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Nun auch Württemberg. Was nun? Was tun?

Dienstag 2. April 2019 von Pfr. Ulrich Parzany


Pfr. Ulrich Parzany

Nun hat auch die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare möglich gemacht. Einem „Gesetz zur Einführung eines Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts“ stimmten die Synodalen mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu. Im Herbst 2018 hatten noch zwei fehlende Stimmen die Zweidrittel-Mehrheit verhindert. Der Entscheidungsprozess wurde auch außerhalb Württembergs mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Die Landessynode dort unterscheidet sich von den Synoden in den anderen 19 evangelischen Landeskirchen dadurch, dass ihre Mitglieder direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden. Nirgendwo sonst gibt es in den Landessynodalen eine Möglichkeit der so direkten Einflussnahme der Gemeindebasis wie im Schwabenland. Der stärkste Gesprächskreis in der Landessynode ist dort die „Lebendige Gemeinde“. Sie gilt – oder galt – als Stimme des Pietismus.

Die Enttäuschung

Die eigentliche Enttäuschung liegt darin, dass auch aus diesem Gesprächskreis so viele Synodale dem neuen Gesetz zugestimmt haben und dadurch eine satte Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Warum?

In der Pressemitteilung des Vorsitzenden der „Lebendigen Gemeinde“, Dekan Ralf Albrecht, Nagold, heißt es: „Auch aus den Reihen der LG gab es Zustimmung. Einige haben dem Gesetz zugestimmt, um Ordnung herzustellen. Andere sahen die Einheit der Kirche gefährdet. Etliche haben den Vorschlag entschieden abgelehnt. Der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde trägt die jeweilige Entscheidung des anderen in geschwisterlicher Einheit und gegenseitigem Respekt mit.“

Ist jetzt die Einheit der württembergischen Kirche gewahrt? In Artikel 1 des neuen Gesetzes wird festgestellt, dass sich in der Landeskirche verschiedene Schriftverständnisse unvereinbar gegenüberstehen. Die Gemeinschaft wird trotzdem beteuert. Hier der Wortlaut:

„Für die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, unantastbare Grundlage. In der Gemeinschaft der Kirche, deren Grund und Einheit Christus ist, legen Christinnen und Christen die Bibel unterschiedlich aus. Trotz der Vielfalt der Auslegungen sehen sie sich bleibend gemeinschaftlich in der Kirche verbunden.

Diese Auslegungsgemeinschaft stellt sicher, im gemeinsamen Hören und Antworten, im Aus-tausch über verschiedene Wahrnehmungen und im Wissen um die Folgen für das Handeln der christlichen Kirche unterschiedliche Auslegungen der Bibel gegenseitig respektieren zu können. Überliefert ist nach der Heiligen Schrift und den Bekenntnissen der Reformation der Charakter der Ehe von Mann und Frau als weltlich Ding und göttlicher Stand. Die Auslegung von Schriftstellen im Alten Testament (Lev 18,22; 20,13) und im Neuen Testament (Röm 1,24-27), die sich auf gleichgeschlechtliche Liebe beziehen, ist uneinheitlich. Über die Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Begleitung zweier Menschen gleichen Geschlechts durch die Kirche anlässlich der bürgerlichen Eheschließung besteht Streit, ohne dass dieser die Einheit der Kirche in Christus in Frage stellt. Um dieser Einheit willen ergeht im Bewusstsein, dass angesichts unterschiedlicher Zugänge zur Bibel in dieser Frage gegenwärtig kein Konsens hergestellt werden kann, nachfolgende Ordnung, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt und diese wahrt.“

Die Leitung der „Lebendigen Gemeinde“ erklärte: Wir „können auch nicht andere Auslegungen als gleicherweise angemessene Auslegungen der Schrift anerkennen. Wir respektieren sie aber in der einen gemeinsamen Landeskirche.“  Sie betont auch, dass es sich beim neuen Gesetz um eine Ausnahmeregelung handele, „allerdings mit der deutlichen theologischen Unterscheidung: die einzelnen Menschen werden gesegnet, nicht das Miteinander, nicht der ‚Bund‘. ‚Bund‘ – das bleibt die Ehe zwischen Mann und Frau.“

Das verstehe nun, wer will. Der Segnungsgottesdienst findet nach dem neuen Kirchengesetz ausdrücklich aus Anlass einer bürgerlichen Eheschließung eines gleichgeschlechtlichen Paares statt. Aber nicht der Bund dieser Paare soll gesegnet werden, sondern nur jeweils die Einzelpersonen. Warum treten die dann gemeinsam vor den Altar? Um sich – jeweils einzeln!! – segnen zu lassen? Sie könnten ja auch in der Gemeinde stehen, wenn alle am Schluss des Gottesdienstes gesegnet werden, oder? Mir kommt dieser kirchenjuristische Trick wie eine Verhöhnung der Vernunft mündiger Christenmenschen vor.

Die Synodalpräsidentin Inge Schneider lobte die Einigung: „Ich finde das auch für unsere Gesellschaft ein gutes, ermutigendes Zeichen. Denn wir sehen, wie es derzeit immer schwerer wird, zwischen Maximalforderungen einen Ausgleich herzustellen, im politischen wie im persönlichen Bereich. Ich möchte das beispielhaft demokratisch nennen.“

Ja, in einer säkularen, pluralistischen, demokratischen Gesellschaft werden Konflikte durch Kompromisse und Mehrheitsentscheidungen beigelegt. Die christliche Kirche – und auch die in Württemberg – behauptet aber, dass „das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, unantastbare Grundlage“ (s.o.) ist. Da es aber in dieser Kirche keine gemeinsame Überzeugung von der Autorität der Bibel und folglich gegensätzliche Auslegungen der Bibel gibt, fragt man sich, worin die Gemeinschaft besteht. Antwort in dem württembergischen Kirchengesetz: In der „Auslegungsgemeinschaft“. Wir legen also alle die Bibel aus, nur leider total gegensätzlich. Die einen sagen, die Gebote Gottes gelten, die anderen sagen, die Gebote Gottes gelten heute nicht mehr. Das soll man dann „Auslegungsgemeinschaft“ nennen? Machen wir uns doch nichts vor!

Da gibt es nichts zu segnen.

Das Wort Gottes, wie es uns in der Bibel gegeben ist, sagt klar, dass homosexuelle Praxis Sünde ist. Da gibt es nichts zu segnen. Die evangelischen Kirchen in Deutschland – jedenfalls Ihre Leitungsorgane – halten sich nicht daran. Das ist jetzt offensichtlich. Was sollen wir tun?

Wir sagen mit den Reformatoren: Konzilien – also auch Synoden und Kirchenleitungen – können irren. Es ist das Recht der Gemeinden, die Lehre zu prüfen. Es gilt: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“

Neu sammeln und stärken!

Halten Sie sich zu Gemeinden und Gemeinschaften, in denen das Wort Gottes klar und der Bibel gemäß verkündet und gelehrt wird. Wenn gegen die Bibel gepredigt wird, widersprechen Sie. Wenn der Widerspruch nicht gehört, boykottieren Sie die falsche Verkündigung. Seien Sie mobil. Suchen und stärken Sie Pfarrer und Gemeinden, die sich zur Autorität der Bibel bekennen.

Wenn Christen und Gemeinden, Gemeindeglieder und Pfarrer den Beschlüssen von Synoden widersprechen, werden sie noch geduldet. Sie werden aber durch ihre Kirchenleitungen nicht mehr vertreten und nicht unterstützt. Sie werden auch durch öffentliche Medien kritisiert und angeprangert. Damit müssen wir rechnen. Das müssen wir aushalten.

Umso wichtiger ist, dass solche Christen und Gemeinden die öffentliche, hörbare und sichtbare Unterstützung durch Gemeinschaftsverbände und alte sowie neue Netzwerke finden. Ich hoffe sehr, dass auch die Lebendige Gemeinde (ChristusBewegung) in Württemberg diese Unterstützung in den kommenden Monaten und Jahren bietet. Es wäre schlimm, wenn diese Bewegung das Vertrauen von Teilen der pietistischen (evangelikalen) Basis wegen des Abstimmungsverhaltens einiger Mitglieder des Gesprächskreises der Lebendigen Gemeinde auf der letzten Synode verloren hätte.

Wir haben auch von außerhalb Württembergs hoffnungsvoll dorthin geschaut. Viele hatten gehofft, dass es wenigstens eine große Landeskirche geben könnte, in der die bibeltreue Basis sich gegen falsche Lehre in der Kirche durchsetzen könnte. Wegen der Direktwahl der Landessynode durch die Gemeinden schien es dort diese Möglichkeit zu geben. Diese Hoffnung müssen wir nun leider endgültig aufgeben.

Man muss Verständnis für die haben, die der Landeskirche enttäuscht den Rücken kehren. Ihnen kann man nur wünschen, dass sie in Freikirchen nicht vom Regen in die Traufe geraten. Manche Freikirchen machen es den Landeskirchen gerade eifrig nach.

Über die örtliche Gemeinde und Gemeinschaft hinaus ist in solchen Zeiten eine Vernetzung dringend nötig. Wir brauchen gegenseitige Stärkung. Die landeskirchlichen Gemeinschaften und ihre Verbände haben jetzt eine große Verantwortung und Aufgabe. Hoffentlich nehmen sie die wahr. Vereinigungen wie CONFESSIO, die Arbeitsgemeinschaft von Pfarrern in Württemberg, werden noch wichtiger. In anderen Landeskirchen gibt es ähnliche Vereinigungen.

Ich höre, dass 330 Theologen in Württemberg eine Erklärung unterzeichnet haben und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen. Werden die sich jetzt öffentlich zu erkennen geben und damit klare Signale geben? Oder werden sie mit dem Ergebnis, dass sie ja mit dem verabschiedeten Gesetz zu nichts gezwungen werden, zufrieden sein und anonym bleiben?

Wie soll es weitergehen? Wir schreien zu Gott, dass er die Hand nicht abzieht, sondern sich auch über die Kirchen erbarmt, in denen sein Wort heute so wenig gilt. Die Ermahnung des Apostels Paulus an die Verantwortlichen der Gemeinde von Ephesus müssen wir heute besonders aufmerksam hören: „So habt nun Acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist eingesetzt hat zu Bischöfen, zu weiden die Gemeinde Gottes, die er durch sein eigenes Blut erworben hat. Denn das weiß ich, dass nach meinem Abschied reißende Wölfe zu euch kommen, die die Herde nicht verschonen werden. Auch aus eurer Mitte werden Männer aufstehen, die Verkehrtes lehren, um die Jünger an sich zu ziehen. Darum seid wachsam…“. (Apostelgeschichte 20,28-31)

Pfarrer Ulrich Parzany, Netzwerk Bibel und Bekenntnis, Kassel, 30.3.2019

Quelle: www.bibelundbekenntnis.de

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 2. April 2019 um 14:48 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Kirche, Sexualethik.