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Es gibt kein „drittes Geschlecht“

Freitag 17. November 2017 von Christa Meves


Christa Meves

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1), das auf der Grundlage des Christentums beruht, leistet einer Verhöhnung Gottes Vorschub: Es enthält die Gefahr, die Genderideologie zu stützen. Es stanzt im Hinblick auf die rechtlichen Kategorien „männlich“ und „weiblich“ plötzlich ein „drittes Geschlecht“ aus dem Boden! Das Gesetz wird so um eine Kategorie erweitert, die es in Wirklichkeit – jedenfalls bei 99% aller gesund geborenen Menschen gar nicht gibt.

Die bisherige Rechtsprechung stellte wahrheitsgemäß in Rechnung, dass es der Schöpfer aller Dinge offensichtlich vorgesehen hat, dass der Mensch seit seiner Zeugung von IHM sowohl als unwiederholbares Individuum wie als künftiger Mann oder als künftige Frau geschaffen wurde. (Die entschlüsselte DNA hat das wissenschaftlich nachgewiesen). Dem Schöpfer ist diese seine Vorgabe so zentral wichtig, dass die Heilige Schrift mit den Worten beginnt: „Als Mann und als Frau schuf ER sie“, und ER fügte hinzu: „Seid fruchtbar und mehret euch.“ Diese Zuweisung enthält den göttlichen Willen, dass sich der Mensch eigenständig für seine Erneuerung entscheide. Heute können Hirn- und Hormonforschung bestätigen: Auf Zukunft ist der Mensch durch die vorausgegangene Vereinigung eines Mannes mit einer Frau gewissermaßen vom Schöpfer geradezu programmiert! Und wie viele hormonelle Vorbereitungen tragen dem Rechnung!

Ja, hinter diesem göttlichen Willen steht sogar noch mehr Wahrheit als diese Tatsache allein: Es entsteht so ein Elternpaar, das im besten Fall natürlicherweise diesen Winzling nach seiner Geburt mit einem tief erschütterten Erstaunen in Empfang nimmt – mit einem hochsprühenden Impuls, es mit opferbereiter Liebe zu beschützen und aufziehen zu wollen. Daraus ergibt sich – so lässt es sich heute nachweisen – die Möglichkeit, dass sich in das noch ganz unausgereifte Gehirn, die spätere Qualität, ein liebes- und arbeitsfähiger Erwachsener zu werden, geradezu vorprägt. Und das bleibt als ein Depot der Entfaltungsvorgaben sogar lebenslänglich erhalten! (Leider allerdings auch als ein eingeprägter Mangel, wenn diese Erfahrung im Kind ausbleibt!) Wer als Eltern bei ihrer verantwortungsschweren Erziehungsaufgabe Erfolg haben wolle, setze also – zwingend gestützt durch eine staatliche Konstituierung der Familie – auf die Liebe! Und das lässt dankbare Eltern sogar als Konsequenz zu der biblischen Aussage vordringen: „Du sollst den HERRN, deinen Gott, lieben aus deinem ganzem Herzen und mit deiner ganzer Seele und mit deiner ganzen Kraft und mit deinem ganzen Verstand und deinen Nächsten wie dich selbst.“ (Lk 10,27)

Gottes Inkarnation in Jesus Christus macht diesen Sinn unseres Geschaffenseins mithilfe seiner Opfertat und seiner Auferstehung als die zentrale Wahrheit unseres Seins erkennbar. Die Familie mit liebevollen Eltern (samt Großeltern und Paten) ist – als ein zentraler Träger dieser Sinngebung – deshalb das unaufgebbare Mittel Gottes zur Realisierung und Ausgestaltung von Menschlichkeit. Noch niemals war der Mensch so zentral und so maßlos unverfroren, durch Missachtung der natürlichen Schöpfungsvorgänge, besonders durch seine Versuche, die Familie abzuschaffen, seinem Schöpfer die Zunge geradezu herauszustrecken. Damit erhebt sich der Mensch über seinen Kreator hinaus, offenbar in der Vorstellung, ohne Gott das Leben allein bewältigen zu können. Aber mit grausiger Konsequenz führt das dazu – wie Gott das bereits dem ersten Menschenpaar warnend zugerufen hat – dass er sich damit über kurz oder lang als Individuum wie auch als Gesellschaft Unglück und Niedergang, ja schließlich den Tod einhandelt. Wie viele Beweise dafür kann uns bis heute die Weltgeschichte lehren!

Der Beschluss einer Richterschaft ohne erkennbare Einsicht in diese Gefahr, ist deshalb eine Entscheidung, die die Schutzfunktion wahrer Rechtsprechung vermissen lässt. Auf diese Weise entsteht Fluch, nicht Segen!

Möchten wir deshalb angesichts dieser Bedrängnis in unserer Gesellschaft situationsentsprechend unaufhörlich Gottes Erbarmen erflehen!

Christa Meves, November 2017

(1) http://www.bundesverfassungsgericht.de

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 17. November 2017 um 16:56 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Sexualethik.