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ALfA kritisiert Forderungen des Deutschen Juristinnenbundes nach weitgehender Liberalisierung des Abtreibungsverbots

Zum Positionspapier „Neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch“ des DJB (Deutscher Juristinnenbund) erklärte die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Die Stellungnahme des DJB ist eine moralische Bankrotterklärung und eine intellektuelle Zumutung. Es gibt kein Recht auf die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen. Strafbar sollen nach Ansicht des Juristinnenbundes künftig nur noch Abtreibungen sein, die gegen den Willen der betroffenen Frau durchgeführt werden. Alle übrigen sollen ohne jede Indikation bis zur 25. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden können.

Das bedeutet eine Verdopplung der Frist für die derzeit nach der Beratungsregelung durchgeführten Abtreibungen und beträfe folglich regelmäßig auch vollständig entwickelte Kinder, von denen einige auch bereits außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig wären. Doch selbst danach sollen Frauen, die dennoch einen Arzt mit der Tötung ihres Kindes beauftragen, „straf- und sanktionslos“ bleiben.

Damit nicht genug:

Begründet werden diese Forderungen mit dreisten Falschbehauptungen und erstaunlichen Denkfehlern:

Nur der Schutz des Rechts auf Leben ermöglicht Personen die Ausübung anderer Rechte. Das gilt auch für das Recht auf Selbstbestimmung, das überdies nicht erst geltend gemacht werden kann, wenn ein Schwangerschaftstest anders als erhofft ausfällt. Es ist daher absurd, wenn der Deutsche Juristinnenbund behauptet, die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte „Pflicht zur Austragung“ eines ungeborenen Kindes messe dem (reproduktiven) Selbstbestimmungsrecht der „schwangeren Person“ keinen echten Stellenwert bei. Wo dieses nicht rechtzeitig – d.h. vor der Zeugung eines weiteren, einmaligen und daher einzigartigen Menschen – zur Geltung gebracht wurde, lässt es sich nicht nachträglich gegen das Recht einer unschuldigen und wehrlosen Person, nicht getötet zu werden, in Anschlag bringen.

Der Deutsche Juristinnenbund scheint sich „schwangere Personen“ als Wesen vorzustellen, die bar jeder Verantwortung für die manifesten Folgen des eigenen Handelns grenzenlose Ansprüche an Staat und Gesellschaft zu stellen berechtigt sind, einschließlich so perverser wie der flächendeckenden Ermöglichung der vorgeburtlichen Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder und deren Finanzierung. Da drängt sich der Gedanke, das irgendwas bei der Erziehung dieser Juristinnen falsch gelaufen sein muss, geradezu von selbst auf.

V.i.S.d.P.

Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V. (9.12.2022)

E-Mail: Cornelia.Kaminski@alfa-ev.de [1]