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Beschlüsse des Konvents der St. Martini Gemeinde vom 8. März 2021

1. Beschluss des Konvents zur vorläufigen Dienstenthebung von Pastor Olaf Latzel durch den Kirchenausschuss

Der Konvent der St. Martini Gemeinde verurteilt die vorläufige Dienstenthebung des Pastors der Gemeinde, Olaf Latzel, auf das Schärfste und fordert den Kirchenausschuss auf, die Dienstenthebung unverzüglich und vollumfänglich aufzuheben. Der Beschluss des Kirchenausschusses zur vorläufigen Dienstenthebung ist rechtswidrig, da der Beschluss ohne Zustimmung der Gemeinde gefasst wurde. Die in der Kirchenverfassung festgelegten Mitwirkungsrechte der Gemeinde sind damit vom Kirchenausschuss eklatant verletzt worden. Der Konvent beauftragt den Vorstand, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die vollständige Wiedereinsetzung des Pastors in den Dienst zu erreichen.

2. Bestätigung der Berufung des Pastors

Der Konvent stellt fest, dass Pastor Olaf Latzel mit seinen Äußerungen zur praktizierten Homosexualität auf dem Eheseminar in keiner Weise gegen die aus seiner Ordination bestehenden Pflichten verstoßen hat. Vielmehr hat Pastor Latzel im Gehorsam gegenüber dem dreieinigen Gott die klare biblische Lehre, wie sie in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis seiner Kirche bezeugt ist, gelehrt und damit auch seine Verpflichtung gegenüber der Gemeindeordnung der St. Martini Gemeinde erfüllt. Der Konvent der St. Martini Gemeinde steht zu seinem Pastor und bestätigt die Berufung von Olaf Latzel als Pastor der St. Martini Kirchengemeinde. Die Berufung der Gemeinde gilt auch für den Fall, dass die Wiedereinsetzung des Pastors durch den Kirchenausschuss nicht oder in einem nicht überschaubaren Zeitraum erfolgen sollte. Für diesen Notfall fasst der Konvent den Beschluss, den Pastor durch die Gemeinde selbst anzustellen.

3. Angriff auf die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinde

Der Konvent nimmt zur Kenntnis, dass sich die führenden Repräsentanten des Kirchenausschusses in ihren öffentlichen Stellungnahmen zur Causa Latzel von Beginn an massiv gegen den Pastor der Gemeinde geäußert und in keiner Weise deeskalierend gewirkt haben. Hierdurch haben sie ihre Pflicht zur Neutralität in der Öffentlichkeit verletzt. Mit ihren inhaltlichen Aussagen zur Frage praktizierter Homosexualität wenden sie sich zudem gegen die biblische Lehre und Teile der Bekenntnisschriften der Kirche.

Dieses Vorgehen der Repräsentanten des Kirchenausschusses lässt darauf schließen, dass in der BEK biblisch begründete Positionen zu ethischen Fragen, wie sie über 500 Jahre unverrückbare Lehre der Evangelischen Kirche waren, zum Schweigen gebracht werden sollen.

Der Konvent stellt fest, dass der Kirchenausschuss mit seinem Beschluss zur vorläufigen Dienstenthebung des Pastors die in der Verfassung der BEK den selbstständigen Gemeinden garantierte Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit verletzt. Damit richtet sich die Dienstenthebung des Pastors auch direkt gegen die bekennende St. Martini Gemeinde und nimmt ihr die in der Kirchenverfassung garantierten Grundrechte. Der Konvent beauftragt den Vorstand der Gemeinde, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die der selbstständigen St. Martini Gemeinde in der Kirchenverfassung garantierten Grundrechte gegenüber dem Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche durchzusetzen.

4. Ruhenlassen der Rechte und Pflichten

Die Verfassung der BEK ermöglicht den Gemeinden, sich zur Sicherung ihrer Glaubens- und Lehrfreiheit von der Zentralkörperschaft zu lösen, in dem das „Ruhenlassen der Rechte und Pflichten“ erklärt wird. Damit nimmt eine Gemeinde nicht mehr am Kirchentag und an den gemeinschaftlichen Einrichtungen und Ordnungen der Bremischen Evangelischen Kirche teil (nach § 1 Abs. 3 Kirchenverfassung der BEK). Der Konvent beauftragt den Vorstand, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um den Konvent in die Lage zu versetzen, einen entsprechenden Beschluss in einer einzuberufenden Sondersitzung zu fassen.

5. Beschluss zur Öffentlichkeitsarbeit

Der Konvent billigt die bisher vom Vorstand verfolgte zurückhaltende Öffentlichkeitsarbeit, um die laufenden Gespräche und Verhandlungen zwischen Bauherren der Gemeinde und Vertretern des Kirchenausschusses nicht zu belasten. Diese Gespräche sind jedoch erfolglos geblieben. Zudem hat der Kirchenausschuss ein Mediationsangebot durch Dritte abgelehnt. Der Konvent beauftragt den Vorstand, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeit über das rechtswidrige Vorgehen des KA umfassend zu informieren.

Die Beschlüsse wurden einzeln abgestimmt. Die Zustimmung lag bei durchschnittlich 94%.

Michael Franke, Verwaltender Bauherr St. Martini