Beschluß zur Stammzellforschung
Mittwoch 7. November 2007 von Evangelische Kirche in Deutschland
Beschluß zur Stammzellforschung
Beschluß der 10. Synode der Evangelischen Kirche
in Deutschland auf ihrer 6. Tagung zur Stammzellforschung
Die Synode der EKD bekräftigt, daß die EKD die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzelllinien für die Forschung ablehnt. Die gesetzliche Regelung in Deutschland verbindet das Bemühen, Anreize für diese Zerstörung auszuschließen, mit der Bereitschaft, Grundlagenforschung mit bereits existierenden Stammzelllinien zuzulassen, auch um die dabei gewonnenen Forschungsergebnisse für die ethisch unbedenkliche Forschung mit adulten Stammzellen zu nutzen. Die Verunreinigung der vor dem gesetzlichen Stichtag (1. Januar 2002) gewonnenen Stammzelllinien hat zu Forderungen nach einer Aufhebung jeder Stichtagsregelung zugunsten einer Einzelfallprüfung bzw. nach einer Verschiebung des Stichtages geführt.
Die EKD-Synode hält eine Verschiebung des Stichtages nur dann für zulässig,
wenn die derzeitige Grundlagenforschung aufgrund der Verunreinigung der Stammzelllinien nicht fortgesetzt werden kann und
wenn es sich um eine einmalige Stichtagsverschiebung auf einen bereits zurückliegenden Stichtag handelt.
Zudem sollten die Mittel für die Forschung an adulten Stammzellen deutlich erhöht werden.
Dresden, 07. November 2007
Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Barbara Rinke
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 7. November 2007 um 16:32 und abgelegt unter Medizinische Ethik, Texte ohne Zustimmung des GNW.