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„Nur nicht vom Kind reden“ – Der Marsch für das Leben und die Strategien seiner Gegner

In Zeitungen, Rundfunk- und TV-Sendern findet der jährliche Marsch für das Leben in Berlin zwar nach wie vor nicht die Aufmerksamkeit, die seiner Bedeutung angemessen wäre. Seine Gegner registrieren jedoch mit großer Aufmerksamkeit und wachsender Sorge sein unverdrossenes Auftreten, seine wachsende Teilnehmerzahl, seine internationale Vernetzung sowie die Argumente der ihn tragenden Lebensrechtsbewegung. Diese Gegner, überwiegend Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Antifaschistischen Pressearchivs und Bildungszentrums Berlin (apabiz e.V.), haben in mehreren Büchern in den vergangenen Jahren ihre Sorgen dokumentiert und strategische Überlegungen präsentiert, „um den bedauerlicherweise gut vernetzten Abtreibungsgegner_innen und Konservativen etwas entgegensetzen zu können“.

Am 13. Mai 2019 hat auch die von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Zeitung „Das Parlament“ ein ganzes Heft dem Thema Abtreibung gewidmet. Darin kommt der Lobby für ein Recht auf Abtreibung ein deutliches Übergewicht zu, während von den Vertretern der Lebensrechtsbewegung niemand zu Wort kommt. Der Wind, der dem Marsch für das Leben in Deutschland entgegenbläst, nimmt also zu, wie auch die Debatte um den § 219a StGB gezeigt hat. Aber der Marsch für das Leben kann ihm gelassen entgegensehen. Er hat allen Grund, in den Strategien seiner Gegner eine Bestätigung seiner Argumente zu sehen. Er kann sich ermutigt fühlen, weiterhin einmal jährlich in Berlin auf die Straße zu gehen, um der Kultur des Todes die Kultur des Lebens entgegenzusetzen.

Im Marsch für das Leben sehen seine Gegner die „wichtigste öffentliche Aktionsform der ‚Lebensschutz‘-Bewegung“. Der Marsch sei „aufwändig und sorgsam orchestriert“ und „kontinuierlich gewachsen“. Demgegenüber wird die Schwäche und mangelnde Vernetzung derer beklagt, die sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen. „Engagement für ein Recht auf Abtreibung ist eben keine breite soziale Bewegung, sondern wird von Einzelnen getragen (.), die Gefahr laufen, Überforderung, Frustration und schließlich Erschöpfung zu erleben“. Seit 2008 stoße der Marsch für das Leben aber auf „Proteste von linken, (queer-)feministischen und antifaschistischen Gruppen“. Dass diese Gruppen, die von Politikern der Grünen und der Linken sowie von Pro Familia unterstützt werden, auch Gewalt anwenden, indem sie den Marsch immer wieder zu blockieren versuchen, verschweigen die Autoren. Der Lebensrechtsbewegung werden rund 60 Gruppen zugerechnet, von denen rund die Hälfte detailliert beschrieben wird. Die Ärzteverbände auf nationaler wie auf europäischer Ebene erfahren eine besondere Aufmerksamkeit. Aber auch Gruppen, die politisch aktiv sind und/oder sich der Beobachtung  der Menschenrechte widmen, werden präsentiert, darunter der Bundesverband Lebensrecht, der den Marsch für das Leben organisiert, die Aktion Lebensrecht für Alle, die Christdemokraten für das Leben, die Juristenvereinigung Lebensrecht, das Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen, European Dignity Watch, Alliance Defending Freedom und das European Center for Law and Justice. Die meisten Gruppen werden nicht nur als konservativ und traditionellen Geschlechter- und Familienmodellen verhaftet, sondern als „anti-aufklärerisch, irrational und antidemokratisch“ und „Teil der extremen Rechten“ dargestellt.

Neben dem Marsch für das Leben kritisieren seine Gegner eine Reihe weiterer Aktionsformen der Lebensrechtsbewegung: die Gehsteigberatung vor Abtreibungskliniken und Pro Familia-Beratungsstellen, die als „Psychoterror“ abgetan wird und gegen die gesetzliche Verbote gefordert werden; die Aktionen des Vereins „Durchblick“, der Embryonenmodelle aus Plastik zu verteilt, die einen Embryo in der 10. Schwangerschaftswoche darstellen; die Bildungsarbeit von Kaleb und der Evangelischen Allianz in Gemeinden und Schulen; die Beratungstätigkeit für ungewollt Schwangere von 1000plus und VitaL und nicht zuletzt die „Kampagnen- und Lobbyarbeit“ vieler der bereits genannten Gruppen.

Im Zentrum der Argumente der Lebensrechtsbewegung, an denen die Abtreibungslobby Anstoß nimmt, steht ein biologisches Faktum: das Kind. Der Embryo darf nicht Kind genannt werden. „Den Kampf um Begrifflichkeiten führen die ‚Lebensschützer‘ überaus emotionalisierend. Zentrale Methode in ihrer Argumentation ist die ausschließliche Benutzung des Begriffs ‚Baby‘ oder ‚Kind‘ statt Zygote, Embryo oder Fötus.“ Dieses Kind durch Ultraschallaufnahmen, wie in Nathansons Film „Der stumme Schrei“, in Form eines Plastikmodells oder in Fotos, wie in dem Buch von Michael Kiworr „Neun Monate bis zur Geburt“, sichtbar zu machen, erschwert die Argumentation für ein Recht auf Abtreibung. „Durch die Bilder wird der Eindruck erweckt, der Fötus sei ein von der Schwangeren unabhängiges Wesen, ein hilfsbedürftiges Würmchen (…) Wenn man umgekehrt davon ausgeht, dass der Fötus ein integraler Teil der Schwangeren ist und damit ihrem Selbstbestimmungsrecht unterliegt, dann erscheint es als unstatthaft, ihr das Recht auf eigene Entscheidung über das Schicksal des Fötus zu nehmen.“ Der Status des Embryos ist der Kern der Differenzen zwischen der Lebensrechtsbewegung und ihren Gegnern. Sie werfen der Lebensrechtsbewegung vor, „geborene Menschen und Achtzeller (…) als ein und dasselbe“ zu behandeln. Sie leugnen den Status des Embryos als „individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozess des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt“, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Reform des § 218 am 28. Mai 1993.

Vom Kind zu sprechen, so die Gegenstrategie, ist deshalb auf jeden Fall zu vermeiden: „So nachvollziehbar es ist, mit gewollt Schwangeren bereits von ihrem Kind zu sprechen – in der politischen Arena sollten wir diesen Sprachgebrauch unbedingt vermeiden, da er der Ideologie der ‚Lebensschutz‘-Bewegung in die Hände spielt. Die Rede vom Fötus oder Embryo als Kind, Baby oder Ungeborenem verwischt die Grenze der Geburt und setzt geborene Menschen und Föten gleich. Auch von Müttern und Vätern sollten wir erst nach der Geburt eines Kindes sprechen. Vorher sind es werdende Mütter, werdende Väter und werdende Kinder.“ Den Embryo als Kind oder Baby zu sehen, dramatisiert den Abtreibungsvorgang. Sieht man den Embryo dagegen als Teil des Körpers der Frau, der ihrem Selbstbestimmungsrecht unterliegt, ist eine Abtreibung „vor der zehnten Schwangerschaftswoche“ keine „Kindstötung“. Sie gleicht „eher einer Menstruation“. Abtreibung soll deshalb auch nicht länger als Straftat gewertet, sondern zivilgesetzlich geregelt werden.

Geradezu allergisch reagiert die Abtreibungslobby auf Hinweise, dass eine Abtreibung oft ein schwerer Einschnitt im Leben einer Frau ist, unter dem sie lange leidet. Bereits die Debatte um die Reform des § 219a StGB, in deren Zusammenhang das Bundesgesundheitsministerium fünf Millionen Euro für eine Untersuchung der psychischen Folgen einer Abtreibung bereitgestellt hatte, zeigte die emotionalen Reaktionen der Feministinnen. Das Post-Abortion-Syndrom gilt als Erfindung der Lebensschützer. „Sie psychologisieren das Handeln der betroffenen Frauen und kriminalisieren Abtreibungen.“ Weder Bücher und Aufsätze betroffener Frauen, die unter den Abtreibungsfolgen leiden, werden zur Kenntnis genommen, noch Publikationen von Ärzten und Psychotherapeuten, die mit solchen Frauen zu tun haben und das Post-Abortion-Syndrom als Posttraumatische Belastungsstörung behandeln, noch die Organisationen von Frauen, die abgetrieben haben, ihre Entscheidung bereuen und anderen Frauen bei unfreiwilliger Schwangerschaft helfen wollen, die Falle einer Abtreibung zu vermeiden.

Im Mittelpunkt des Kampfes der Abtreibungslobby steht die Beseitigung des Abtreibungsstrafrechts. Die Paragraphen 218 und 219 StGB „machen Deutschland zum Entwicklungsland“. Sie gilt es zu eliminieren. Die Anwälte eines Rechts auf Abtreibung pflegen sich auf internationale Abkommen zu berufen, aus denen sie über das Vehikel eines Rechts auf reproduktive Gesundheit oder auf sexuelle Selbstbestimmung ein Recht auf Abtreibung ableiten. Betrachte man „reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung in ihrem menschenrechtlichen Gehalt, so lässt sich auch die Möglichkeit, eine ungewollte Schwangerschaft sicher und legal zu beenden, als individuelles Recht der Schwangeren begreifen“. Internationale Abkommen, auf die sich die Abtreibungslobby gern beruft, sind die Abschlusserklärungen beziehungsweise Aktionsprogramme der UN-Menschenrechtskonferenz von Teheran 1968, der Konferenz zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau 1979, der UN-Bevölkerungskonferenz von Kairo 1994 und der UN-Frauenkonferenz von Peking 1995. In keinem dieser Dokumente findet sich jedoch ein Recht auf Abtreibung. Im Gegenteil, in Ziffer 8.25. des Aktionsprogramms von Kairo wird Abtreibung als Methode der Familienplanung ausdrücklich ausgeschlossen.

Ein zentrales Hindernis für die Durchsetzung eines Rechts auf Abtreibung sieht die Abtreibungslobby in der Religions- und Gewissensfreiheit. Die Lebensrechtsbewegung würde sich auf die Religionsfreiheit berufen, um abtreibungswilligen Schwangeren die „Wahrnehmung eines Grundrechts“ zu verweigern. Dieses „Grundrecht“ sei zwar nicht verfassungsrechtlich garantiert, die Abtreibungslobby lässt aber keinen Zweifel daran, dass das Grundgesetz, die amerikanische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention ein Recht auf Abtreibung „garantieren sollten“. Dann wäre die Verweigerung einer Abtreibung unter Berufung auf die Religions- und Gewissensfreiheit eine „repressive Einschränkung sexueller und reproduktiver Rechte“, und ein Verstoß gegen Menschenrechte. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz, das in § 12 Ärzten und Pflegepersonal das Recht garantiert, die Mitwirkung an Abtreibungen zu verweigern, ist deshalb ein besonderer Stein des Anstoßes und muss eliminiert werden.

Die Forderung der Beseitigung des Rechts von Ärzten und Pflegepersonal, die Mitwirkung an Abtreibungen zu verweigern, trifft auch die Träger von Krankenhäusern, die eine solche Mitwirkung ausschließen. Wenn der katholischen Kirche daran liegt, ihre Freiheit zu bewahren und in ihren Krankenhäusern die Kultur des Lebens zu praktizieren, kann sie nichts Besseres tun, als den Marsch für das Leben zu unterstützen, in den Pfarrgemeinden für ihn zu werben und in Gestalt der Bischöfe mitzugehen.

Professor Dr. Manfred Spieker, 2. Juli 2019

Quelle: Die Tagespost [1]

Hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.