Gemeindenetzwerk

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Dringender Aufruf zum Gebet und zur demokratischen Einflussnahme

Samstag 29. Mai 2021 von KALEB


KALEB

Der Journalist Stephan Baier beschreibt in der TAGESPOST vom 20.5.21, was die Stunde geschlagen hat: Das EU-Parlament soll am 23.6., oder evtl. schon am 7.6., ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ (!) beschließen. Sebastian Meichßner von KALEB-Young-and-Free hat die betreffenden Passagen, mit denen die Menschenrechte im Mutterleib niedergeknĂŒppelt werden, hier aufgelistet: https://youngandfree-kaleb.de/abtreibung-als-menschenrecht-in-der-eu/. Es wĂ€re wichtig, deutsche EU-Abgeordnete anzurufen oder ihnen zu schreiben, dass sie sich gegen diese Beeinflussung wehren. Kontaktdaten hier: Liste aller 705 EU-Abgeordneten: https://www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all. Liste der 96 deutschen EU-Parlamentarier: https://www.europarl.europa.eu/meps/de/search/advanced?countryCode=DE Baier schreibt:

Abtreibung als tödliches Menschenrecht

Ein parlamentarischer Vorstoß gegen die Gewissensfreiheit von Ärzten und die Meinungsfreiheit von LebensschĂŒtzern.

Die internationale Abtreibungs-Lobby steht knapp vor einem großen Erfolg im EuropĂ€ischen Parla-ment. Ein Bericht des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matić, der voraussichtlich am 23. Juni im Plenum des Parlaments in BrĂŒssel behandelt werden wird, versucht, Abtreibung zum Menschen-recht zu erklĂ€ren und die Gewissensfreiheit von Ärzten zu untergraben. Der Bericht wurde nach monatelangem Ringen und mehr als 500 ÄnderungsantrĂ€gen im zustĂ€ndigen „Ausschuss fĂŒr die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter“ vor wenigen Tagen mit 27 gegen sechs Stimmen angenommen.

PlĂ€doyer fĂŒr „Sichere und legale Abtreibungsdienste“

Laut Matićs Bericht umfasst „die sexuelle und reproduktive Gesundheit aller Individuen“ unter an-derem das „Recht der freien Definition ihrer eigenen SexualitĂ€t, einschließlich ihrer sexuellen Ori-entierung, ihrer GeschlechtsidentitĂ€t und deren Ausdruck, das Recht der freien Auswahl ihrer Sexu-alpartner“ wie auch der freien Entscheidung, „ob, wann und mit welchen Mitteln sie ein Kind oder mehrere Kinder bekommen“, und das „Recht auf lebenslangen Zugang zu Informationen, Ressourcen, Dienstleistungen und UnterstĂŒtzung, die notwendig sind, um all dies zu erreichen“. Damit ist nicht nur die Palette der Reproduktionsmedizin gemeint, sondern ausdrĂŒcklich auch „sichere und legale Abtreibungsdienste“.

Die so definierten „sexuellen und reproduktiven Rechte“ werden hier als Menschenrechte postuliert. Das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben findet im Text keinerlei ErwĂ€hnung. Im Gegen-teil: Der Bericht behauptet, „dass VerstĂ¶ĂŸe gegen die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte VerstĂ¶ĂŸe gegen die Menschenrechte darstellen, insbesondere gegen das Recht auf Leben“.

In dieser Logik wĂ€ren AbtreibungsbefĂŒrworter die wahren LebensschĂŒtzer, wĂ€hrend Abtreibungs-gegner das Recht auf Leben missachteten. TatsĂ€chlich behauptet der Bericht in der Konsequenz dieser Logik, dass Staaten, die Abtreibungen nur unter bestimmten UmstĂ€nden straffrei stellen, „Frauen somit zwingen, heimlich abzutreiben, in andere LĂ€nder zu reisen oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu fĂŒhren, was eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt“. Der Bericht fordert die Mitgliedstaaten der EU darum auf, „alle Hindernisse zu beseitigen, die dem uneingeschrĂ€nkten Zugang zu diesen Diensten im Wege stehen“.

Lasst uns im Angesicht dieser erschreckenden Entwicklungen treue Beter und mutige Zeugen sein fĂŒr unseren Gott, der jedes Leben genial schafft und liebt.

KALEB-Newsletter vom 27.5.2021

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 29. Mai 2021 um 9:45 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik.