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Warum die geplante Streichung des § 219a StGB falsch ist

Die Parteien Linke, Grüne und SPD, unterstützt von der FDP, treiben nach dem Gießener Urteil gegen Kristina Hänel eine möglichst rasche Streichung des § 219 a durch vorgelegte Gesetzentwürfe voran. Die neuen Mehrheitsverhältnisse, ob mit oder ohne gebildete Regierung, lassen eine parlamentarische Mehrheit auch ohne eine Stimme von Union und AfD erwarten. Bei einer „Gewissens“-Abstimmung sind allerdings auch aus der Union Zustimmungen zu erwarten, aus taktischen Gründen vielleicht auch, um nicht mit der oppositionellen AfD zu stimmen oder um eine neue Große Koalition nicht zu belasten.

Argumente pro: Der Paragraf verbiete nicht nur Werbung, sondern verhindere einfache Information. Schreiende Werbung sei bei dem Thema nicht zu erwarten, auch weil schon durch Standesrecht den Ärzten untersagt.

Dagegen ist zu sagen: Es wird der Charakter des § 219 a verkannt, der in erster Linie verhindern soll, dass Abtreibung in einer Reihe mit sonstigen medizinischen Leistungen steht, und somit das Bewusstsein für die außerordentliche Brisanz in der Bevölkerung wach halten soll. Informationen sind heutzutage ohne Probleme verfügbar, wohnortnahe Adressen bei den aufgesuchten Beratungsstellen erhältlich.

Seit über 20 Jahren will keine Partei den „mühsam errungenen Kompromiss“ im Abtreibungsrecht anpacken, auch weil dafür „keine Mehrheiten zu organisieren seien“. Kaum wird geltendes Recht einmal angewandt (wobei der weiter mögliche Rechtsweg ja beschritten werden soll) und eine der maßgeblichen pro-familia-Abtreibungs-Aktivistinnen der letzten Jahrzehnte (gemeinsam mit ihrer Anwältin Monika Frommel) zu einer überschaubaren Geldstrafe verurteilt, mobilisiert sich uniform verbandlicher, bundesweiter medialer und parteilicher Aktionismus in Rekordzeit.

Es ist durchschaubar, dass das Urteil als Steilvorlage genutzt werden soll, um angesichts der momentanen parlamentarischen (Mehrheits-)Verhältnisse einen für die Geschäfte der abtreibenden Ärzte hinderlichen Teil des Abtreibungsrechts außer Kraft zu setzen.

Linke, Grüne, SPD und FDP lassen sich vor den Karren der Abtreibungslobby spannen, obwohl keine Frau einen erkennbaren Vorteil davon haben wird.

Frau Hänel ist ein treffendes Beispiel: Schwangerschaftsabbruch wird zwischen Sexualberatung und Reittherapie eingereiht. Frau Hänel ist eine Ärztin, die von sich sagt. „Ich liebe meinen Beruf, ich finde es schön, Schwangerschaftsabbrüche zu machen, und ich bin stolz auf mich.“

Aber Abtreibung ist keine medizinische Tätigkeit wie jede andere. Abtreiben ist keine ärztliche Kunst! Bei jeder Abtreibung stirbt ein Kind. Dies gilt es zu verhindern.

Seit 20 Jahren hat sich keine Partei mit dem Thema beschäftigen wollen, wie die unverändert hohe Zahl der Abtreibungen (gemeldet seit Jahren rund 100.000 pro Jahr) gesenkt werden könnte. Keine Partei ist dem Auftrag des Verfassungsgerichtes nachgekommen, die geltenden Gesetze zu verändern, wenn sie sich, wie nachweislich zu sehen ist, nicht dafür eignen, die Abtreibungen signifikant zu vermindern. Keine Partei hat die Initiative ergriffen, Frauen und Paare von Abtreibungen abzuhalten und das Leben ihrer Kinder zu ermöglichen.

Es wäre ein Skandal, wenn das Parlament in aller Eile die Signale genau gegen das Recht auf Leben für die Schwächsten unserer Gesellschaft stellt. Darum bleibt die vage Hoffnung, dass sich der Deutsche Bundestag nicht zur Eröffnung seiner gesetzgeberischen Arbeit in dieser Wahlperiode zu dieser lebensfeindlichen Verschlechterung der Rechtslage hinreißen lässt.

Gerhard Steier, 01.12.2017

Quelle: www.kaleb.de [1]