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Berliner Erklärung 2015

Berliner Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens anläßlich des Marsches für das Leben am 19. September 2015

Der Bundesverband Lebensrecht appelliert an Politik und Gesellschaft, das unbedingte Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung zu achten und durchzusetzen.

Deshalb fordern wir:

  1. Liebe und Verantwortung statt Abtreibung. Wir brauchen eine neue Willkommenskultur für jedes ungeborene Kind und eine Rückkehr zur Verpflichtung, auch für bereits gezeugte Kinder zu sorgen und ihnen den Schutz zu gewähren, den sie benötigen. Schwangere und Familien in Not müssen wirksame und nachhaltige Hilfe zum Durchstehen der Krisenzeiten und zum Leben mit ihren Kindern erfahren.
  2. Inklusion auch vor der Geburt. Zum Schutz von Menschen mit Behinderung, Besonderheiten oder bestimmten genetischen Eigenschaften ist zu einem Verbot aller Pränataldiagnostik und PID zurückzukehren, die nicht dem Leben und der Gesundheit des ungeborenen Kindes und seiner Mutter dient. Die Ausweitung der Schwangeren-Bluttests und deren Einführung als Kassenleistung ist zu verhindern.
  3. Achtsame Zuwendung statt Tabuisierung. Häufige Folgen einer Abtreibung wie posttraumatische Belastungsstörungen bei Frauen, Männern, Kindern und medizinischem Personal dürfen nicht länger geleugnet und verharmlost werden, sondern müssen vorurteilsfrei erforscht werden, um Wege zur Therapie zu eröffnen.
  4. Aufklärung statt Desinformation. Das schwere Unrecht der Tötung von Kindern vor ihrer Geburt ist auch in der Sexualerziehung beim Namen zu nennen und anhand des Grundgesetzes zu begründen. Der Propagierung eines angeblichen „Menschenrechts auf Abtreibung“ ist von staatlicher Seite ebenso entgegenzutreten wie der falschen Behauptung, Abtreibung sei Teil der „sexuellen Selbstbestimmung“.
  5. Keine Steuergelder für die Tötung von Menschen. Die weitgehende Finanzierung der Abtreibungen durch den Staat sowie die Förderung von Organisationen, die Abtreibungen durchführen oder gezielt die völlige Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt fordern, ist umgehend einzustellen.
  6. Handeln statt Schweigen. Möglichkeiten zur massiven Eindämmung der Abtreibung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sind zielorientiert und konzertiert zu nutzen, ein bundesweiter Aktionsplan ist zu erstellen. Die Abtreibungsgesetze, das Beratungsgesetz und ihre Praxis sind, wie höchstrichterlich gefordert, einer umfassenden Prüfung ihrer abtreibungsverhindernden Wirkung und einer Korrektur zu unterziehen.
  7. Nächstenliebe statt „lebensunwertes Leben“. Zum Schutz von suizidgefährdeten, kranken und alten Menschen und zur Verhinderung einer Entwicklung hin zur fremdbestimmten Euthanasie wie in Nachbarländern ist jede Mitwirkung an der Selbsttötung zu verbieten, auch die Beihilfe durch Ärzte, Pfleger und Angehörige. Die Palliativ-Versorgung und die Aufklärung der Öffentlichkeit darüber sind auszubauen.

Wir rufen auf, gemeinsam für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie einzutreten. Dazu ist auf allen Ebenen ein Umdenken zugunsten von ungeborenen, kranken und alten Menschen erforderlich. Nur so ist allen Menschen ein Leben in Selbstbestimmung, Freiheit und Würde möglich. Gemeinsam für das Leben – immer.

Bundesverband Lebensrecht e.V. am 19.9.2015

Quelle: www.marsch-fuer-das-leben.de [1]