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Ehescheidung – biblisches Zeugnis und seelsorgerliche Verantwortung

Mittwoch 5. Januar 2005 von Dr. Joachim Cochlovius


Dr. Joachim Cochlovius

Ehescheidung – biblisches Zeugnis und
seelsorgerliche Verantwortung

Was ist Ehe?

Die notvollen Fragen im Zusammenhang der Ehescheidung und die möglichen Antworten sind aufs engste verknüpft mit dem jeweiligen Eheleitbild. Wenn man die Ehe nur als einen Vertrag zwischen Mann und Frau ansieht, der unter bestimmten Bedingungen eingegangen, aber auch wieder aufgelöst werden kann, kommt man zu einer anderen Bewertung der Ehescheidung als wenn man in der Ehe eine verbindliche und auf Lebensdauer angelegte Stiftung Gottes sieht. Die folgenden Ausführungen gründen auf der Überzeugung, daß wir es bei der Ehe nicht nur mit einer bedeutenden kulturellen und juristischen Institution zu tun haben, sondern mit einer tatsächlich von Gott selber gegebenen Stiftung. Eine Stiftung definiert sich immer nach dem Willen des Stifters, der grundsätzlich verbindlich bleibt für alle, die Nutznießer seiner Stiftung werden. Eigenmächtige Veränderungen des Stifterwillens sind nicht möglich. Natürlich hat jede Ehe auch ihre kulturstiftende und ihre juristische Seite und Bedeutung, aber ihr Wesen und ihr Wert gehen darin nicht auf. Sie ist zwar „ein irdisch Ding“, wie die Reformatoren betonten, aber sie stammt nicht vom Menschen, sondern von Gott.

Indem Gott den Menschen zweigeschlechtlich erschafft und einen Mann und eine Frau einander zuordnet, stiftet er die Institution der Ehe. In der Erschaffung von Mann und Frau spiegelt sich ein tiefes, nicht auslotbares Geheimnis. Wie alles, was Gott erschafft, tragen auch Mann und Frau Spuren, oder besser gesagt, Wesenszüge ihres Schöpfers an sich. In den Mann prägt Gott sein Schöpfertum und seine Verantwortungsfähigkeit ein, was sich im biblischen Begriff des „Hauptes“ äußert. In die Frau legt er seine Opfer- und Hilfsfähigkeit und seine bewahrenden Wesenszüge hinein. Damit wird sie fähig, „Hilfe“ zu sein, so wie es in 1. Mose 2, 18 heißt. Die unterschiedliche Ausstattung von Mann und Frau mit diesen göttlichen Wesenszügen versetzt beide in die Lage, sich einander zu ergänzen und einander beizustehen. So gesehen ist die Ehe eine geniale göttliche Konzeption.

Wann beginnt Ehe und wann endet sie?

Nicht nur im säkularen Bereich, sondern auch in der Gemeinde Jesu gibt es immer wieder Diskussionen darüber, wann eigentlich Ehe beginnt und wann sie aufhört. Man kann hier sehr unterschiedliche Antworten hören, und manch einer ist dann am Ende ratloser als vorher. Dabei sind diese Fragen ja keineswegs akademischer, sondern oft existentieller Natur. Nach dem übereinstimmenden Zeugnis des Alten und Neuen Testaments beginnt die Ehe zwischen Mann und Frau, wenn beide sich gegenseitig, öffentlich und auf lebenslange Dauer die Treue versprechen. Diese vier Kennzeichen sind konstitutionell für die Ehe: Gegenseitigkeit, Öffentlichkeit, lebenslange Dauer und Treueversprechen. Manche Paare meinen, auf die Öffentlichkeit ihrer Verbindung verzichten zu können bzw. zu sollen. Biblisch gesehen können solche Verbindungen aber nicht als Ehe angesehen werden, und es ist ein starker Hinweis auf die Säkularisierung unserer Gesellschaft, daß sie zunehmend diese Form des nicht-ehelichen Zusammenlebens von Mann und Frau akzeptiert und integriert. Aus seelsorgerlicher, aber auch aus psychologischer Sicht muß gesagt werden, daß die Partner solcher Verbindungen einander Verbindlichkeit und Geborgenheit schuldig bleiben, denn nur das öffentliche und damit verbindliche lebenslange Treueversprechen ist in der Lage, dem anderen die Gewißheit zu vermitteln, diese Werte auch erleben zu können.

Wann endet die Ehe? Nach der Auffassung des Apostels Paulus, so wie er sie in Römer 7,2 und 1. Kor. 7,39 ausdrückt, endet die Ehe mit dem Tod eines Ehepartners. Ganz offensichtlich steht ihm dabei die Ehe als göttliche und auf Lebensdauer angelegte Stiftung vor Augen. Aufgrund dieses Eheverständnisses kann Jesus eine aktiv betriebene Ehescheidung ein ehebrecherisches Verhalten nennen (Mt. 19,9). Man muß angesichts dieses biblischen Sachverhaltes sagen, daß die juristische Scheidung einer Ehe ihren Weiterbestand vor Gott keineswegs aufhebt. Vielmehr besteht jede Ehe, die rechtmäßig geschlossen ist, vor Gott solange, bis ein Ehepartner stirbt.

Das biblische Scheidungsverbot

Wir finden nicht nur im Neuen Testament, sondern auch schon im Alten Testament deutliche Hinweise, daß die Ehe als eine von Gott auf lebenslange Dauer angelegte Stiftung nicht geschieden werden soll. Schon die göttliche Bestimmung der Frau, Hilfe ihres Mannes zu sein, wie sie in 1. Mose 2,18 zum Ausdruck kommt, ist ein deutlicher Beleg dafür, daß die Ehe nicht geschieden werden soll. Ein Mann, der befürchten müßte, daß seine Frau ihn jederzeit verlassen kann, könnte von ihr ja unmöglich Hilfe im vollen Sinn des Wortes bekommen. Er würde in dauernder Spannung und Sorge leben müssen, und ein beidseitig beglückendes Nehmen und Geben könnte sich in einer solchen Verbindung überhaupt nicht entwickeln. Die zweite Belegstelle ist 1. Mose 2,24. Dort heißt es ausdrücklich, daß der Mann, nachdem er sein Elternhaus verlassen hat, mit seiner Frau eine unlösbare Verbindung eingeht. Im hebräischen Text wird hier das Verb „kleben“ verwendet. Gott selber „klebt“ also in der Ehe Mann und Frau zusammen. Das ist natürlich ein bildhafter Ausdruck, aber er zeigt deutlich, daß die Ehe eine feste und unlösbare Verbindung darstellt. Der Prophet Maleachi gibt im 2. Kapitel in den Versen 14-16 eine Antwort auf die Frage, warum Gott die Opfer des Volkes Israel verschmäht: Weil dieses Volk die heidnische Scheidungspraxis übernommen hat, verschließt Gott seine Ohren und sein Herz vor ihm. Die Ehescheidung verletzt die Stiftung Gottes und damit Gott selbst. Dies wird auch an dieser Stelle klar.

Im Neuen Testament finden wir sowohl aus dem Munde Jesu als auch beim Apostel Paulus ein eindeutiges Scheidungsverbot. In Mt. 19,6 sagt Jesus zu den Pharisäern „Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“. Gott selber ist es also, der Mann und Frau in der Ehe zusammenfügt. Es sind im tiefsten nicht die beiden Ehepartner, die sich in der Ehe miteinander verbinden, und es ist auch nicht der Standesbeamte oder der Pfarrer, der die beiden verbindet, sondern es ist Gott selbst. Wir können aufgrund dieser Aussage Jesu mit Fug und Recht sagen, daß jede rechtmäßig geschlossene Ehe von Gott selbst zusammengefügt wird. Das gibt ihr eine unverlierbare Würde, das verleiht ihr Anteil am Schöpfungssegen Gottes, das stellt aber auch beide Ehepartner in die Verantwortung, nach dem Willen des Stifters der Ehe zu fragen. In 1. Kor. 7,10 und 11 beruft sich Paulus bei seinem Verbot der Ehescheidung auf das Gebot des Herrn. Es ist durchaus möglich, daß er hierbei an die Aussage von Mt. 19,6 denkt. Für die Apostel und auch für die Gemeinden der apostolischen Zeit stand es damit außerhalb jeglicher Erwägung, daß Christen von sich aus die Scheidung ihrer Ehe betreiben könnten.

Immer wieder taucht angesichts des klaren biblischen Scheidungsverbotes die Frage auf, ob nicht das biblische Wort hier zu hart oder auch zu unrealistisch urteilt. Vermag sich Jesus nicht in die schlimme Lage einer Katastrophenehe hineinzuversetzen, wo vielleicht der Mann andauernd die Frau demütigt, tätlich angreift oder sexuell nötigt? Oder was ist mit den Kindern, die durch einen andauernden psychischen und physischen Streit ihrer Eltern geschädigt werden? Die Antwort auf diese Fragen kann nur lauten: Die Ehe stellt in biblischer Sicht einen so hohen Wert dar, daß sie mit allen Mitteln geschützt werden muß, eben auch mit den starken und hart klingenden Verboten der Scheidung. Die Ehe vermittelt beiden Partnern, wenn sie gelingt, ein so hohes Maß an menschlichen Grundwerten wie Heimat, Treue, Geborgenheit, Hilfe und Sinnerfüllung, daß sie den stärksten Schutz überhaupt benötigt und verdient. Im Scheidungsverbot steckt aber auch noch ein hoher psychologischer Wert. Die Ehepartner können sich in krisenhaften Situationen vom biblischen Scheidungsverbot daran erinnern und ermahnen lassen, daß es jetzt gilt, gemeinsam die Krise zu bewältigen, und daß es nicht in Gottes Willen wäre, wenn sie auseinandergingen.

Seelsorgerliche Schlußfolgerungen

Aufgrund des biblischen Zeugnisses sollten wir in der Gemeinde Jesu, soweit wir es können, darauf achten, daß die Ehescheidung nicht als ein Ausweg aus Eheproblemen angesehen wird. Die Scheidung einer Ehe kann niemals eine Problemlösung darstellen, sie ist bestenfalls eine Problemverlagerung. Ehekrisen müssen bewältigt und nicht verdrängt werden. Sie sind nicht zuletzt eine geistliche Herausforderung an die Beteiligten, auch an ihre Gemeinde. Wir brauchen heute dringend eine an den biblischen Vorgaben orientierte Eheseelsorge und Eheberatung, die auch eine kontinuierliche Ehevorbereitung und Ehebegleitung einschließt. Wir brauchen Seelsorger, die am unbedingten Wert der Ehe festhalten und um den Bestand jeder gefährdeten Ehe ringen. Da unser Herr von sich selber sagt, daß er der Weg ist (Joh. 14,6), gilt es in der evangelischen Ehearbeit in erster Linie, den Glauben an Gottes Verheißungen zu stärken. Wenn Christus der Weg ist, dann hat er auch einen Weg in jeder Lebens- und in jeder Ehekrise. Wir müssen ihn nur finden, und wir müssen anderen helfen, ihn zu finden. Natürlich gibt es Situationen, das weiß jeder Eheseelsorger, die eine vorübergehende Trennung nicht nur rechtfertigen, sondern geboten erscheinen lassen. Wenn physischer oder psychischer Terror ausgeübt wird, wenn es um Überlebensfragen geht, wenn es die Not lebenslanger Schädigungen der Kinder abzuwenden gilt, ist eine Trennung mitunter geboten. Aber eine Trennung ist keine Scheidung. Trennungen tragen den Keim der Hoffnung auf Wiederherstellung einer kranken Ehe in sich. Ehescheidungen sind dagegen Ausdruck der Resignation. Der Glaube hilft aber, Resignationen zu überwinden.

Drei scheinbare Ausnahmen vom Scheidungsverbot

In Mt. 5,32 und 19,9 heißt es, daß die Scheidung der Ehe verboten ist „außer bei Unzucht“. Was ist hier gemeint? Leider hat sich hier im Bereich des Protestantismus seit Erasmus die falsche Übersetzung „Ehebruch“ eingebürgert. Für „Ehebruch“ hat aber die griechische Sprache ein eigenes Wort. Hier steht ausdrücklich „Unzucht“. Mit diesem Begriff muß also etwas anderes als Ehebruch gemeint sein. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß Ehebruch unter das umfassende Vergebungsgebot Jesu fallen würde. Gottes Vergebung unserer menschlichen Schuld ist so unendlich groß, daß sie die Kraft zu schenken vermag, auch solche schlimmen Vergehen wie Ehebruch zu vergeben. Was bedeutet aber nun „Unzucht“ an diesen beiden Stellen? Im Heiligkeitsgesetz des Alten Testaments (3. Mose 18) wird jede sexuelle Gemeinschaft außerhalb der rechtmäßigen Ehe von Mann und Frau, vor allem aber zwischen Verwandten untersagt. Aufgrund dieser Verbote durfte das Volk Israel keine Verwandtschaftsehen eingehen, wie sie im Heidentum möglich waren. Im sog. Aposteldekret (Ag 15,20 und 29) sind vermutlich mit „Unzucht“ solche Verwandtschaftsehen gemeint, denn gerade solche heidnischen Verhaltensweisen sollten ja in den Missionsgemeinden ausgeschlossen werden. Zur Zeit Jesu war die Verwandtschaftsehe des Herodes Antipas, der mit der ebenfalls aus dem Herodesgeschlecht stammenden Herodias eine Verbindung eingegangen war, in aller Munde. Johannes der Täufer hatte diese Ehe als unrechtmäßig bezeichnet, und er war deswegen ins Gefängnis geworfen worden und mußte schließlich dafür sein Leben lassen. Es spricht viel für die Annahme, daß die Pharisäer in Mt. 19 Jesus zu einer öffentlichen Kritik an der Herodes-Ehe provozieren wollten, um ihn auf diese Weise Herodes ausliefern zu können. Doch Jesus läßt sich nicht provozieren. Er stellt in göttlicher Souveränität fest, daß es dem Menschen nicht erlaubt ist, eine Ehe zu scheiden, es sei denn, daß eine unerlaubte Verwandtschaftsehe vorliegt. Damit hat er sowohl den ursprünglichen Schöpferwillen Gottes bestätigt als auch in indirekter Weise die Verwandtschaftsehe des Herodes als unrechtmäßig bezeichnet. Da nach unserem in Geltung stehenden Bürgerlichen Gesetzbuch Verwandtschaftsehen ohnehin nicht erlaubt sind, ist die in Mt. 5, 32 und 19,9 erwähnte Ausnahme heute gegenstandslos.

In 1. Kor. 7,15 heißt es „Wenn der Ungläubige sich scheiden lassen will, so laß ihn sich scheiden. Der Bruder oder die Schwester (also der Christ) ist in solchen Fällen nicht gebunden“. Dieses sog. „Privilegium Paulinum“ gibt dem christlichen Teil einer Ehe die Möglichkeit, in die vom ungläubigen Teil beantragte Scheidung der Ehe einzuwilligen. Der gläubige Teil ist nicht an die Fortsetzung der Ehe gebunden. Ein aktives Betreiben der Ehescheidung durch den gläubigen Teil hat Paulus hier selbstverständlich nicht im Blick. Dies ist schon durch 1. Kor. 7,10 und 11 ausgeschlossen. Die Frage, ob der gläubige Teil durch eine solche ihm aufgenötigte Ehescheidung frei ist, eine neue eheliche Verbindung einzugehen, hat Paulus ebenfalls in 1. Kor. 7,11 beantwortet. Der Geschiedene soll allein bleiben oder sich mit dem Ehepartner wieder aussöhnen. Eine Wiederheirat hat Paulus nicht im Blick. Für den gläubigen Teil ist also die ihm aufgenötigte Scheidung nichts anderes als eine räumliche Trennung der vor Gott weiterbestehenden Ehe.

Der mosaische Scheidebrief (5. Mose 24). Die von Mose im alten Israel geregelte Ehescheidung stellte nicht, wie es manchmal interpretiert wird, eine Erlaubnis der Ehescheidung dar, sondern war vielmehr eine Erschwernis. Der Mann sollte sich den Schritt zur Scheidung seiner Ehe gut überlegen, denn er durfte die geschiedene Frau nicht ein zweites Mal heiraten. Jesus gibt in Mt. 19,8 folgende Erklärung dazu: Mose hat die Regelung des Scheidebriefs erlassen „im Blick auf die Herzenshärte“ des Volkes Israel. Das heißt, Mose hat dem Wunsch des Volkes nach Erlaubnis der Ehescheidung nachgegeben, weil sie sich dem Willen Gottes widersetzten. Der mosaische Scheidebrief muß also als eine Strafmaßnahme gegen das unbußfertige Israel angesehen werden. Eine Berufung auf den mosaischen Scheidebrief, um die Möglichkeit einer Ehescheidung zu begründen, ist ausgeschlossen. Er war ein Zugeständnis an ein geistlich verstocktes Volk. Seitdem zu Pfingsten der Heilige Geist ausgegossen worden ist, hat jeder Mensch die Möglichkeit, seine Herzenshärte verändern zu lassen. Es ist eine vordringliche Aufgabe christlicher Seelsorge, dies zu bezeugen.

6. Wiederheirat nach Scheidung?

Jesus nennt die Wiederheirat nach einer Scheidung „Ehebruch“. Derjenige, der sich nach seiner Scheidung wieder verheiratet, begeht nach seinen Worten Ehebruch (Mt. 19,9). Derjenige, der sich scheidet, veranlaßt bei der geschiedenen Frau Ehebruch, denn er ist die Ursache dafür, daß sie erneut heiratet (Mt. 5,32). Und auch wer eine Geschiedene heiratet (bzw. einen Geschiedenen), begeht Ehebruch (Mt. 5,32). Diesen Worten des Herrn liegt ebenfalls die Stiftungsauffassung von der Ehe zugrunde: Gott schließt zwei Menschen lebenslang zusammen, und vor Gott bleiben sie verbunden, bis der Tod eines Ehepartners ihre Ehe auflöst. Auch Paulus schließt eine Wiederheirat nach der Scheidung aus und ordnet unter Berufung auf ein Gebot des Herrn an, das Geschiedene entweder alleine bleiben oder sich aussöhnen sollen (1. Kor.7,10 und 11).

Auch dieses biblische Gebot erscheint manchen zu hart. Man verweist auf junge, geschiedene Ehen oder auch auf die Kinder aus solchen Ehen, die bei Beachtung dieses Gebots keine Familiensituation mehr kennenlernen könnten. Zweifellos sind viele Einzelschicksale Geschiedener sehr schmerzlich. Sie brauchen in jedem Fall besondere Zuwendung und Unterstützung durch die Gemeinde. Dazu sollte aber auch die Ermutigung gehören, die biblischen Leitlinien auch für ihre Lebenssituation anzunehmen und ernstzunehmen. Wenn ein Geschiedener unter Berufung auf Gottes Wort sich zum Alleinbleiben entschließt, etwa nachdem der geschiedene Partner sich erneut verheiratet hat, dann darf er sich des Segens Gottes gewiß sein. Niemals übersieht Gott einen Menschen, der sein Leben nach Gottes Wort ausrichtet. Gott hat viele Wege der Hilfe und des Beistandes.

Seelsorgerlicher Ausblick

Die besondere Gefährdung der heutigen Ehen durch das gewachsene Anspruchsdenken, das problematische Leitbild der Autonomie des Einzelnen sowie durch die eheschädlichen Einflüsse der Medienwelt braucht den massiven Einsatz aller Christen für den Wert und die Geltung der Ehe genauso wie ihre selbstlose Hilfe auf persönlicher und gemeindlicher Ebene für die in eine Krise geratenen Ehen. Auf diesem Gebiet ist besonders im evangelischen Bereich noch viel aufzuholen. Eine Ehescheidung ist niemals ein unausweichliches Schicksal, sondern immer die traurige Folge eines fehlenden oder ungenügenden Krisenmanagements. Auch im Blick auf den Umgang der Gemeinde Jesu mit Geschiedenen gibt es vieles zu verbessern. Zu schnell wird der moralische Zeigefinger gehoben, und nicht immer gelingt es den Gemeinden und Hauskreisen, den Geschiedenen vorurteilslos gegenüberzutreten und sie zu integrieren. Ähnlich ist es bei den Wiederverheirateten. Obwohl sie einen Schritt getan haben, der vom Wort Gottes abweicht, hat niemand das Recht, sie aus der Gemeinschaft der Christen auszuschließen oder auszugrenzen. Allerdings sollten sie nach der apostolischen Lehre in 1. Tim. 3 und Titus 1 keine gemeindeleitenden Ämter bekleiden, da die Form ihrer Ehe nicht dem Bild der Stiftung Gottes entspricht.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 5. Januar 2005 um 11:38 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Theologie.