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Open Doors fordert Schutz christlicher Flüchtlinge

Montag 25. April 2016 von Open Doors


Open Doors

Das überkonfessionelle christliche Hilfswerk Open Doors setzt sich weltweit für verfolgte Christen ein – aufgrund der zahlreichen Übergriffe gegen christliche Flüchtlinge in deutschen Flüchtlingsunterkünften nun auch in Deutschland. Allein aus Berlin liegen Open Doors weit über 100 Meldungen zu gewaltsamen Übergriffen gegen christliche Flüchtlinge vor. Der Berliner Senat sieht Handlungsbedarf im Blick auf die Flüchtlingssituation und erarbeitet gegenwärtig einen „Masterplan Integration und Sicherheit“. Am 15. März 2016 wurde ein erster Entwurf vorgelegt (siehe entsprechende Pressemitteilung des Berliner Senats). Von Schutz für christliche Flüchtlinge ist in dem „Masterplan“ jedoch nicht die Rede, obwohl laut EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, „das Vorliegen besonderer Bedürfnisse besonders gefährdeter Gruppierungen zu ermitteln und zu beurteilen“. Wie will der Berliner Senat dies tun, wenn nicht einmal die Religion der Flüchtlinge erfasst wird?

Wer gehört zu den besonders gefährdeten Gruppen?

Auf Seite 11 des Entwurfs wird unter Punkt 2.1.31 der „Schutz besonders vulnerabler Gruppen“ behandelt mit Bezug auf die EU-Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen. Die EU-Richtlinie nennt als besonders Gefährdete zum Beispiel Minderjährige, Behinderte, Schwangere und auch Personen, die schwere Formen psychischer und physischer Gewalt erlitten haben.

Man muss kein Nahost-Experte sein, um zu wissen, dass viele Christen in ihren Heimatländern genau das erleben. Ausgerechnet in deutschen Flüchtlingsunterkünften sind sie nun zum Teil ähnlichen Übergriffen ausgesetzt, so dass einige sich nicht anders zu helfen wissen, als ihre Unterkünfte nur noch nachts aufzusuchen oder gleich bei Kirchen um Asyl zu bitten. Sie sind besonders gefährdet.

Im Entwurf des Berliner Senats wird ein besonderer Schutzbedarf christlicher Flüchtlinge allerdings nicht festgestellt. Dagegen werden „lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen in den Personenkreis besonders Schutzbedürftiger einbezogen, weil sie von Diskriminierungen bis hin zu gewalttätigen Übergriffen betroffen sein können“, so der Entwurf zum Masterplan. Die hier Genannten „können betroffen sein“, deshalb sind sie laut Berliner Senat gefährdet. Die christlichen Flüchtlinge SIND hundertfach betroffen, gelten aber laut Berliner Masterplan als nicht gefährdet.

Christliche Flüchtlinge sind in manchen Flüchtlingsunterkünften stark gefährdet

Open Doors führt derzeit eine Befragung unter christlichen Flüchtlingen in Deutschland durch, um möglichst flächendeckend Vorfälle von Gewalt und Diskriminierung zu registrieren und im Rahmen einer Studie zu veröffentlichen. Zahlreiche Berichte von Betroffenen liegen bereits vor. Deshalb kritisiert Open Doors, dass christliche Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsheimen vielfach von muslimischen Flüchtlingen bedroht, drangsaliert und attackiert werden, vom Rechtsstaat weitgehend alleingelassen werden. Markus Rode, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender von Open Doors, drängt auf eine Korrektur des Berliner Masterplans: „Nach den vielen Berichten in den Medien über die Gewalt gegen christliche Flüchtlinge, gerade auch in Berlin, muss ich fragen, ob dies den Mitgliedern des Berliner Senats entgangen ist“, so Rode. „Was muss noch alles geschehen, bevor christliche Flüchtlinge endlich entsprechend unseres deutschen Rechts und EU-Richtlinien geschützt werden? Wir appellieren dringend an die Politiker im Berliner Senat, ihren Entwurf zu überarbeiten und allen christlichen Flüchtlingen ausreichend Schutz zu gewährleisten.“

Open Doors, Kelkheim

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 25. April 2016 um 13:23 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik.