännen und deren zum Teil unerwünschte Heiratspraxis gefördert werde, sollte der Vorrang der Zivilehe aufgeben werden. „Anstatt das Verbot der religiösen Voraustrauung ersatzlos zu streichen, sollten wir es stärken, indem wir eine Geldbuße einführen, wenn gegen das Verbot verstoßen wird“, forderte der Minister.

Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg

http://www.baden-wuerttemberg.de