- Gemeindenetzwerk - https://www.gemeindenetzwerk.de -

Zuwanderung kann weder die Alterung unserer Gesellschaft stoppen noch den Wohlstand erhöhen

Die Verwendung des Begriffs „Bevölkerungspolitik“ steht in Deutschland zu Recht unter strenger Beobachtung. Umso bemerkenswerter ist, wenn neuerdings eine „Bevölkerungspolitik“ mittels Einwanderungen befürwortet wird. Dabei lehnen die gleichen Leute eine Förderung der Geburten ab, und zwar widersinnigerweise mit dem Argument, daß dies „Bevölkerungspolitik“ sei.

Die Industrie- und Handelskammern fordern die Ausbildung der Flüchtlinge und Asylbewerber, um ihnen die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, statt sie per Gesetz zur Untätigkeit zu zwingen. Dem kann man kaum widersprechen. Selbstverständlich ist auch, daß man hilfsbedürftige Flüchtlinge nicht ihrem Schicksal überläßt. Eine andere Frage ist jedoch, ob Deutschland die demographische Basis seines Wohlstands auf Dauer dadurch aufrecht erhalten kann, daß es den im Inland fehlenden Nachwuchs systematisch durch den anderer Länder via Zuwanderungen kompensiert und die Förderung der Geburten strikt ablehnt, weil dies „Bevölkerungspolitik“ wäre. Daß es sich dabei um demographischen Kolonialismus handelt, stört niemanden.

Ein Beispiel für die Inkompetenz vieler politischer Verantwortungsträger ist, daß viele Gemeinden in Flüchtlingen und Asylsuchenden eine Rettung vor ihrem dauerhaften Dahinschrumpfen sehen. Dabei ist die Vorstellung doch einfach unerträglich, daß die Existenz einer Stadt davon abhängen soll, daß es immer irgendwo genügend Krisenherde geben wird, aus denen  Hilfesuchende nach Deutschland strömen. Im Übrigen haben auch die nach Deutschland Zugewanderten eine zu niedrige Geburtenrate, so daß die zugewanderte Population ohne immer neue Zuwanderungen ebenfalls schrumpfen würde.

Als Individuum lebt der Mensch in seinen Kindern fort, und die Frage ist, ob dies bei ganzen Gesellschaften nicht ebenso ist, oder ob das Überleben einer Gesellschaft auch durch Zuwanderungen statt durch eigenen Nachwuchs gesichert  werden kann? Fest steht: Die Zahl der älteren Menschen nimmt zu, die der nachwachsenden Jungen schrumpft. Aber während das Wachstum der Älteren ab etwa 2045 endet und dann in Schrumpfung übergeht, so daß man die heute gegründeten Altenheime dann wieder wird schließen müssen, geht die Schrumpfung der Geburten auch nach 2045 ständig weiter, weil die Eltern nicht geboren wurden, die den Abwärtstrend durch eine höhere Geburtenrate stoppen könnten. Gegenwärtig ist der Abnahmetrend vorübergehend unterbrochen, weil jetzt die Enkel der großen Geburtsjahrgänge der 60iger Jahre zur Welt kommen, aber ab 2020 wird sich die Schrumpfung der Geburtenzahl verstärkt fortsetzen.

Zuwanderungen können die Alterung unserer Gesellschaft nicht stoppen, weil sie in erster Linie auf der schrumpfenden Zahl der Jungen beruht und nur in geringem Maße auf der zunehmenden Lebenserwartung. Die Bevölkerungsabteilung der Vereinten Nationen hat schon vor fünfzehn Jahren für Deutschland (und andere Länder) berechnet, daß dreieinhalb Millionen Jüngere nach Deutschland netto zuwandern müßten, und zwar jedes Jahr, wenn man dadurch die Alterung stoppen wollte![1] [1]

Politiker, die das demographische Problem als eine „Chance“ oder als „Lösung“ für andere Probleme darstellen und für Zuwanderungen statt für die Förderung von Familien mit Kindern eintreten, führen das Land nicht nur sehenden Auges in eine Sackgasse, sie sorgen auch dafür, daß das Demographieproblem ungelöst bleibt, weil sie mit ihrem Eintreten für Zuwanderungen von der Hauptursache des Demographieproblems ablenken: Unsere Gesetzliche Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung prämiert Kinderlosigkeit und bestraft Familien mit Kindern, dadurch verletzt sie das oberste Verfassungsprinzip jeder Demokratie – die Gleichheit aller vor dem Gesetz – wie durch die von der Politik ignorierten Urteile des Bundesverfassungsgerichts festgestellt wurde („Trümmerfrauenurteil“ vom 7.7.1992 und Urteil zur Pflegeversicherung vom 3.4.2001).

Mit Zuwanderungen können zwar bestimmte Folgen des demographischen Problems wie die Arbeitskräfteknappheit bei bestimmten Berufen bekämpft werden, aber an der Verfassungswidrigkeit des Sozialen Sicherungssystems können Zuwanderungen nicht das Geringste ändern. Im  Gegenteil, durch die Zuwanderung entstehen weitere Ungerechtigkeiten in den Herkunftsländern der Migranten. Denn die Eltern der Migranten gehen leer aus, wenn ihre Kinder in Deutschland Beitrags- und Steuerzahlungen leisten, die dringend für ihre eigene Versorgung benötigt werden. Kompensatorische Wanderungen untergraben auf diese Weise den politischen Zusammenhalt der Länder in der Europäischen Union.

Alle Menschen haben gleiche Rechte und Pflichten. Daß dieses oberste Verfassungsprinzip durch die Privilegien für Kinderlose verletzt wird, zeigt die folgende Überlegung. Wenn in einer Gesellschaft die eine Hälfte ihrer Mitglieder Kinder hat und die andere nicht, dann muß die eine Hälfte der Bevölkerung durch die Kinder der anderen im Ruhestand, bei Krankheit und bei Pflegebedürftigkeit versorgt werden, und zwar auch dann, wenn die Geburtenrate so hoch ist, daß – anders als hierzulande – im Durchschnitt zwei Kinder je Frau entfallen, so daß die Bevölkerung weder schrumpft, noch altert und keine Zuwanderungen benötigt würden. Anders als in dem gewählten Beispiel bleibt in Deutschland zwar nicht die Hälfte der Menschen kinderlos, aber es sind im Bundesdurchschnitt schon rund ein Viertel bzw. bei der größten Gruppe – den nicht zugewanderten Frauen in den alten Bundesländern – schon rund ein Drittel.[2] [2] Der Anteil der Kinderlosen steigt von Geburtsjahrgang zu Geburtsjahrgang, das Beispiel mit fünfzig Prozent Kinderlosigkeit ist also keineswegs weit hergeholt. Aber anders als in dem Beispiel kommt in Deutschland erschwerend hinzu, daß die Geburtenrate mit 1,4 Lebendgeborenen pro Frau seit vier Jahrzehnten weit unterhalb von zwei Kindern je Frau liegt, so daß die nicht zugewanderte Bevölkerungsgruppe schrumpft und stark altert, während die Bevölkerung mit Migrationshintergrund durch immer neue Zuwanderungen und durch ihre Geburtenüberschüsse wächst. Zur Zeit haben 16,4 Millionen Menschen einen Migrationshintergrund.[3] [3]

Durch das Bundesverfassungsgericht wurde die Verfassungswidrigkeit des Sozialen Sicherungssystems am Beispiel der Gesetzlichen Pflegeversicherung durch das Urteil von 2001 festgestellt. Darin wird die Politik verpflichtet, die Pflegeversicherung zu reformieren und bis zum Jahr 2004 auch die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung auf eine Verletzung der Verfassung zu überprüfen, um sie dann ebenfalls zu reformieren. Das Jahr 2004 ist Vergangenheit,  geschehen ist bisher so gut wie nichts. Das liegt sicher nicht nur an den politischen Entscheidungsträgern. Auch in der Bevölkerung fehlt es am Verständnis der eigentlich einfachen Zusammenhänge. So glauben laut Umfragen die meisten Menschen nicht, daß sie ihre eingezahlten Rentenbeiträge später als Renten wiederbekommen werden. Sie wissen offenbar gar nicht, daß in der umlagefinanzierten Rentenversicherung alle eingezahlten Beiträge schon im Jahr der Einzahlung sofort als Renten ausbezahlt werden, ohne daß ein Cent für die Renten der Beitragszahler zurückgelegt wird. Genauso funktionieren die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, wobei letztere seit ihrer neuesten Reform immerhin einen Teil der Beiträge für die späteren Pflegebedürftigen zurücklegt – allerdings ohne die Beitragspflicht nach der Kinderzahl zu differenzieren!

An dieser Stelle sei deutlich hervorgehoben, daß die unfreiwillige Kinderlosigkeit, aus welchen Umständen auch immer, für die Betroffenen ein schweres Schicksal bedeutet.  Unfreiwillig kinderlos gebliebenen Menschen glauben jedoch oft, daß sie bestraft würden, wenn die Gesetzliche Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung so reformiert würden, daß  für Kinderlose höhere Beitragssätze eingeführt oder daß unter Beibehaltung gleicher Beitragssätze die späteren Leistungen für Kinderlose verringert werden.

Mit dem Urteil von 2001 zur Pflegeversicherung hat das höchste deutsche Gericht den Weg zur Wiederherstellung der sozialen Gerechtigkeit gegenüber den Familien mit Kindern und zur Wahrung der Verfassung freigemacht. Bei dem anstehenden Prozeß vor dem Bundessozialgericht in Kassel im Herbst 2015 sowie bei dem danach zu erwartenden erneuten Prozeß vor dem Bundesverfassungsgericht geht es aber nicht allein um Rechtsfragen, denn die beiden Seiten der Medaille – demographische Stabilität und soziale Gerechtigkeit – sind de facto untrennbar. Sollten die Gerichte zu der Überzeugung kommen, daß der oberste Grundsatz des Urteils von 2001 – die Gleichheit aller vor dem Gesetz – immer noch gilt, dann wäre zugleich das größte Hindernis für die Wiedergewinnung eines stabilen demographischen Fundaments unserer Gesellschaft endlich beseitigt und die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt.

Bilanziert man Nutzen und Kosten der Zuwanderungen, indem man die Auswirkungen der Zuwanderungen beispielsweise auf die öffentlichen Finanzen untersucht, kann das Vorzeichen der Bilanz positiv oder negativ sein – je nach dem, welche Bilanzposten berücksichtigt werden. Beispielsweise ist die Bilanz aus Ein- und Auszahlungen in die Gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung bei den Migranten wegen ihrer jüngeren Altersstruktur in der Regel positiv, insbesondere wenn man die Bilanz nur für ein einzelnes Jahr aufstellt. Berücksichtigt man auch die späteren Jahre, in denen die Renten ausgezahlt werden, kann sich das Ergebnis umkehren, denn die Altersstruktur der Migranten ist zwar jetzt noch deutlich jünger, aber ihr Altenquotient (= Verhältnis der über 65jährigen zu den 15 bis 64jährigen) nimmt schneller zu als der der Nicht-Migranten.[4] [4] Durch die Angleichung der Altersstrukturen nimmt die entlastende Wirkung der jüngeren Altersstruktur der Migranten in der Gesetzlichen Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung im Zeitablauf ab.

Bei allen mir bekannten Nutzen-Kosten-Rechnungen wird jedoch die wichtigste Frage ausgeklammert: Ist es für die alternde Gesellschaft Deutschlands rein ökonomisch betrachtet günstiger, das Geburtendefizit durch eine Erhöhung der Geburtenrate auf durchschnittlich zwei Kinder je Frau zu schließen, wie das noch in den 60iger Jahren geschah (= Strategie A), oder ist die Kompensation des Geburtendefizits durch Zuwanderungen ökonomisch betrachtet vorteilhafter (= Strategie B)?

Für die Strategie A spricht folgende, mit einem mathematischen Modell beweisbare Überlegung: Wenn jede Generation das gleiche Ziel verfolgt, nämlich das Verhältnis der von ihr im mittleren Alter an die Generation ihrer Eltern sowie an die Generation ihrer Kinder erbrachten Versorgungsleistungen zu den im Ruhestand von der eigenen Kindergeneration empfangenen Versorgungsleistungen so günstig wie möglich zu gestalten, also zu minimieren,dann ist dieses Ziel genau dann am besten erfüllt, wenn die Leistungen pro Kopf der Elterngeneration und die pro Kopf der Kindergeneration gleich sind (= Generationengerechtigkeit), wobei in diesem Fall alle aufeinander folgenden Generationen die gleiche Größe hätten, so daß die Bevölkerung (ohne Zuwanderungen) konstant ist. Dies bedeutet, daß das Ziel der Generationengerechtigkeit dann und nur dann erreicht wird, wenn auch das Ziel der demographischen Stabilität erfüllt ist.

Dieses mathematisch beweisbare Ergebnis ist ermutigend, denn es spricht eindeutig für die Erneuerung der Bevölkerung durch Geburten (= Strategie A). Parallel dazu gibt es aber ein weiteres Argument gegen die von Deutschland verfolgte Praxis des Generationenersatzes durch Einwanderungen (= Strategie B). Nehmen wir an, Deutschland strebe ein hohes Pro-Kopf-Sozialprodukt an, weil dies ein hohes Konsumniveau garantiert, und weil dann auch die für eine gute Infrastruktur erforderlichen öffentlichen Mittel bereitstehen. Dabei ist ein hohes Pro-Kopf-Sozialprodukt in jedem Fall günstiger als ein hohes absolutes Sozialprodukt.[5] [5] Andernfalls würden die Menschen aus der Schweiz beispielsweise nach Indien auswandern und nicht die Inder in die Schweiz. Dies bedeutet beispielsweise: Je mehr Zuwanderungen Deutschland aufnimmt, desto höher ist zwar in der Regel das absolute Sozialprodukt, aber desto geringer ist das Niveau und die Wachstumsrate des Pro-Kopf-Einkommens.

Dieses Ergebnis wird sowohl durch eigene Berechnungen als auch durch eine neue Untersuchung von Holger Bonin am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (Mannheim) gestützt, die von der Bertelsmann-Stiftung gefördert wurde und viel Aufsehen erregte. Sie ergab folgendes[6] [6]:

  1. Die Bilanz der individuell zurechenbaren, geleisteten und empfangenen Zahlungen an den Staat, der so genannte „Finanzierungsbeitrag“, ist bei den Deutschen im Durchschnitt pro Kopf höher als bei den Ausländern: 4.000 € gegen 3.300 € (Bonin, S. 27).
  2. „Wählt man die vorausschauende Perspektive der Generationenkonten…haben in der ausländischen Bevölkerung erheblich weniger Jahrgänge eine positive Generationenbilanz als in der deutschen Bevölkerung. Ausländer, die 2012 geboren wurden, werden unter Status-quo-Bedingungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg im Gegenwartswert durchschnittlich rund 44.100 € mehr an Transfers erhalten, als sie an Steuern und Beiträgen zahlen. Dagegen erbringen die 2012 geborenen Deutschen einen deutlich positiven Finanzierungsbeitrag zu den öffentlichen Haushalten. Sie zahlen im Lebensverlauf durchschnittlich rund 110.800 € mehr an Steuern und Beiträgen, als sie an individuell zurechenbaren Transfers empfangen“ (Bonin, S. 30).
  3. Gewichtet man die Generationenkonten mit der Bevölkerungsstruktur im Ausgangsjahr, ergibt sich ein Finanzierungsbeitrag pro Kopf der deutschen Bevölkerung von 88.500 €, pro Kopf der ausländischen von 22.300 € (Bonin, S. 32).
  4. In einer weiteren Rechnung werden nicht nur die individuell zurechenbaren Zahlungsströme berücksichtigt, sondern auch die vom Staat im Durchschnitt pro Kopf eines Bürgers aufgewendeten Allgemeinen Staatsausgaben für Infrastruktureinrichtungen und für öffentliche Güter wie Schulen, Krankenhäuser, Gerichte etc. Auch in diesem Fall ergibt sich ein Gefälle zugunsten der Deutschen: „Jedes Neugeborene schafft über den ganzen Lebensverlauf gerechnet ein ganz erhebliches Defizit: Bei Ausländerkindern steht ein Kohortendefizit von 196.000 €, bei den Deutschen von immerhin noch 41.100 € zu Buche. Dieselben Werte ergeben sich dem Prinzip nach auch für alle künftig geborenen Generationen, soweit sie sich fiskalisch wie ihre Eltern verhalten werden und der Staat in Zukunft nicht bei den allgemeinen öffentlichen Ausgaben spart (Bonin, S. 36).“

Der Verfasser der Bertelsmann Studie belegt seine eigenen  Forschungsergebnisse überraschender Weise mit folgendem widersinnigen Interpretationsverbot: „Vor allem darf man daraus nicht schlussfolgern, daß bei einer umfassenden Bilanzierung, welche die fehlende Nachhaltigkeit der gegenwärtigen deutschen Fiskalpolitik mit in Rechnung stellt, die Ausländer eine fiskalische Last für die Deutschen darstellen“ (Bonin, S. 38). Die Medien folgten artig dem Interpretationsverbot, deshalb ist jetzt überall zu hören: „Deutschland profitiert von Zuwanderung“. Mit diesem Satz beginnt die Zusammenfassung der Studie, die von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegeben wurde. Aber wer diese Meinung vertritt, wird gerade durch die Bertelsmann-Studie widerlegt, auf die sie sich stützt.

Wer profitiert also von wem – die nicht Zugewanderten von den Zugewanderten oder umgekehrt? Alle vier oben dargestellten Berechnungsweisen der Bertelsmann-Studie zeigen so, wie schon viele andere Untersuchungen, ein klares Gefälle: Die Leistungen, Einkommen und Steuerzahlungen sind bei den nicht Zugewanderten höher als bei den Zugewanderten. Die gleiche Richtung hat auch das Transfergefälle, sonst wäre unerklärlich, warum der Prozentsatz der Empfänger von Sozialhilfe bei den Zugewanderten rund dreimal so hoch ist wie bei den nicht Zugewanderten. Wenn ein guter Schüler und ein mittelmäßiger ihre Schulaufgaben gemeinsam machen, würde niemand sagen, daß der bessere vom mittelmäßigen profitiert – außer die Bertelsmann-Stiftung.

Generell hängt das Ergebnis jedes Vergleichs stets vom gewählten Vergleichsmaßstab ab, wie abschließend an zwei einfachen Beispielen gezeigt werden soll. Beispiel 1: Geht es Deutschlands Wirtschaft besser mit oder ohne Zuwanderungen? Antwort 1: Ohne Zuwanderung hätten wir wahrscheinlich einen wirtschaftlichen Rückschlag wegen fehlender Arbeitskräfte und geringerer Nachfrage, also geht es uns besser mit Zuwanderungen statt ohne.

Beispiel 2: Geht es Deutschlands Wirtschaft besser mit Zuwanderungen oder mit eigenem Nachwuchs statt Zuwanderungen? Antwort 2: Mit eigenem Nachwuchs statt Zuwanderungen hätten wir eine besser qualifizierte Bevölkerung (beispielsweise schneiden beim PISA-Test deutsche Schüler im internationalen Vergleich ziemlich gut ab, die Kinder der Migranten dagegen schlecht), und sowohl die Produktivität, das Pro-Kopf-Einkommen als auch das Wachstum wären höher als beim Fall mit Einwanderungen.

Der Wohlstand eines Landes ist das Ergebnis einer die Generationen übergreifenden, mit jedem Individuum neu beginnenden Kette kulturgestützter Leistungen, die in den Familien mit der Erziehung lernfähiger Kinder beginnt, sich im Streben nach Bildung und Wissen in Schulen und Hochschulen fortsetzt, um schließlich in der Wirtschaft in  Form wettbewerbsfähiger Produkte in Erscheinung zu treten. Die Glieder der Kette werden schwächer, wenn der schrumpfende Nachwuchs im Inland durch die Zuwanderung von Menschen mit unterdurchschnittlicher Bildung und Ausbildung kompensiert wird.


Anmerkungen

[1] [7] United Nations Population Division, Replacement Migration, New York 2000, S. 24.

[2] [8] Herwig Birg, Die alternde Republik und das Versagen der Politik, Berlin 2015, S. 42ff.

[3] [9] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 3.8.2015.

[4] [10] Herwig Birg u. Ernst-Jürgen Flöthmann, Demographische Projektionsrechnungen für die Rentenreform 2000 – Methodischer Ansatz und Hauptergebnisse. Band 47A der Materialien des Instituts für Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik der Universität Bielefeld, 2001, S. 144. Download:  http://pub.uni- Bielefeld.de/luur/download?func=downloadFile&recordOId=1785220&fileOId=2314791

[5] [11] Herwig Birg, Demographische Stabilität und Generationengerechtigkeit statt kompensatorischer Zuwanderungen. In: Ifo-Schnelldienst, 3/2015.

[6] [12] Holger Bonin, Der Beitrag von Ausländern und künftiger Zuwanderung zum deutschen Staatshaushalt. Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Mannheim 2015. www.bertelsmann-stiftung.de


Quelle: Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie, Aufsatz des Monats 9/2015 (www.i-daf.org [13])