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Willkommenskultur oder Abschottung? Gibt es eine christliche Antwort auf die gegenwärtige Völkerwanderung?

Donnerstag 12. April 2018 von Pastor Johannes Frey


Pastor Johannes Frey

Zu dem Thema ist bereits unendlich viel gesagt worden – allen voran von den christlichen Kirchen. Wir stellen hier die Frage, ob die christliche Kirche überhaupt etwas dazu zu sagen hat – oder ob es nicht vielmehr etwas zu tun gilt – und wenn ja: Was? Um hier Antworten zu finden, ist es nötig, an einige wichtige Unterschiede zu erinnern, die in der gegenwärtigen Diskussion ganz vergessen zu sein scheinen, die aber deswegen nicht weniger bedeutsam sind.

Da ist zunächst der Unterschied zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik. Es geht um den Unterschied zwischen gut und gut gemeint. Dieser Unterschied ist auf´s Engste verbunden mit dem Unterschied zwischen Gesetz und Evangelium.

Sodann geht es um den Unterschied zwischen Staat und Kirche und zwischen ihren jeweiligen Aufgaben.

Und schließlich gibt es Unterschiede zwischen den Menschen, die zu uns kommen. Einige sind Christen. Andere sind es nicht.

Und – nicht zu vergessen: Wir haben zu unterscheiden zwischen dem Alten und dem Neuen Testament.

Alle diese Unterschiede haben in der Bibel eine große Bedeutung.

1. Gesinnung – Verantwortung

Ganz einfach ausgedrückt: Der Gesinnungsethiker tut etwas, weil es gut ist. Er ist auf den Wert der Tat bedacht. Der Verantwortungsethiker tut etwas, weil es Gutes bewirkt. Er bedenkt die Folgen seiner Tat.

Der Gesinnungsethiker verteilt Almosen an die Armen. Damit beruhigt er sein Gewissen und erntet Dankbarkeit. Allerdings bleiben die Armen arm und abhängig von der Barmherzigkeit anderer. Ein Mann, der Verantwortung übernahm, war Friedrich von Bodelschwingh (1831-1910), der Gründer von Bethel gab den Obdachlosen nicht Almosen, sondern eine Aufgabe. Dazu gab er ihnen Werkzeug in die Hand und die nötige Anleitung. Das war wesentlich aufwendiger und teurer; und es stieß sicher auch nicht immer gleich auf Dankbarkeit. Aber am Ende wurden aus Objekten der Fürsorge aktive und respektierte Teilnehmer am gesellschaftlichen Leben.

Auf unsere Fragestellung angewandt: Der Gesinnungsethiker lädt alle ein, die in Not sind. Die Verantwortungsethik fragt: Was geschieht mit den Menschen, die kommen? Können wir ihnen Ausbildung und Arbeit geben? Können sie sich integrieren? Wie viele können wir aufnehmen, ohne das System zu zerstören, das die Hilfe überhaupt möglich macht? Wie wirken sich die Konflikte, aus denen die Menschen kommen, hier aus? Paßt die Wertordnug der Kommenden zu unserer? Und wenn nicht: Wie gehen wir mit den daraus entstehenden Konflikten um?

Und dann wird er unter Umständen das an sich Gute, nämlich allen zu helfen, ganz bewußt nicht tun, sondern er wird das an sich nicht gute tun, nämlich Menschen abweisen oder zumindest die Hilfe auf ein Minimum reduzieren, gegebenenfalls auf ein im Vergleich zum hier herrschenden Lebensstandard unzumutbar erscheinendes Maß. Er wird das tun, wenn er nicht anders sicherstellen kann, daß nur die sich auf den Weg machen, die wirklich bedroht sind, und daß die Kraft von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten bleibt, die erforderlich ist, um wenigstens den allerbedürftigsten zu helfen.

Nun sind das anscheinend rein praktische Erwägungen. Was hat das mit dem Glauben zu tun?

2. Gesetz und Evangelium – Gesetzlichkeit und Glaube

Gesinnungethik und Verantwortungsethik erwachsen jeweils aus einer bestimmten Glaubenshaltung. Gesinnungsethik erwächst aus dem Gedanken, daß der Mensch durch sein Tun qualifiziert wird. Wer das Gute tut ist gut und wertvoll. Es ist die Haltung der Gesetzlichkeit, die Jesus am pharisäischen Judentum jener Zeit so scharf kritisierte. Dieser Haltung ist das eigene Gut-sein wichtiger als die Folgen des eigenen Tuns für andere.[1]

Die Verantwortungsethik erwächst aus dem Wissen, daß ich niemals durch mein Tun zu einem guten Menschen werden kann, sondern immer ein Sünder sein werde – das ist das Gesetz – daß aber Gott den Sünder um Jesu willen gerecht spricht, und zwar  völlig unabhängig von allem Tun – das ist das Evangelium. Das Ja zu diesen beiden ist der evangelische Glaube. Er macht mich frei, verantwortungsvoll das zu tun, was zum relativ besten Ergebnis für möglichst viele Menschen führt, auch wenn ich dazu Dinge tun muß, die an sich nicht gut erscheinen.

In diesem Sinne gab Martin Luther den Rat. „pecca fortiter“ – „sündige tapfer!“ Denn egal, was du tust, du wirst in jedem Fall nicht nur Gutes, sondern auch böses bewirken. Aber wenn du aus Angst, schuldig zu werden, gar nichts tust, wirst du mit Sicherheit das Gute schuldig bleiben, das du bewirken könntest. Darum nimm um des möglichen Guten willen auch das unvermeidliche Böse in Kauf – wissend, daß es dich nicht von Gott trennen kann, weil du um Christi willen gerecht bist.

Von hier aus ergibt sich eine weitere wichtige Unterscheidung, nämlich die zwischen Kirche und Staat und ihren jeweiligen Aufgaben

3. Kirche und Staat – Die beiden Regierungsweisen Gottes

Luthers Lehre von den beiden Regimenten (= Regierungsweisen) Gottes wird oft so verstanden, als teile sie die Welt in zwei getrennte (Be-)Reiche auf –  das Reich Gottes und das Reich der Welt. Im Reich Gottes herrscht Gott und sein Wort und die Liebe und der Glaube. Diesem Reich soll die Kirche angehören. Im Reich der Welt spielt Gott und sein Wort und der Glaube keine Rolle; hier herrscht nicht die Liebe, sondern die Eigengesetzlichkeit der gesellschaftlichen und ökonomischen und politischen Notwendigkeiten. Man richtet sich nach den Einsichten der autonomen Vernunft. Dieses Reich sei der Raum der Politik.

So verbreitet diese Vorstellung ist, so falsch ist sie aber auch. Richtig ist, daß Gott die ganze Welt regiert und nicht nur einen Bereich. Und Christen sind nicht nur in der Kirche, sondern ebenso in der Wirtschaft und in der Politik dem Wort Gottes verpflichtet und von seiner Liebe bestimmt.

Aber Gott regiert die ganze Welt auf zwei unterschiedliche Weisen – bildlich gesprochen mit der linken und mit der rechten Hand. Und in jeder Hand trägt er unterschiedliche Instrumente. Die Väter sprachen von zwei unterschiedlichen Schwertern.

Mit der linken Hand wehrt Gott dem Unrecht durch staatliche Gewalt. Dazu gehört die Rechtsordnung, Regierung, Polizei und Gerichte. Sie sorgen für Ordnung, äußeren Frieden und Gerechtigkeit. Entscheidungen werden mit Hilfe der Vernunft getroffen in Abwägung der Folgen. Maßstab ist das Recht und nicht die Barmherzigkeit. Denn die Kosten für das Handeln der Regierenden tragen nicht diese, sondern die Regierten. Wenn Regierende – aus angeblicher Barmherzigkeit und Nächstenliebe – vom Recht abweichen, verzichten sie nicht auf ihr eigenes Recht, sondern auf das Recht der ihnen anvertrauten Menschen. Im Strafrecht geht es nicht um einen oft fälschlich unterstellten Strafanspruch des Staates, auf den dieser nach Belieben auch verzichten könnte, sondern es geht um das Recht der Bürger auf Schutz vor dem Unrecht, den der Staat ihnen nicht vorenthalten darf.

Daraus ergibt sich, daß die Politik zur Aufnahme Schutzsuchender nur in den engen Grenzen des Asylrechtes berechtigt ist. Für den Bereich der Migrationspolitik besteht die Pflicht, in Abwägung der Folgen das Beste für die aufnehmende Gesellschaft anzustreben. Dementsprechend wählen klassische Einwanderungsländer ihre Immigranten nach ihrer Leistungs- und Integrationsfähigkeit und -bereitschaft aus. Denn niemand hat ein Recht auf Einwanderung nur aufgrund der Tatsache, daß sein Einkommen in seiner Heimat geringer wäre als die Sozialhilfe in Deutschland.

Das ist aber nur die eine Seite, im Bilde: die eine Hand. Mit der rechten Hand regiert Gott die Welt durch das Evangelium von der Gnade Gottes in Christus Jesus. Die christliche Kirche verkündigt dieses Evangelium. Sie trägt die Liebe und Barmherzigkeit mit ihrem diakonischen Handeln in die Welt. Die Kirche wie der einzelne Christ übt Vergebung und Barmherzigkeit, verzichtet auf eigene Ansprüche und hält die andere Backe hin, wenn sie geschlagen wird, wie ihr Herr es in der Bergpredigt sagt (Matthäus 5,38-42).

In dieser Weise nimmt sie sich der Benachteiligten und Verfolgten an, beherbergt sie in ihren Häusern und auf ihre Kosten. Sie hat aber kein Recht und keinen Auftrag, sich dazu der staatlichen Gewalt zu bedienen und andere zu christlichem Verhalten zu nötigen, indem sie z. B. auf eine Politik der offenen Grenzen drängt, deren Folgen andere zu tragen haben.

Die fünfte These der Barmer Theologischen Erklärung der Bekennenden Kirche vom 31.5.1934 sagt es so: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.“

Damit kommen wir zu der nächsten notwendigen Unterscheidung:

4. Altes und Neues Testament

Im Alten Testament waren Religionsgemeinschaft und Volksgemeinschaft, Glaubensgemeinschaft und Abstammungsgemeinschaft, Kirche und Volk, göttliches und staatliches Recht identisch.

Das hatte zum einen zur Folge, daß alles Recht unter göttlicher Autorität stand. Darüber konnte nicht diskutiert, geschweige denn abgestimmt werden.

Zum anderen bedeutete es, daß Menschen anderen Glaubens niemals vollberechtigte Bürger des Landes werden konnten. Ebenso konnten Menschen anderer Rasse keine vollgültigen Glieder der jüdischen Gemeinschaft werden, auch wenn sie den Glauben Israels übernahmen. Erst für ihre Nachkommen in dritter Generation bestand die Möglichkeit in die Gottesdienstgemeinschaft aufgenommen zu werden (5. Mose 23,2-9).

Schließlich war dadurch ein religiöser Pluralismus innerhalb des israelitischen  Staatsgebietes ausgeschlossen.

Im Neuen Testament wird hier alles anders.

Die neutestamentliche Gemeinde ist die Gemeinschaft der aus der politischen Gemeinde herausgerufenen, deren Bürgerrecht im Himmel ist. Sie ist keine Abstammungsgemeinschaft. Jeder, der an Christus glaubt und auf seinen Namen getauft ist, ist vollgültiges Glied dieser Gemeinschaft.

Die neutestamentliche Gemeinde ist keine politische Größe. Sie übt keine Macht aus. Sie setzt kein Recht, das für alle gilt, sondern sie unterwirft sich dem Recht des Staates, indem sie lebt, unabhängig von der Religion die dort (vor-)herrscht. Das Evangelium bestimmt das Leben der Christen, aber es bestimmt nicht die staatliche Gesetzgebung. Christen können zwar Politik machen, aber sie können dafür keine höhere Autorität beanspruchen als Un- oder Andersgläubige.

Daraus ergibt sich das Konzept des säkularen, religiös neutralen Rechtsstaates, in dem verschiedene Glaubensgemeinschaften gleichberechtigt nebeneinander bestehen, aber keine von ihnen politische Macht beanspruchen darf.

So kann es auch für die Gesamtgesellschaft keinerlei religiöse Pflichten geben, weder etwas zu glauben und zu bekennen, noch etwas zu tun, was nicht vom Recht erfordert wird. So darf die neutestamentliche Gemeinde auch nicht die Glaubensforderung der Nächstenliebe und Barmherzigkeit und Vergebung für Staat und Gesellschaft verbindlich machen, sondern nur für sich selbst.

Auf der anderen Seite bedeutet das aber auch, daß jeder, der sich der staatlichen Rechtsordnung und ihren Pflichten unterstellt und daraufhin nach Maßgabe dieser Ordnung die Staatsbürgerschaft verliehen bekommt, damit die gleichen Rechte erhält, wie die, die durch Abstammung der aufnehmenden Gesellschaft angehören, und daß er eben auch im Rahmen der geltenden Rechtsordnung seiner Religion ausüben darf.

Wir dürfen dabei nur nie vergessen, daß eben dieses Recht sich dem christlichen Verständnis von Religion und Staat verdankt.

Entsprechend kann der säkulare Staat die Religionsfreiheit nur soweit gewähren, als die Ausübung einer Religion die Religionsfreiheit selbst nicht infrage stellt. Insoweit wird eine Religion, die als solche politische Macht beansprucht, im säkularen Staat gegenüber der christlichen immer benachteiligt sein, als die Erfüllung ihrer religiösen Forderungen im Unterschied zum Christentum begrenzt werden muß – nicht weil der Staat das Christentum bevorzugen würde, sondern weil er seine Existenz als säkularer Staat sicherstellen muß.

Das bedeutet auch, weil der säkulare Staat ein demokratischer ist und somit auch durch entsprechende Mehrheiten abgeschafft werden kann, wie wir es gerade am Rande Europas beobachten können, daß die Verleihung staatsbürgerlicher Rechte, allen voran des Wahlrechtes, an Anhänger einer Religion mit politischem Machtanspruch mit dem Wesen des säkularen Staates unvereinbar ist. Gleiches gilt für die Zulassung religiöser oder religiös bestimmter Organisationen.

Es kann nicht darum gehen, daß das Christentum sich zu seinem eigenen Schutz mit dem säkularen Staat verbünden dürfte. Der Schutz der Kirche ist der Herr der Kirche. Es ist vielmehr umgekehrt: Der säkulare Staat hat im Christentum unter allen Religionen und Weltanschauungen seinen stärksten – wenn nicht einzigen – Verbündeten, weil er sich selbst sowohl historisch als auch wesenhaft dem christlichen Politikverständnis verdankt.

Der Verfassungsrechtler Ernst Wolfgang Böckenförde formulierte 1964: „Der freiheitliche säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

Von daher muß dieser Staat sehr genau hinsehen, wie sich eine Religion zu seinen eigenen Voraussetzungen verhält. Eine Kirche, die ihn daran im Namen der Nächstenliebe zu hindern sucht, stellt sich nicht nur gegen die Grundlagen des säkularen Staates, sondern auch gegen ihre eigenen.

Und sie verhält sich zudem zutiefst unbarmherzig. Denn mit der Etablierung eines Religions- oder Weltanschauungsstaates würde der Raum verschwinden, in dem überhaupt ein Wirken zum Besten der Menschen möglich ist.

Vor allem würde die Kirche sich damit der Möglichkeit berauben, ihren Glauben zu leben und zu bezeugen. Das ist in allen derartigen Staaten so offensichtlich, daß es sich erübrigt, Beispiele aufzuzählen.

Aber damit stehen wir bei der letzten Unterscheidung, die hier bedacht werden muß.

5. Christen und Andersgläubige

Was diese Unterscheidung für die Politik bedeutet, wurde in dem Abschnitt über den säkularen Staat ausgeführt. Jetzt ist zu bedenken, was sie für die christliche Gemeinde bedeutet.

Gemeinschaft

„Lasst uns Gutes tun an jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossen“ (Galater 6,10). Die ganz überwiegende Zahl von Verfolgten sind Christen. Hier sind wir als Christen zu allererst gefordert. Ihnen muß unsere Gastfreundschaft gelten. Ihnen müssen wir die Hand entgegenstrecken. Ihnen müssen wir zur Seite stehen, damit sie sich bei uns zurecht finden, unsere Sprache lernen, Ausbildung und Arbeit finden. Vor allem aber brauchen sie ein geistliches Zuhause in unseren Gemeinden.

Damit stellt uns die sogenannte Flüchtlingskrise vor allem die Aufgabe, daß wir da hingehen, wo die Menschen ankommen – konkret: ins nächste Flüchtlingsheim – , und die Christen ausfindig machen, sie willkommen heißen und sie in unsere christliche Gemeinschaft hineinnehmen.

Aber sie sind hier nicht nur fremd. Sie werden hier in den Flüchtlingsunterkünften teilweise von den gleichen Leuten bedroht und schikaniert, vor denen sie geflohen sind. Teilweise wird von Muslimen über ihr Recht, hier zu bleiben, entschieden, in deren Augen sie aus religiösen Gründen ohnehin rechtlos sind. Sie brauchen unsere Unterstützung rechtlich, materiell, publizistisch.

Mission

„Gott will, daß allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen“ (1. Timotheus 2,4). Dazu wurden in der Vergangenheit Missionsgesellschaften gegründet. Deshalb spenden viele von uns regelmäßig für die Arbeit von Missionaren in der arabischen Welt.

Und jetzt schickt Gott die Menschen zu uns. Hieß es zunächst: „Gehet hin in alle Welt…“, so heißt es heute: Alle Welt kommt zu euch. Ihr müßt nicht mehr nach Afrika gehen, um Menschen das Evangelium zu bringen. Es reicht, nach nebenan zu gehen. Wir dürfen diesen Menschen nicht das Beste, was wir haben, vorenthalten.

Ein vermeintlich „kultursensibler“ Vertreter der evangelischen Kirche sagte sinngemäß: „Jetzt haben sie schon ihre Heimat verloren. Da dürfen wir ihnen doch nicht auch noch ihre Religion wegnehmen.“

Solche Aussagen verfehlen gleichermaßen den Auftrag Jesu Christi wie auch das Wesen des missionarischen Zeugnisses als auch die Lebenswirklichkeit, der Menschen, die da kommen.

Erstens haben Christen noch nie einem anderen seinen Glauben weggenommen. Wie sollte das überhaupt gehen? Wir bieten den Menschen lediglich eine Alternative zu ihrem bisherigen Glauben an, die sie ablehnen oder annehmen können.

Zweitens haben viele, die hier ankommen, ihren Glauben längst verloren. Manche haben sich gerade deshalb auf den Weg gemacht.

Drittens gehen alle, die kommen, davon aus, daß sie sich in einem christlichen Land befinden. Die Menschen, denen sie hier begegnen, bestimmen ihr Bild vom Christentum. Sie gewinnen den Eindruck, Christentum bestehe in sexueller Freizügigkeit und religiöser Gleichgültigkeit. Aber Jesus lernen sie nicht kennen.

Und darauf kommt es schließlich an: „Es ist in keinem anderen Heil, auch ist kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, durch den wir gerettet werden sollen“ (Apostelgeschichte 4,12). Ihre irdische Heimat haben sie verloren. Wir dürfen ihnen dafür eine ewige Heimat zeigen. Und damit werden sie zugleich auch im fremden Land eine neue Heimat auf Erden finden – in der Familie Gottes, wo Christus der Hausvater ist.

Dazu zu helfen, indem wir ihnen Christus bezeugen und sie seine Liebe in praktischer Zuwendung erfahren lassen, sind wir aufgerufen.

6. Zusammenfassung

Die christliche Antwort auf die „Flüchtlingskrise“läßt sich zusammenfassen:

Die Flüchtlingspolitik hat der Staat im Rahmen der Gesetze vernünftig zu gestalten mit Rücksicht auf die Folgen für Staat und Gesellschaft. Dabei hat er besonders die Bewahrung seiner eigenen Grundlagen im Auge zu behalten.

Kirchliche Einflussnahme ist hier bestenfalls entbehrlich, schlimmstenfalls schädlich.

Die christliche Kirche schuldet den christlichen Flüchtlingen brüderliche Liebe, Aufnahme in den Gemeinden und allen erdenklichen Beistand beim Einfinden in diesem Land, beim Wahrnehmen ihrer Rechte und vor allem gegenüber Verfolgung durch andere Migranten und Diskriminierung durch Behörden.

Den nichtchristlichen Flüchtlingen schulden wir zudem das Zeugnis von der Liebe Gottes in Jesus Christus in Wort und Tat.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 12. April 2018 um 16:28 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Kirche.