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Sexuelle Vielfalt – Meinungsfreiheit wird weltweit zurückgedrängt

Laut Koalitionsvertrag will die amtierende Bundesregierung eine „vielfältige, tolerante und demokratische Zivilgesellschaft“ fördern. Unter der Überschrift „Queeres Leben“ wird deutlich, dass von dieser Vielfalt und Toleranz insbesondere die LSBTIQ-Szene profitieren soll. Um „Queerfeindlichkeit“ entgegenzuwirken, soll ein ressortübergreifender „Nationaler Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ erarbeitet werden. Unter anderem sollen demnach Schüler noch stärker über LSBTIQ-Anliegen aufgeklärt werden, die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll im Bundeshaushalt dauerhaft abgesichert werden, Regenbogenfamilien sollen in der Familienpolitik stärker verankert werden und geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit aufgenommen werden.
Die Polizeibehörden von Bund und Ländern sollen künftig Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen sollen aufgehoben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen soll geprüft werden. Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen.

Auch aus anderen Teilen der Welt lassen neue Entwicklungen aufhorchen. Das betrifft insbesondere sog. Konversionstherapien, die das Ziel haben, homophile Empfindungen zu reduzieren oder gar zu überwinden. In Neuseeland wurde am 15. Februar dazu ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Konversionstherapien hätten laut Justizminister Kris Faafoi „im modernen Neuseeland keinen Platz“. Die Durchführung einer solchen Therapie wird dort künftig als Straftat mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Einen Tag zuvor wurden auch in Israel Konversionstherapien untersagt. Gesundheitsminister Nitzan Horowitz, der mit seinem Lebensgefährten in Tel Aviv lebt, sagte: „Eine solche Therapie tötet die Seele und manchmal auch den Körper.“ Auf Twitter schrieb er: „Sexuelle Orientierung ist kein Problem, das eine Behandlung braucht. Und Konversionsbehandlungen sind keine Behandlungen. … Lesben, Schwule, Transpersonen und Heterosexuelle, ihr seid toll und schön genau so wie ihr seid.“ In Großbritannien soll bis zum Frühjahr 2022 ein Gesetzentwurf vorliegen, nach dem Konversionstherapien in England und Wales verboten werden sollen. Dort hatten rund 2.500 Pastoren und Seelsorger am 29. Oktober 2021 einen offenen Brief an die zuständige Staatssekretärin geschrieben, in welchem sie auf die Gefahr hinweisen, dass mit dem verständlichen Verbot gefährlicher und nicht hinnehmbarer Praktiken auch christliche Seelsorgeangebote kriminalisiert würden. Dieses Problem ergibt sich auch in Deutschland durch das unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 12. Juni 2020 verabschiedete Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Durch unscharfe Formulierungen erzeugt das Gesetz eine Unsicherheit, die Pastoren und Seelsorger im Unklaren darüber lässt, ob ihr seelsorgerliches Wirken bereits strafrechtliche Relevanz hat oder noch nicht.

Am 9. Februar 2022 verabschiedete das von den Demokraten geführte Repräsentantenhaus in Washington den „Global Respect Act“. Das Gesetz ermöglicht die „Verhängung von Sanktionen gegen ausländische Personen, die für Verletzungen international anerkannter Menschenrechte gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, queere und intersexuelle Personen (LGBTQI) verantwortlich sind.“ Der „Global Respect Act“ schafft eine Gesetzesgrundlage dafür, Kritikern der LGBTQI-Agenda die Einreise in die USA zu verwehren.

Worauf Christen sich vermehrt einstellen müssen, zeigen die beiden Strafverfahren gegen die Parlamentsabgeordnete und frühere Innenministerin Päivi Räsänen in Finnland und Pastor Olaf Latzel in Deutschland. Die finnische Staatsanwaltschaft führte drei Anklageverfahren gegen die Ärztin und bekennende Christin, weil sie sich in einer Broschüre (2004), einer Fernsehsendung (2018) und einer Twitternachricht (2019) zum Thema Homosexualität geäußert und dabei die bleibende Geltung des biblischen Eheverständnisses betont hat. Die Broschüre mit dem Titel „Und schuf sie als Mann und Frau – Gleichgeschlechtliche Beziehungen stellen das christliche Menschenbild in Frage“ hat ein Freund des Gemeindehilfsbundes aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt. Wir haben den Broschürentext auf der Seite www.gemeindenetzwerk.de unter dem Eintrag vom 17.9.2020 veröffentlicht (hier [1]). Am 30. März 2022 gab das Gericht den Freispruch der Politikerin in allen drei Anklagepunkten bekannt. Das Bremer Landgericht hat die Termine für das Berufungsverfahren von Pastor Olaf Latzel veröffentlicht: 9.5./13.5./16.5/20.5.2022. Auch hier geht es um die Frage, ob es möglich ist, homosexuelle Praxis aus biblischer Sicht zu bewerten und das auch öffentlich zu äußern, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. Bitte denken Sie in Ihrer Fürbitte auch an dieses Verfahren.

Johann Hesse

Aus: Aufbruch – Informationen des Gemeindehilfsbundes (März 2022)

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