Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Das UNO-Migrationsabkommen – ein Pakt mit Folgen

Dienstag 20. November 2018 von Stiftung Zukunft CH


Stiftung Zukunft CH

Die UNO-Mitgliedländer haben sich im Juli 2018 auf ein weltweites Migrationsabkommen geeinigt. Der sogenannte „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“, der im Dezember in Marrakesch offiziell unterzeichnet werden soll, hebelt die Souveränität der Staaten in Sachen Migration weiter aus. Der Schweizer UNO-Botschafter Jürg Lauber und sein mexikanischer Amtskollege waren seit Mai 2017 mit der Erarbeitung eines Migrationspakts beschäftigt. Mit dem Papier, das die NZZ als „Erfolg für die Schweizer Diplomatie“ feiert, schafft sich die UNO ein Instrument, um die globalen Migrationsströme zu steuern. Der Pakt ist zwar „nur“ politischer Natur und rechtlich nicht bindend. Doch die Entwicklung des internationalen Rechts zeigt die klare Tendenz, dass aus sogenanntem „soft law“ (nicht verbindliche Leitlinien) früher oder später „hard law“ (verpflichteter Vollzug) wird. Nicht selten über den Weg der Rechtsprechung.

Zwar erwähnt der Pakt das souveräne Recht der Staaten, ihre eigene Migrationspolitik zu bestimmen. Im Gesamtkontext, der vor allem auf einen massiven Ausbau der Rechte von Migranten zielt und den Staaten Massnahmen teilweise bis ins Detail vorschreibt, erscheint dies allerdings mehr als eine Floskel zur Beschwichtigung kritischer Stimmen.

Migration soll gefördert werden

Migration soll nicht verhindert, sondern „gelenkt“, gefördert und als Chance genutzt werden, lautet die hinter dem Pakt stehende Vision. So hat UNO-Generalsekretär António Guterres im Januar 2018 klargestellt, dass die UNO weitere weltweite Migrationsströme für unumgänglich halte und diese als positiv zu betrachten seien: „Migration treibt Wirtschaftswachstum an, reduziert Ungleichheit und verbindet unterschiedliche Gesellschaften“. Diese im UNO-Establishment verbreitete Multikulti-Ideologie, die auf Völkerdurchmischung und die Auflösung der Nationalstaaten zielt, stösst jedoch auf Kritik – berechtigterweise. Ungarn und die USA verweigern dem Pakt bereits ihre Zustimmung. US-Botschafterin Nikki Haley meinte, dieser wäre „mit der Souveränität der USA nicht vereinbar“.

Der Pakt verpflichtet nicht nur zur Schaffung sicherer und legaler Migrationsrouten, sondern auch dazu, die Migranten bereits in ihren Herkunftsländern durch Infokampagnen und Sprachkurse auf die Reise nach Europa vorzubereiten. Wenn Italien unterschreibt, darf es künftig nicht mehr gegen NGOs vorgehen, die zehntausende Migranten übers Mittelmeer nach Europa schleusen. Hier angekommen, sollen die Migranten u.a. „diskriminierungsfreien Zugang“ zu Sozialleistungen, zu einer „bezahlbaren und unabhängigen“ Rechtsvertretung, zu lebenslangem Lernen und zur Gesundheitsversorgung erhalten. Der Geldtransfer ins Heimatland soll vergünstigt und der Familiennachzug deutlich erleichtert werden, indem Einkommen und Grad der Integration dafür keine Rolle mehr spielen dürfen.

Manipulation der öffentlichen Meinung

Damit die Umsetzung des Pakts nicht am Widerstand der Bevölkerung scheitert, zielt dieser auch auf die Beeinflussung der öffentlichen Meinung. Mit Schulungen für Journalisten soll der Diskurs „zur Gestaltung der Wahrnehmung der Migration“ gelenkt werden. Medien, die „systematisch Intoleranz (…) und andere Formen von Diskriminierung gegen Migranten fördern“, soll hingegen jede Unterstützung entzogen werden. Laut der Basler Zeitung eine Formulierung, „die Massnahmen gegen unliebsame Stimmen Tür und Tor öffnet“.

In der Schweiz forderte zuerst die SVP den Bundesrat auf, den Pakt nicht zu unterzeichnen. Als Minimalforderung verlangt die wählerstärkste Schweizer Partei, dass der Pakt wenigstens dem Parlament unterbreitet und entsprechend dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Denn der Pakt sei, wie Parteipräsident Albert Rösti zurecht betont, „nicht vereinbar mit der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung und damit der Selbstbestimmung der Schweiz“. Ob der Bundesrat auf solche Forderungen einsteigt, die mittlerweile von vielen weiteren Stimmen erhoben werden, ist noch immer unklar. Daran wird sich aber zeigen, wie viel ihm noch an der Souveränität der Schweiz liegt.

Quelle: Stiftung Zukunft CH, www.zukunft-ch.ch (Dominik Lusser)

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 20. November 2018 um 11:32 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik.