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Die Tötung ungeborener Kinder darf nicht noch mehr zum Normalfall in Deutschland werden

Die Vorgänge um das entschlossene Nein von Chefarzt Thomas Börner in Dannenberg zu Abtreibungen müssen zu einem Weckruf werden

Bei etwa 100.000 registrierten Abtreibungen in Deutschland pro Jahr ist mehr als offensichtlich, dass es bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland nicht mehr um außergewöhnlich begründete Notsituationen geht, sondern ein unkontrolliertes Massenphänomen eingetreten ist. Die Vorgänge um das entschlossene Nein von Chefarzt Thomas Börner in Dannenberg zu Abtreibungen müssen zu einem Weckruf führen und die längst überfällige Überprüfung einläuten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Urteil vom Mai 1993 gefordert hat.

Denn offenbar ist entgegen der Rechtslage die Abtreibungsmentalität so fest in unserem Volk verankert, dass jedes Nein dagegen zu einer öffentlichen Entrüstung führt. Das Nein muss aber die Regel, das Ja zu einer Abtreibung kann höchstens die Ausnahme sein. Der Chefarzt des Dannenberger Krankenhauses, Thomas Börner, hat mit seinem grundsätzlichen Nein aufgrund der Gesetzes- und Rechtslage seine Verantwortung wahrgenommen und darüber hinaus von seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit Gebrauch gemacht. Wenn jetzt zwar diese für ihn selbst anerkannt wird, ihm aber untersagt werden soll, dies auch für seinen Verantwortungsbereich gelten zu lassen, ist das ein ethischer Skandal. Selbstverständlich muss es einem Vorgesetzten möglich sein, die ethischen Rahmenrichtlinien für seine Mitarbeiter vorzugeben.

Jetzt erwarten wir von den Regierenden in Bund und Ländern, aber auch den Verantwortlichen in Kirche, Diakonie und Caritas, dass sie endlich laut und öffentlich deutlich machen:

  1. Es gibt ein unumstößliches Recht auf Leben für jeden Menschen, auch für den Ungeborenen.
  2. Es gibt ein Recht auf Beratung und Begleitung für Schwangere in Notsituationen, aber Fürsorge und Hilfe kann nicht ersetzt werden durch ein Ja zur Tötung eines ungewollten, ungeplanten Kindes und als Konfliktlösung in Lebenslagen.
  3. Organisationen, die, wie Pro Familia, im Fernsehinterview im NDR am Montag durch ihre Landesgeschäftsführerin Uta Engelhardt von einem Recht auf Abtreibung reden, dürfen nicht mehr länger mit der Beratung in Konfliktschwangerschaften betraut werden, weil sie sich ganz offenbar nicht an Recht und Gesetz halten, es sogar ablehnen und offensichtlich umdeuten.
  4. Es kann nicht sein, dass das Angebot von Abtreibungsmöglichkeiten als „Qualitätskriterium“ für Krankenhäuser angesehen und bei einer Ablehnung von Abtreibungen mit Subventionskürzungen gedroht wird, wie das die niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt in einem Fernsehinterview getan hat.
  5. Es darf auch nicht sein, dass ein Journalist des öffentlich-rechtlichen Fernsehen der „Fernsehgemeinde“ gegenüber von einem „Recht auf Abtreibung“ redet. Wir erwarten vom NDR – seinem gesetzlichen Auftrag folgend – in einer öffentlichen Klarstellung dem Fernsehpublikum die wirkliche Rechtslage zu verdeutlichen und sich von dieser Falschaussage zu distanzieren.

Ekkehart Vetter                                           Hartmut Steeb
Erster Vorsitzender                                     Generalsekretär

Pressemeldung der Deutsche Evangelische Allianz vom 9. Februar 2017