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Dringender Aufruf zum Gebet und zur demokratischen Einflussnahme

Samstag 29. Mai 2021 von KALEB


KALEB

Der Journalist Stephan Baier beschreibt in der TAGESPOST vom 20.5.21, was die Stunde geschlagen hat: Das EU-Parlament soll am 23.6., oder evtl. schon am 7.6., ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ (!) beschließen. Sebastian Meichßner von KALEB-Young-and-Free hat die betreffenden Passagen, mit denen die Menschenrechte im Mutterleib niedergeknüppelt werden, hier aufgelistet: https://youngandfree-kaleb.de/abtreibung-als-menschenrecht-in-der-eu/. Es wäre wichtig, deutsche EU-Abgeordnete anzurufen oder ihnen zu schreiben, dass sie sich gegen diese Beeinflussung wehren. Kontaktdaten hier: Liste aller 705 EU-Abgeordneten: https://www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all. Liste der 96 deutschen EU-Parlamentarier: https://www.europarl.europa.eu/meps/de/search/advanced?countryCode=DE Baier schreibt:

Abtreibung als tödliches Menschenrecht

Ein parlamentarischer VorstoĂź gegen die Gewissensfreiheit von Ă„rzten und die Meinungsfreiheit von LebensschĂĽtzern.

Die internationale Abtreibungs-Lobby steht knapp vor einem großen Erfolg im Europäischen Parla-ment. Ein Bericht des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matić, der voraussichtlich am 23. Juni im Plenum des Parlaments in Brüssel behandelt werden wird, versucht, Abtreibung zum Menschen-recht zu erklären und die Gewissensfreiheit von Ärzten zu untergraben. Der Bericht wurde nach monatelangem Ringen und mehr als 500 Änderungsanträgen im zuständigen „Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter“ vor wenigen Tagen mit 27 gegen sechs Stimmen angenommen.

Plädoyer fĂĽr „Sichere und legale Abtreibungsdienste“

Laut Matićs Bericht umfasst „die sexuelle und reproduktive Gesundheit aller Individuen“ unter an-derem das „Recht der freien Definition ihrer eigenen Sexualität, einschließlich ihrer sexuellen Ori-entierung, ihrer Geschlechtsidentität und deren Ausdruck, das Recht der freien Auswahl ihrer Sexu-alpartner“ wie auch der freien Entscheidung, „ob, wann und mit welchen Mitteln sie ein Kind oder mehrere Kinder bekommen“, und das „Recht auf lebenslangen Zugang zu Informationen, Ressourcen, Dienstleistungen und Unterstützung, die notwendig sind, um all dies zu erreichen“. Damit ist nicht nur die Palette der Reproduktionsmedizin gemeint, sondern ausdrücklich auch „sichere und legale Abtreibungsdienste“.

Die so definierten „sexuellen und reproduktiven Rechte“ werden hier als Menschenrechte postuliert. Das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben findet im Text keinerlei Erwähnung. Im Gegen-teil: Der Bericht behauptet, „dass Verstöße gegen die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte Verstöße gegen die Menschenrechte darstellen, insbesondere gegen das Recht auf Leben“.

In dieser Logik wären Abtreibungsbefürworter die wahren Lebensschützer, während Abtreibungs-gegner das Recht auf Leben missachteten. Tatsächlich behauptet der Bericht in der Konsequenz dieser Logik, dass Staaten, die Abtreibungen nur unter bestimmten Umständen straffrei stellen, „Frauen somit zwingen, heimlich abzutreiben, in andere Länder zu reisen oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu führen, was eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt“. Der Bericht fordert die Mitgliedstaaten der EU darum auf, „alle Hindernisse zu beseitigen, die dem uneingeschränkten Zugang zu diesen Diensten im Wege stehen“.

Lasst uns im Angesicht dieser erschreckenden Entwicklungen treue Beter und mutige Zeugen sein fĂĽr unseren Gott, der jedes Leben genial schafft und liebt.

KALEB-Newsletter vom 27.5.2021

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 29. Mai 2021 um 9:45 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik.