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BAMF erklärt: Der Glaube an die Vergebung der Sünden durch Christus ist kein Grund, Christ zu werden

Stellungnahme von Dr. Gottfried Martens, Pfarrer an der Evang.-Luth. Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin-Steglitz

Allein heute haben sich wieder sechs Personen aus unserer Gemeinde bei mir gemeldet, deren Asylantrag vom Bundesamt abgelehnt worden ist. Aus anderen Bundesländern höre ich, dass auch dort Asylanträge von christlichen Konvertiten in großem Stil abgelehnt werden. Noch schlimmer, ja skandalöser ist jedoch die Begründung des Bundesamtes für die Ablehnung des Asylantrags von zwei vom Islam zum christlichen Glauben konvertierten Christen, die ich heute gelesen habe. Ich zitiere wörtlich, weil die Begründung einfach so unfasslich ist:

„Auch gaben die Antragsteller an, sich für den christlichen Glauben entschieden zu haben, weil einem dort die Sünden vergeben werden. … Vergebung durch die Gottheit ist allerdings in allen Religionen verankert. Auch die Priester aller übrigen Religionen dieser Welt behaupten, dass sie ähnliche Gnaden der Vergebung ihrer jeweiligen Gottheiten vermitteln könnten, wenn die Gläubigen nur entsprechende Zeichen der Reue erkennen ließen oder zumindest Gegenleistungen erbringen würden. Und bisweilen gibt es sogar ähnliche Erlösungstaten in außerchristlichen Mythologien wie den Tod des Osiris bei den alten Ägyptern und seine Auferstehung. Die Predigt von der Vergebungs- und Versöhnungsbereitschaft einer Gottheit gehört zum Repertoire aller Religionen. … Der Vortrag der Antragsteller, dass sie zum Christentum konvertiert seien, um Vergebung der Sünden zu erhalten, kann demnach gerade nicht als Erklärung für eine Konversion herhalten.“

Was das Bundesamt hier schreibt, ist nicht nur primitiv und dümmlich und zeugt von völliger Unkenntnis des christlichen Glaubens, in dem die Vergebung der Sünden eben gerade nicht von Gegenleistungen abhängig gemacht wird und es gerade nicht bloß um die „Vergebungs- und Versöhnungsbereitschaft einer Gottheit“ geht. Es ist vor allem ein skandalöser Übergriff des Staates in Glaubensfragen, wenn er sich das Urteil anmaßt, dass man den Opfertod Jesu am Kreuz mit „außerchristlichen Mythologien wie dem Tod des Osiris“ gleichsetzen kann. Der deutsche Staat in Gestalt des Bundesamtes erklärt öffentlich, dass der Glaube an den Kreuzestod Jesu zur Vergebung der Sünden kein Grund zur Konversion zum christlichen Glauben ist!

Ich hoffe, dass jetzt auch die letzten Naiven aufwachen und merken, was hier gerade vonseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betrieben wird: Flüchtlingen, die vom Islam zum christlichen Glauben konvertieren, wird es unmöglich gemacht, ihren christlichen Glauben noch als Asylgrund anzugeben, weil ihnen das Herzstück ihres Glaubens als Erklärung für eine Konversion abgesprochen wird. Hinter den Ablehnungen von Asylanträgen christlicher Asylbewerber durch das Bundesamt verbirgt sich ein massiver Angriff des Staates auf die Grundlagen des christlichen Glaubens überhaupt. Dies steckt hinter Formulierungen in Ablehnungsbescheiden wie dieser: „vermag Unterzeichnerin auch in Ansehung des formalen Aktes der Taufe nicht mit der notwenigen Überzeugungsgewissheit festzustellen, dass die von den Antragstellern geltend gemachte Hinwendung zur christlichen Religion auf einer festen Überzeugung und einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel beruht und der Glaubenswechsel nunmehr die religiöse Identität der Antragsteller in einer Weise bindend prägt, dass sie eine Betätigung ihres neuen Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfinden, um diese Identität zu wahren.“ Was christliche Identität ist, beschreibt Paulus sehr klar in Gal 2,20: „Ich lebe, doch nun nicht ich, sondern Christus lebt in mir. Denn was ich jetzt leben im Fleisch, das lebe ich im Glauben an den Sohn Gottes, der mich geliebt hat und sich selbst für mich dahingegeben.“ Doch diese christliche Identitätsbestimmung ist für das Bundesamt mit dem Hinweis auf angebliche Parallelen in der altägyptischen Mythologie nicht als Argument akzeptabel.

Wachen wir endlich auf! Der deutsche Staat ist gerade dabei, christlichen Asylbewerbern, die vom Islam zum christlichen Glauben konvertiert sind, mit zutiefst antichristlichen religiösen Argumenten ihre Anerkennung als Flüchtlinge unmöglich zu machen! Er spielt sich dabei selber als religiöse Lehrinstanz auf, die die Besonderheit der Botschaft von der Vergebung der Sünden durch den Kreuzestod Christi grundlegend in Frage stellt. Betroffen von diesem Vorgehen sind jetzt schon ungezählte christliche Flüchtlinge in unserem Land, deren Asylanträge abgelehnt werden. Und betroffen sind wir letztlich alle miteinander – wenn auch nicht mit denselben tödlichen Folgen wie unsere verfolgten Schwestern und Brüder -, wenn es uns gleichgültig lässt, dass ein angeblich religiös neutraler Staat in solch massiver Weise sich anmaßt, religiöse Urteile zu fällen, die das Herzstück unseres Glaubens betreffen. „Hat jemand Ohren, der höre!“ (Offenbarung 13,9)

Pfarrer Gottfried Martens, Berlin, 15. Oktober 2016