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Wo bleibt der Aufschrei des Entsetzens in diesem Land?

Mittwoch 31. Januar 2018 von Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche


Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

Stellungnahme des leitenden Geistlichen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), zur Entscheidungs- und Abschiebepraxis in der Bundesrepublik Deutschland.

Bei meinen Gemeindebesuchen habe ich meine christlichen Brüder und Schwestern aus dem Iran, aus Afghanistan und anderen Ländern schon oft getroffen, sie kennengelernt und mit ihnen gesprochen. Sie sind durch die Taufe Glieder am Leib Christi, Glieder der Kirche geworden. Beim Austeilen des Heiligen Abendmahles habe ich Tränen der Freude und Rührung in ihren Augen gesehen. Ich habe die Stille und Konzentration beim fundierten Taufunterricht selbst erlebt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeitet seit einiger Zeit auf Hochtouren daran, Tausende Ablehnungs- und Abschiebebescheide für konvertierte christliche Flüchtlinge auszustellen, die nun um Leib und Leben fürchten müssen und verzweifelt feststellen, dass ihnen in diesem Land der Schutz versagt wird. An der Tatsache, dass Christen in mehrheitlich islamisch bestimmten Ländern wie Iran und Afghanistan jeden Tag um ihr Leben fürchten müssen, können wir nichts ändern. Die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Christentum konvertierten ehemaligen Moslems in letzter Zeit die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft immer häufiger verweigert, ist ein Skandal, der sich in aller Stille mitten unter uns abspielt.

Während wir unserem Alltag nachgehen und in Kirchen und Gemeinden Gottesdienste feiern, fürchten zahlreiche unserer Glaubensschwestern und -brüder um ihr Leben.

1. Verfassungsbruch

Kein Werktag vergeht derzeit in diesem Land, an dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht Verfassungsbruch begeht und bei konvertierten Flüchtlingen, die ihren christlichen Glauben als Asylgrund geltend machen, deren Glauben völlig willkürlich bewertet und sich in diesem Zusammenhang immer wieder auch Urteile über Glaubenslehren und Glaubenspraxis der Kirchen anmaßt. In den Abschiebebescheiden heißt es zum Beispiel: „Die Ausführungen zur derzeitigen Glaubenspraxis des Antragstellers, also der Kirchenbesuche, sind durchaus glaubhaft und nachvollziehbar. Eine enge persönliche Gottesbindung mit dem dauerhaften, ernsthaften Bedürfnis, ein zentral christlich geprägtes Leben weiterhin in Deutschland und dann auch in der Heimat zu führen, ist jedoch daraus nicht überzeugend erkennbar.“ Dieses Zitat ist eins von Hunderten, das stereotyp als Textbaustein in den Bescheiden so oder ähnlich immer wieder verwendet wird.(1)

Durch die im Grundgesetz Artikel 140 aufgenommenen Bestimmungen des Artikels 137 der Weimarer Reichsverfassung wird die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates im Grundgesetz selber festgehalten. Der Staat hat nicht das Recht, über den persönlichen Glauben von Christen und erst recht nicht über Glaubensinhalte Entscheidungen zu treffen. Das ist Verfassungsbruch! Wo bleibt der Aufschrei des Entsetzens in diesem Land darüber, dass eine Behörde den Glauben von Menschen bewertet und ihnen mit einem Federstrich zumutet, ihren Glauben in ihrem Heimatland zu verleugnen? Zudem wird das subjektive Glaubensverständnis eines BAMF-Entscheiders zum Maßstab der Anerkennung der Ernsthaftigkeit einer Konversion gemacht. Den pfarramtlichen Bescheinigungen der zuständigen Pfarrer wird immer wieder diametral widersprochen, oder sie werden völlig ignoriert. Ja, die Kirchen werden immer wieder sogar zumindest indirekt der Beihilfe zum Asylbetrug bezichtigt. Es muss hier offen ausgesprochen werden, dass es mittlerweile Tausende von konvertierten christlichen Flüchtlingen in Deutschland gibt, die nach dem Zeugnis ihrer Seelsorger aus ganz verschiedenen Kirchen ernsthafte, tiefgläubige Christen sind und denen dennoch die Abschiebung droht, weil das BAMF oder auch Verwaltungsrichterinnen und -richter ihnen die Ernsthaftigkeit ihres Glaubens absprechen. Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen.

2. Latent fremdenfeindliche Stimmung im Land

In der Dreieinigkeits-Gemeinde der SELK in Berlin-Steglitz ist die Anerkennungsquote für christliche Flüchtlinge im Verlauf von zwei Jahren von 100 % auf derzeit unter 10 % gesunken, obwohl sich an der Arbeit von Pfarrer und Gemeinde nichts geändert hat. Daran wird erkennbar, dass hier politische Anweisungen und Vorgaben durch das BAMF umgesetzt werden, die die derzeit amtierende Bundesregierung zu verantworten hat. Eine latent fremdenfeindliche Stimmung in diesem Land treibt die politische, behördliche und immer wieder auch die gerichtliche Entscheidungsfindung in Deutschland an.

Ein historischer Vergleich ist äußerst sensibel, da er immer in der Gefahr steht, entweder die Geschichte zu relativieren oder die Gegenwart zu dramatisieren. Im Bewusstsein dieser Gefahr halte ich dennoch in der gegenwärtigen Lage den geschichtlichen Vergleich für unübersehbar. Es war am 7. April 1933 ein subtil versteckter Verfassungsbruch durch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (2) mit dem sogenannten Arierparagraphen, der von der Mehrheit der Menschen im Land übersehen und missachtet wurde. Dietrich Bonhoeffer war einer der wenigen, der im gleichen Jahr in einem Aufsatz darauf aufmerksam machte. Damals war es eine weitverbreitete Judenfeindlichkeit der Gesellschaft, die den Rechtsbruch übersehen half.

Heute ist es eine latente Fremdenfeindlichkeit die auch die großen Volksparteien vor sich her treibt. Im Ergebnis der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD vom 12. Januar 2018 kann man tatsächlich lesen von „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen“, in denen „BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten.“(3) Dass die Justiz „Hand in Hand“ mit irgendwem arbeiten sollte, ist ein Skandal, der offensichtlich völlig unbemerkt bleibt. Demokratie lebt von der Gewaltenteilung! Ganz zu schweigen von „zentralen“ Aufnahme-Einrichtungen, mit denen Deutschland eigentlich genügend Erfahrungen gemacht haben sollte.

Fremdenfeindlichkeit schlägt in den Anweisungen der Bundesregierung und den Entscheidungen des BAMF als vermeintlicher oder tatsächlicher „Wählerwille“ durch und bringt Menschen zunehmend in Todesgefahr.

Hinzu kommt die Problematik, dass in einigen europäischen Ländern eine Konversion zum Christentum erklärtermaßen und grundsätzlich nicht mehr als Asylgrund anerkannt wird, obwohl jeder Mensch weiß, dass in den islamischen Herkunftsländern auf die Konversion zu einer anderen Religion die Todesstrafe steht. Die Rückkehr zum Islam sei den konvertierten Christen zuzumuten. In der Bundesrepublik Deutschland werden Kettenabschiebungen von christlichen Flüchtlingen über diese Länder in ihre muslimischen Heimatländer nach dem sogenannten „Dublin-Vertrag“ billigend in Kauf genommen. Die Entscheidung dieser anderen europäischen Länder, die Konversion zum christlichen Glauben nicht als Asylgrund anzuerkennen, wird vom BAMF in Asylfolgeverfahren immer wieder ungeprüft übernommen. Asylfolgeanträge langjähriger engagierter Christen werden damit immer wieder abgewiesen.

3. Wir werden weiterhin lehren, taufen und Menschen in ihrer Not helfen

Die Kirche tut das, womit Jesus Christus sie beauftragt hat. Er sagt im Evangelium des Matthäus: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (4) Das tut die Kirche mit Respekt vor anderen Religionen und in Achtung der Freiheit, die ein Mensch zum Menschsein braucht und die immer die Freiheit derer ist, die anders denken.

Die Kirchenleitung SELK hat im Jahr 2017 eine Umfrage in ausgewählten Gemeinden vorgenommen, um sich von der Qualität des Taufunterrichtes mit erwachsenen Flüchtlingen zu überzeugen. Die Dauer des Unterrichtes in den befragten Gemeinden beträgt durchschnittlich 6 Monate zu 2 Wochenstunden. Der Unterricht erfolgt muttersprachlich mit Übersetzung und mit Hilfe von muttersprachlichem Unterrichtsmaterial. Vor einer Taufe findet in allen Gemeinden eine Glaubensprüfung statt.

Das werden wir weiter tun, weil Christus selbst es seiner Kirche geboten hat, aller Fremdenfeindlichkeit zum Trotz. Und wo immer der deutsche Staat
christlichen Flüchtlingen, denen in ihren muslimischen Heimatländern Verhaftung und Tod drohen, seinen Schutz verwehrt oder sie gar abzuschieben droht, werden wir diesen Menschen beistehen, ihnen in unseren Kirchen Zuflucht gewähren und sie unterstützen.

4. Feindseligkeit gegenüber Muslimen ist kein Weg

Eine feindselige Stimmung gegenüber Menschen muslimischen Glaubens findet sich leider auch in den Gemeinden der SELK. Wir müssen uns deutlich machen, dass wir uns dabei von Feindschaft und Hass der Islamisten anstecken lassen. Der Hass der Attentäter hat schon begonnen, dieses Land und uns zu infizieren. Die Fremdenfeindlichkeit im Land hat viel mit solchen Übertragungen zu tun.

Der tiefe Sinn des Gebotes Christi, auch die Feinde zu lieben (5), liegt im Erhalt der eigenen geistigen Freiheit. Nur wer nicht hasst, ist frei zum Denken, zum Unterscheiden, zum Lieben. Feindlichkeit gegen Muslime verstellt den Weg zu einem Dialog in Klarheit und Wahrhaftigkeit und trägt damit bei zu den Polarisierungen unserer Gesellschaft. Nur mit Respekt und Achtung werden wir in der Lage sein, im Dialog mit Menschen muslimischen Glaubens eindeutig und klar zum Beispiel das Konversionsverbot im Islam, das Frauenbild oder die Vermischung von
Politik und Religion kritisch zu hinterfragen.

Deshalb geht auch unsere soziale Hilfe für Menschen und unser Einsatz für die grundlegenden Rechte von Menschen unabhängig von ihrer Glaubenszugehörigkeit weiter. „Sind wir aber besonnen, so sind wir’s für euch. Denn die Liebe Christi drängt uns, zumal wir überzeugt sind, dass, wenn einer für alle gestorben ist, so sind wir alle gestorben. (6)

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(1) Die Quellenangaben können auf Nachfrage aus den persönlichen Ablehnungsbescheiden von Flüchtlingen nachgewiesen werden.
(2) RGBl I, 175; Frédérique Dantonel, Das Widerstandsrecht, Bonhoeffer und Luther, S. 187
(3) Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD, Finale Fassung, 12.01.2018, S. 21 Kapitel IV, Effizientere Verfahren: „Damit die Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden können, erfolgt künftig deren Bearbeitung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in denen BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten.“
(4) Matthäus 28,18-20
(5) Matthäus 5,44 „Liebet eure Feinde und bittet für die, die euch
verfolgen.“
(6) 2. Korinther 5,13-14

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Eine Stellungnahme von selk_news [30.1.2018]

Verfasser: Bischof Hans-Jörg Voigt D.D., Bischof@selk.de.

selk_news werden herausgegeben von der Kirchenleitung der Selbständigen
Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Schopenhauerstraße 7, 30625
Hannover, Tel. +49-511-557808 – Fax +49-511-551588, E-Mail selk@selk.de.
selk_news können über http://www.selk.de bezogen werden.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 31. Januar 2018 um 10:50 und abgelegt unter Christentum weltweit, Gesellschaft / Politik.