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Gnadenloser Sozialstaat

Dienstag 15. Februar 2005 von Dr. Wolfgang Philipp


Dr. Wolfgang Philipp

Gnadenloser Sozialstaat
Eine Stellungnahme zur Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Deutschland

„Das Recht auf Leben ist abgeschafft! Menschen gibt es nicht (mehr). Wer ein Mensch ist, bestimmt der Staat. Menschliches Leben ist für andere Menschen ohne Rechtsschutz verfügbar. Hunderttausendfache Tötung bereits existierender unerwünschter Menschen gilt als „sozial“ und ist eine Staatsaufgabe. Alle sind verpflichtet, durch Geldleistungen die sozialstaatliche Tötungsmaschine am Laufen zu halten, ob sie wollen oder nicht. So sind alle beteiligt und niemand ist verantwortlich.“

Ein Bericht aus der Hölle? Aus der Nazizeit oder aus einem totalitären System? Eine Zukunftshorrorvision?

Nein: Exakte Beschreibung der Sach- und Rechtslage im sogenannten Rechtsstaat Deutschland. Noch (?) beschränkt sich die Darstellung auf ungeborene Kinder. Die sind allesamt seit der Zeugung vollwertige Menschen in einem sich bruchlos bis zum Alter fortsetzenden frühen Entwicklungsstadium, sind unseresgleichen. Alle wissen es, seit Jahrtausenden. Aber diese Kinder sind oft unerwünscht von denjenigen, die sie (vom Fall der Gewalt abgesehen) in freier Entscheidung doch selbst ins Leben gerufen und damit persönliche Verantwortung übernommen haben. Das gilt auch für die sich aus dem eigenen Tun ergebenden Konflikte. Die gibt es, vor allem für die betroffenen Frauen, zu leugnen ist das nicht. Wer in Konflikt und Not ist, braucht Hilfe. Die letzte Instanz für solche Hilfe ist wie auch sonst (etwa bei Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfebedürftigkeit) der Staat. Man sollte annehmen, er helfe, daß Mutter und Kind leben können, das Leben als Höchstwert geachtet wird und weitergeht, Kultur und Rechtstradition erhalten bleiben. Weit gefehlt: Die Vernichtung der unerwünschten Kinder (seit 1976 mindestens 5 Millionen) ist einfacher und billiger. Das Problem wird von den Politikern auf die schwangeren Mütter reduziert, die ungeborenen Kinder bleiben außer Betracht, sind für sie Sachen, keine Menschen. Also gibt der Staat die Abtreibung strafrechtlich in weitgehendem Umfang frei, privatisiert die Entscheidung über Leben und Tod, auch wenn gar keine Indikation vorliegt (Fristenendlösung mit Beratung).

Aber nicht nur das: Der Staat überschreitet – wie einst Cäsar – den Rubikon. Er macht die Tötung des eigenen Nachwuchses zu seiner eigenen Sache. Seit 1976 führten die Krankenkassen durch ihre Vertragsärzte massenhaft Abtreibungen als „Sachleistung“ selbst durch und trugen die Kosten. Eine Prüfung der Abtreibungsgründe erfolgte nicht. Das ging selbst dem Bundesverfassungsgericht zu weit, es hielt diese Praxis der Krankenkassen in einem Urteil vom Jahre 1993 für verfassungswidrig. Das wiederum ging den Politikern aller Parteien gegen den Strich: Seit 1995 gibt es ein „Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen“. Danach sollen die Krankenkassen bei Frauen, deren „Bedürftigkeit“ durch eine erhebliche über den Sozialhilfesätzen liegende Einkommensgrenze definiert wird, die Schwangerschaftsabbrüche auf Wunsch kostenlos durchführen. Das Einkommen des Erzeugers zählt nicht mit. Um das Bundesverfassungsgericht zu beruhigen, werden diese Kosten den Krankenkassen von den Ländern erstattet, Abtreibung ist jetzt Staatsaufgabe. Nur weil das ungeborene Kind arm ist, wird es von der Solidargemeinschaft vernichtet, absoluter Höhepunkt des Sozialstaates. So war es vom Gesetzgeber jedenfalls formuliert. In der Praxis zahlen die Krankenkassen aber wieder ohne Prüfung der Bedürftigkeit in 90-95 % der Fälle, der klare Gesetzesbruch liegt auf der Hand. Politiker und Beamte in Bund und Ländern machen mit, die Abgeordneten sehen augenzwinkernd zu, so hatten sie es eigentlich auch gewollt, alle wissen es. Vom CDU-regierten Land Baden-Württemberg wird beispielsweise trocken berichtet, das Land habe im Jahr 2002 die Tötung von 12.772 Landeskindern finanziert, 90 % aller gemeldeten Fälle, 4,6 Mio. € habe es gekostet, pro Kind rund 360,00 € Tötungsprämie.

Warum ist das alles so bei uns in Deutschland? Der Befund ist klar, es geht um Macht. Politiker aller Partien schätzen die Deutsche Frau so ein, daß sie ihnen für die bloße gesetzliche Chance, im „Ernstfall“ die 360,00 € aus der Staatskasse für die Tötung ihres Kindes zu erhalten, die Wählerstimme geben würde. Die ungeborenen Kinder bleiben außer Betracht, sind ja nicht wahlberechtigt. Wählerstimme gegen Judaslohn, politische Indikation. Tiefer kann ein Gemeinwesen nicht sinken. Ein Staat, der die Vernichtung des eigenen Nachwuchses betreibt und dafür sogar „Solidarbeiträge“ aller einfordert, ist am Ende, eine so verstandene Demokratie hat sich selbst gerichtet. Die Folgen sind schon jetzt zu besichtigen.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 15. Februar 2005 um 9:34 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik.