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Kindergeld schon von Beginn der Schwangerschaft an?

Kindergeld schon von Beginn der Schwangerschaft an?
SELK-Beauftragter schreibt an Bundestagsausschuß

Berlin, 11.2.2008 – selk – Im Rahmen seines Aufgabenbereiches als Beauftragter der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) am Sitz der Bundesregierung hat sich Propst em. Gerhard Hoffmann (Petershagen-Eggersdorf bei Berlin) jetzt an die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kerstin Griese (SPD), gewandt. Der Pfarrkonvent im Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg der SELK hatte zuvor in einem Schreiben an Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen angeregt, mit der Berechnung des Kindergeldes am Tag der Empfängnis zu beginnen und den Betrag der Mutter nach der Geburt eines lebenden Kindes auszuzahlen. Dadurch solle verhindert werden, daß durch die Geburt eines Kindes Frauen und Familien finanziell zu stark belastet würden.

Die Antwort aus dem Ministerium hatte den Konvent nicht überzeugt, sondern vielmehr dazu geführt, die Angelegenheit weiterzuverfolgen. „Uns liegen Familien, die ein Kind zur Welt bringen, sehr am Herzen“, heißt es in dem Schreiben Hoffmanns, und weiter: „Wir möchten, daß der Gesetzgeber alles nur Erdenkliche unternimmt, daß der Mut zum Kind zunimmt und Kinder auch ausgetragen werden. Er braucht das Kindergeld nicht neu zu erfinden, er müßte das Kindergeldgesetz vermutlich lediglich novellieren. Auch an finanziellen Fragen bräuchte eine Regelung nach unseren Vorstellungen nicht zu scheiten, wenn bei einer Novellierung geregelt würde, daß das Kindergeld schließlich neun Monate eher ausläuft.“

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Eine Meldung von selk_news
Redaktion: SELK – Gesamtkirche