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Ungeklärt: Verantwortung für das Leben oder Beihilfe zum Suizid?

Alter, Behinderung, Schmerz und Krankheit sind unabweisbare Realitäten des menschlichen Lebens, wenngleich ihre gesellschaftliche Bewertung historisch und kulturell variiert. Sind sie ein Moment der conditio humana oder bloß Defizite, die dem Leben letztlich die Würde rauben? Unter Berufung auf Autonomie erschien etwa Gunther Sachs der Suizid als eine verlockende Alternative, wie er in seinem Abschiedsbrief zum Ausdruck brachte: „Der Verlust der geistigen Kontrolle über mein Leben wäre ein würdeloser Zustand, dem ich mich entschlossen habe, entschieden entgegenzutreten.“

(1). Da nun eine autonome Selbsttötung – insbesondere unter den genannten Einschränkungen – nicht jedem möglich ist, finden sich verschiedene Formen zur Unterstützung bei diesem Vorhaben – etwa durch Vereine wie Dignitas in der Schweiz, welcher sich für „Selbstbestimmung, Freiheit der Wahl und Menschenwürde bis zuletzt”(2) einsetzt. Suizid wird hier als „letztes Menschenrecht“ postuliert, moralische und gesetzliche Verbote von Suizidhilfe als „Bevormundung“ (3) abgelehnt.

In Deutschland scheint die öffentliche Diskussion um den § 217, in dem die Beihilfe zum Suizid gesetzlich geregelt wird, nach einigen Artikeln und Fernsehdiskussionen in Sommer und Herbst des vergangenen Jahres beendet zu sein. Der Bundestag hat am 6.11. 2016 den Gesetzesentwurf des Abgeordneten Brand (Drucksache 18/5373) beschlossen, der geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Straffrei dagegen bleibt, „wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt“ (4). Das Gesetz gilt restriktiv und liberal zugleich, weil es Ablehnung einer ‚Tötungshilfe gegen Bezahlung’ ablehnt, aber Angehörigen und Nahestehenden (mit Hilfe von Ärzten), Sicherheit vor Strafverfolgung gewährt.

Unterschwellig ist mit diesem Gesetz ein „beispielloser Wertebruch in der deutschen Nachkriegsgeschichte“ (5) vollzogen worden, wie das Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland“, attestiert. In dem Arbeitsbündnis haben sich Ärzte, Juristen, Pädagogen, Philosophen, Ökonomen und Angehörige von Pflegeberufen zusammengefunden, um mit Hilfe des Verfassungsrechtlers Christoph Partsch aus Berlin Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB einzureichen. Die Beschwerdeführer befürchten eine Veränderung des medizinischen Berufsethos und eine schleichende gesellschaftliche Akzeptanz von Suizid und Suizidbeihilfe (6).

Neben der rechtlichen Bewertung wirft die gesamte Diskussion auch die philosophische und gesellschaftspolitische Frage auf, ob mit dem Fokus auf Autonomie und dem unterstellten Anspruch auf einen selbstbestimmten Tod tatsächlich eine plausible Grundlage für eine ethische Bewertung gegeben ist. Ist nur selbstbestimmtes Leben würdevolles Leben? Dürfen wir über unsere Person in dieser Weise verfügen? Können wir in einem existenziellen Ausnahmezustand geplagt von Sorge, Schmerz und Ungewissheit tatsächlich eine derartig endgültige und kategorische Entscheidung treffen? Ist es nicht zynisch, in diesem Kontext das Recht auf Selbsttötung zu propagieren, aber die Pflicht der Gemeinschaft gegenüber Schwachen und Schutzbedürftigen zu ignorieren? Womöglich vollzieht der vermeintlich freie Wille nur einen unausgeprochenen gesellschaftlichen Imperativ in einem Kraftfeld von Ökonomisierung und Individualisierung, wo uns Wert und Würde als Last und Kosten vorgerechnet werden (7)?

Bei Gesetzen geht es nicht um Einzelfälle, sondern darum, wie wir als Gemeinschaft zukünftig leben wollen. Über Generationen hinweg müssen grundlegende Werte deshalb geschützt werden. Auch Menschen, denen schweres Leid oder gar der Tod unmittelbar bevorstehen, sind durch das Grundgesetz  als Personen in Wert und Würde anerkannt.   Anstelle einer Legalisierung der Suizidhilfe wäre es deshalb angebracht, die lebensbejahende Unterstützung von Betroffenen auszubauen und zu gewährleisten. Das Arbeitsbündnis unterstreicht: „Aufgrund der sozialen Verbundenheit und des medizinischen Fortschrittes sind wir heute in der Lage, schwer kranke und sterbende Menschen so zu versorgen, dass sie nicht unerträglich leiden müssen und sich aufgehoben fühlen.“ (8) Es gibt Möglichkeiten, die Würde zu wahren. Sie gegen eine verabsolutierte Autonomie auszuspielen bedeutet, das  Wertesystem unserer Gemeinschaft auf eine schiefe Ebene zu setzen und die Pflicht der Gemeinschaft gegenüber Schutzbedürftigen und gegenüber dem Leben noch weiter zu schwächen. In einer alternden Gesellschaft kann das nicht nur im Einzelfall fatal enden.

Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie, 16.1.2017, www.i-daf.org [1]

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(1)    Sachs, Gunther: Abschiedsbrief im Wortlaut. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/wortlaut-der-abschiedsbrief-von-gunter-sachs-1637779.html
(2)    http://www.dignitas.ch
(3)    http://www.dignitas.ch
(4)    Drucksache 18/5373Gesetzesentwurf Brand, S. 5. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf
(5)    http://kein-assistierter-suizid.de/wp-content/uploads/2015/11/Pressemitteilung-9.11.15.pdf
(6)    http://kein-assistierter-suizid.de/wp-content/uploads/2015/07/Pressemitteilung-VB-17.12.16.pdf
(7)    Diese Frage wird jetzt auch in der Presse aufgeworfen, vgl. dazu
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ein-algorithmus-soll-ueber-leben-und-tod-entscheiden-14606357.html
(8)  http://kein-assistierter-suizid.de