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Petition an: Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesrat – Hände weg von der Therapiefreiheit!

Gesundheitsminister Spahn und eine Bundesratsinitiative der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Brandenburg und Rheinland-Pfalz wollen sog. „Konversionstherapien“ mit dem Ziel der Veränderung unerwünschter homosexueller Empfindungen per Gesetz verbieten. Ein solches Gesetz wäre ein massiver Eingriff des Staates in die Therapiefreiheit und in die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen. Verhindern Sie mit uns staatliche Übergriffe auf den geschützten Raum der Psychotherapie!

Begründung:

Ein Teil der homosexuell empfindenden Menschen erlebt das eigene sexuelle Empfinden als nicht stimmig, nicht zu ihnen passend, also als „ich-dyston“ – auch dann, wenn das Umfeld homosexuelle Orientierungen und Beziehungsformen begrüßt. Angebote, die zu einer Akzeptanz der eigenen homosexuellen Orientierung verhelfen wollen, werden von diesen Menschen als nicht hilfreich erlebt, da sie nicht ihren inneren Wünschen und Sehnsüchten entsprechen.

Die Betroffenen finden – oft erst nach intensiver Suche – Therapie- und Beratungsangebote, die den Wunsch nach einer Veränderung der sexuellen Orientierung aufnehmen. Solche Angebote basieren auf zwei Erfahrungen:

  1. Sexuelle Orientierung ist nicht „starr“ und verändert sich manchmal im Laufe der Lebenszeit – zum Beispiel bei bereits heterosexuell liierten oder verheirateten Personen, oft Familienväter- oder Mütter, die homosexuelle Erfahrungen suchen oder eine solche Verbindung eingehen, weil sie eine spontane Veränderung ihrer sexuellen Präferenz wahrgenommen haben.
  2. Die Bearbeitung lebensgeschichtlicher Konflikte kann sexuelles Erleben und Präferenzen beeinflussen – oft als unbeabsichtigter therapeutischer Nebeneffekt.

Wenn jemand an seiner sexuellen Präferenz leidet, können in der Therapie jene lebensgeschichtlichen Konflikte identifiziert und bearbeitet werden, die zu dem Leiden führen. Das Ergebnis eines solchen Prozesses ist offen: Es kann sowohl zu einer Akzeptanz als auch zu einer Veränderung der sexuellen Orientierung kommen. In beiden Fällen konzentriert sich die Therapie aber nicht auf die sexuelle Orientierung, sondern auf innere Konflikte. Akzeptanz oder Veränderung stellen sich dabei als möglicher „Nebeneffekt“ der Konfliktbearbeitung ein.

Behauptungen, dass solche Therapien besonders schädlich seien, entbehren einer tragfähigen wissenschaftlichen Datenbasis, ebenso wie die Behauptung, die Probleme Betroffener entstünden im Wesentlichen durch Diskriminierung und Stigmatisierung. Es handelt sich hier nicht um „Konversionstherapien“ oder „Umpolungen“, sondern um auch auf anderen Gebieten übliche und erprobte Therapieverfahren. Entsprechende Therapieangebote unterliegen den bei uns üblichen hohen ethischen und fachlichen Standards für Psychotherapien, einschließlich der Verpflichtung, Langzeittherapien durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen. Die gesetzliche Sonderbehandlung eines Therapieanliegens ist daher nicht plausibel.

Das geplante Gesetz würde Therapeutinnen und Therapeuten de facto verbieten, Klientinnen und Klienten, die unter ihrer sexuellen Präferenz leiden, eine Therapie anzubieten, wenn dabei Veränderung als eine Möglichkeit im Raum stünde. Im Ergebnis würde den Betroffenen staatlicherseits eine Therapie nach eigenen Vorstellungen versagt. Ein solch bevormundender Eingriff in intime Entscheidungen der Betroffenen und in den Raum der Therapie würde dem Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung und den Grundsätzen eines freiheitlichen Staatswesens widersprechen. Es stellt einen massiven staatlichen Übergriff sowohl auf die Entscheidungsfreiheit von Hilfesuchenden als auch auf die Therapiefreiheit dar.

Bündnis C – Christen für Deutschland fordert deshalb Bundesgesundheitsminister Spahn und den Bundesrat auf, alle Pläne für den Gesetzesentwurf fallenzulassen und bittet, diese Forderung durch Unterzeichnung der beistehenden Petition zu unterstützen!

Hier unterzeichnen! [1]