Petition: Voller Schutz am Lebensende
Donnerstag 24. September 2015 von Administrator
Keine Beihilfe zur Selbsttötung erlauben
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stimmen am 6. November 2015 über den neuen § 217 StGB (Sterbehilfe/assistierter Suizid) ab. Insgesamt werden vier Gesetzentwürfe zur Abstimmung stehen:
- 3 Gesetzentwürfe wollen den straffreien assistierten Suizid.
- 1 Gesetzentwurf will das Verbot des assistierten Suizids.
In Europa schützen die meisten Staaten die alten und kranken Menschen mit dem Verbot des assistierten Suizids. Großbritannien hat am 11. September 2015 mit überwältigender Mehrheit für ein VERBOT gestimmt (mit 330 zu 118 Stimmen). Der britische Premierminister David Cameron sagte im Rahmen der Debatte, er unterstütze Euthanasie nicht und begründete dies mit dem Druck, den die Freigabe des assistierten Suizids auf verletzliche Personen ausübe.
In Deutschland soll das neue Gesetz Rechtssicherheit schaffen. Viele Abgeordnete sind derzeit noch unentschlossen, wobei sie im Entwurf der Abgeordneten Brand/Griese/Frieser einen möglichen Mittelweg zwischen Verbot und Freigabe des assistierten Suizids sehen. Aber auch dieser Gesetzentwurf würde jedem Arzt oder Angehörigen die Lizenz zum Töten geben und nur Sterbehilfevereinen und gewerbsmäßigen Sterbehelfern die Mitwirkung am assistierten Selbstmord verbieten.
Nur der von den Abgeordneten Sensburg/Dörflinger/Hüppe eingebrachte Gesetzentwurf sieht ein klares Verbot des assistierten Suizids vor. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im August festgestellt, dass die drei Gesetzentwürfe, die den assistierten Suizid erlauben wollen, verfassungswidrig sind und erklärt, dass nur der Entwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe den Vorgaben des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes entspricht.
Mit der Unterzeichnung der Petition lösen Sie je eine E-Mail in Ihrem Namen und mit Ihrer E-Mail Adresse an mehrere Bundestagsabgeordnete aus und bitten diese um Zustimmung zum richtigen und verfassungsgemäßen Gesetzentwurf: Dem Entwurf der Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe, der den assistierten Suizid konsequent verbietet, denn:
- Ärzte sollen helfen, heilen und begleiten – nicht den Suizid bewirken
- Angehörige und Pflegende dürfen nicht straffrei zu Tötungsgehilfen werden
- Es darf keinen Dammbruch wie in den Beneluxstaaten geben
Die Abgeordneten werden auch auf das neue Video hingewiesen, das die Tragweite ihrer Entscheidung anschaulich macht. Bitte helfen Sie mit und unterzeichnen Sie jetzt diese wichtige Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Hier unterzeichnen!
Bitte helfen Sie auch mit, das Video zur Sterbehilfe zu verbreiten und „liken“ und teilen Sie das Video zum Thema auf Facebook, Twitter und YouTube.
Weitere Informationen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw39_pa_recht_sterbebegleitung/384486
Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 24. September 2015 um 12:37 und abgelegt unter Allgemein, Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik.