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Antwort auf die Kritik von Landesbischof July

Auf der Sommertagung der württembergischen Landessynode hat Landesbischof July scharfe Kritik an der vom württembergischen Arbeitskreis des Netzwerks Bibel und Bekenntnis herausgegebenen Handreichung „Was Gott nicht segnet, kann die Kirche nicht segnen! Biblisch-theologische Orientierung in der Auseinandersetzung um die Homosegnung“ geübt. Zunächst: offensichtlich unterliegt der Landesbischof einem Irrtum, da er davon auszugehen scheint, dass der Arbeitskreis und die württembergische Pfarrerarbeitsgemeinschaft Confessio identisch seien. Dem ist nicht so. Im Arbeitskreis haben sich auch nicht-ordinierte Personen der württembergischen Landeskirche, die seit langen Jahren ehrenamtlich in Kirchengemeinden mitarbeiten, zusammengefunden. Die Initiative zu der vom Landesbischof kritisierten Handreichung ging wesentlich von diesen „Laien“ aus.

Mit der Handreichung bekräftigt der Arbeitskreis auf Grund von Bibel und Bekenntnis theologisch fundiert – profilierte und namhafte Theologen haben Beiträge zur Handreichung beigesteuert – das deutliche „Nein“ zum Gesetz zur „Einführung eines Gottesdienstes anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts…“

Der Arbeitskreis bekräftigt mit der Handreichung auch, dass obgleich einige Synodale des Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ diesem Gesetz zugestimmt haben, dies nicht zugleich bedeutet, dass damit der gesamte innerkirchliche württembergische Pietismus dem Gesetz zugestimmt hat.

Landesbischof July wirft dem Arbeitskreis in seinem Synodenbericht vor „spalterische Gedanken in die Kirchengemeinden“ hineinzutragen.
Es ist jedoch zu fragen: Wer hat eine jahrhunderte-, ja jahrtausendealte gemeinsame theologische Überzeugung und geistliche Linie und Einheit verlassen? Es ist weiter zu fragen: Wer hat längst vor dem Gesetz spalterisch in die Gemeinden hineingewirkt durch die Initiierung von Regenbogengemeinden und wer hat damit Konflikte in Kirchengemeinden hineingetragen?
Leider ist es zu einem gängigen Argumentationsmuster geworden, dass diejenigen, die eine bisher gemeinsame theologische und geistliche Linie verlassen haben, Einheit bei denen anmahnen und einfordern, die die neue Richtung nicht mitgehen können.
Mit der Handreichung werden eben gerade nicht spalterische Gedanken in die Kirchengemeinden hineingetragen, sondern den Gemeinden wird klare biblisch-theologische Orientierung an die Hand gegeben.
Weiter kritisiert der Landesbischof, dass in der Handreichung der Begriff „Bekenntnissynode“ auftaucht und unterstellt, dass damit bewusst an die Zeit des Nationalsozialismus erinnert werden soll. Eine ungeheure Unterstellung! Wer jedoch die Broschüre aufmerksam liest, wird feststellen, dass dieser Begriff in einem ganz anderen Zusammenhang auftaucht und weit davon entfernt ist, einen solch unseligen Vergleich anstellen zu wollen.

Schließlich betont Landesbischof July, dass mit dem Gesetz das persönliche Glaubensverständnis und das Gewissen umfassend geschützt seien. Doch muss gefragt werden: Wie lange? Die Beispiele anderer Landeskirchen zeigen nur zu deutlich, dass der Gewissensschutz früher oder später gekippt wird.
Und weiter ist auch hier zu fragen, wie der Gewissensschutz in der kirchengemeindlichen Praxis aussieht. Wie schnell wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin unter – auch öffentlichen Druck – kommen, wenn bekannt wird, wie er/sie zum Thema „Segnung“ von gleichgeschlechtlichen Paaren steht? Es gibt – auch in Württemberg – traurige Beispiele, die das belegen.

Landesbischof July äußert in seinem Bericht, dass er erwartet, „dass wir auch künftig voneinander keine Zerrbilder zeichnen und genug Großherzigkeit aufbringen, Überzeugungen, die nicht die eigenen sind, zu akzeptieren.“ Das ist auch die Erwartung an den Landesbischof und die Kirchenleitung im Hinblick auf den Arbeitskreis und die in der Handreichung dargelegten Überzeugungen.

Esslingen, 6. Juli 2020

Jörg Schietinger
Mitglied des württembergischen Arbeitskreises Bibel und Bekenntnis
1. Vorsitzender des Kirchengemeinderates einer Kirchengemeinde in Esslingen

Quelle: www.bibelundbekenntnis.de [1]