Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Der Dienst von Frauen in der Kirche – Schriftgemäße Grundsätze und ihre konkrete Anwendung

Montag 27. August 2018 von Prof. Dr. John F. Brug


Prof. Dr. John F. Brug

Es gibt kaum ein Thema, das in unseren Gemeinden weniger kontrovers diskutiert wird als die unterschiedlichen Rollen von Mann und Frau in der Kirche. Hier stoßen wir schnell auf unterschiedliche Meinungen. Das ist auch nicht verwunderlich, denn dieses Thema bringt uns in Konflikt mit unserem gesellschaftlichen Umfeld, in dem nach anderen Maßstäben gehandelt wird. Als lutherische Christen legen wir Wert darauf, unser Handeln an Gottes biblischem Wort auszurichten. Es ist deshalb nötig, dass wir die damit zusammenhängenden Fragen im brüderlichen Gespräch gründlich beraten. Dazu soll dieser Beitrag dienen.

1. Biblische Grundsätze

Es kann hier nicht um eine ausführliche Darstellung und Auslegung aller einschlägigen Bibelstellen gehen. Dies ist an anderen Stellen schon öfters geschehen.[1]

Am Anfang müssen ein paar Unterscheidungen gemacht werden. Wichtig ist, dass bei der biblischen Auslegung einzelne Beispiele (oder Ausnahmen) von grundsätzlichen Aussagen unterschieden werden müssen. Man kann z.B. nicht einfach aus der Tatsache, dass es in Israel eine weibliche Richterin (Debora) gegeben hat, ableiten, dass deshalb auch in der Kirche für Frauen leitende Ämter offenstehen. Bei Debora handelt es sich – wie der Zusammenhang in Richter 4 und 5 zeigt – um einen besonders gelagerten Ausnahmefall.[2]

Für das Verhältnis von Männern und Frauen in der Kirche gibt es im Neuen Testament grundsätzliche Anweisungen. Die wichtigsten drei sind:

  • 1Kor 11,3+8f: Ich lasse euch aber wissen, dass Christus das Haupt eines jeden Mannes ist; der Mann aber ist das Haupt der Frau; Gott aber ist das Haupt Christi … Denn der Mann ist nicht von der Frau, sondern die Frau von dem Mann. Und der Mann ist nicht geschaffen um der Frau willen, sondern die Frau um des Mannes willen.
  • 1Kor 14,33-35: Wie in allen Gemeinden der Heiligen sollen die Frauen schweigen in der Gemeinde; denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. Wollen sie aber etwas lernen, so sollen sie daheim ihre Männer fragen. Es steht der Frau schlecht an, in der Gemeinde zu reden.
  • 1Tim 2,11-13: Eine Frau lerne in der Stille mit aller Unterordnung. Einer Frau gestatte ich nicht, dass sie lehre, auch nicht, dass sie über den Mann Herr sei, sondern sie sei still. Denn Adam wurde zuerst gemacht, danach Eva.

Aus diesen Stellen ergibt sich die als grundlegende Einsicht (Grundsatz):

Der Mann ist das Haupt der Frau und die Frau soll sich ihm unterordnen.

Diesen Grundsatz wendet der Apostel Paulus dann auf die Situation seiner Gemeinden an, indem er folgert (Erstanwendungen):

  • Deshalb soll die Frau in der Kirche schweigen.
  • Eine Frau soll einen Mann nicht belehren.
  • Eine Frau darf nicht Autorität über einen Mann ausüben.

Im Zusammenhang von 1Kor 14 und 1Tim 2 geht es um den öffentlichen Gottesdienst und seine Leitung. Das „Schweigen“ der Frauen (1Kor 14,4) kann sich nicht etwa nur auf störendes Geschwätz oder Zwischenrufe im Gottesdienst beziehen, wie manche behaupten. Denn es ist ausdrücklich das Fragenstellen eingeschlossen.

Andererseits ist auch klar, dass das Schweigegebot nicht jedes öffentliche Gebet und Gotteslob von Frauen verbietet, denn an einigen Stellen im Neuen Testament werden solche Aktivitäten von Frauen berichtet (1Kor 11,5). In 1Kor 14 wird das „Nicht-sprechen“ erläutert durch das nachfolgende „Sich-unterordnen“: Die geforderte Unterordnung hat zur Folge, dass Frauen sich im Gottesdienst zurückhalten und deshalb lieber schweigen sollen.

„Unterordnung“ meint im biblischen Sprachgebrauch nicht die sklavische Unterwerfung, sondern die Anerkennung einer Autorität oder das Sich-fügen in die Führung eines anderen. Beispiel dafür ist Christus: Er ordnete sich dem Willen seines Vaters unter, als er kam, um uns zu erlösen. Er folgte dem Plan, den der Vater ausgeführt haben wollte.

Auch in 1Tim 2,12 wird das „Nicht-belehren“ durch das nachfolgende „keine-Autorität-über-den-Mann-ausüben“ erklärt. Einige Schriftstellen (wie z.B. Tit 2,3f) zeigen, dass Frauen durchaus nicht jedes Lehren in der Kirche untersagt ist: Andere Frauen oder Kinder dürfen/sollen von ihnen gelehrt werden! Aber im Zusammenhang von 1Tim 2 geht es um das Verhältnis zum Mann. Und es wird festgehalten, dass Frauen in der Kirche den Männern keine autoritativen Anweisungen geben sollen.

Auch wenn unser gesellschaftliches Umfeld in diesen Fragen anders denkt, sind wir hier als bibeltreue Christen gefordert. Wir können die biblischen Worte nicht einfach beiseiteschieben oder übergehen. Der Apostel Paulus bezieht sich bei der Begründung des Grundsatzes „Frauen sollen sich den Männern als Haupt unterordnen“ auf die Ordnung, die Gott in der Schöpfung gegeben hat. Auch die Folgerungen, die Paulus zieht, indem er vom Schweigen der Frauen und vom Nicht-Autorität-ausüben redet, müssen im Blick behalten werden, wenn wir ihre Anwendbarkeit auf die spezielle Situation der Kirche von heute abwägen.

Bevor wir uns den speziellen Anwendungen zuwenden, wollen wir hier noch an ein paar Regeln erinnern, die wir als Christen bei der Diskussion über schwierige ethische Fragen beachten sollten:

  • Als Christen sind wir überzeugt, dass Gott auch in seinen ethischen Anweisungen unser Bestes will. Wir suchen deshalb einerseits nicht nach Lücken in seinen Anweisungen oder nach Vorwänden, um sie zu umgehen. – Andererseits richten wir aber auch nicht neben Gottes Gesetz zusätzliche „Zäune“ auf, indem wir Frauen in ihrem Dienst etwas untersagen, was der Herr nicht verbietet.
  • Christen beschweren die Gewissen anderer nicht unnötig mit gesetzlichen Vorschriften, die Gottes Wort willkürlich anwenden. – Sie liefern sich aber auch nicht gewissensberuhigende Entschuldigungen, wenn es darum geht, sich nur der gottlosen Umwelt anzupassen oder durch Bibelkritik die klaren Aussagen der Heiligen Schrift zu umgehen.
  • Als christliche Kirche können wir kein kirchliches Gesetz aufstellen, das allen Christen – unabhängig von ihren örtlichen Verhältnissen – das Handeln vorschreibt. – Weil wir aber in einer sehr mobilen Zeit leben, ist eine gewisse Einmütigkeit im kirchlichen Handeln nötig, um Verwirrung und Ärgernis in unseren Gemeinden zu vermeiden.
  • Eine gesunde Bibelauslegung verlangt, dass wir unsere Anwendungen auf klar erkennbare Grundsätze der Bibel gründen und nicht auf vage Beispiele oder verschieden interpretierbare Ereignisse.
  • Christen behandeln das Verhältnis von Mann und Frau nicht im Sinne eines Machtkampfes, sondern bemühen sich, gemeinsam dem Herrn Christus zu dienen und in Ãœbereinstimmung mit seinem Willen zu leben.

2. Die Anwendung der Grundsätze

In diesem zweiten Teil geht es um die spezielle Anwendung der biblischen Grundsätze. An einigen Punkten werden wir dabei schnell einig sein. An anderen Punkten wird es auch verschiedene Meinungen geben. Da ist das brüderliche Gespräch und das gemeinsame Suchen nach angemessenen Lösungen nötig. Gerade für uns als kleine Kirche erscheint es ratsam, sich auch beim Dienst der Frauen in Kirche und Gemeinde auf ein gemeinsames Handeln zu verständigen.

2.1 Das Amt des Pastors/Pfarrers

Manche Diskussion über Frauen im Pfarramt wird nicht mit den richtigen Argumenten (Begründungen) geführt. Das oben Gesagte zeigt, dass in der Bibel einer Frau nicht jegliches Reden oder Lehren in der Kirche untersagt ist.[3]

Obwohl ein Pastor seiner Gemeinde dienen soll, ist doch von der Heiligen Schrift her klar, dass er ein autoritatives Amt übertragen bekommt: Er soll die Gemeinde als Hirte leiten. Deshalb heißt es in Hebr 13,17: „Gehorcht euren Lehrern und folgt ihnen, denn sie wachen über eure Seelen – und dafür müssen sie Rechenschaft geben…“ Oder an Titus schreibt Paulus: „Das sage und ermahne und weise zurecht mit ganzem Ernst“ (Tit 2,15). Zum Wesen des Pastorenamtes gehört, dass er ein „Aufseher“ (Bischof, 1Tim 3,1) ist.

Es sollte also unter uns klar sein: Der Grundsatz – dass der Mann das Haupt sein und die Frau sich unterordnen soll – verbietet es einer Frau, das Amt der pastoralen Leitung über die ganze Gemeinde auszuüben.

2.2 Der Gebrauch der Gnadenmittel

Frauen können natürlich das Wort Gottes im privaten Bereich weitersagen (lehren). Sie sind ein Teil des Priestertums aller Gläubigen (1Petr 2,9). Frauen dürfen auch anderen Frauen gegenüber Gottes Wort öffentlich verkündigen (predigen). Dies ist besonders in anderen Kulturen (z.B. Islam) nötig, wo die Geschlechter strikt getrennt werden. Dort werden Unterweisungen oder Gottesdienste gesondert für Frauen angeboten.

Die Taufe wird normalerweise durch den Pastor im Auftrag der Gemeinde gespendet. Aber trotzdem ist jeder Christ in der Lage, eine gültige Taufe zu vollziehen, z.B. im Notfall. Niemand bestreitet bei uns, dass auch die von einer Frau vollzogene Nottaufe gültig ist.

Auch das Abendmahl wird normalerweise durch den Pastor der Gemeinde verwaltet. Aber es ist denkbar, dass in einer Gemeinde, die nur aus Frauen besteht, das Sakrament auch durch eine Frau gereicht werden kann.[4]

2.3 Aufgaben im Gottesdienst

Die Leitung des Gottesdienstes soll in der Hand des Pastors liegen. In Abwesenheit des Pastors kann ein anderes männliches Gemeindeglied dazu berufen werden, diese Aufgabe zu übernehmen.

Aber wie sieht es mit bestimmten Diensten/Aufgaben innerhalb des öffentlichen Gottesdienstes aus? Welche können von Frauen übernommen werden?

a. Chorleitung:

Weibliche Chorleiterinnen werden unter uns weithin akzeptiert. Aber die Sache ist nicht klar. Ein Dirigent leitet seinen Chor ganz gewiss dominierend und mit Autorität. Das würde dagegensprechen, dass Frauen diesen Dienst ausüben. – Aber man kann das Chorleiter-amt auch als einen Hilfsdienst (Assistent) zur musikalischen Anleitung der Gemeinde bzw. des Chores verstehen – so wie dies bei Organisten gesehen wird. Unter diesen Umständen behält der Pastor die Gesamtverantwortung für die lehrmäßige Korrektheit und Angemessenheit der Musik im Gottesdienst. Was aber dann auch praktisch so wahrgenommen werden muss. Gleiches gilt beim Auftreten von Frauen als Solo- oder Chorsängerinnen.

b. Küster/Kassierer:

Unsere Gemeinden haben gewöhnlich männliche Küster. Aber es gibt keine theologischen Gründe, warum Frauen diesen Dienst nicht übernehmen könnten, wenn sich die Gemeinde darauf einigen kann.

Etwas anders liegt die Sache bei Kassiererinnen: In manchen Gemeindeordnungen ist das Amt des Gemeindekassierers nicht automatisch mit dem Vorsteheramt verknüpft. In solchen Fall kann das Kassiereramt zur Not auch von einer Frau ausgeübt werden. Es ist aber dabei zu bedenken, dass sich die Aufgaben des Kassierers nicht im Kollektezählen und in der Buchführung erschöpfen. Er ist auch für den Kassenbericht und Haushaltplan verantwortlich. Dementsprechend sollte er die Gemeinde etwa zu Gebefreudigkeit ermuntern und gegebenenfalls Säumige ermahnen. Wenn eine Frau dieses Amt ausübt, lassen sich Leitungsfunktionen kaum vermeiden, die eine Frau in der Gemeinde nicht ausüben sollte. Das bedeutet, dass in solchen Fällen die Vorsteher der Gemeinde einen Teil der Kassierer-Aufgaben zusätzlich übernehmen müssen.

c. Lesungen im Gottesdienst:

In den meisten unserer Gemeinden trägt der Pastor die biblischen Lesungen und Gebete im Gottesdienst vor. Könnten das auch Frauen übernehmen? Die Antwort ist nicht einfach: Einerseits geschieht durch die Schriftlesungen ja doch eine Belehrung[5] der Gemeinde bzw. die Gemeinde wird zum gemeinsamen Gebet angeleitet. Andererseits handeln wir an dieser Stelle nicht ganz konsequent. Denn wir gestatten ausnahmsweise auch Kindern oder Jugendlichen Bibelverse oder Gebete im Gottesdienst vorzutragen.

Trotzdem erscheint es vielen nicht ratsam, in unseren Gottesdiensten weibliche Lektoren zuzulassen. Dafür werden vor allem zwei Gründen angeführt:

  • Es ist schwierig, das öffentliche Lesen und Anführen des Gebets[6] mit dem Geist des Schweigegebot von 1Kor 14 in Einklang zu bringen. Paulus hält ja sogar das öffentliche Fragen für unangebracht. Es ist deshalb zu befürchten, dass die Einführung von weiblichen Lektoren bei manchen als Ärgernis empfunden wird. Solche Ärgernisse sollen wir aber unter Christen vermeiden (Röm 14,13f; 1Kor 8,9).
  • Außerdem ist zu bedenken, was für ein Signal wir mit dieser Neuerung in unseren Gemeinden nach innen und außen geben. Die Einführung von Lektorinnen kann so missverstanden werden, als ob wir uns damit in Richtung Frauenpfarramt bewegen wollen. – Und: Wenn eine Frau im Gottesdienst Lesung vorträgt, dann ergibt sich fast automatisch als nächste Frage: Warum sollte sie dann nicht auch im Lektorengottesdienst eine Lesepredigt vortragen? Dabei handelt es sich aber eindeutig um einen Dienst als Gottesdienstleiter.

2.4 Gemeindekreise

In 1Tim 2 ist klar gesagt, dass eine Frau in der Kirche nicht Männer belehren soll. Daraus ergibt sich, dass Frauen keine katechetischen Kreise, die aus Männern und Frauen bestehen (Bibelstunde u. ä.) leiten können. Biblisches Lehren ist ja nicht eine neutrale Diskussionsleitung, bei der alle Teilnehmer ihre Meinung beisteuern und der Leiter lediglich moderiert. Biblisches Lehren ist autoritative Verkündigung des Wortes Gottes.

Diese Frage stellt sich auch im Blick auf die Seelsorge von Frauen an Männern. Denn Seelsorge ist nicht ein unverbindliches Zuhören und Raten, sondern ein autoritatives Leiten mit dem Wort Gottes, was am Ende auch in der Kirchenzucht Folgen hat.

2.5 Leitungsgremien

Nach unserer kirchlichen Ordnung ist die Gemeindeversammlung das Leitungsgremium der Gemeinde.[7] Zu ihren wichtigsten Verantwortlichkeiten gehört es, verbindliche Entscheidungen im Namen der Gemeinde zu treffen, z.B. bei der Berufung von Pastoren oder der Wahl von Vorstehern, bei der Aufnahme oder dem Ausschluss von Gemeindegliedern. Die Mitarbeit in solchen und anderen Leitungsgremien und Organisationen sollte erwachsenen Männern vorbehalten bleiben, weil nach biblischen Verständnis nur diese Autorität über Männer ausüben dürfen.

Einige Gemeinden haben versucht, dieses Problem zu umgehen, indem sie die Gemeindeversammlung zu einem rein beratenden Gremium gemacht haben, in dem auch Frauen mitwirken können. Das ist „eine Kur, die schlimmer ist als die Krankheit“, weil diese Herabstufung der Gemeindeversammlung dazu führt, dass praktisch die Leitung der Gemeinde nur noch vom Vorstand oder gar nur vom Pastor ausgeübt wird. Das Gleiche würde geschehen, wenn man die Synodalversammlung nicht mehr das autoritative Leitungsgremium einer Kirche sein lässt.

Die Beteiligung an Leitungsgremien schließt das Abstimmen und die Mitwirkung bei Debatten ein. In den meisten Fällen dient die Abstimmung in Gemeinde- und Leitungsgremien nicht dazu, nur seine persönliche Meinung oder Wünsche zum Ausdruck zu bringen, sondern dazu, zu einer autoritativen Entscheidung für die Gemeinde zu gelangen. Um gute, christliche Entscheidungen zu treffen, ist es erforderlich, den Bedarf und die Wünsche aller Gemeindeglieder – auch einer Minderheit – im Blick zu behalten. Verantwortliche Leitung besteht darin, dass man Entscheidungen trifft, die im Interesse aller Gemeindeglieder liegen und nicht dem persönlichen Vorteil dienen. Eine Gemeinde mag verschie­dene Verfahren dafür nutzen, den Bedarf und die Wünsche der ganzen Gemeinde zu ermitteln, wie z.B. Fragekästen, familiäre Diskussion oder Informationsveranstaltungen.

Der Zweck einer Debatte ist es, die Meinung abzuwägen, zu verändern und Andersdenkende umzustimmen. Niemand kann an einer Debatte teil­nehmen, ohne die Sichtweise anderer Parteien herauszufordern und ihr zu widersprechen. Es ist schwer, sich vorzustellen, dass Frauen dies in Übereinstimmung mit 1Kor 14 tun können, wonach sie ja in der Kirche schweigen und keine Fragen stellen sollen. An dieser Stelle scheint Paulus den Grundsatz im Verhältnis von Mann und Frau auf eine Situation anzuwenden, in der es um Prozesse der Entscheidungsfindung innerhalb von Gemeinden geht. In einer Debatte wird oft durch Herausforderung oder Behauptung von Standpunkten mehr Autorität ausgeübt als bei der Abstimmung selbst. Fragen, die während einer Debatte gestellt werden, verändern oft stillschweigend die Meinung anderer. Unterordnung unter das Haupt, Lehrverbot, Schweigegebot und das Verbot von Fragen ver­tragen sich kaum mit der freien Teilnahme an einer Debatte. Aus diesen Gründen sollten Frauen nicht direkt in Debatten kirchlicher Leitungsgremien eingreifen.

Es gibt keinen Schriftgrund dafür, dass Frauen nicht bei Gemeindever­sammlungen anwesend sein dürften, aber als reguläre Praxis bringt dies mehr Probleme mit sich, als es löst. Anwesend zu sein, aber nicht mitreden oder abstimmen zu dürfen, verursacht mehr Frustration und verletzte Gefühle, als dass es sie mindert. Es ist deshalb nicht weise, diesen Weg zu beschreiten, um Anstoß und Ärger bei Frauen zu verrin­gern, die sich von der Leitung der Gemeinde ausgeschlossen fühlen.

3. Schlussüberlegungen

Bei unseren Diskussionen über die Dienste der Frau in Kirche und Gemeinde müssen wir uns immer wieder fragen: „Bemühen wir uns hier wirklich im Geist der biblischen Grundsätze über das Verhältnis von Mann und Frau zu wirken oder schränken wir diese Grundsätze ein, wo es nur geht?“ Christliche Männer und Frauen, die in der Kirche mitarbeiten, sollten lernen, die biblischen Grundsätze im Geschlechterverhältnis nicht als Hindernis anzusehen, sondern als Segen zu unserem Wohl. Es geht nicht darum, nur dem Buchstaben, sondern sie dem Geist dieser Grundsätze zu folgen. Entscheidungen über die Rolle von Frauen in den Gemeinden und ihren Kreisen, die in Ungeduld oder Voreingenommenheit gegenüber den biblischen Grundsätzen getroffen werden oder die darauf abzielen, die Anwendung dieser Grundsätze in der Kirche auszuhöhlen, zeugen von sündlichem Widerspruch gegen Gottes Willen.

Wir werden uns immer wieder (bis zum Jüngsten Tag) in der Kirche mit solchen Fragen beschäftigen müssen. Es ist gut, wenn wir uns in den biblischen Grundsätzen und ihrer Geltung einig sind. Aber wir dürfen uns nicht mit der Übereinstimmung in den Grundsätzen zufriedengeben, während wir diese unbedacht und unterschiedlich anwenden. Es ist nicht leicht, in den oben genannten Fragen zu einem gemeinsamen Handeln zu finden. Leichtfertig vorgenommene Änderungen können schnell zu Verwirrung oder Widerstand führen, die unsere Gemeinden lähmen.

Wir müssen sorgfältig und unter Gebet unsere Praxis prüfen und eine gute Balance halten zwischen einer gesetzlichen Kasuistik[8] – die den Frauen erlaubte und wünschenswerte Möglichkeiten des Dienstes vorenthält – und einer Laxheit, die die biblischen Grundsätze aushöhlt. Einmütigkeit ist auch ohne völlige Uniformität in der praktischen Anwendung denkbar; aber es ist ausgeschlossen, dass wir die Einmütigkeit ohne brüderliche Beratung und einen gewissen Grad an Übereinstimmung in unserer Praxis bewahren können.

Es kann passieren, dass unsere Beratungen dazu führen, dass wir an einigen Punkten unsere bisherige Praxis verändern können, indem wir etwa Frauen mehr Möglichkeiten zur Mitarbeit einräumen. Dann ist es nötig, dass wir es nicht versäumen, unsere Gemeinden vorher gründlich zu informieren, um Ärgernisse zu vermeiden. Wir müssen unseren Leuten vermitteln, dass ein Unterschied besteht zwischen Veränderungen, die in Übereinstimmung mit Gottes Wort stehen, und Veränderungen, die vor dem unbiblischen, feministischen Zeitgeist kapitulieren.

Bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen ist immer wieder auch darauf zu achten, dass die örtlichen Verhältnisse und Bedingungen unterschiedlich sein mögen. Das kann zu unterschiedlichen Einschätzungen bei der praktischen Anwendung der biblischen Grundsätze führen.

Wir alle, Pastoren und Gemeindeglieder, Männer und Frauen, haben das Gebet um Weisheit, Geduld und Demut nötig, wenn wir zusammenarbeiten und treu bei den schriftgemäßen Grundsätzen bleiben wollen, damit wir den Kindern Gottes die Möglichkeiten zu einem Dienst aufzeigen, der mit Gottes Willen übereinstimmt.

Prof. Dr. John F. Brug

aus: Theologische Handreichung und Information für Lehre und Praxis der lutherischen Kirche (THI 36. Jahrgang, 2018/3)

(Gekürzt nach einem Vortrag aus dem Jahr 1990; der Autor ist Prof. i.R. am Seminar der Wisconsinsynode in Mequon/USA; Übersetzung: G. Herrmann im Auftrag der Theol. Kommission der Ev.-Luth. Freikirche für die Vorstehertagung in Hartenstein, Okt. 2017; das englische Original siehe unter: http://essays.wls.wels.net/bitstream/handle/123456789/783/BrugApplication.pdf?sequence=1&isAllowed=y)

——————————————————————–

[20.400 Zch]

 

[1] Zum Bsp.: Holger Weiß, Lebt in der Liebe – Das Verhältnis von Mann und Frau in Ehe, Kirche und Gesellschaft, in: ELFK-Synodalheft 2010; G. Herrmann, Mann und Frau in der Kirche, Vortrag beim ELFK-Vorstehertag am 11.10.2008 in Dresden [bei Autor zu erhalten]; G. Herrmann, Das Verhältnis von Mann und Frau nach der Bibel, Antworten auf praktische Fragen, Vortrag beim ELFK-Vorstehertag Okt. 2010 in Hartenstein [beim Autor zu erhalten].

[2] Debora wurde unmittelbar von Gott berufen (Ri 4,4). Gott selbst kann selbstverständlich Ausnahmen von der Regel machen, die er uns Menschen gegeben hat. Außerdem beauftragt Debora bewusst einen Mann (Barak), als es um die Führung des Volkes geht (4,5-9).

[3] Von konservativen Lutheranern (z. B. in der SELK und Missourisynode) hört man oft als Argument gegen die Frauenordination, dass Jesus nur Männer als Apostel eingesetzt hat. Das ist zwar zutreffend, besitzt aber als Argument in dieser Frage wenig Durchschlagskraft. Denn es handelt sich bei der Berufung der Apostel um einen besonderen, einmaligen Akt. Und die entsprechenden biblischen Aussagen beschreiben die damalige Berufung zwar (descriptiv), aber sie machen sie nicht zu einer Anordnung für alle Zeiten kenntlich gemacht (präscriptiv).

[4] Vgl. dazu, was Luther zu Nonnenklöstern sagt (Walch² 11,1117; 9,1015).

[5] 2Tim 3,16f: Denn alle Schrift, von Gott eingegeben, ist nütze zur Lehre, zur Zurechtweisung, zur Besserung, zur Erziehung in der Gerechtigkeit, dass der Mensch Gottes vollkommen sei, zu allem guten Werk geschickt.

[6] Dagegen wird von manchen eingewendet, dass in 1Kor 11,5 vom Beten und prophetischen Reden in der Gemeinde die Rede ist („Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre sie geschoren.“). Aber in 1Kor 11 ist nicht klar, ob es dabei um die öffentliche Leitung des Gottesdienstes geht oder um den privaten Bereich. Deshalb ist Vorsicht geboten. Eine gesunde biblische Auslegung benutzt nicht unklare Umstände, um klare Aussagen (z.B. 1Tim 2,12) auszuhebeln.

[7] Vgl. dazu: Gottfried Herrmann, Frauenstimmrecht in der Gemeindeversammlung? In: Theologische Handreichung 1993/2 (siehe: https://drive.google.com/drive/folders/0B9Z0u6aV4JCuZzN5V2ltRVFkdkU).

[8] Kasuistik = Einzelfälle zum Gesetz machen, einen Regelkatalog aufstellen.

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 27. August 2018 um 12:04 und abgelegt unter Allgemein, Kirche, Theologie.