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Brief der Vorsitzenden des Bundesverbandes Lebensrecht e.V. an die Bundestagsabgeordneten:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Antrag der Fraktion Die Linke sowie weitere aktuelle Forderungen nach der Einstufung von Abtreibungen bei in- und ausländischen Frauen als medizinische Behandlung, ohne Beratung, Bedenk- oder zeitliche Frist (also über die 12. Woche hinaus), gehen am Bedarf der Frauen und an der Sachlage vorbei:

– Wenn, wie zur Begründung in diesen Papieren angeführt, Frauen zu Hause verstärkt sexuelle Gewalt droht, brauchen diese Frauen besondere Beratung, Hilfe und Fluchtmöglichkeiten. Eine ungeprüft angebotene „Home abortion“ lässt sie in dieser gefahrvollen Situation, vertuscht die kriminellen Taten und fügt ein gesundheitliches Risiko hinzu. Das ist eine Diskriminierung von Frauen in sozial schwierigen Lebensverhältnissen.

– Wenn Frauen aus Polen nach Deutschland kommen, um illegal abzutreiben, fördert man damit einen Rechtsbruch. Außerdem werden weder ihre Probleme noch Alternativen zur Abtreibung besprochen, was in ihrem Heimatland der Fall wäre. Das ist eine Diskriminierung von Ausländerinnen, weil sie eine solche Beratung und Hilfe hier nicht bekommen (können).

– Wenn die Beratung ausgesetzt wird, erfahren all diejenigen Frauen keinerlei Unterstützung, die auf Druck ihrer Umgebung zur Abtreibung gezwungen werden – einer der Hauptgründe für Abtreibungen, vor allem der Druck seitens des Kindsvaters. Das ist eine Diskriminierung von Frauen, die ungewollt abtreiben sollen.

– Es wird geleugnet, dass es für Frauen nach Abtreibung mögliche schädliche Folgen gibt. Insbesondere die „Turnaway“-Studie aus den USA wird dazu gerne herangezogen. In der Anlage finden Sie eine wissenschaftliche Analyse dieser Studie, auch im Vergleich zu anderen Studien und dem umfassenden Studien-Überblick von Reardon. Die Analyse wurde federführend von Prof. Dr. med. Paul Cullen verfasst.

– Die ausgewerteten Studien (siehe Anlage) zeigen: Es gibt weltweit keine einzige Studie, die nachweist, dass Abtreibung für die seelische oder körperliche Gesundheit der Frau vorteilhaft ist. Auch von daher kann eine Abtreibung nicht als medizinisch notwendige oder sinnvolle Behandlung eingestuft werden.

Jede weitere „Erleichterung“ der Abtreibung führt zur weiteren Diskriminierung von Frauen und Kindern in Notlagen und zur Vertuschung von kriminellen Handlungen. Daher möchten wir Sie dringend auffordern, alle Hilfsmöglichkeiten zu verstärken und alle „Erleichterungs“-Anträge abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexandra Maria Linder M.A.
Vorsitzende BVL e.V.
Bundesverband Lebensrecht e.V.
Landgrafenstraße 5
10787 Berlin

Offener Brief vom 30.4.2020 (www.bundesverband-lebensrecht.de [1])