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Schwangerschaftskonfliktberatung – wenig beachtete Aspekte bei einem lange diskutierten Thema

Seit 2001 stellt die römisch-katholische Kirche in ihren Beratungsstellen keine vom Gesetzgeber geforderten Beratunsgsscheine mehr aus, die ein straffreie Abtreibung ermöglichen, wollte aber die Beratungen noch intensivieren. Eine Reihe von Initiativen, wie etwa „Kaleb e. V.“ oder „Die Birke“ betreiben bereits seit Jahren eine „erfolgreiche“ Schwangerschaftskonfliktberatung ohne Scheinvergabe. Dies wird daran deutlich, daß nach Angaben dieser Einrichtungen nachweislich schon viele Abtreibungen verhindert werden konnten. Wird jedoch auf die Vergabe des Scheins verzichtet, so ist eine solche Beratung vom Staat nicht mehr anerkannt und damit entfallen staatliche Zuschüsse.

Wie die erwähnten Initiativen zeigen, kann dennoch gute Beratungsarbeit geleistet werden, jedenfalls in mehr Freiheit und Gewissensbindung, als wenn eine Einbindung in das vom Staat geforderte Beratungssystem, wenn Zuschüsse fließen sollen. Denn über die staatlichen Zuschüsse wird die Arbeit im Sinne des Staates beeinflußbar, da auch hier ein gutes Stück weit das Sprichwort gilt: Wes’ Brot ich ess’, des’ Lied ich sing’.

Der Staat aber scheint daran interessiert, daß möglichst viele Anbieter von Schwangerschaftskonfliktberatung in dem von ihm vorgeschriebenen System verbleiben, wenn sie seine Zuschüsse wollen. Er kauft sich Erfüllungsgehilfen. Es fällt auf, daß dem Staat viel daran liegt, daß die Kirchen und ihre Sozialwerke in seinem Beratungssystem verbleiben. Ansonsten kümmern ihn doch die Kirchen nicht so groß und ist er häufig nicht so kirchenfreundlich eingestellt. Das ist doch verdächtig!

Wenn nun von Staatsseite aus so viel Wert darauf gelegt wird, daß die Kirchen ins staatliche System zur Schwangerschaftskonfliktberatung integriert sind, dann steht dahinter die Überlegung, daß die Kirchen als Moralinstanzen gelten und sich nun als solche für politisches und gesellschaftliches Vorgehen gebrauchen, besser: mißbrauchen lassen. Es herrscht die Meinung, wenn die Kirchen dies mittragen, dann kann es doch nicht falsch sein. Und deshalb wird von Staatsseite aus dann Unverständnis gezeigt, wenn eine Kirche nicht mehr mitmacht. Der Staat hat an der kirchlichen Beteiligung in der Hauptsache insoweit Interesse, als sie für sein Vorgehen nützlich sind. Dafür entlohnt er sie sogar mit Zuschüssen. Aber wenn bei dieser Form von Beratung nicht mitgezogen wird, dann kann nicht mehr mit staatlichen Zuschüssen gerechnet werden. Daß der Staat Initiativen, die sich nicht in dieses System einbinden lassen, staatlich nicht fördert, zeigt, daß der Staat nicht an einer Schwangerschaftskonfliktberatung an sich Interesse hat. Sein Interesse besteht lediglich an der ihm genehmen, welche die straffreie Abtreibung ermöglicht, nicht aber an einer solchen, die hierzu eindeutig Nein sagt. Über das Geld will er seine Meinung durchsetzen. Das ist in hohem Maße unmoralisch.

Es ist schon infam, wenn ein Staat Kirchen hierzu benutzt. Er ist damit nicht einmal mehr weltanschaulich neutral. Er benutzt die Kirchen, um seine Politik, die nicht an einem von ernsthaften Christen vertretbaren Menschenbild orientiert ist, (noch) besser betreiben zu können. Aber Kirchen, die sich dazu benutzen lassen, versagen. Hier kann es keine Kompromisse geben. Zum einen steht das 5. Gebot dem entgegen und steht es zum andern überdies Kirchen schlecht an, solch ethisch nicht zu rechtfertigende Politik zu fördern. Sie sollten immer ideologiekritisch sein, sich aber nie von Ideologen kaufen lassen. Das derzeitige Verhalten evangelischer Kirchen und ihrer Werke steht ihnen schlecht an. Daß diese Zusammenhänge nie genannt werden, belegt noch lange nicht, daß sie nicht bekannt wären. Vielmehr ist davon auszugehen, daß sie sehr wohl bekannt sind, aber absichtlich der Öffentlichkeit verschwiegen werden. Doch diese wenig beachteten Aspekte bei diesem ansonsten doch viel diskutierten Thema dürfen nicht übergangen werden.

Walter Rominger, Mehlbaumstr. 148, 72458 Albstadt, Tel + Fax: 07431 / 74485