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Sind die Zwangsgebühren für den Staatsfunk zu rechtfertigen?

Bald 4 Millionen Bürger verweigern die Zahlung des Service-Beitrags (vormals GEZ). Es geht um die von Kritikern als „Zwangsgebühren“ empfundenen Beiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ursprünglich war maßgebliche Voraussetzung das Vorhandensein eines Empfangsgeräts. Davon hat der Gesetzgeber Abstand genommen; nunmehr muss unabhängig davon jeder Haushalt die Gebühren entrichten. Generell haben die deutschen Gerichte – maßgeblich zuständig die Verwaltungsgerichte – den Klagen gegen die Rundfunkanstalten nicht stattgegeben. Im Jahr 2017 ist eine Tendenzwende eingetreten: Es begann durch das Landgericht Tübingen mit einer Anfrage über die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzugs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Bundesverwaltungsgericht, das bisher den Sendern regelmäßig Recht gegeben hatte, rang sich durch zu einer Nuancierung in dem Sinne, dass beim Vorhandensein mehrerer Hotelzimmer doch auf das Empfangsgerät abzustellen sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte die insoweit maßgeblichen Institutionen um Vermittlung ihrer Auffassung zu der „Demokratieabgabe“ gebeten ­– von den deutschen Parlamenten bis zu den Sendeanstalten. Somit ist die Rechtslage im Fluss. Es gibt eine Fülle von Argumenten gegen die Beitragspflicht. Allemal sind sie geeignet, dass sich auch die Verwaltungsgerichte als Eingangs-Institution für derlei Probleme sich dem Trend zuwenden. Zur Klärung wird auf Nachstehendes verwiesen:

1. Ist die Bezeichnung „Staatsfunk“ abwegig?

Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten machen es uns Bürgern gerade in letzter Zeit nicht leichter, den vielleicht bösartig wirkenden Gedanken an einen „Staatsfunk“ zu begraben. Das Scheitern von „Jamaika“ (Koalition zwischen Union, Grünen und FDP) wurde verständlicherweise von den Sendern betrauert; wenn Kritik geübt wurde, dann kaum an den beliebten Grünen; die am Ergebnis der Bundestagswahl mitursächliche AfD wurde kaum erwähnt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Staatsfreiheit des Rundfunks im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG klar bestätigt. Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus, wenn man sich die vielen Bereiche vor Augen hält, in denen die Sender geradezu staatstragend gewesen sind: Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Ehe für alle, G 20 Gipfel, Griechenlandrettung, Grenzenöffnung oder Abschiebungsverzicht. Kritiken an Legislative oder Exekutive waren äußerst spärlich; zu Auseinandersetzungen unter Berücksichtigung von Pro und Contra kam es insoweit nur ganz selten. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind verpflichtet, im Rahmen der ihnen gewährten Programmfreiheit Einflussnahmen von politischer Seite abzuwehren. Nach dem Empfinden vieler Bürger gelingt dies den Verantwortlichen immer weniger. Sie wirken immer öfter als Propagandisten des Staats; man denke etwa an die Bemühungen zugunsten eines vereinigten Europa. Der französische Präsident Macron setzt sich, natürlich auch aus egoistischer Motivation, für einen gemeinsamen europäischen Haushalt ein. Das Budgetrecht gehört allerdings in die Zuständigkeit der Nationalstaaten, auch wenn lautstarke Publizisten wie Robert Menasse und Jakob Augstein für ein Europa der Regionen plädieren. Trotz der Auffassung gewichtiger Politiker entspricht dies nicht dem Willen der Bevölkerung. diese sieht im Nationalstaat den einzig verlässlichen Hüter von Rechtsstaat, Sozialstaat und Demokratie, worauf der renommierte Historiker Heinrich August Winkler in seinem neuen Buch über die gegenwärtige Krise deutlich macht. Die Öffentlich-Rechtlichen stellen sich auf die Seite des französischen Präsidenten. Der zum 01.01.2013 in Kraft getretene Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat die Akzeptanz großer Teile der Bevölkerung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter reduziert. Gemäß der Studie der Otto Brenner Stiftung (IG-Metall) vom Juni 2017 sei der Informationsjournalismus den Anforderungen in weiten Teilen nicht gerecht geworden; so seien nicht wenige Statements der politischen Entscheidungsträger unkritisch übernommen worden.

2. Geht es wirklich nur um einen „Beitrag“?

Eine Kernfrage für eine gerechte Lösung ist, ob es sich hier wirklich um einen Beitrag oder eine Gebühr handelt und nicht etwa eine Steuer. Für letztere spricht vieles. Dass für Bürgerklagen das Verwaltungsgericht zuständig ist, indiziert, dass Grundlage ein öffentlich-rechtlicher Akt ist, üblicherweise Verwaltungsakt genannt. Der Gesetzgeber hat es nun so eingerichtet, dass der Staat mit Hilfe seiner Behörden agieren kann, und zwar durchaus zulasten der Bürger; wenn diese mit den Entscheidungen nicht einverstanden sind, so haben sie sich an das Verwaltungsgericht zu wenden. Sie befinden sich also in der unangenehmen Klägerrolle. Dabei müssen sie Fristen beachten und rechtzeitig ihre Klageanträge begründen. Die typische Konstellation spricht eindeutig für das Vorliegen von staatlichen Aktionen, gegen welche sich die Bevölkerung wehren kann. Sie muss also initiativ werden, um nicht über einen Automatismus total rechtlos zu werden. Die Idee der bisherigen Rechtsprechung, nämlich von einer Art Kontrakt zwischen Sendeanstalten und Bürger auszugehen, würde im Streitfall in einen Zivilprozess münden. Unsere Rechtsordnung wird auf den Kopf gestellt: Die Verwaltungsgerichte gehen regelmäßig davon aus, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Bürgern gegenüber eine Vertragsleistung erbringen, nämlich das Senderangebot, und dass dafür Gebühr zu entrichten sind. Insoweit erscheint bereits die Pflicht, den Weg über das Verwaltungsgericht zu gehen, als kontraproduktiv für die Behauptung einer faktischen Vertragsschließung. Es wird doch das Vorliegen einer Steuer deutlich untermauert. Zu berücksichtigen ist dabei auch der Vertrauensgrundsatz, letztlich das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit; irgendwie spürt der Bürger, dass damit unser Rechtssystem zumindest ein wenig ins Wanken geraten ist. Das entspricht auch der Auffassung der Rechtswissenschaft.

3. Berichten die Öffentlich-Rechtlichen umfassend?

Auch seitens der übrigen medialen Welt gerät das öffentlich-rechtliche Fernsehen unter Beschuss. Nach der auflagenstärksten Wochenzeitung (Spiegel) wird dessen Glaubwürdigkeit immer mehr angezweifelt. Natürlich spielt dabei auch die Konkurrenz eine Rolle, wenn etwa die ARD ihre Zuschauer auf  „Tagesschau.de“ verweist. Zu Recht wird gefragt, warum man ein Korrespondentennetz doppelt haben müsse, und zwar von ARD und ZDF. „Der Spiegel“ verweist auf das jüngere Publikum, welches das Programm weitgehend als überflüssig ansehe: „Manchmal hat man den Eindruck, ARD und ZDF machen ungefähr so Fernsehen, wie Angela Merkel regiert. Irgendwo zwischen ‚Sie kennen uns’ und ‚In der Ruhe liegt die Kraft’ und kulturellem Wachkoma.“ In der Tat sind 65 % der Zuschauer unzufrieden mit der ARD. Der Deutsche Presserat moniert, dass der „Herdenjournalismus zugenommen“ habe. Das spürt man ganz besonders bei der Kritik am US-Präsidenten Donald Trump, der fast nur noch lächerlich gemacht wird – bis zu den vom öffentlichen Rundfunk publizierten amerikanischen Psychiatern, die ihn eingestuft haben als „sadistisch, mitleidlos, grausam, unmoralisch, primitiv, kaltschnäuzig, räuberisch, schikanierend, entmenschlichend“; es handele sich also letztlich um ein gefährliches Monstrum, das an mehr als nur einer Geisteskrankheit leide. Zu bemängeln ist, dass die Journalisten zu oft beim Berichten ihre Wertungen einfließen lassen, was allein schon durch die oft einseitige Auswahl der Mitteilungen/Nachrichten geschieht. Der Medienwissenschaftler Professor Michael Haller meint, dass die Nachrichtensendungen des öffentlichen Rundfunks im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte die Bodenhaftung verloren hätten; man spüre Eitelkeit und viel Selbstgefälligkeit (siehe dessen aktuelle Studie „Die Flüchtlingskrise in den Medien. Tagesaktueller Journalismus zwischen Meinung und Information.“). Die früheren NDR-Journalisten Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam werfen in ihrem Buch „Die Macht um acht“ der „Tagesschau“ und „Heute“ vor, das Gebotene habe mit seriösem Journalismus genau so viel zu tun wie Trump mit der Political Correctness.

4. Hat das Gewissen bei den Sendern noch eine Bedeutung?

Mancher Bürger könnte sich „genötigt“ empfinden. Der Begriff „Zwangsgebühr“ ist keinesfalls aus dem hohlen Bauch entstanden. Manch ein Zeitgenosse fühlt sich durch Verpflichtung zu dem Beitrag quasi vergewaltigt. Das mag übertrieben sein, anzunehmen ist aber, dass er in Gewissensnot geraten kann. Nach Art. 4 Grundgesetz besteht die Gewissensfreiheit. Gerade wenn das Christentum im öffentlichen Fernsehen – von den Gottesdiensten abgesehen – weitgehend unterdrückt wird, dann ist der Gedanke an einen Verfassungsverstoß nicht abwegig. Sogar eine Vielzahl von Atheisten bekennt, dass christliches Denken (christliche Ethik) in Deutschland gefördert werden müsse. Zu erwähnen sei etwa der Vertreter der Linken Rechtsanwalt Gregor Gysi. Auch der weltbekannte Philosoph Jürgen Habermas, der von sich behauptet, er sei religiös „unmusikalisch“, erachtet es als unverzichtbar, dass das Christentum im öffentlichen Raum weiterhin eine Vorzugsstellung innehaben soll. Wie deutlich vorgetragen und nachgewiesen, wird christliches Gedankengut etwa im öffentlich-rechtlichen Fernsehen allenfalls am Rande erwähnt. Natürlich wird die soziale Komponente christlichen Denkens durchaus in Magazinsendungen erörtert, regelmäßig in den Mittelpunkt gestellt – im Ergebnis handelt es sich aber eher um sozialdemokratische Sendungen. Dazu benötigt man nicht die als christlich bezeichneten Standard-Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deutlich mehr Gewicht wird Weltreligionen wie dem Buddhismus oder dem Islam beigemessen, und dabei regelmäßig mit positivem Akzent.

5. Wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk dem Christentum gerecht?

Hingegen fordert der Rundfunkstaatsvertrag ja geradezu die Bevorzugung christlichen Gedankenguts. Deutlich wird dies durch den Kommentar des renommierten juristischen Beck Verlag im Zusammenhang mit § 11 Rundfunkstaatsvertrag. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übersehen immer wieder, dass sie ihre Existenz letztlich den freiheitlichen Errungenschaften des Christentum verdanken. Im Lutherjahr 2017 hatten sie durchaus immer wieder das 500-jährige Reformationsjubiläum freundlich begleitet. Offensichtlich hatten sie ein Gespür dafür, dass der Initiator des evangelischen Glaubens gerade zu Gunsten der Medien vieles geboten hatte. Er hatte für die Verbreitung seiner Schriften, vor allem die in vorzügliches Deutsch übersetzte Bibel, den gerade neu erfundenen Buchdruck genutzt. Heute ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk dabei, die Vorzüge der Digitalisierung zu gebrauchen. Das ist prinzipiell legitim. Allerdings mehren sich die Printmedien mit ihrer Kritik an den Öffentlichen und wettern gegen die Verbreitung von geschriebenen Texten seitens der öffentlichen Anstalten, sie sollten sich auf Rundfunk und Fernsehen beschränken. Macht- und Markterweiterungen erscheinen grundsätzlich als nachvollziehbar, werden aber problematisch, wenn quasi dies Gehabe mit Steuergeldern finanziert wird. Ich habe gerade erlebt, dass meine Schleswig-Holsteinische Landeszeitung ihr Format sichtbar und wesentlich reduziert hat. Ende Oktober 2017 hatte dieses Presseorgan immerhin noch auf vier Spalten einen Leserbrief von mir über das vorliegende Thema,  publiziert. Über Auflagenschwund klagen fast alle Zeitungen, nur einige Wochenblätter, eher politisch rechts gerichtet, erfreuen sich eines Zuwachses.

6. Lässt sich der Begriff „Lügenpresse“ rechtfertigen?

Erschreckend ist das Buch von JeanFrançois Revel „Die Herrschaft der Lüge – wie Medien und Politiker die Öffentlichkeit manipulieren“. Als Inhaber des Rousseau-Preises streitet er für die Vermittlung objektiver Informationen und prangert die permanente Täuschung der Öffentlichkeit durch Medien und Politiker an. In manchen Gesellschaftskreisen ist der Begriff  „Lügenpresse“ beliebt. Das erscheint  als weitgehend unfair. Es betrifft auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Man wird kaum behaupten können, dass etwa in „Tagesschau“ oder „Heute“ direkt gelogen wird. Das Problem liegt auf einem andern Sektor, nämlich dass etwa die Bezeichnung „Lückenpresse“ legitim sein könnte. Juristen kennen die Problematik aus dem Strafrecht: nach § 263 StGB zählt zur Täuschung nicht nur die direkte Lüge, sondern auch Entstellung, Unterdrückung und Unterlassung der Wahrheit. Entsprechende Vorwürfe kann man auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk machen. So wird in das Christentum betreffenden Sendungen gern auf Vertreter zurückgegriffen, die irgendwie komisch wirken. Man denke etwa an Evangelikale einer charismatischen Richtung. Solche Personen sind oft kaum in der Lage, sich allgemeinverständlich zu artikulieren. Die Journalisten stellen ihnen Fragen, die den Verdacht nahe legen, die Betroffenen sollen lächerlich gemacht werden. Ich hatte selbst erlebt, dass Panorama mich um ein Interview bat, nachdem ich für das Fernsehen Missliebiges im Internet veröffentlicht hatte. 70 Minuten wurde ich ausgefragt, gesendet wurde nichts, offensichtlich weil ich gerade nichts geäußert hatte, worüber sich der Zuschauer hätte lustig machen können. Schlimm sind, was leider immer wieder vorkommt, üble Vergleiche zwischen sehr frommen Christen mit Terroristen aus dem islamischen Bereich. Man denke etwa an die im Jemen ermordeten Krankenschwestern, die vom ZDF in dieser anwidernden Form verglichen worden sind, wobei die ARD noch Beihilfe geleistet hatte. Darüber ist mein Buch „Macht statt Geist“ entstanden. Denkt man an die Lobeshymnen am 50sten Todestag von „Che Guevara“, dann kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Medien durchaus mit wirklich gewalttätigen politischen Aktivisten sympathisieren.

7. Ist der Vorwurf „Christen-Bashing“ übertrieben?

Für Christen sind gerade Glauben und Gewissen von überragender Bedeutung. Objektiv werden diese Bereiche vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk laufend verletzt. In der Tat fehlt zu oft die nach § 11 Rundfunkstaatsvertrag eindeutig geforderte  Objektivität. Danach gehören zu diesem Postulat Begriffe wie Ausgewogenheit, Abwesenheit von Parteilichkeit oder Absehen von Einseitigkeit. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass – trotz der vielen von Bürgern eingereichten Klagen – gerade bei ARD und ZDF eine erhebliche Beratungsresistenz besteht. Das gilt besonders im Hinblick auf den christlichen Glauben. Statt diesen zu fördern, outen sich Journalisten allzu oft als Christianophobe. Sie berücksichtigen dabei nicht, dass immerhin noch zwei Drittel der Bürger christlichen Kirchen angehören. Interessant war die Feststellung aus dem Jahr 1988, also vor der Wende, dass 87 % der Deutschen einer Kirche angehörten, aber nur 50 % der Journalisten! Nach der Wiedervereinigung hat sich sowohl bei der Bevölkerung als auch den Redakteuren eine entsprechende Angleichung vollzogen; wegen des Staatsatheismus in der DDR hatte prozentual die Gesamtzahl der Christen in Deutschland abgenommen, in Bezug auf die Journalisten ist die 50 %-Grenze deutlich unterschritten worden. Der Gedanke des Machtmissbrauchs drängt sich geradezu auf. Bei allem Respekt vor dem Glauben oder Unglauben der Journalisten gibt es keinerlei Rechtfertigung dafür, christliches Gedankengut weitgehend zu diskreditieren. Insbesondere gilt dies in Bezug auf den Umgang mit Christen, gerade mit ihnen als Person, selbst wenn diese manchmal etwas sonderbar erscheinen mag. Der Jurist muss diesbezüglich nicht extra auf die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Antidiskriminierungsgesetz) hinweisen. Der Kommunikationsforscher Professor Hans Mathias Kepplinger meint: „Journalisten sind keine Lügner, aber Gläubige, die ihre Sicht für die Wahrheit halten.“ Auch juristisch gebildete Journalisten tun sich insoweit schwer. Es ist bereits höchst problematisch, dass mit den Bürgerbeiträgen etwa der Rechercheverbund zwischen Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR zumindest mitfinanziert wird; äußerst beliebt bei den Öffentlichen ist Heribert Prantl, Chefredakteur der SZ, der von den Öffentlich-Rechtlichen für gewichtige Statements herangezogen wird. Der ehemalige Staatsanwalt schreibt in der Novemberausgabe des Anwaltsblatts 2017 über den „populistischen Extremismus“: Die AfD sei „eine Partei von der man noch nicht weiß, ob sie rechts außen oder rechts draußen ist“. Braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk für das Ausgewogenheitspostulat solche Typen

8. Läuft der öffentliche Rundfunk in Richtung Okkultismus?

Man mag darüber schmunzeln, wenn Begriffe wie Teufel und Hölle im Jahr des Reformationsjubiläums Thema waren. Die Öffentlichen waren bemüht, zum Lutherjahr Konstruktives beizutragen. Das ist ihnen auch zumindest teilweise gelungen. Eine Rolle spielt auch Luthers Glaube an die Existenz des Teufels; der Reformator geht mit biblischem Denken konform. Begriffe wie Hölle tauchen nach der Quasi-Abschaffung in der Aufklärung heute wieder häufiger auf, vor allem im Kontext mit dem Islamismus. Wissenschaftler sprechen auch im Zusammenhang mit der Genderideologie von Okkultismus. Das Strafrecht kennt die Problematik des Aberglaubens. Immer mehr Medien bieten Astrologie an. Das Fernsehen erweckt den Eindruck, dass ihr mehr Gewicht als dem Christentum beigemessen wird. Natürlich hatten die Rundfunkanstalten Spaß an der Rede über Martin Luthers Wurf mit dem Tintenfass. Leider haben die Journalisten dies alles nicht genutzt, um im Zusammenhang mit den Ängsten der Bürger, etwa der AfD-Wähler, sich mit dem Spektrum von Gründen auseinanderzusetzen. So richtig es ist, die Erinnerungskultur (NS-Zeit) aufrechtzuerhalten, so hilfreich wäre es, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender zum Beispiel auf die Erkenntnisse des Literaturnobelpreisträgers Imre Kertesz hingewiesen hätten, der als Jude öffentlich behauptet hatte, die Naziverbrechen und Auschwitz seien auf die Aufklärung und den Humanismus zurückzuführen. Vielleicht ließen sich dadurch auch die unsäglichen Verbrechen des IS näher erklären. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk überwiegt der Eindruck, dass man dort lieber über die Ursachen schweigt. Schweigen ist in manchen wichtigen Bereichen der Sender recht bliebt. Zwar kommt gelegentlich mal eine Aufforderung vor, auch mit Rechtsextremisten zu sprechen, aber die Journalisten tun sich sehr schwer, die alte Hegel’sche Regel einzuhalten, nicht nur die Meinung des Gegners zu zitieren, sondern auch dessen Begründung! Immerhin haben die Herren Leo, Steinbeis und Zorn Ansätze in ihrem Buch „Mit Rechten reden. Ein Leitfaden.“ geboten.

9. Gibt es bei den Öffentlich-Rechtlichen Oberpriester?

Besonders schwer machen es den Bürgern Journalisten wie Anja Reschke vom NDR. Für einen Kommentar von wenigen Minuten in den Tagesthemen hatte sie zusätzlich zu ihrem gewiss nicht spärlichen Gehalt zusätzlich mehr als 1000 € erhalten, um im Kontext mit dem Asylproblem zu propagieren, die Gesellschaft dürfe nicht mehr fragen: „Wie viele wollen wir noch aufnehmen?“ In ihrer Sendung „Zapp“ erweckte sie den Eindruck, eine Interviewte zu zitieren, verdrehte in Wirklichkeit deren Kritik ins Gegenteil. Sie war offensichtlich  mitverantwortlich für die erwähnte Gleichsetzung der im Jemen ermordeten Krankenschwestern mit islamischen Terroristen. Das ZDF begann mit den Diffamierungen, „Panorama“ unterstützte die Kollegen. Diese und ähnliche Sendungen kann ein Christ normalerweise nicht verkraften. Die Rüge des Rundfunkrats wirkt wie eine Farce. Reschke empfindet ihre Mission als so wichtig, dass sie vergeblich darum kämpfte, ihre Sendung „Panorama“ von einer halben auf eine dreiviertel Stunde auszudehnen; etwas bockig führte sie im NDR 3 am Dienstagabend Panorama 3 ein. Es geht nicht nur um die Glaubensfreiheit, sondern um die Belastung des Gewissens! Hört man dann noch im Deutschlandradio vom „Friedenspotenzial muslimischer Religion“, dann macht das stutzig. Man muss einfach Verständnis für diejenigen aufbringen, die als Christen den „Beitrag“ nicht mehr entrichten wollen. Es kommt hinzu, dass Art. 5 GG zwar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor Zensur schützt, aber ihm auch deutliche Grenzen setzt. Gerade durch diese Begebenheiten wurde dem Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in erheblicher Weise entgegengewirkt. Entsprechendes gilt auch für Art. 6 GG; es gibt eine Vielzahl von Spielfilmen, in denen sich kurzfristig angezogen fühlende Paare sofort regelrecht übereinander herfallen, um „den Akt“ zu vollziehen. Vom christlichen Eheverständnis ist kaum die Rede, etwa wenn man an die Begeisterung der Öffentlich-Rechtlichen für die Homo-Ehe denkt oder sich die unkritische Einordnung außerehelicher Beziehungen vor Augen hält. Stattdessen wimmelt es von Sexismusdebatten, etwa im Kontext mit #MeToo, Begeisterung über Geschlechtsumwandlungen (trotz diverser Spätreue), völlig unkritische Befürwortung der Krippen für unter Dreijährige entgegen den wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Unterlassen von Informationen darüber, dass Russlands Jugend überraschend konservativ ist. Die politische Korrektheit der Sender ist so unantastbar, dass man sich nicht scheut, international Deutschland der Diskreditierung auszusetzen. Man denke nur an den Eurovision Song Contest, bei welchem der qualifizierte und beliebte christlich orientierte Sänger Xavier Naidoo wegen Homo-Kritik ausgebootet wurde; das Resultat ist bekannt: die Deutschen haben in den letzten Jahren regelmäßig den letzten oder vorletzten Platz eingenommen.

10. Wo gibt es Grenzen der Willkommenskultur?

Aus diesen Gründen nimmt es nicht Wunder, dass es bei der Christentums-Feindlichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Sendern völlig unwichtig ist, wenn die vielen muslimischen Flüchtlinge mitgeflüchtete Christen auf übelste Weise schikanieren. Die Auffassung, der Islam sei prinzipiell friedfertig, ließe das ja auch nicht zu. Auch das Thema der Christenverfolgung in islamischen Ländern wird sehr klein geschrieben. Man würde bei der heute herrschenden Deutungshoheit ja Gefahr laufen, als Rassist bezeichnet zu werden. Bereits die Kritik an der Religion eines Menschen mit einem andern äußeren Erscheinungsbild gilt als Rassismus. Es durfte der beliebte Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer im öffentlichen Fernsehen auftreten, obwohl er – absolut ungrün – verkündete: „Die Flucht nach Deutschland war ein Glück für die Flüchtlinge, nicht für Deutschland“. Er meinte, dass die Ankommenden nicht plötzlich ganz anders würden, wenn sie über die deutsche Grenze treten, die jungen Männer hätten etwa ihr Leben lang ein anderes Zusammenleben von Mann und Frau erlernt. Die Kritik deckt sich mit den Erkenntnissen des ARD-Journalisten Constantin Schreiber über  antideutsche Hetzkampagnen in deutschen Moscheen und des Verantwortlichen für die Studie „Die Flüchtlingskrise in den Medien“, Professor Michael Haller. Deutschen fällt es schwer zu akzeptieren, dass z. B. in der Universität Hamburg während Lehrveranstaltungen Muslime laut beten. Man macht sich auch Sorgen, dass bis zu 70 Milliarden Euro Zusatzkosten pro Jahr für Flüchtlinge aufzubringen sind und diese vielfach ein gestörtes Verhältnis zu Deutschland und dessen Kultur haben (so der Politologe Professor Werner Patzelt). Bei derartigen Erfahrungen passt es gut, wenn etwa beim Osterfest der christliche Komponist Georg Friedrich Händel mit seinem Oratorium „Messias“ veralbert wird, wie dies an einem Ostersonntag durch die ARD geschehen ist. Das ist allemal verantwortungslos, was auch für die einseitige Befürwortung der Willkommenskultur gilt. Der in Bezug auf Intellektualität wohl begabteste Grüne, nämlich der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, kritisiert die deutsche Flüchtlingspolitik sehr hart und riskiert damit seine Karriere innerhalb der Partei. Verschwiegen wird von den Öffentlichen etwa, dass in der Hochburg des Multikulturalismus, nämlich in Schweden, die Gewaltverbrechen in den vergangenen vier Jahrzehnten um 300 % zugenommen haben, Vergewaltigungen sogar um mehr als 1400 %. Kritische Staaten wie Tschechien, Österreich, Polen oder Ungarn werden laufend diskriminiert. Das gilt aber nicht für die rot/rot/grüne Berliner Regierung, nach welcher abgelehnte Asylbewerber dort bleiben dürfen. Der „Marsch für das Leben“ wird bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht einmal erwähnt. Der Zuschauer kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier letztlich um ein intellektuelles Problem geht. Einen Mangel an Nachdenken zeigt auch das undemokratische Verhalten im Kontext mit dem Einzug der Alternative für Deutschland in den Bundestag. Wo gab es journalistischen Protest gegen die Ablehnung der Wahl des AfD-Vertreters zum Vizepräsidenten (reicht dazu wirklich eine Islamkritik?). Die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erscheinen als überfordert, wenn es um Fragen der christlichen Kultur geht. Natürlich verlangt niemand, dass sie zum Christentum konvertieren. Aber im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sind sie gehalten, sich zumindest gegenüber der christlichen Tradition fair zu verhalten. Daran mangelt es in auffälliger Weise,

11. Wie wichtig sind bei den Journalisten die Ersatzreligionen?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist leider in vielen Bereichen Ideologien verfallen. Anders lässt sich die Einseitigkeit kaum erklären. Nach dem Abfall vieler Journalisten vom Christentum spürten die Medienmächtigen, dass sie eines Ersatzes bedurften. Sie hatten übersehen, dass der Mensch prinzipiell „unheilbar religiös“ ist, wie es Intellektuelle, vor allem aus dem christlich-orthodoxen Bereich konstatiert haben. Ob Homosexualität, Willkommenskultur oder Gender – die vier Merkmale für eine Ideologie liegen vor, nämlich radikale Weltanschauung, Anstreben von Fernzielen in Richtung ideale Gesellschaftsordnung, gewaltbereite Strategie und flexible Taktik zur Beeinflussung der Menschen. Dazu zählen heute auch Globalisierung oder von Menschen verursachter Klimawandel. Der Naturschutz ist bereits in den ersten Kapiteln der Bibel verankert (den Garten Gottes nutzen und bewahren). Die Widersprüchlichkeit in den öffentlichen Medien ist problematisch, es fehlen die kritischen Fragen: Hält das Stromnetz den starken Ausbau der Elektromobilität aus? Dürfen die Groß-Emitenten von CO2, nämlich China und Indien, bis 2030 unbeschränkt Kohlenkraftwerke bauen? Ist die Kritik am „Windradkommunismus“ oder an der „grünen Planwirtschaft“ berechtigt oder nicht? Gilt der Naturschutz mehr als der Schutz des Menschen (vgl. Bau von Umgehungsstraßen oder Autobahnen): Regelmäßig gibt es ansatzmäßig vernünftige Erwägungen zum Schutz der Ressourcen; die Ausweitung, ja letztlich die Verselbständigung schaffen aus einem guten Grundgedanken eine Art Religion. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt sich damit überhaupt nicht auseinander. Im Gegenteil öffnet er sich diesen „Religionen“ und Ideologien und findet so quasi eine Genugtuung, um christliches Gedankengut zu liquidieren. Zur Gewährleistung und Unterstützung hilft auch die Kennzeichnung des Rundfunkbeitrags als Gebühr anstatt als Steuer. Die argumentative Untermauerung fehlt. Auch die Gerichte beschränken sich letztlich auf Empfindungen, dass nämlich von einer staatlichen Steuer überhaupt nicht die Rede sein darf, nach dem Motto von Christian Morgenstern:… „dass nicht sein kann, was nicht sein darf“. Wer hält sich wirklich daran, dass im Sinne von § 11 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag über das jeweilige Geschehen, von dem berichtet wird, ein umfassender Überblick gegeben wird?

12. Sind Redakteure Objektivitätsfanatiker?

Soll man den Rundfunk total freien Anbietern überlassen? Der Gedanke drängt sich auf, zumal es auch Sender gibt, welche etwa im  Sinne des Pay-TV pro Sendung jeweils Gebühren fordern. In diese Problematik schwingen hinein Fragen der Dialektik und Kontrastharmonie. Im Rahmen des Reformations-Jubiläums konnte man insoweit aus Luthers Freiheitsbegriff wieder sehr viel lernen. Dabei kommt der Rechtsuchende zum Ergebnis, dass es ohne Weiteres möglich ist in einer Sendung die kontroversen Auffassungen gegenüberzustellen, um dann – das ist völlig legitim auch für den öffentlichen Rundfunk – sich positiv für die eine oder andere Meinung auszusprechen. Das ist möglich, und die Rundfunkanstalten werden damit nicht überfordert. Wenn sie diese Pflichten gemäß Rundfunkstaatsvertrag erfüllten, dann bräuchte die Frage der Abschaffung der Gebühren logischerweise nicht erörtert werden. Es geht nicht darum, den Journalisten Bösartigkeit generell vorzuwerfen. Offensichtlich sind es vielfach Überzeugungstäter, die sich verpflichtet fühlen, einen missionarischen Auftrag zu erfüllen, nämlich die links-grüne Ideologie zu verbreiten. Diese Überzeugung ist ihnen im Sinne von Art. 4 Grundgesetz allemal zuzugestehen, was ihnen aber nicht das Recht bietet, diese permanent zu propagieren. Dazu sind sie nach dem Grundsatz der Pressefreiheit in Art. 5 GG keinesfalls legitimiert. Sie sollten eher öffentlich diskutieren, ob tatsächlich bis zu 70 Milliarden Euro Zusatzkosten für den Familienzuzug überhaupt aufzubringen wären. Schmerzlich erscheint die Äußerung des türkischstämmigen Schriftstellers Zafer Senocak: „Der Terror kommt aus dem Herzen des Islam, er kommt direkt aus dem Koran.“ Man fragt sich, ob es weiter richtig ist, so streng zwischen Islam und Islamismus zu unterscheiden.

13. Sind Gerichte weltanschaulich neutral?

Leider haben sich allzu viele Gerichte in Bezug auf diese Problematik auch von den Ideologien hinreißen lassen. Diese Simultan-Rechtsprechung mag dem heutigen Konsensprinzip entsprechen, prinzipiell ist gegen eine einheitliche Rechtsprechung ja auch nichts einzuwenden. Aber die wunderbaren Prinzipien der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit der Richter und der Rechtsstaatlichkeit werden weitgehend dadurch vernachlässigt. Die Kritiken an der Justiz nehmen zu. Selbst der Vorsitzende des Richterbundes verzweifelt an der von ihm geführten Gerichtsbarkeit. Es geht nicht nur um allzu freundlich erscheinende Urteile gegenüber Vertretern anderer Religionen, sondern auch um die abnehmende Freude an der argumentativen Untermauerung der Urteile. Der Begriff „Erwägungen“ wird heute allzu oft mit Meinungen oder Gefühlen interpretiert. Ich selbst hatte vor anderthalb Jahrzehnten im Anwaltsblatt einen Artikel über die damalige Justizreform veröffentlicht und vor den schlimmen Folgen gewarnt. Leider habe ich Recht behalten, soweit es eine Verschlechterung durch die Diminuierung der Berufungsinstanz und die vermeintliche Aufstockung der ersten Instanz betrifft. In Bezug auf den vermeintlichen Demokratiebeitrag lässt sich leider nicht feststellen, dass Richter das, wozu sie ausgebildet sind, in höchster Vollendung praktizieren. Selbst das Bundesverwaltungsgericht ist bei seiner Grundentscheidung gegen das Vorliegen einer Steuer sehr oberflächlich vorgegangen. Das, was die Bevölkerung letztlich bewegt, hielt das oberste Verwaltungsgericht nicht einmal für erwähnenswert, geschweige denn einer echten Diskussion würdig. Dazu gehört auch die wünschenswerte Fairness gegenüber Christen und christlichem Gedankengut, etwa soweit es die Flüchtlingsproblematik betrifft. So ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, dass Asylverfahren teilweise länger als sieben Monate dauern und ablehnende Urteile nicht vollstreckt werden. Die Sorgen der Bevölkerung hängen auch mit Fragen zusammen, weshalb von den technischen Möglichkeiten, das Alter der jungen Ankömmlinge sicher festzustellen (etwa Röntgen), nicht Gebrauch gemacht wird. Festzuhalten ist: Ein grundlegendes Recht, das Hoheitsgebiet eines anderen Staates zeitweise oder dauerhaft zu besiedeln, ist bis heute in keinem völkerrechtlich relevanten Menschenrechtsdokument anerkannt worden (vgl. „Ethik der Migration“ von Frank Dietrich). Es täte den Öffentlich-Rechtlichen gut, sich vor Augen zu halten, dass die Deutschen ihre Begeisterung für die Willkommenskultur drosseln könnten. Der islamkritische Reformator Martin Luther würde auf Psalm 144 Vers 11 verweisen: „Errette mich von der Hand der Kinder der Fremde, deren Mund redet unnütz und ihre Werke sind falsch.“ Das gehört auch zum differenzierenden Berichten. Sehr eindrucksvoll ist das, was der derzeit wohl berühmteste europäische Schriftsteller Michel Houellebecq hierzu meint. Er plädiert für eine Kräftigung des Christentums in seinem „letzten Interview“, das er dem „Spiegel“ gegeben hat. Die Journalisten seien die „moralischen Hohenpriester einer Zeit ohne Religion und Moral… Es ist meine tiefe persönliche Überzeugung, dass eine Religion, ein wahrer Glaube, sehr viel mächtiger in der Wirkung auf die Köpfe ist als eine Ideologie.“ Der Romancier lobt die Wiederkehr des Christentums in Frankreich und zieht immer wieder Vergleiche zu Deutschland.

14. Brauchen die Massenmedien wirklich das „Zensurgesetz“?

Es ist es kein Wunder, dass die Rundfunkanstalten übermütig werden. Man denke an die Netzwerkrecherchetagung des NDR 2017. Die Panorama Redakteurin Oda Lamprecht äußerte freimütig, dass sie das relative hohe Ansehen der Christen nicht ertragen könne. Solche Journalisten sollen also von den Bürgern, auch den christlich gesonnenen, finanziert werden. Das lässt sich etwa beim atheistischen „Spiegel“ nachvollziehen, aber niemals beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auf dem Grundgesetz zu basieren hat, also auch auf der Präambel und Art. 4. Gerade was den NDR betrifft, so soll man sich vor Augen halten, wie schwach seine Kritik am Linksradikalismus im Kontext mit dem Hamburger G 20 Gipfel gewesen war. Das Wespennest der Roten Flora wurde allenfalls ausnahmsweise kritisiert; man stelle sich vor, wie lange eine „Braune Flora“ hätte existieren können, wohl kaum länger als einen Tag. Es fehlte im Übrigen zur „Ehe für alle“ der Diskurs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er rügte nicht, dass der Bundestag vor den Sommerferien das Gesetz noch schnellstens beschloss. Selbst wenn man dieses prinzipiell befürwortet, hätte man zumindest über die Frage diskutieren müssen, ob nicht eine Verfassungsänderung erforderlich sei. Dazu wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich gewesen, zu welcher es bei dem Beschluss eben nicht gekommen war. Auch das spöttisch als „Zensurgesetz“ bezeichnete Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Maas wurde noch durchgewinkt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kreideten dies nicht an, obgleich es zumindest naheliegt, dass hier ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG vorliegt. Nur der „Spiegel“ hatte den Mut, den Minister aufs Glatteis zu führen: dieser hatte über die Problematik ein Buch geschrieben, die Redakteure fragten und fragten ihn, weshalb darin immer nur die Rede von Hass-Predigten aus dem rechten Lager sei, also der Linksextremismus exkludiert werde. Dazu  hatte er nichts zu sagen. Eine vorzügliche journalistische Leistung des Nachrichtenmagazins! Das ist nachahmenswert, auch Manches vom Reformator, welcher sich intensiv bemüht hatte, seine Ideen und Thesen mit seinen Gegnern zu diskutieren. Die Disputation spielte bei ihm eine erhebliche Rolle. Dass es schließlich zur protestantischen Kirche gekommen ist mit den negativen Folgen wie dem 30-jährigen Krieg, hat nicht Martin Luther verschuldet, sondern Engstirnigkeit und Borniertheit seiner Gegner. So ist es bedauerlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk – von kleinen Ansätzen abgesehen – nicht einmal das Reformationsjubiläum zum Anlass genommen hat, sich wieder an Grundgesetz und Rundfunkstaatsvertrag zu orientieren. Wie wäre es, wenn z. B. das öffentliche Fernsehen ein rechtsorientiertes Kabarett schüfe, nachdem es bereits so viele linke gibt?Als Fazit lässt sich festhalten, dass die neue Rundfunkgebühr in der Weise, wie sie jetzt verlangt wird, nicht aufrechterhalten bleiben kann.

Neumünster, den 21.11.2017
24536 Neumünster
Rechtsanwalt Christian Hausen