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Zivilreligion oder Nachfolge Jesu Christi?

Montag 7. Januar 2019 von Pfr. Karl Baral


Pfr. Karl Baral

Jedem wachen Zeitgenossen wird es erstaunlich sein, in wie kurzer Zeit sich die ethischen Werte und Anschauungen in Kirche, Staat und Gesellschaft geĂ€ndert haben. So wird etwa der Schutz des menschlichen Lebens immer mehr abgebaut; auch die Ehe und Familie, wie sie die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, nicht erfunden, sondern als naturrechtlich vorgegeben anerkannt und geschĂŒtzt haben, neu definiert. Wer sich fĂŒr diese Werte einsetzt, der merkt, dass ihm ein Geist der Intoleranz ins Gesicht blĂ€st. Die MeinungsĂ€ußerung ist nicht mehr so frei wie vor einigen Jahren fĂŒr den, der nicht die Mainstream-Meinung vertritt. Auch totalitĂ€res Denken, das nicht mehr so viel weiß von der WĂŒrde der Person und ihren Rechten, greift um sich. In staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen ist es in der Praxis nicht mehr so selbstverstĂ€ndlich, dass keine ideologische Indoktrination geschieht. Leider ist die Evangelische Kirche in Deutschland kein Bollwerk dagegen, sondern teilweise sogar Schrittmacher, wie zum Beispiel auch ihre Äußerungen zum verĂ€nderten Begriff von Ehe und Familie zeigen.

Auffallend sind auch die schon geschehenen oder geplanten strukturellen VerĂ€nderungen in den Kirchen und Gemeinden innerhalb der EKD, etwa die Reduzierung der Pfarrstellen und die Zusammenlegung von Gemeinden. Und dann ist da die EinfĂŒhrung der Segnung von homosexuellen Paaren in vielen Landeskirchen, obwohl das nach der Bibel nicht möglich ist.

Ein wesentlicher SchlĂŒssel zum VerstĂ€ndnis dieser VorgĂ€nge ist das Stichwort „Zivilreligion“. Eigentlich ist eine solche vom Grundgesetz unseres Staates fĂŒr diesen nicht zugelassen, und doch wird vor ihrer Existenz ausgegangen – und wenn man die Lage genauer betrachtet, ist sie sehr wirksam. Ein kleines, aber erhellendes Beispiel:

Als am 3. Februar 2009 Bundeskanzlerin Angela Merkel sehr drastisch Papst Benedikt XVI. verbal angegriffen hat und auch weltliche Presseorgane diese Einmischung in innerkatholische Belange kritisierten, schrieb Kurt Kister in der SĂŒddeutschen Zeitung vom 05.02.2009 einen Kommentar unter der Überschrift „Wir wollen nicht mehr Papst sein“, in dem es unter anderem heißt: „Die Kanzlerin hat mit ihrer Ermahnung richtig gehandelt, und sie hatte, anders als dies nun mancher Bischof insinuiert, alles Recht dazu. Dies ist keine Einmischung in die Angelegenheiten der katholischen Kirche, sondern die Antwort darauf, dass der Papst gegen die Religion verstoßen hat, nĂ€mlich gegen die Zivilreligion, die in diesem Land gilt. Jean-Jacques Rousseau hat in seinem ‚Gesellschaftsvertrag‘ 1762 den Begriff von der Zivilreligion geprĂ€gt. Die Zivilreligion soll als konsensuales Glaubensbekenntnis der BĂŒrger zu ihrem Staat nicht nur religiöse Konflikte verhindern, sondern den Gesellschaftsvertrag, die Toleranz und die Herrschaft der Gesetze sichern.“

Hier wird also fĂŒr Deutschland eine Zivilreligion vorausgesetzt, eine zivile Ober-Religion, der sich andere, selbst die katholische Weltkirche, unterzuordnen haben. Und damit man auch weiß, was gemeint wird, wird auf Jean-Jacques Rousseaus Gesellschaftsvertrag Bezug genommen.

Rousseau hatte sich, wie andere in der Zeit der AufklÀrung, was den Staat betrifft von den bisherigen Lehren der gottgegebenen Ordnung verabschiedet. Aber das war jenen Denkern klar: Die bisherige Staatsideologie, die ja religiös war, lÀsst sich nicht einfach ersatzlos streichen; um einen Staat zu leiten, braucht es leitende Werte, ja noch mehr, religiöse Vorstellungen. Das Christentum war dazu aber nach Rousseaus Meinung schon deshalb nicht geeignet, weil in diesem die oberste LoyalitÀt Jesus gehört und nicht dem weltlichen Staatsoberhaupt und es dann zu AutoritÀtskonflikten kommen kann, wenn nÀmlich der Staat oder sein Regent etwas will, was dem Willen Jesu widerspricht.

Schon Rousseau zeigt also: Wer Nachfolger Jesu sein will, kann sich nicht einer zivilen Oberreligion unterordnen, genauso wenig, wie es die Christen im Römischen Reich taten. Denn Kirche ist nicht – wie Wolfgang Huber sagte[1] -, „die Fortsetzung des Staates mit religiösen Mitteln“ (das wĂ€re das zivilreligiöse VerstĂ€ndnis), sondern ihr Haupt und Herr ist Jesus Christus, dessen Reich „nicht von dieser Welt“ ist (Joh 18,36).

In seiner genannten Schrift „Du Contract Social“ (Vom Gesellschaftsvertrag) von 1762 entwarf Rousseau seine Vorstellungen von einer politischen Ordnung. Sein Staat beschrĂ€nkt sich nicht auf Ă€ußere Sicherung von Recht und Frieden, sondern er will Religion, weil er Zugriff will auf die Herzen: Die Menschen sollen ihre Pflichten aus Liebe tun, wenn nötig bis zur Hingabe des Lebens. Dazu genĂŒgt nicht nur Toleranz, sondern er will Akzeptanz, also Religion. Die GlaubenssĂ€tze soll nach ihm das Staatsoberhaupt bestimmen. Wenn jemand die GlaubenssĂ€tze nicht annimmt, „verdient er die Todesstrafe“. Alle Kulte sind zwar zu dulden, aber keiner – außer der der Zivilreligion – darf sagen „außer der Kirche gibt es kein Heil“.

Hier finden wir im Grunde alle wesentlichen Punkte fĂŒr die Zivilreligion: ZunĂ€chst:

1.) Der „doppelte Glaube“, von dem auch heute Vertreter einer Zivilreligion reden[2], nĂ€mlich zum einen ein allgemeiner Gottesglaube (dieser Gott ist von Vertretern verschiedener konkreter Religionen zu akzeptieren) und zum anderen ein Moralglaube, also eine Ethik, die – wie jener allgemeine Gottesglaube – vom Staat vorgegeben wird (wie z.B. heute Gender-Mainstreaming, das ja in Deutschland als Staatsziel eingefĂŒhrt wurde – nicht vom Parlament, sondern per Kabinettsbeschluss im Jahr 1999), und die unduldsam durchgesetzt werden: Damals (bei Rousseau) mit Ausweisung oder Todesstrafe, heute sind es Verleumdung mit Totschlagworten, nicht genĂŒgender Schutz vor Gewalt und Bedrohung durch anarchistische Gruppen, die ja teilweise durch Parteien und sogar den Staat Förderung erfahren. Auch werden solche „politisch“ oder „klerikal unkorrekten“ Personen und Positionen nicht selten auf andere Weise benachteiligt.

Prof. Alfred Mohler[3] spricht von einem ‚moralischen Rollentausch‘, der in unserer Zeit stattfand, insbesondere spricht er hier vom Thema HomosexualitĂ€t. Er spricht von einer „Revolution des Denkens, eine die die gesamte Struktur von Sinn und Lebenspraxis verĂ€ndert“. Sie ist fundamental anders als frĂŒhere UmwĂ€lzungen auf ethischem Gebiet, und zwar aus zwei GrĂŒnden, die den (wie ich es einordne) zivilreligiösen Charakter dieser moralischen Revolution zeigt.

Als ersten Grund nennt Mohler, „Dass die neue MoralitĂ€t eine Entweder-Oder-QualitĂ€t hat.“ „Diese Revolution 
verlangt die totale Akzeptanz ihrer revolutionĂ€ren Forderungen und die BestĂ€tigung ihrer Absichten.“ Der andere Grund fĂŒr die Andersartigkeit dieser Revolution ist, „dass diese Revolution anders als alle anderen das Blatt fĂŒr die Christenheit in der westlichen Zivilisation gewendet hat
 Zum ersten Mal in der Geschichte der westlichen Zivilisation scheint die Christenheit auf der negativen Seite der MoralitĂ€t zu stehen
 Es geht nicht einfach um einen Fall einer Lebensweise, die den Anschein von Unmoral verloren hat
 Vielmehr hat die Gleichberechtigung von HomosexualitĂ€t die Form eines moralischen Kreuzzugs angenommen. Diejenigen, die die alten Werte hochhalten wollen, werden nicht einfach als Moralisten angesehen
 Sie werden vielmehr eines moralischen Defizit beschuldigt
 Solch eine radikale Wende hat m.E. keine Parallele in der Geschichte der Moral.“ Die „moralischen Rollen“ werden vertauscht. „So wird etwas, was vorher als unmoralisch verstanden wurde, nun als moralischer Wert gefeiert.“ Es wird fĂŒr die neue Moral nicht nur Toleranz, sondern Akzeptanz erwartet, ein totalitĂ€rer Zugriff auf das Innerste der Person.

Dass dieser Wandel und auch die Schnelligkeit, mit der er vor sich ging und geht, sogar international, irgendwie gesteuert sein muss, drĂ€ngt sich auf. TatsĂ€chlich gibt es dafĂŒr deutliche Anzeichen. Zum Beispiel hat ein „Welt-Gipfel“ (unter Mitwirkung hochkarĂ€tiger Leute, wie z.B. Michael Gorbatschow) ‚neue Zehn Gebote‘ verkĂŒndet, wie die katholischen kath.net-Nachrichten am 16.09.2002 meldeten – Überschrift: „Das ‚Update‘ kommt nicht vom Sinai, sondern dem ‚Earth Summit,‘ und fordert Abtreibung und freie HomosexualitĂ€t.“

Es handelt sich hier um eine Wende hin zur von der Bibel vorhergesagten Gesetzlosigkeit (Mt 24,12; 2.Thes 2,3-12), die sich in Staat und Gesellschaft ausbreitet, ja sogar teilweise in der Kirche, also im „Tempel Gottes“ (2.Thes 2,4).

2.) Der zweite bis heute wesentliche Punkt fĂŒr eine Zivilreligion, der sich schon bei Rousseau findet, ist die schon erwĂ€hnte mangelnde Unterscheidung von Persontoleranz und Sachtoleranz. So schreibt Ziegert ĂŒber JĂŒrgen Habermas, dem wohl wichtigsten geistigen Aktivisten der Zivilreligion in Deutschland, „dass Habermas im Klage-Habitus eines vorgeblichen HumanitĂ€tsverlangens Toleranz fordert vor der ‚Religion‘ des anderen, anstatt Toleranz zu fordern vor der Person. Der gesellschaftliche Diskurs wird damit unrettbar ideologisch fixiert.“[4]

Und er fĂ€hrt fort: „Gerade die als das große BĂŒhnenbild aufgebaute ‚Religionsfreiheit‘ hat bei Licht besehen auch bei Habermas ihre harten Grenzen, denn die gesellschaftliche Durchsetzung von Normen hat mit den Prinzipien der Religionsfreiheit rein gar nichts zu tun. Sie unterliegt einem anderen System, nĂ€mlich ĂŒbergeordneten politischen Gesetzen, deren Anwendung gerade nicht nach dem ToleranzbedĂŒrfnis, sondern nach dem Zugehörigkeitsprinzip entschieden wird. Es ist klar: wenn die gesellschaftlich wichtigen Unterschiede ‚religiöse‘ Unterschiede sein sollen, lassen sich ihre Konfliktlagen nur noch mehr oder weniger gewaltsam in einer Art ‚höheren Religion‘ aufheben, die nicht ins Beliebige gestellt werden kann und deren AutoritĂ€tsgrundlage in nichts mehr verhandelbar ist.“[5]

3.) Auflösung des Personbegriffs

Wichtig zu beobachten: Hier wird bei Rousseau und bei Habermas nicht die Person geschĂŒtzt, was zur Folge echte Religionsfreiheit hĂ€tte, sowie Toleranz auch gegenĂŒber abweichenden Glaubenspositionen, sondern der Personbegriff wird aufgelöst, es folgt ein totalitĂ€rer Zugriff auf das Innerste des Menschen, so wird Akzeptanz gefordert.

4.) Zivilreligion als Oberreligion

Ihr haben sich alle anderen Bekenntnisse und Denominationen unterzuordnen.

Das heißt: Es gibt Religionsfreiheit nur im Rahmen dieser Oberreligion.

Bei JĂŒrgen Habermas ist dies gegenĂŒber Rousseau noch verschĂ€rft dadurch, dass er auch in der sĂ€kularen Vernunft „eine Religion“ sieht[6]. Sie muss sich also – wie die anderen Religionen – in die Zivilreligion einordnen und diese als oberste anerkennen.

Dies hilft uns zu verstehen, dass weder bei der EKD noch beim Staat z.B. Verstandesargumente, etwa aus den Wissenschaften der Biologie oder Medizin, etwas ausrichten gegen die mit viel staatlichem und kirchlichem Geld betriebene Genderideologie. Also nicht nur gegen Bekenntnisargumente, sondern auch gegen Verstandesargumente ist eine Zivilreligion immun.

Als die Kirche Staatskirche wurde, wurde die Verbindung von römischem Staat und Religion beibehalten. Das Glaubensbekenntnis ist also Reichsverfassungsrecht. Auch die gottlosen Ideologien des 20. Jahrhunderts waren in den von ihnen geprĂ€gten Staaten sozusagen „Zivilreligionen“; auch von Christen wurde erwartet, dass sie diese Ideologien als oberste anerkannten.

Zivilreligion und die Ordnung des Grundgesetzes

Die staatskirchenrechtlichen Stichworte fĂŒr die Ordnung des Grundgesetzes sind: NeutralitĂ€t, Nichtidentifikation, ParitĂ€t, positive Trennung. Das staatskirchenrechtliche System des Grundgesetzes unseres deutschen Staates ist dem einer Zivilreligion völlig entgegengesetzt und das freiheitlichste von allen anderen Modellen des VerhĂ€ltnisses von Staat und Kirche. Aber es funktioniert nur, wenn die Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften zu ihrem Bekenntnis in Glauben, Wort und Tat stehen, also nicht, wie die EKD es will, sich zivilreligiös verstehen.

Außerdem ist die Ordnung des Grundgesetzes samt Rechtsstaatsprinzip, Demokratieprinzip und Gewaltenteilung Ă€ußerst bedroht durch das Einsickern von Vorstellungen des angelsĂ€chsischen Rechtskreises, der ein Richterrecht kennt, das die Rechtsbildung selbst vornimmt, auch teilweise ohne dass ein Parlament eine Gesetzes- oder VerfassungsĂ€nderung beschließt. Dazu kommt die teilweise damit einhergehende Auflösung des Personbegriffs in einer zivilreligiösen Ordnung. Das Recht des Einzelnen steht in Gefahr, ĂŒberrollt zu werden von einer zivilreligiösen Sicht, die das Bundesverfassungsgericht als ‚gesellschaftlichen Normgeber‘ und ‚politische Moralinstanz‘ (Ziegert) versteht, das die Rechte des Individuums zugunsten der Gesellschaftsmoral oder StaatsrĂ€son Ă€ndern oder den Sinn der Normen umdeuten kann.

Konkrete Auswirkungen der zivilreligiösen Vorstellungen und EinflĂŒsse in der Kirche

Zum Beispiel RĂŒckzug aus der FlĂ€che, Reduktion der Gemeindepfarrstellen, SchwĂ€chung der Gemeinde (auch finanziell), dafĂŒr Ausbau der Verwaltung und StĂ€rkung ĂŒbergemeindlicher AktivitĂ€ten, „Erweiterung der kirchlich-politisch engagierten Infrastruktur zur progressiven politischen Funktionalisierung des kirchlichen Systems“[7], Politisierung des Gottesdienstes. Mehr und mehr wird bewusst die Verbindlichkeit von Schrift und Bekenntnis infrage gestellt oder verlassen. Weiter geschieht ein Verlassen der biblischen Deutung von Begriffen (z.B. „Freiheit“) und ein Verlassen der Grundordnungen Gottes von Ehe und Familie und Schutz des menschlichen Lebens. Ziegert ĂŒber die EKD: „sie fordert, geschĂŒtzt vom externen Konsens der politischen Klasse, nun auch, dem traditionalen VerstĂ€ndnis der Familie die völlige Offenheit der ‚sexuellen Orientierung‘ ĂŒberzuordnen“; sie „bezahlt“ „mit ihren radikalen Gender-Statements nur den Preis, den die politische Klasse als eine Gegenleistung fĂŒr die Rolle als politischer Mitspieler einfordert“. „Willentlich stellt sich die EKD in die sĂ€kulare Dynamik der Politisierung aller Lebensbereiche mit ein, die eine kulturelle Revolution betreibt“[8].

Solch ein Weg kann mit der Nachfolge Jesu Christi nicht verbunden werden (wie schon Rousseau feststellte). Christen sind zwar „der Obrigkeit untertan“ (Röm 13,1) und halten die kirchlichen Ordnungen, aber nur bis zur Grenze „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29).

Veröffentlichung mit freundlicher Erlaubnis der Schriftleitung von „diakrisis-Geistliche Orientierung fĂŒr bekennende Christen“.

Von Pfr. Karl Baral erscheint demnĂ€chst ein ausfĂŒhrliches Buch zum Thema Zivilreligion im Verlag fĂŒr Theologie und Religionswissenschaft (VTR) NĂŒrnberg.

[1] Karl Richard Ziegert: Die VerkÀufer des perfect life, Berlin 2015, S. 5

[2] Siehe dazu Karl Richard Ziegert: Zivilreligion. MĂŒnchen 2013, S. 118ff.

[3] A. Mohler: „DIE (HOMO)SEXUELLE REVOLUTION UND DAS ZEUGNIS DER KIRCHE, in: Biblisch Glauben Denken Leben (des Bibelbundes) Nr. 118, April 2018, S. 4f.; Hervorhebungen durch Fettdruck: K.B.

[4] Ziegert, Zivilreligion, S. 321 (Hervorhebung durch Fettdruck: K.B.)

[5] Ziegert, Zivilreligion, S. 321 (Hervorhebung durch Fettdruck: K.B.)

[6] Ziegert, Zivilreligion, S. 317

[7] Ziegert, Zivilreligion, S. 277

[8] Ziegert, Dt. Pfarrerblatt 10/2014, S. 560, Spalte 2

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 7. Januar 2019 um 11:21 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Kirche, Theologie.