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Werbung für Abtreibung ist unvereinbar mit dem christlichen Glauben

SPD, Grüne, Linke und FDP fordern die Abschaffung jenes Paragraphen, der die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches anbietet, ankündigt oder anpreist, weil u.a. „Frauen dadurch drangsaliert werden“. Diese Forderung verkennt die Tatsache, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig ist. Schließlich geht es bei allem Verständnis für die betroffene Frau um das Töten eines ungeborenen Kindes. Die Konferenz Bekennender Gemeinschaften betont, dass die Werbung für eine Abtreibung unvereinbar mit dem christlichen Glauben ist.

Sie ist letztlich auch eine Werbung zum Übertreten des 5. Gebots „Du sollst nicht töten!“  Auch das ungeborene Kind hat eine Menschenwürde. Es ist erschreckend, welcher Gleichmut in der Gesellschaft gegenüber den zigtausend Abgetriebenen (getöteten Kindern) herrscht. Diese Ungeborenen müssen in der Kirche ihren Anwalt haben, ist doch Gott der Urheber allen Lebens, der Freund menschlichen Lebens. Umso befremdlicher ist die unklare Position vor allem der Evangelischen Kirche zur Abtreibung und zum Schutz der ungeborenen Kinder. Frauenfreundlich heißt hier kinderfeindlich. Wenn die Chefredakteurin von „chrismon“ gegen das Werbeverbot für Abtreibungen wettert, macht sie sich zum Anwalt für Tötungslizenzen für ungeborene Kinder. Diese Haltung ist ebenfalls mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar, diese Ethik steht im völligen Gegensatz zu Bibel und Bekenntnis, steht im Gegensatz zu christlich humanen Werten. Bezeichnend ist, wie schweigsam die sonst so „medial-redselige“ EKD in dieser Sache ist. Aber auch hier gilt: Die Menschenwürde ist unantastbar für jeden, für ungeborenes Leben wie für alle Menschen.

Wir fordern die EKD auf, sich von dem Artikel der Chefredakteurin von „chrismon“ zu distanzieren und sich zum Anwalt der vielen, vielen ungeborenen Kinder zu machen.

Pastor Ulrich Rüß, Vorsitzender der Konferenz Bekennender Gemeinschaften, Hamburg