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Erklärung des Lippischen Gemeinschaftsbundes zu aktuellen Entwicklungen in unserer Landeskirche

Die Lutherische Klasse in der Lippischen Landeskirche hat für ihren Bereich öffentliche Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingeführt. Vorrausetzung ist die grundsätzliche Zustimmung des jeweiligen Kirchenvorstandes. Dies ist bereits in einigen Kirchengemeinden der Fall. Der Synode unserer Landeskirche liegt die Forderung vor, eine ähnliche Regelung für den reformierten Bereich zu beschließen. Angesichts dieser bestürzenden Entwicklung bekräftigt der Lippische Gemeinschaftsbund die zentralen Aussagen seiner Erklärung vom 30.09.2004:

Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften –
eine Stellungnahme

  1. Die Debatte um Segenshandlungen der Kirche an gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ist uns von gesellschaftlichen Kräften her aufgezwungen. Dabei beobachten wir einen Umkehrungseffekt der Beweislast. Wer christliche Maßstäbe in dieser Gesellschaft aufrechterhalten will, wird zwangsläufig zum Anwalt des scheinbar Überkommenen.
  2. In der Frage nach Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften geht es nicht um eine ethische Frage, bei deren Beantwortung man sich so oder so verhalten könnte, sondern wir haben eindeutige biblische Aussagen, die nach wie vor Grundlage unseres Glaubens sind und über die wir nicht hinaus können. Die Frage nach unserem Bekenntnis zur Bibel ist hier berührt.
  3. In der Bibel wird praktizierte Gleichgeschlechtlichkeit durchgängig verworfen. Die biblische Verwerfung der Homosexualität ist kein Randthema, sondern sie steht in innerem Zusammenhang zur Schöpfungslehre (Röm 1,18 ff.), zur Eschatologie¹ (1. Kor 6,9 ff.), zum Sinaibund (3. Mose 18,22; 20,13) und zur Lebensordnung des neuen Bundes (1. Tim 1,9f.).
  4. Das Trachten des Menschen ist böse von Jugend auf. Darin sind alle Menschen gleich. Gerechtfertigt sind wir vor Gott nicht dadurch, dass wir ethisch verantwortlich leben und unseren Nächsten lieben, sondern durch die Heilstat Gottes in Jesus Christus, sofern wir an ihn glauben. Dieser im Glauben ergriffene Indikativ² zieht aber den Imperativ³ nach sich: „Gehe hin und sündige hinfort nicht wieder.” Die Bibel kennt im Hinblick auf die Geschlechtlichkeit zwei Lebensformen: Ehe und Enthaltsamkeit. Alle anderen Formen, in denen Menschen Geschlechtlichkeit leben, werden verworfen. Als Christen haben wir uns gegenseitig auf dem Weg des Glaubens zu stärken durch Ermahnung, Fürbitte und Zuspruch. Dabei muss Sünde beim Namen genannt werden.
  5. Kann eine sexuelle Praxis, die grundlegend und in den zentralen Zusammenhängen der Heilsgeschichte von der Bibel verworfen wird, von einer Kirche gesegnet werden, die sich auf die Bibel als Grundlage beruft? Wir meinen Nein! Segen ist eine Gabe Gottes. Der Segen Gottes darf nicht dazu missbraucht werden, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gesellschaftlich zu legitimieren. Eine wie auch immer gestaltete Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in einem Gottesdienst kann sich der Verwechslung mit der Eheschließung und dem damit gegebenen Segen kaum entziehen. Wir sind deshalb gegen eine solche gottesdienstliche Begleitung.

Der Vorstand des Lippischen Gemeinschaftsbundes

 

Anknüpfend an diese frühere Stellungnahme erklärt der Lippische Gemeinschaftbund angesichts der aktuellen Entwicklungen:

Mit einer Verankerung der Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Gesetz unserer Landeskirche

– entfernt sich unsere Kirche von ihren eigenen Grundlagen: Dem Wort Gottes der Heiligen Schrift und dem Zeugnis der Bekenntnisschriften,

– bricht sie mit der Mehrheit der Weltchristenheit in Vergangenheit und Gegenwart.

– wird sie ihrem eigentlichen seelsorgerlichen Auftrag an den betroffenen Menschen nicht wirklich gerecht.

Daher bitten wir die Verantwortlichen in unserer Landeskirche eindringlich, sich neu auf das biblische Zeugnis von Ehe und Familie zu besinnen und den eingeschlagenen Weg zu verlassen.

Alle Christen, die unsere Sorge teilen, ermutigen wir, ihre Bedenken gegenüber ihren Superintendenten, Pfarrern, Kirchenältesten und Synodalen klar zu äußern.

Christen, die in Gewissensnot sind, weil in ihrer Gemeinde eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare eingeführt wurde, weisen wir auf die Möglichkeit hin, sich in eine bibel- und bekenntnistreue Gemeinde unserer Landeskirche umpfarren zu lassen und diese in ihrem Zeugnis für das Wort Gottes zu unterstützen.

Wir wissen auch um die Christen, die im Blick auf ihre Kirchenmitgliedschaft in Gewissensnot geraten, wenn unsere Landeskirche auf dem eingeschlagenen Weg fortfährt.

Bad Salzuflen-Retzen am 02.10.2015              

Der Gemeinschaftsrat des Lippischen Gemeinschaftsbundes

Lippischer Gemeinschaftsbund e.V. [1]

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Anmerkungen:

  1. Eschatologie = Lehre von den letzten Dingen, die kommen werden.
  2. Indikativ = Heilsstand im Glauben, symbolisiert durch die Taufe
  3. Imperativ = Heiligung im Glauben, gelebt in der Nachfolge