Ein Erschrecken geht über unser Land
Mittwoch 29. Dezember 2021 von Walter Schrader
Was passiert, wenn man den wichtigsten Satz unseres Grundgesetzes, die Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … hat sich das deutsche Volk … dieses Grundgesetz gegeben“ – ignoriert und dafür meint: „Ich-selbst-bestimme“?
– Dann kommt es zu dem am 26.02.2020 gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe, wo es heißt: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht … umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.“
– Und es kommt zu jährlichen vorgeburtlichen Kindestötungen in der Größenordnung der Einwohner einer Stadt wie Kaiserslautern (rund 100 000).
– Und es kommt zu einem „Ampel“-Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, dem größten Angriff auf Gott und seine guten Ordnungen.
Dazu Näheres:
„Reproduktive Selbstbestimmung“ (Seite 118): „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil ärztlicher Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbruch bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir den Paragraf 219a StGB“.
Das heißt: Die Tötung Ungeborener soll zur Gesundheitsversorgung gehören, kostenfrei und verlässlich. Ungeheuerlich! Mit der Streichung des § 219a soll die Tötung vorgeburtlicher Kinder als ganz normale gesundheitliche Dienstleistung angeboten werden dürfen. Justizminister Buschmann (FDP) drängt übrigens auf schnelle Umsetzung! Die online-„Pseudoberatung“ (Corona machte es möglich!) – soll weitergeführt werden. Nebenbei: Die Abtreibungseinrichtung „Balance“ in Berlin brüstet sich mit dem „medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause“ in „telemedizinischer Begleitung.“ – Dagegen sollen Mahn- und Gebetswachen, Hilfsangebote, um Schwangere in Nähe der Abtreibungseinrichtungen vor der Tötung ihres Kindes zu bewahren – verboten werden. „Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den Single Embryonentransfer zu“. Beides verbietet aus guten Gründen bisher das Embryonenschutzgesetz. „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des StGB sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird“. Das Ziel hier ist offensichtlich: Endgültige Legalisierung der Kindestötung im Mutterleib! Einerseits also Kinder im Mutterleib töten, andererseits Kinder „machen“ mittels Single Embryonentransfer, Leihmutterschaft, Embryonen,- Eizell- und Samenspende (s. auch nachfolgend).
„Familienrecht“ (Seite 103-104): „Wir werden das Familienrecht modernisieren …Wir werden das Institut für Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehreren volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich Verantwortung zu übernehmen. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtlich Mütter des Kindes. … Das Samenspenderegister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden, öffnen.
Die normale Familie „Mutter, Vater, Kind“ soll damit – nachhaltig – weiter untergraben werden!
„Queeres Leben“ (Seite 121): „Wir werden das ‚Transsexuellengesetz‘ abschaffen und durch ein ‚Selbstbestimmungsgesetz‘ ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht.“ Geschlechtsumwandlungen, bereits jetzt grassierend, will man also noch weiter erleichtern und als ganz normal hinstellen.
Und schliesslich noch zur „Entscheidung Sterbehilfe“, Seite 115: „Wir begrüßen, wenn durch zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird.“ Mehr nicht dazu..
Und die Kirchen schweigen weitgehend zu allem, auch die überwiegende Mehrheit der
Politiker der „C“-Parteien.
Ein großes Erschrecken über die Omikron-Virus-Variante geht durch unser Land. Wenn doch ein noch größeres Erschrecken über uns käme zu den gottes- und menschenwidrigen Vorhaben der neuen Regierung! Gebet und Buße, meine ich, sind not-wendiger als „Boostern“!
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 29. Dezember 2021 um 12:53 und abgelegt unter Allgemein, Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik, Sexualethik.