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Die öffentliche Verantwortung des Christen (10 Stichpunkte)

Montag 22. Januar 2018 von Dr. Joachim Cochlovius


Dr. Joachim Cochlovius

1.) Die Reformation hat von Anfang an die öffentliche Verantwortung des Christen praktiziert: „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ (Martin Luther 1520), ein nachhaltiger Aufruf u.a. zur Neuordnung des Schul- und Finanzwesens und der öffentlichen Moral.

2.) Aus Unkenntnis politischer Entwicklungen und Zusammenhänge können Christen schnell zu Fehlurteilen und Fehlverhalten kommen. Wir sind Bürger zweier Welten und leben in der politisch-gesellschaftlichen und in der geistlichen Wirklichkeit zugleich. Überall ist Wachsamkeit geboten.

3.) Nach Röm 12,1f sind die Christen aufgerufen, aufgrund der Barmherzigkeiten Gottes ihr ganzes Leben einschließlich Beruf und öffentlich-politischem Engagement Gott hinzugeben und als Gottesdienst zu verstehen. Sie sollen überall Gottes Willen erkennen und das Gute, Wohlgefällige und Vollkommene tun.

4.) Nach Phil 3,20 ist uns Christen die Himmelsbürgerschaft und damit die Ewigkeit bei Gott zugesprochen. Wer die Ewigkeit hat, hat Zeit, und wer die himmlische Bürgerschaft hat, kann sich für die Anliegen der irdischen Bürgerschaft einsetzen, selbst wenn er sich damit selber gefährdet (Beispiele: Helmut James Graf v. Moltke, Paul Schneider).

5.) Zwei Gefahren lauern in der Verhältnisbestimmung „christlicher Glaube – öffentliche Verantwortung“:
5.1: Weltflucht aus Angst vor Beschmutzung (Dagegen ein Wort von Pastor Heinrich Kemner: „Christen sind berufen welttüchtig zu sein und nicht weltflüchtig“). 5.2: Der Versuch, christliche Nächstenliebe zur politischen Handlungsmaxime zu machen. Dann werden Gesetze gemacht, die Fehlverhalten und Sünde tolerieren und entkriminalisieren. Bismarck: „Mit der Bergpredigt kann ich nicht regieren“.

6.) Zwei Kennzeichen obrigkeitlicher Strukturen nach Röm 13,1-7:
6.1: Die Obrigkeit ist eine Anordnung Gottes, mit der er menschliches Zusammenleben in einer vom Sündenfall geprägten Welt gewährleistet. Sozialen Frieden ohne Autoritätsstrukturen gibt es nicht.6.2: Gott nutzt die Obrigkeit als „Dienerin“, d.h. sie muss ausführen, was er will, zum Wohl oder zur Strafe der Menschen (Röm 13,4). Er setzt sie ein und ab (Dan 4,22; Spr 8,15; Luk 1,51; Joh 19,11).

7.) Zwei praktische Konsequenzen
7.1: Wer Diener ist, darf sich nicht zum Diktator aufschwingen. Immer wieder übertraten Herrscher ihre Kompetenzen und beanspruchten bedingungslosen Gehorsam. Dann gilt für Christen Apg 5,29. Nach Röm 13,1 sind sie zur Unterordnung, aber nicht zum unbedingten Gehorsam verpflichtet.
7.2: Diener müssen ausführen, was ihr Herr will. Die Obrigkeit ist von Gott dazu eingesetzt, das in Gottes Augen Gute zu belohnen und das in Gottes Augen Böse zu bestrafen (Röm 13,3f). Die Strafgesetzgebung in Deutschland entfernt sich immer mehr von der Pflicht, das Böse zu bestrafen.

8.) Die seelsorgerliche Konsequenz
Jede Obrigkeit untersteht Gottes Oberregie. Dieses Wissen schafft uns Christen Geborgenheit auch in Zeiten politischer Verirrung und Auflösung.

9.) Die Frage des Tyrannenmords
Wenn die Herrscher Figuren auf Gottes Schachbrett sind, dann bestimmt er über ihr Kommen und Gehen. Christen dürfen sich die Kraft erbitten, tyrannische Obrigkeiten auszuhalten, ohne sie gewaltsam zu beseitigen. Wer es dennoch versucht, muss bereit sein, eventuelle Folgen zu tragen.

10.) Unsere öffentliche Verantwortung als Christen
10.1: Unterordnung unter die Obrigkeit ohne Kadavergehorsam.
10.2: Zahlung von Steuern und Zoll, auch in einem gottlosen Staat (vgl. Mt 22,21).
10.3: Furcht und Ehre für die staatlichen Instanzen, denn sie sind von Gott angeordnet.
10.4: Fürbitte. Nach 1 Tim 2,1-7 ist das Gebet für die Obrigkeit die erste Fürbittepflicht überhaupt.
10.5: Mitwirkung und Mitgestaltung im öffentlichen Gemeinwesen auf staatlicher und kommunaler Ebene.

 

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 22. Januar 2018 um 11:08 und abgelegt unter Gemeinde, Gesellschaft / Politik.