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Lage der Christen in der Türkei nach wie vor schwierig, aber evangelische Gemeinden wachsen

Mittwoch 15. Februar 2017 von Martin-Bucer-Seminar


Martin-Bucer-Seminar

Jahresbericht 2016 über Menschenrechtsverletzungen von evangelischen Kirchen der Türkei erschienen

Auch im Jahr 2016 gab es eine ganze Reihe ernst zu nehmender Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der einheimischen evangelischen Gemeinden in der Türkei. Der Bericht nennt zusammenfassend:

  • Hassdelikte gegen Christen;
  • physische Angriffe gegen Christen und Kirchen, was z.T. schwerwiegende Sicherheitsvorkehrungen nötig machte;
  • Probleme bei Beantragung neuer gottesdienstlicher Stätten oder Nutzung bestehender Kirchengebäude;
  • starke Propaganda gegen Weihnachten und Silvester durch Plakate, Broschüren, Zeitungsartikel und Fernsehsendungen;
  • Nennung von Gemeinden parallel mit Terrororganisationen;
  • Probleme im Rahmen des staatlichen Religionsunterrichtes;
  • offiziell keine Möglichkeit, pastorale Mitarbeiter auszubilden;
  • einige ausländische Mitarbeiter in Gemeinden wurden ausgewiesen oder es wurde ihnen nach einer Auslandsreise die Einreise verweigert, ein ausländischer Pastor befindet sich wegen Terrorismusvorwürfen in Izmir in Haft;
  • die Religionszugehörigkeit steht nach wie vor im Personalausweis und stellt damit ein hohes Risiko für Diskriminierung dar;
  • der Malatya-Mordprozess ging in erster Instanz zu Ende;
  • öffentliche Weihnachtsfeiern wurden 2016 aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Der Bericht erläutert dann sachlich und detailliert jeden der genannten Punkte. Er möchte damit einen Beitrag leisten, damit die auch in der türkischen Verfassung verbriefte Religions- und Glaubensfreiheit für alle Bürger der Türkei, und damit auch für die evangelischen Christen, verwirklicht wird.

Der Bericht beschränkt sich bewusst auf die Lage der einheimischen evangelischen Christen, dies aber nicht, weil es in Bezug auf andere Christen oder Kirchen keine Menschenrechtsverletzungen gäbe, sondern nur deshalb, weil man für einen breiter aufgestellten Bericht nicht die Mittel und Kapazitäten hat.

Bei allen Schwierigkeiten gibt es punktuell aber auch Positives zu berichten. So konnte die Gemeinde in Bursa trotz Kündigung der Nutzung des historischen Kirchengebäudes ihre Gottesdienste ohne Unterbrechung in diesem Gebäude fortsetzen, da kurzfristige intensive Gespräche zu einem Umdenken bei den zuständigen Behörden führten. Die Gespräche halten auch in 2017 an, eine finale formelle Vereinbarung steht noch aus, die aber im Moment das Gemeindeleben nicht behindert.

Dankbar zeigen sich die Gemeinden auch, dass es an vielen Orten eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei gegeben hat, sodass Gottesdienste ohne Zwischenfälle gefeiert werden konnten.

Alles in allem wächst die Zahl der evangelischen Christen und der Gemeinden in der Türkei kontinuierlich. Im Bericht wird aktuell eine Zahl von 140 größeren und kleineren Gemeinden angegeben, wobei die meisten davon in den drei großen Städten Istanbul, Ankara und Izmir beheimatet sind. Die Gesamtzahl der evangelischen Christen beläuft sich aktuellen Angaben von Silas, einer einheimischen Gemeindehilfs-Organisation, zufolge auf ca. 5.000. Das sind ca. 0,006 Prozent der Bevölkerung der Türkei.

Der Bericht endet mit einer Reihe von konstruktiven Vorschlägen, wie die Lage der Christen im Land konkret verbessert werden könnte.

Der „Bericht über Menschenrechtsverletzungen“ wird von der Vereinigung Protestantischer Kirchen (Türkei) seit 2007 immer im Januar für das vergangene Jahr erstellt und veröffentlicht. Seit dem Jahresbericht 2013 erstellt das Internationale Institut für Religionsfreiheit jeweils eine deutsche Übersetzung.

Martin-Bucer-Seminar, Bonn am 15.2.2017, Bonner Querschnitte 464 – Nr. 03/2017

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 15. Februar 2017 um 9:59 und abgelegt unter Christentum weltweit.