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Für das Leben – für die Menschenwürde – für die Fakten. Erklärung des Bundesverbandes Lebensrecht 2022

Bundesverband Lebensrecht e.V.

Abschlusserklärung zum Kongress Leben.Würde vom 21.–23.10.2022

Für das Leben – für die Menschenwürde – für die Fakten

 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser oberste Verfassungsgrundsatz in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes wurde, auch als Folge der Erfahrungen einer menschenverachtenden totalitären Herrschaft des Dritten Reiches, an die Spitze der Grundrechte gesetzt. Der Kongress Leben.Würde hat in verschiedensten Bereichen der sogenannten Bioethik aktuelle Forschungsstände ebenso aufgezeigt wie die Tatsache, dass die Menschenwürde mancher Personengruppen sehr wohl angetastet wird.

Ausnahmslos jeder Mensch hat das Recht auf Leben Jeder Mensch, der durch die Vereinigung von Ei und Samenzelle gezeugt wird, hat seine eigene Würde. Diese Würde ist in seinem Menschsein begründet, sie muss dem Menschen weder zugestanden noch kann sie ihm abgesprochen werden. Unmittelbare Folge daraus ist das Recht auf Leben, das auch dem noch nicht geborenen Menschen zukommt. Freiheit und Selbstbestimmung sind hohe Werte und Grundrechte. In einer gerechten Gesellschaft enden sie dort, wo Leben, Freiheit und Selbstbestimmung anderer Menschen gefährdet sind. Entsprechend sind Staat und Gesellschaft verpflichtet, jeden Menschen zu schützen. Ein „Recht auf Abtreibung“ kann es aufgrund dieser staatlichen Schutzpflicht ebenso wenig geben wie eine uneingeschränkte, „liberale“ Abtreibungsregelung. Jede Frau soll in freier Verantwortung und Selbstbestimmung bestimmen können, ob und wann sie schwanger werden will. Wenn sie schwanger ist, ändern sich durch die Existenz mindestens einer weiteren Person die Entscheidungsgrundlagen. Dem muss persönlich wie gesetzlich Rechnung getragen werden.

Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben das Recht auf Information und Unterstützung

Wir stehen auf der Seite der Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Deshalb rufen wir dazu auf, Frauen beizustehen, die sich in einem solchen Konflikt, in schwieriger oder aussichtslos erscheinender Lage befinden. Eine echte Gemeinschaft verlangt tatkräftige Solidarität, die besonders zur Hilfe bereitstehen sollte, wenn Menschen einsam, in Konflikten und in Not sind. Das seit 1995 bestehende Abtreibungsgesetz (§§ 218 ff. StGB) hat das Ziel, Leben zu schützen und Frauen zu unterstützen, nicht erreicht. Statt auf verstärkte, flächendeckende Abtreibungsförderung sollte daher auf vollständige, sachgemäße Aufklärung (auch in Bezug auf den Entwicklungsstand des Kindes), bessere Prävention und Information (unter anderem in Bezug auf den weiblichen Zyklus, Risiken, Versagerquoten und Nebenwirkungen künstlicher Verhütungsmittel sowie Wirkungen der „Pille danach“), umfassende Hilfestellung, Förderung der Eigenverantwortung, Flexibilität der Lebensgestaltung und Möglichkeit der Adoption gesetzt werden. Gleichzeitig brauchen wir ein kinder- und familienfreundliches Umfeld, in dem Lebensleistung nicht allein in Geldwert bemessen wird und Kinder kein Armutsrisiko sind.

Frauen haben Anspruch auf Begleitung nach Abtreibung

Diesen Anspruch auf Information, Hilfe und Begleitung haben Frauen auch nach einer Abtreibung. Oft sind sie mit vielfältigen Problemen konfrontiert. Diese Frauen werden nicht selten gerade von denjenigen im Stich gelassen, die ihnen die Abtreibung nahegelegt und ermöglicht oder – wie häufig der Fall – sie dazu genötigt haben. Das Leugnen solcher Probleme ignoriert und verschlimmert das Leid der Frauen.

 

Eltern brauchen Zuspruch für das Leben mit einem besonderen Kind

Eltern werden zunehmend unter Druck gesetzt, vorgeburtliche Untersuchungen in Anspruch zu nehmen, die nach genetischen Besonderheiten, Behinderungen und Krankheiten suchen. Die Folge solcher Befunde ist nicht selten eine Abtreibung. Wir fordern dazu auf, Pränataldiagnostik nur anzuwenden und als Kassenleistung zu finanzieren, insofern sie einen therapeutischen Nutzen für die Mutter und/oder das Kind zum Ziel hat. Vorgeburtliche Therapien und Operationen sollten auf jeden Fall vollständig finanziert werden, was aktuell nicht der Fall ist.

Prinzipien der Menschenwürde gelten auch bei modernen reproduktiven Verfahren

Wir treten für umfassenden Embryonenschutz ein. Jede „Herstellung“ eines Menschen, die nicht ausschließlich seiner eigenen Geburt dient, ist abzulehnen. Die In-Vitro-Fertilisation (IVF), vor allem die heterologe Form (künstliche Befruchtung durch genetisch fremde Spender), beinhaltet des weiteren größere Gefahren für die austragende Frau und die Kinder. Außerdem werden zunehmend sogenannte Leihmütter angeboten. Deren Ausbeutung als „Gebärmaschinen“ ist frauenfeindlich und gesundheitsschädlich. Wir plädieren für die Förderung der Behandlung von Fruchtbarkeitsstörungen (FertilityCare), die eine höhere Erfolgsquote hat als die IVF. Jede Form und jedes Ziel der Embryonenverwertung sowie die Produktion von überzähligen Embryonen widersprechen der Menschenwürde.

Ethische Medizin erfordert Gewissensfreiheit

Die Aufgabe der Medizin besteht darin, Krankheiten zu heilen, Schmerzen und Leid zu lindern und an der Seite der Menschen zu stehen. Handlungen, die den absichtlich herbeigeführten Tod von Menschen zur Folge haben, widersprechen der medizinischen Ethik; hierzu gehören auch der assistierte Suizid, die Euthanasie, die Verwertung von Embryonen und die Abtreibung. Die Gewissensfreiheit ist ein Menschenrecht und hohes Gut und muss auch für Menschen, die in medizinischen Bereichen arbeiten, bestehen bleiben: zum Beispiel für Hebammen, Gynäkologen, Labormediziner, Apotheker, Mitarbeiter im Gesundheitswesen oder in der Pharmaindustrie.

Menschen am Ende ihres Lebens brauchen Zuwendung und Unterstützung

Die Lebenssituation von Menschen, die über assistierten Suizid oder Euthanasie nachdenken, ist meistens von Leid, Schmerzen oder depressiven Erfahrungen geprägt. Entsprechend ist eine autonome Entscheidung zum Tod kaum möglich. Assistierter Suizid und Euthanasie sind eine Kapitulation vor schwierigen Lebenslagen und dürfen nicht erlaubt sein. Stattdessen muss die Begleitung im Sterben (palliative Pflege und Medizin, Hospize usw.) solide finanziert, verbessert und ausgebaut werden.

Selbstbestimmung und vollständige Aufklärung auch bei Organspende wichtig

Wir achten die Entscheidung von Menschen, ihren Körper durch Organspendenbereitschaft anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. Es kann jedoch weder ein Anrecht auf noch eine Pflicht zur Organspende geben. Da außerdem begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Kriteriums „Hirntod“ bestehen, muss die Entscheidung zu einer Organ- oder Gewebespende immer eine freiwillige Zustimmungslösung sein. Jede Fremdbestimmung über den menschlichen Körper lehnen wir ab.

Abendländische Kultur und Tradition sind ohne das Christentum und seine Werte nicht denkbar. Deshalb erinnern wir daran, dass es einen wert-neutralen Staat nicht gibt, weil die sogenannte Neutralität entweder zu einem Werte-Vakuum oder zur ideologischen Fremdbestimmung und damit zum Verlust an Menschlichkeit und Grundrechten führt. Das christliche Menschenbild bietet auch im 21. Jahrhundert handlungsleitende Orientierungshilfe für ethische Entscheidungen in einer humanen Gemeinschaft.

 

Übernommen von
https://www.bundesverband-lebensrecht.de/wp-content/uploads/sites/42/2022/11/Abschlusserklaerung.pdf