- Gemeindenetzwerk - https://www.gemeindenetzwerk.de -

Wort Gottes oder Stimme des Volkes (Ex 32, 21; 1 Sam 15, 20ff) und die neue Gnosis.

Theologische Bemerkungen zu dem Grundlagentext des Rates der EKD vom März 2015[1] [1]„Für uns gestorben – die Bedeutung von Leiden und Sterben Jesu Christi“

Das Thema dieses Grundlagentextes betrifft das Zentrum unseres christlichen Glaubens. Nach der Form gehört dieser Text in eine lange Reihe von öffentlichen Äußerungen der EKD zu verschiedenen aktuellen Fragen, die sowohl die christliche Gemeinde wie auch die Gesellschaft, in der sie existiert, betreffen. Daher geht es nicht allein darum, diesen immerhin mit 191 Seiten sehr umfangreichen Text zu betrachten; es kommt vielmehr auch darauf an, die Voraussetzungen zu bedenken, unter denen diese und alle anderen öffentlichen Äußerungen unserer Kirchenverwaltung (!) stehen. Ich werde daher in drei Abschnitten so verfahren:

  1. Drei dogmatische Unterscheidungen und Gegensätze.
  2. Aufbau und Inhalt des Grundlagentextes.
  3. Drei dogmatische Sachfragen.

1 – Drei Dogmatische Unterscheidungen und Gegensätze.

a.) Das ungeklärte Verhältnis von geistlicher Leitung und rechtlicher Ordnung in den evangelischen Kirchen in Deutschland.

Nach der Weimarer Reichsverfassung von 1919 Art. 137, 1 und nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 Art. 149 gilt: „Es besteht keine Staatskirche.“ Man bezeichnet das als Trennung von Staat und Kirche. Faktisch jedoch geht es darum, dass der staatliche Summepiskopat und damit zugleich die staatliche Kirchenverwaltung ausgegliedert und den jeweiligen Landeskirchen übertragen wird. Die staatliche Kirchenverwaltung in den Konsistorien behandelte nach der klassischen Unterscheidung das „jus circa sacra“ – also die Verwaltung der äußeren rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Kirche. Die Kirchen selbst unter der geistlichen Leitung waren verantwortlich für „jus in sascris“ – also die Verwaltung und Leitung durch das geistliche Amt, dessen Auftrag und Vollmacht durch die Gnadenmittel von Wort und Sakrament begründet, aber auch begrenzt sind. Das entspricht den Artikeln CA 5, 7,8 und besonders Artikel 28, wo es „Von der Bischofen Gewalt“ – „De potestate ecclesiastica“ heißt, dass „sie allein mit Lehre und Predigt von Gottes Wort und mit Handreichung der Sakramente“ ausgeübt wird. Denn damit werden gegeben nicht leibliche, sondern ewige Dinge und Güter, nämlich ewige Gerechtigkeit, der Heilige Geist und das ewige Leben. Diese Güter kann man anderst nicht erlangen, denn durch das Amt der Predigt und die Handreichung der Sakramente“[2] [2].

Indem die staatliche Kirchenverwaltung auf die verschiedenen Landeskirchen übertragen wurde, verschwand gleichsam, und wohl auch unbemerkt, die Unterscheidung von geistlicher Autorität und weltlicher Ordnung in der Kirche. An die Stelle der obersten Kirchenleitung treten, und das gilt bis heute, Synoden, die nach dem Vorbild staatlicher Parlamente aufgebaut und zusammengesetzt sind. Theologisch gebildete und ordinierte geistliche Amtsträger sind darin in der Minderheit, in der Regel auf maximal 50 % begrenzt. Zwar gibt es konfessionelle Konvente, deren Bedeutung jedoch in dem Maße zurücktritt, wie die Bekenntnisse historisch als Glaubenszeugnisse vergangener Zeiten angesehen werden, die für die Gegenwart kaum noch Bedeutung haben, sofern sie überhaupt zur Kenntnis genommen werden.

An die Stelle der Bekenntnisbindung sind inzwischen gesellschafts- und parteipolitische Gruppierungen getreten, die mit ihren Mehrheitsentscheidungen sämtliche Sach- und Personalfragen bestimmen. So ist immer wieder und durchgehend zu beobachten, wie gesellschaftspolitische Themen in den Synoden und damit auch in den Kirchenleitungen zu Bekenntnisfragen werden, an denen sich oft genug die Geister scheiden. Die gesellschafts- und parteipolitischen Differenzen dringen damit in die kirchliche Gemeinschaft ein, die auf diese Weise oft nicht nur gefährdet, sondern zerbrochen wird.

Was für die Synoden gilt, bestimmt unvermeidlich auch sämtliche kirchliche Entscheidungsgremien bis hin zur Gemeindeebene in Kirchenvorständen. Das betrifft Sachfragen, aber natürlich auch Personalentscheidungen.

Wenn nun das demokratische Verfahren mit den notwendigen Mehrheiten für Leitung und Verwaltung der Kirche selbstverständlich erscheint, so muss doch ernsthaft gefragt und bedacht werden, ob solche Mehrheiten mit dem Wesen des christlichen Glaubens überhaupt vereinbar sind. „Synode zwischen Wahrheit und Mehrheit“[3] [3] ist jedenfalls in unserer Kirche ein ungelöstes Problem, das sich auch bei diesen Texten nur zu deutlich zeigt. Die öffentliche Meinung kann doch nicht Inhalt und Kriterium für Glauben und Leben der Gemeinde Jesu Christi sein!

Ein weiteres ungelöstes strukturelles Problem der EKD besteht darin, dass sie nach wie vor eine Gemeinschaft von Bekenntnissen, aber keine Bekenntnisgemeinschaft ist. Dazu muss man wenigstens kurz an die Vorgänge im Jahr 1933 erinnern, als zum ersten Mal eine „Deutsche Evangelische Kirche“ mit der Kirchenverfassung vom 11. 7. 1933 eingeführt wurde. Diese Kirchenverfassung wurde übrigens bereits drei Tage später am 14. 7. 1933 vom Reichstag als Reichsgesetz angenommen. Vergeblich hatten Mitglieder der Erlanger Theologischen Fakultät gewarnt: „Es gibt keine Kircheneinheit ohne Einheit der Kirchenlehre“. Ebenso die Leipziger Fakultät mit der Erklärung:Wir weisen mit Ernst darauf hin, dass auch nach lutherischer Auffassung die äußere Ordnung der Kirche den Geist der Bibel und der Bekenntnisschriften nicht verleugnen darf. In letzter Stunde beschwören wir die Regierungen der deutschen Kirche, vor allem der Reichskirche …, von der diktatorischen Handhabung des Führerprinzips auf kirchlichem Gebiet abzulassen …“

Ganz unabhängig von den politischen Konstellationen jener Zeit muss man sehen, wie dann andere Elemente und Interessen die Einheit auf der Grundlage von Schrift und Bekenntnis in der Kirche ersetzen. Naheliegend sind dann immer Forderungen und Erwartungen von Gesellschaft und Politik. Damals war des die Forderung: „Ein Volk, ein Reich , ein Führer“ – also auch eine Kirche und dazu Bischöfe nach dem Führerprinzip. Heute sind das verwaltungstechnische Interessen oder auch Zwänge.

Es mag wohl unbeabsichtigt sein, doch es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass in der EKD die geistliche Wirklichkeit der Kirche mit ihren Mitteln von Amt, Wort und Sakrament keinerlei bestimmende Funktion hat. Dies aber bedeutet, dass wir es hier mit einer Zivilreligion zu tun haben, die seit alters her von der geistlichen oder biblischen Religion zu unterscheiden ist. Diese Zivilreligion, in der vor- und ausserchristlichen Antike auch als „politische Theologie“ bezeichnete Größe, hat eine notwendige Aufgabe, die tragenden und verbindenden Elemente eines politischen Gemeinwesens zu sichern. Ohne Religionseinheit, und das betrifft besonders die Grundlagen von Sitte und Recht, kann es auch keine haltbare politische Gemeinschaft geben. Die lange Reihe der Denkschriften der EKD seit den sechziger Jahren sind durchgehend Beiträge zur Verständigung in gesellschaftspolitischen Kontroversfragen. Zu fragen ist jedoch, ob das zu dem Auftrag der Kirche, den sie von ihrem Herrn hat, gehört?

Vor allem aber ist auch dies zu beachten: Durch eine wie auch immer bestimmte Trennung von Staat und Kirche, damit also auch von Zivilreligion und geistlicher Religion, wird der lebendige Dreieinige Gott, an den wir glauben und den wir bekennen, nicht zu einer christlichen Privatangelegenheit oder einer der Zeit anzupassenden Erfindung von Theologen. Gott existiert, er handelt in Kosmos, in Weltgeschichte und in unserem Leben. Das offenbart er in seinem Wort der Heiligen Schrift Alten und NeuenTestaments, und das ist nicht abhängig von unseren Erfahrungen, Einsichten und Wünschen.

b.) Die Aufhebung des Schriftprinzips.

In dem vorangehenden Grundlagentext der EKD vom Mai 2014 zu dem Thema „Rechtfertigung und Freiheit“ wird dekretiert: „Das Sola scriptura (die Schrift allein) lässt sich heute nicht mehr in der gleichen Weise verstehen wie in der Reformationszeit. Anders als die Reformatoren ist man sich heute dessen bewusst, dass das Entstehen der einzelnen biblischen Texte und des biblischen Kanons selber ein Traditionsvorgang ist. Die alte Entgegensetzung von ‚Die Schrift allein‘ und ‚Schrift und Tradition‘, die auch noch die Reformation und Gegenreformation bestimmte, funktioniert heute nicht mehr so wie im 16. Jahrhundert … Seit dem 17. Jahrhundert werden die biblischen Texte historisch-kritisch erforscht. Deshalb können sie nicht mehr so wie zur Zeit der Reformatoren als ‚Wort Gottes‘ verstanden werden. Die Reformatoren waren ja grundsätzlich davon ausgegangen, dass die biblischen Texte wirklich von Gott selbst gegeben waren. Angesichts von unterschiedlichen Versionen eines Textabschnitts oder der Entdeckung verschiedener Textschichten lässt sich diese Vorstellung so nicht mehr halten … Damit ergibt sich auch die Frage, ob, wie und warum sola scriptura heute gelten kann“ (83 f.).

Was hier als unumkehrbare geschichtliche Entwicklung postuliert wird, ist in Wahrheit ein Dogmengegensatz. Es stehen sich zwei Dogmen gegenüber, die unvereinbar sind. Dogmen aber sind nicht einfach formulierte Lehrsätze, für die Zustimmung gefordert wird, Dogmen sind vielmehr Bewusstseinsbindungen und Urteilsgrundlage. Wir glauben nicht an Dogmen, aber was wir glauben, ist Dogma; das gilt für jeden Menschen.

In diesem Dogmengegensatz geht es um die Frage, ob Gott in seinem Wort handelndes Subjekt ist, oder ob Theologie und Theologen das bestimmende Subjekt für das sind, was als Gottes Wort anzusehen ist und Geltung hat.

Der gesamtchristliche (katholische) Konsens besteht in der Überzeugung, dass die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments Wort Gottes ist. Gott gibt sich darin zu erkennen mit seinem Namen, mit seinen Taten in Schöpfung und Geschichte, mit seinem Handeln an uns Menschen und in uns Menschen.

Die Verkündigung des Wortes Gottes besteht daher auch nicht in einer Übertragung von antiken Texten in die Gegenwart. Verkündigung geschieht vielmehr „an Christi Statt“ (2 Kor 5, 20) und unter dem Anspruch und der Zusage: „Wer euch hört, der hört mich“ (Luk 10, 16) . Das Wort Gottes wirkt in Gesetz und Evangelium, in Gericht und Gnade, in Verstehen, aber auch in Verstockung. Es ist Saat des Reiches Gottes, die auf unterschiedlichen Boden fällt und daher auch in unterschiedlicher Weise und in unterschiedlichem Maße Frucht bringt oder vergeht.

Das Gegendogma ist: Die Heilige Schrift ist Gottes Wort im Menschenwort. Infolgedessen besteht die Aufgabe in Auslegung, Lehre und Verkündigung darin zu unterscheiden, was Gottes Wort für den heutigen Menschen bedeutet und was für den heutigen Menschen keine Bedeutung mehr hat. „Dieser heutige Mensch“ist das wirksamste Dogma in Theologie und Kirche. Aber auf diese Weise, und ich sage das mit Nachdruck, tritt an die Stelle des Wortes Gottes die öffentliche Meinung: „Vox populi – vox Dei“.

Dafür gibt es zwei warnende biblische Beispiele: Der Priester Aaron, der unter dem Druck der Volksmeinung ein goldene Kalb als Gottesersatz macht (Ex 32, 21 ff); der König Saul, der gegen Gottes Gebot unter dem Druck der Volksmeinung handelt und bekennt: „Ich fürchtete das Volk und gehorchte seiner Stimme“(1 Sam 15, 29).

Entscheidend bei diesem Dogmengegensatz ist der Subjektwechsel. Der Theologe ist nicht mehr Diener bzw. Sklave seines Herrn, wie der Apostel Paulus sich bezeichnet, sondern er ist Herr über die Schrift und entscheidet, wie sie zu verstehen und anzuwenden ist unter den wechselnden historischen und gesellschaftlichen Bedingungen, unter den Forderungen der öffentlichen Meinung.

Was als irreversibler Fortschritt menschlicher Geistesgeschichte ausgegeben wird, ist im Grunde ein Rückfall in den Anfang der Menschheitsgeschichte mit der Frage der Schlange: „Ja, sollte Gott gesagt haben … (1 Mos 3, 1)

c.) Sind die Denkschriften etc. Ausübung des kirchlichen Lehramts?

Dass von Kirchenleitungen öffentliche Erklärungen abgegeben werden, die sich sowohl an die Gemeinden wie auch an die Öffentlichkeit richten können, ist unbestreitbar. Hirtenbriefe z. B. sind ein wichtiges Element kirchlicher Leitung, wenn in ihnen die Stimme des guten Hirten zu hören ist. – Ein Vorbild sind die 21 Briefe an Gemeinden im NT.

Als erstes Beispiel für öffentliche Erklärungen des Rates der EKD wird immer wieder auf die „Erklärung des Rates der EKD gegenüber den Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen“ vom 19. Oktober 1945 hingewiesen. An diesem Text ist bereits die verwirrende Unklarheit aller weiteren Erklärungen des Rates zu erkennen: Die „Erklärung“ wird meist als „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ bezeichnet. Schuldbekenntnis im geistlich-kirchlichen Verständnis aber ist ein Akt von Beichte und Buße, der vor Gott und seinem beauftragten Diener geschieht. Adressat in diesem Fall war daher nicht die Öffentlichkeit, sondern andere Kirchen, die dieses Bekenntnis nicht nur empfingen, sondern auch selbst ihr Schuld bekannten.

Eine „Schulderklärung“ jedoch ist ein öffentlicher Akt der Selbstkritik und Unterwerfung, auf den nicht Vergebung in Christi Namen, sondern Beifall erfolgt oder aber öffentliches Missfallen, wo sie verweigert wird.

Alle folgenden Texte dieser Art mit immer wieder verschiedenen Bezeichnungen tragen diese Ambivalenz in sich. Es können „kirchliche Äußerungen zu Fragen von politischer Erheblichkeit“ sein (Ludwig Raiser, 1904-1980, Präsident der EKD-Synode 1970-1973[4] [4]), und dann handelt es sich um die Beteiligung einer gesellschaftspolitischen Gruppe neben anderen an öffentlichen Angelegenheiten. Es wäre aber durchaus auch möglich, dass die Kirche mit der Autorität des ihr aufgetragenen Wortes Gottes warnend und mahnend an die Öffentlichkeit tritt. Immerhin ist der Auftrag, den der auferstandene Herr seinen Jüngern gegeben hat, an die Völker aller Welt gerichtet, und dieser Auftrag steht unter der doppelten Verheißung: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden“ … „und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“.So besteht der Auftrag der Kirche darin, das vor Erschaffung der Welt erwählte Volk Gottes aus den Völkern der Welt zu sammeln und sie alles zu lehren, was der Herr befohlen hat (Eph 1, 4; Mat 28, 20) – also nicht Beliebiges und Zeitgemäßes, sondern Wort des Herrn.

Im Blick auf die sehr lange Reihe von Erklärungen und deren Themen wird man freilich sagen müssen, dass in keinem dieser Texte Verkündigung unter der Autorität des Wortes Gottes wahrgenommen wird. In manchen Fällen wird sogar ausdrücklich aufgehoben, was geschriebenes Wort Gottes ist. Schon aus diesem Grund können diese Texte nicht als Ausübung des kirchlichen Lehramtes verstanden werden. So wieder Ludwig Raiser: „Vielmehr geht es immer darum, auf konkrete geschichtliche Situationen zu antworten, die als konfliktträchtig und klärungsbedürftig empfunden werden und für die … eine kirchliche Äußerung als angebracht und hilfreich angesehen wird.“[5] [5] Die Schriftgemäßheit solcher Erklärungen ist, wie Raiser schreibt, nicht nur problematisch[6] [6], sondern unter der Voraussetzung, dass die Heilige Schrift Gottes Wort im Menschenwort ist, eine prinzipielle Unmöglichkeit. Ob man will oder nicht, an die Stelle der Heiligen Schrift als Wort Gottes treten dann nicht nur die Meinungen von Theologen, sondern die Einsichten und Interessen gesellschaftspolitischer Mehrheiten: „Vox populi, vox Dei„.

Mit dieser Feststellung sind solche Erklärungen keineswegs nutzlos, aber sie sind eben nur Meinungsäußerungen und Gesprächsbeiträge einer gesellschaftlichen Organisation zu öffentlichen Angelegenheiten. Mit Kirche haben sie nur dem Namen nach zu tun; nach der Sache jedoch handelt es sich um Äußerungen der Zivilreligion. Dass nachweislich in manchen Fällen kirchenamtliche Unfehlbarkeit für diese Texte beansprucht und Kritik verdrängt und sogar bestraft wird, sei am Rande bemerkt.

2 – Zum Inhalt der Grundlagenerklärung: Das „Wort vom Kreuz – Bedeutung oder Wirkung?

Nach dem Thema „Für uns gestorben“ gehört diese Grundlagentext des Rates der EKD zweifellos zu dem Verkündigungsauftrag, den die Kirche von ihrem Herrn bekommen hat. Dieser Verkündigungsauftrag richtet sich an die Völker aller Welt, denn Christus ist ja für die Sünde der Welt gestorben; er ist „der Welt Heiland“ (Joh 4, 42).

Für das Verständnis und das Anliegen dieses Textes finden sich klare Anhaltspunkte.

Zunächst mag man stolpern über die Wendung „Die Bedeutung von Leiden und Sterben Jesu Christi“. Bedeutung bezieht sich ja immer auf ein Zeichen, das verstanden bzw. verständlich zu machen ist. Das „Wort vom Kreuz“, das der Kirche zur Verkündigung aufgetragen ist, wird allerdings nicht in einer Bedeutung zum Verständnis erschlossen, sondern es hat eine Wirkung: „Denn das Wort vom Kreuz ist eine Torheit denen, die verloren werden; uns aber, die wir selig werden, ist’s eine Gotteskraft.“ (1 Kor, 1, 18).

Der Abschnitt 1.2 hat die Überschrift: „Es gibt zwei Wege, über den Kreuzestod nachzudenken“. Diese beiden Möglichkeiten werden wie folgt beschrieben: „Entweder man fragt nach dem Sterben Jesu, ohne auf die Realität seiner Auferstehung zu schauen, oder man versucht, das Zeugnis der frühen Christen über den Kreuzestod unter der Voraussetzung ihres Bekenntnisses zur Auferstehung nachzuvollziehen. Anders formuliert: Entweder nähert man sich der Kreuzigung Jesu von Nazareth allein auf der Basis der historisch plausibilisierbaren Fakten und unter Ausschluss der frühchristlichen Glaubenserfahrungen, oder man untersucht – ebenfalls mit den Mitteln der historischen Forschung und Quellenanalyse – die ältesten Zeugnisse vom Kreuzesgeschehen in ihrem Gesamtzusammenhang und auf Grund ihrer eigenen Erkenntnisvoraussetzungen.“ … „Im folgenden wird konsequent der zweite Weg beschritten, also von den Aussagen der neutestamtlichen Zeugen ausgegangen.“

Dieser Ansatz ist ebenso weit verbreitet, wie er schwer zu durchschauen ist. Er beruht auf der Unterscheidung von historischer Tatsache und Glaubenserkenntnis der Gemeinde.

Nach diesem Ansatz kann man auf der Homepage der EKD lesen, dass historisch gesehen Jesus in Nazareth geboren ist und seine Eltern Maria und Joseph waren. Dass er in Bethlehem geboren sei, ist hingegen eine Glaubensaussage, die sich auf alttestamentliche Texte stützt. Gibt es hier zwei Wahrheiten, die sogar einander widersprechen?

Wie aber steht es dann methodisch mit der Auferstehung Jesu Christi? Historisch, also nach der Weisheit der Welt gesehen, wäre das ein Tod durch Hinrichtung; von einem leeren Grab und einer leibhaften Begegnung mit dem Auferstandenen kann daher überhaupt nicht die Rede sein. Vielmehr handelt es sich um „Glaubenserfahrungen“. Warum aber bezeugen und betonen sämtliche Evangelien und der Apostel Paulus nachdrücklich, dass der auferstandene Herr leibhaftig seinen Jüngern erschienen ist. Sie bezeugen aber zugleich, dass der Auferstandene keineswegs gleich von den Jüngern erkannt wurde, sondern dass er sich zu erkennen geben musste. Die einen glauben, die anderen zweifeln. Der Kirchenvater Athanasius hat dazu treffend bemerkt: Der Auferstandene begründet den Glauben an die Auferstehung, indem er auch die Erfüllung der Schriften des Alten Bundes aufdeckt (Luk 24, 25-27; 44-49). Der auferstandene Herr Jesus Christus selbst erschließt die Bedeutung von Tod und Auferstehung, und das ist nicht Erfindung und Überzeugung von Menschen. Wie alle anderen Menschen glaubten auch die Jünger Jesu, dass mit dem Tod alles aus ist. Doch mit Tod und Auferstehung Jesu Christi steht und fällt der christliche Glaube: „Ist aber Christus nicht auferstanden, so ist unsere Predigt vergeblich, so ist auch euer Glaube vergeblich.“ (1 Kor 15, 14). Hier geht es nicht um unsere Einbildungen, sondern um die Tat Gottes.

So zeigt sich wieder der tiefe und verbreitete Fehler, dass nicht von Gottes Handeln, von Gottes Wort und von dem auferstandenen Herrn ausgegangen wird, vielmehr wird versucht, aus menschlichen Erfahrungen Zugänge zur Bedeutung des Evangeliums von Jesus Christus zu erschließen. Doch entsteht nicht dieser Glaube an Jesus Christus durch unsere Erkenntnis- und Verstehensfähigkeit, sondern allein durch Gottes Heiligen Geist (1 Kor 12, 1-3)? Um es ganz klar zu sagen: Der Dreieinige Gott ist nach dieser Auffassung ein Produkt menschlicher Phantasie. Das Sein Gottes und das Sein des Menschen sind nicht unterschieden. Damit ist die Unterscheidung und das Gegenüber von Schöpfer und Geschöpf aufgehoben.

Dieser Ansatz mit der Absicht, Verstehensmöglichkeiten und Erfahrungen im Wechsel der geschichtlichen Situationen zu erschließen, ist nun das durchgehende Ziel in diesem Grundlagentext. Die Grundlage liegt also nicht in dem Handeln Gottes durch sein Wort, sondern in den Fähigkeiten von Theologen, die Bedeutung der in den Texten der Heiligen Schrift bezeugten Vorgänge im wechselnden Erfahrungshorizont von Menschen zu erschließen. Dass Glaube Gabe Gottes und Wirkung des Heiligen Geistes ist, bleibt unbeachtet, obwohl es zum Grundwissen des Katechismus gehört (3. Artikel). Es geht nicht um Erwählung und Rettung durch Gott, sondern um Mitgliederwerbung für einen Weltanschauungsverein.

Der umfangreiche Text ist in sechs Abschnitte mit jeweils mehreren Unterabschnitten klar und übersichtlich gegliedert. Systematisch ist das bestimmt durch eine chronologische Entwicklungslinie, die von den „biblischen Texten“ (II) ausgeht; danach werden „theologiegeschichtliche Erkundungen“ vorgeführt, die mit „vorreformatorischen Lehrtraditionen“ beginnen. Im Mittelpunkt steht hier die „Satisfaktionslehre des Anselm von Canterbury“. Darauf folgt die Reformation mit der „Kreuzestheologie Martin Luthers“ und dem Gegenstück „Akzente reformierter Theologie“; danach „Kritische Reaktionen auf traditionelle Lehrüberzeugungen im 18. Und 19. Jahrhundert“ und schließlich „Evangelische Theologie im 20. Jahrhundert“. Die Rekonstruktion solcher Entwicklungslinien ist in der protestantischen Theologie Deutschlands seit dem 19. Jahrhundert sehr weit verbreitet. Die Vorstellung, dass die kirchliche Lehre als Theologiegeschichte auf dem Hintergrund der geistesgeschichtlichen und gesellschaftlichen Entwicklung entfaltet wird, ist weithin zu einer unreflektierten Selbstverständlichkeit geworden. Das Konzept und die Aufgabe von Theologie liegt dann in der Anpassung an die geschichtlichen Verhältnisse sowie in der Beantwortung der jeweiligen Verstehensfragen, vornehmlich durch deutsche Theologieprofessoren.

Nun kann man natürlich darauf hinweisen, dass dieses Frage-Antwortschema auch in manchen Katechismen verwendet wird. Allerdings geht es bei den Katechismen stets um Wissenserweiterung durch die christliche Lehre und Verkündigung. Die katechetischen Fragen werden beantwortet durch das, was man auswendig gelernt und so ins Herz aufgenommen hat.

In diesem Text hingegen folgt man einem anderen Schema, wie es z. B. in dem Korrelationsverfahren von Paul Tillich vorliegt. Dort besteht die Aufgabe der Theologie darin, diejenigen Fragen zu beantworten, die in der jeweiligen Zeit durch die Philosophie gestellt werden. Auf diese Weise werden also die Inhalte des Glaubens den Verstehensmöglichkeiten der jeweiligen Zeit angepasst.

Das wird besonders deutlich in dem Abschnitt VI „‚Für uns gestorben‘ – Fragen und Anstöße“. Der Abschnitt beginnt: „Wenn man sich den Hintergrund einer langen Auslegungs- und Frömmigkeitsgeschichte der biblischen Text vergegenwärtigt, lassen sich die wichtigsten gegenwärtigen Fragen an den Sinn von Jesu Leiden und Tod besser beantworten“. Insgesamt werden in diesem Abschnitt, der offensichtlich den Kulminationspunkt des Textes bildet, sage und schreibe 41 Fragen behandelt, von denen man meint, dass sie von dem heutigen Menschen gestellt werden und daher theologisch zu beantworten sind, damit er zu einem Verständnis der Bedeutung von Tod und Auferstehung Jesu Christi kommt.

Als Zwischenbemerkung schiebe ich ein: Es ist in der protestantischen Theologie eine schon selbstverständliche Auffassung, dass theologiegeschichtliche Entwicklungslinien für normativ angesehen werden als „gegenwärtig geltende Lehre“ (So F. D. Schleiermacher, Kurze Darstellung). Darüber wird völlig übersehen, dass die Glaubenswirklichkeit der Gemeinde ihr Zentrum und ihre Quelle im Gottesdienst mit der Verwaltung von Wort und Sakrament hat. Dass Kathedertheologie, zumal deutsche, mit einem fiktiven „Stand der Forschung“ Norm kirchlicher Lehre sein soll, ist eine eitle Illusion. Theologie hat den Auftrag und die Aufgabe, dass die Kirche in der Wahrheit bleibt, und das ist eine Sache der Unterscheidung von wahrer und falscher Lehre, wahrem und falschem Gottesdienst, von Glaubensgehorsam und Ungehorsam.

Der Katalog in dem Grundlagentext beginnt mit der Frage „Ist Jesus von Nazareth wirklich gekreuzigt worden?“, „Wer ist für seinen Tod verantwortlich zu machen, die römischen oder die jüdischen Autoritäten?“. Im Hintergrund dieser Frage steht natürlich die Behauptung vom christlichen Antijudaismus. „Warum musste Jesus überhaupt sterben?“. Und weiter einige Beispiele: „Kann man nicht auch an den christlichen Gott glauben, ohne dem Tod Jesu eine so hohe bedeutung beizumessen?“ – „Wollte Gott Blut sehen, um seinen Zorn zu besänftigen?“ – „Hat Gott ein Menschenopfer gefordert?“ – „Wenn uns die biblischen Motive so fremd sind, ist es dann nicht besser, auf sie zu verzichten?“ – „Hat das traditionelle Motiv des Loskaufs heute noch einen nachvollziehbaren Sinn?“

In diesen herausgegriffenen Beispielen ist die Intention dieses Abschnitts zu erkennen: Im Grunde handelt es sich um Suggestivfragen, die erfunden werden, um die Antworten interessant zu machen. Wir kennen das aus der weitverbreiteten homiletischen Praxis, in langatmigen Einleitungen, die dann oft den Predigttext völlig verdrängen, den Menschen von heute in seiner vermeinten Situation und mit seinen unterstellten Problemen abzuholen. Ich bezeichne das als Theologenprobleme im Unterschied zu theologischen Problemen. Theologenprobleme werden von Theologen erfunden; theologische Probleme stellen sich durch die Begegnung mit dem Wort Gottes im Gewissen des Menschen, in Anklage und Verteidigung und damit im Blick auf das Gericht Gottes, wie es in unser Leben eingreift.

Man muss es mit aller Deutlichkeit sagen: Mit solchen Fragen kann niemals Glaubensgewissheit gestärkt werden, vielmehr werden Glaubenszweifel verbreitet. Nicht zuletzt aber begegnet hier ein überheblicher Anspruch, man könne auf diesem Wege Glauben begründen, der doch Wirkung und Gabe des Heiligen Geistes ist.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Abschnitt IV „‘Für uns gestorben‘ – frömmigkeitsgeschichtliche Einblicke“. Hier wird die Frage gestellt, „Was bedeuteten die Antworten der theologischen Tradition für das Glaubensleben der einzelnen Christenmenschen?“ Man kann natürlich gleich bemerken, wie hier die Meinung von Theologen als Begründung für die Glaubensfrömmigkeit angesehen wird. Richtig ist es doch umgekehrt, dass Theologie von der Glaubensfrömmigkeit und damit von der Gemeinde und von ihrem Gottesdienst herkommt. Angeführt werden Beispiele aus der Frömmigkeitsgeschichte, angefangen bei den klassischen Passionsliedern. Dazu wird richtig festgestellt: „Gemeinsam ist diesen Chorälen, dass sie die Singenden direkt unter das Kreuz führen und dort Christi Leiden als Leiden ‚für uns‘ betrachten. Die Betrachtung geschieht im dankbaren Wissen, dass Christus stellvertretend leidet, dass es ‚unsere‘ Sünde ist, die ihn an das Kreuz brachte. Immer hat die Betrachtung Folgen für das Leben der Singenden – und noch mehr für ihr Sterben, das im Blick auf das Kreuz ein getrostes Sterben ist. Diese Lieder können den Glauben prägen, …“ – und nun kommt die charakteristische Wendung – „wenn Menschen es zulassen, wenn sie sich auf diese Glaubenssprache einlassen. Doch nicht jeder und jede kann und mag sie heute noch singen.“(128) Es ist unfasslich, wie mit dieser Wendung Menschen einfach ins Abseits geschoben werden.

Zahlreiche ähnliche Bemerkungen finden sich durchgehend in diesem Text. So heißt es z. B. von der Hausandacht: „Die gelebte protestantische Frömmigkeit ist aus dem Besonderen, der Inszenierung im äußeren Raum der Kirche, in den Alltag und nach innen gewandert, in das Haus, in den Menschen hinein.“ (132). Besteht nicht der Anfang des christlichen Gottesdienstes in Hausgemeinden, wie das ja auch heute wieder geschieht, wenn man keinen rechten Gemeindegottesdienst findet.

3 – Dogmatische Sachfragen – drei Beispiele.

Wenn das Kriterium für rechte Theologie in passenden Antworten auf Fragen, und vor allem auf Einwände des modernen Menschen gerichtet ist, dann tritt unvermeidlich der Dreieinige Gott als handelndes Subjekt hinter den bemühten Interpretationen von Theologen zurück. Das hat, wie sich zeigen lässt, erhebliche Folgen für Inhalt und Wirkung des Wortes Gottes: Gott selbst wird zu einem theologischen Interpretament, indem er den Vorstellungen und Erwartungen der öffentlichen Meinung angepasst wird. An drei Beispielen, neben denen manche andere zu nennen wären, soll das im Folgenden gezeigt werden:

a.) Jesus Christus – Person oder Idee?

Eingangs hatte ich zum Thema des Textes bereits die Frage gestellt: Geht es bei Kreuz und Auferstehung Jesu Christi um Bedeutung oder um Tat. Damit verbunden ist die prüfende Frage: Geht es im Zeugnis der Schrift um den auferstandenen, lebendigen, zur Rechten Gottes sitzenden Herrn, der am Ende der Zeit zum Gericht über alle Welt, über Lebende und Tote, wiederkommen wird; oder geht es um ein namenloses Geschehen, das sich in Gefühlen und Erfahrungen von Menschen im Wechsel der Zeiten niederschlägt und das entsprechend theologisch ausgelöst und gepflegt werden soll?

Nun wird unter den fingierten 41 Fragen in Abschnitt VI auch folgende gestellt: „Erkenne ich im Kreuz nur, dass ich versöhnt bin, oder bewirkt das Kreuz das auch?“ (173) Dazu heißt es: „Es gibt theologische Auffassungen, die davon ausgehen, das Kreuz sei nicht der Ort, wo Versöhnung bewirkt werde. Vielmehr werde von dorther nur erkannt, was Versöhnung Gottes sei. Eine Deutung, die behauptet, das Kreuz bewirke Versöhnung in Form eines stellvertretenden wirksamen Eintretens Gottes, suggeriere faktisch religiöse Magie. Es könne nicht einleuchten, dass der Tod einer Person vor 2000 Jahren jetzt noch als Lebensdatum real wirke. Er sei auch damals nicht in dieser Weise wirksam gewesen. Er wirke allein dadurch, dass an diesem Vorgang den Menschen deutlich wird, dass Gott die Sünde vergeben will. Die hier angesprochene Alternative wird mit der Behauptung aufgelöst: „Weil das Kreuz Versöhnung bewirkt, gibt es Versöhnung auch zu erkennen. Und weil das Kreuz Versöhnung zu erkennen gibt, bewirkt es sie auch.“ (173).

Hier wie an manchen anderen Stellen (17, 27 u.a.) zeigt sich, wie durchgehend das Handeln, das Leiden und Sterben Jesu Christi entpersonalisiert ist. Man hat es mit Zeichen, Symbolen, Vorgängen und Erfahrungen zu tun, die alle im subjektiven Bereich menschlicher Gefühle liegen. Das ist wiederum die in Theologie und Kirche weitverbreitete bis selbstverständliche Auffassung, dass es nicht um eine von Mensch und Welt unterschiedene Existenz Gottes geht, sondern um subjektive Gotteserfahrungen, um Bilder, Begriffe und Gefühle. Dieser Sachverhalt lässt sich in dem Begriff einer Idee zusammenfassen. Denn bei Ideen handelt es sich um Bilder, die das menschliche Bewusstsein prägen und leiten.

Die Personalität Gottes wird also in eine Idee aufgelöst. Das ist das Kennzeichen der Gnosis, die seit den Anfängen bis heute die Christusverkündigung begleitet und die in den Gemeinden eine entsprechende Faszination ausübt[7] [7]. Es wäre zu prüfen, ob nicht auch so manche Dogmatiken im Grunde nach Inhalt und Absicht gnostische Systeme sind, indem sie menschlichen Erkenntnisvorstellungen folgen und sich dem anpassen.

Es ist daran zu erinnern, dass die dogmatischen Abgrenzungen in Christologie und Trinitätslehre zu einem erheblichen Teil mit ihrer Betonung der Personalität des Dreieinigen Gottes gegen die Gnosis gerichtet sind, die das Göttliche – also Neutrum und nicht Person – in Emanationen (Ausflüsse), in Hypostasen (etwa: Erscheinungsweisen) sowie Äonen (etwa: Epochen) darstellen. Diese Größen sind nach Wesen und Wirkung emotional; sie zielen auf menschliche Gefühle und Erfahrungen.

Es ist weiter daran zu erinnern, dass die Festlegung des biblischen Kanons zu einem wesentlichen Teil die Flut von gnostischen Schriften und Systemen ausgeschieden hat.

Gnosis bedeutet nach dem Wortlaut und nach der Absicht Erlösung durch Erkenntnis und Erfahrung, durch Gefühle.

In unserer Zeit haben jüdische Theologen und Philosophen wie Jakob Taubes[8] [8] und Micha Brumlik[9] [9] auf diese gnostische Entstellung, zumal in der protestantischen Theologie, aufmerksam gemacht. Im Judentum weiß man jedenfalls, dass der Name Gottes nicht eine Übertragung menschlicher Eigenschaften und Erfahrungen auf Gott ist, der dann Mann oder Frau, Vater oder Mutter sein kann, sondern der Name Gottes ist Gott selbst, wie das auch als rechte Lehre immer vertreten wurde.

b.) Gottesdienst und Sakramente als „Inszenierung“ oder Begegnung und Gemeinschaft mit dem Dreieinigen Gott?

Wenn Wort und Sakrament die Gnadenmittel sind, durch welche Gott den Heiligen Geist gibt, den Glauben wirkt, wo und wann Gott will (CA 5), dann steht fest, dass der im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes gefeierte Gottesdienst Begegnung mit dem lebendigen Gott ist: „Gott ist gegenwärtig“. Im rechten Gottesdienst, wenn er nicht, wie es leider allzu oft vorkommt, durch private Gestaltungselemente verunstaltet wird, wird in der Schrift Alten und Neuen Testaments gegenwärtige Gott akklamiert mit dem dreifachen „Halleluja“ – „Lobt Gott“, mit der Akklamation „Ehre sei dir, Herr“ – „Lob sei dir, Christus“, oder auch „Wort des lebendigen Gottes“. Gott wird bekannt im Bekenntnis des Glaubens, das Wirkung und Kriterium des Heiligen Geistes ist (1 Kor 12, 1-3), und vor allem wird Gott im Gebet angeredet als Gegenüber, sofern nicht das allgemeine Kirchengebet als eine Fortsetzung der Predigt mit Anrede der Gemeinde pervertiert ist.

Nun wird im Text darauf hingewiesen, wie versucht wird „…die Distanz zum Glauben und seinen Ausdrucksformen“ zu überwinden. Und das heißt: „In dieser Situation bemühen sich verschiedene Gruppen und Gemeinschaften um eine Reform des Gottesdienstes, in der Hoffnung, dass eine reichere Liturgie das Innere der Gläubigen erreichen und sie zu einer neuen Hinwendung zu Gottesdienst und Kirche bewegen möge.“ (145) Es geht also nicht um Hinwendung und Umkehr zu Gott, sondern um Werbung für kirchliche Veranstaltungen. Unter den Beispielen wird vor allem der Deutsche Evangelische Kirchentag mit seinen bekannten und fragwürdigen liturgischen Experimenten erwähnt.

Es ist geradezu zwangsläufig, wenn unter den dogmatischen Voraussetzungen dieses Textes das Abendmahl rein als Zeichen, als Symbol, nicht aber als Tat und Gabe des durch sein Wort mit seinem Leib im Brot und seinem Blut im Wein gegenwärtigen Herrn aufgefasst wird. So heißt es: „ ‚Blut’ steht hier für das hingegebene Leben, weil – schon nach dem Verständnis alttestamentlicher Anthropologie – das Leben im Blut enthalten ist“. „Wenn die ersten Christen beim Abendmahl des ‚Leibes‘ und des ‚Blutes’ Jesu gedachten und mit Brot und Wein seinen Leib und sein Blut, das heißt ihn selber in ihr Leben aufnahmen, dann waren sie nicht von düsteren Gedanken bestimmt, sondern von der Freude über Gottes leibhaftige Zuwendung und Hingabe – im Leben wie im Sterben. Denn bei dem gemeinschaftlichen ‚Brotbrechen‘ und sonntäglichen ‚Mahl des Herrn‘ vergegenwärtigten sie sich (! ?) in dankbarer Erinnerung, zuversichtlicher Gewissheit und freudiger Erwartung die Zusage ihres für sie gestorbenen und auferstandenen Herrn …“ (47 f.)

Hier beim Abendmahl, aber ebenso bei der Taufe zeigen sich die verheerenden Konsequenzen, dass mit unreflektierter Selbstverständlichkeit gelehrt und gelernt wird, dass die Einsetzungsworte nicht Herrnworte, sondern nachösterliche Gemeindebildung sind. Die Begegnung und Gemeinschaft mit dem lebendigen auferstandenen Herrn wird dann aufgelöst in Gefühle positiver Lebenserfahrung. Im Gottesdienst soll man sich wohlfühlen.

Auch hier bei Gottesdienst und Sakramenten ist nicht allein an Luthers Kleinen Katechismus zu erinnern, sondern an die Antignostischen Abgrenzungen der frühen Kirchenväter (z. B. Irenäus von Lyon). Nach dem, was wir von den Gottesdienstformen der Gnostiker wissen, dominierten darin einfühlsame Musik (Panflöte und später Orgel), Räucherstäbchen, weibliche Medien, die neue Offenbarungen verkündigten. Was geschieht heute bei uns?

c.) Zum Zorn Gottes.

Als letztes Beispiel für einen folgenreichen dogmatischen Fehler erwähne ich den Zorn Gottes[10] [10].

Im Wort Gottes der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments wird durchgehend der Zorn Gottes bezeugt. Zorn Gottes ist jedoch nicht einfach ein Affekt, der moralisch zu verabscheuen wäre, sondern es geht um das gegenwärtige und zukünftige Gerichtshandeln Gottes, das durch das Wort Gottes für Zeit und Ewigkeit erkannt wird. Denn damit soll zur Umkehr gerufen werden, es soll aber auch in der Lebenswirklichkeit erkannt werden, wie Gott in unserem persönlichen Leben, in der Geschichte von Völkern den Ungehorsam und die Übertretung seiner Gebote bestraft. Man muss dann schon sehr ernsthaft die Frage stellen, mit welchem Recht Kirchenverwaltungen amtlich erklären, dass gleichgeschlechtlicher Verkehr keine Sünde sei, selbst wenn es in Röm 1 und 1 Kor 6 heißt, dass dies Strafe Gottes ist und dass diejenigen, die das tun, das Reich Gottes nicht erben werden. Auch in diesem Text begegnen wir der Tatsache, dass der Zorn Gottes nicht aus dem Zeugnis der Schrift erkannt wird, sondern dass er nach menschlichen Meinungen karikiert und bagatellisiert wird. Das begegnet schon in dem Geleitwort des Ratsvorsitzenden (13 f.): „Dass Gott seinen Sohn hat sterben lassen, um unsere Sünden zu vergeben, erscheint ihnen als Akt der Willkür und Brutalität. Die Kritik richtet sich besonders gegen die alte, in der Geschichte der Kirche so wirksam gewordene Satisfaktionslehre des mittelalterlichen Theologen Anselm von Canterbury, die gern so zusammengefasst wird, als habe Christus sterben müssen, um Gottes Zorn zu besänftigen und ihm Genugtuung zu verschaffen.“ Auf derselben Linie heißt es (165) : „Die feministische Theologie hat darauf aufmerksam gemacht, dass hinter der Vorstellung eines zornig aufbegehrenden Gottes ein Gottesbild (!) steht, bei dem unterdrückerische und bisweilen sogar sadistisch anmutende Vaterbilder auf Gott projiziert wurden.“

In dem vorangehenden „Grundlagentext des Rates der EKD“ „Rechtfertigung und Freiheit“ vom Mai 2014 wird, und man muss das schon so sagen, lästernd gespottet über das „Bild“ von Gott als „Gerichtsherr über das Leben von Menschen …., der wie ein absolutistischer Monarch unumschränkt herrscht …“ (24, 26). In unfasslicher Weise wird hier karikiert und bagatellisiert, wo es doch um die oft bittere Erfahrung in unserem persönlichen Leben und in der Geschichte der Völker geht, für die uns durch das Wort der Heiligen Schrift die Augen geöffnet werden und zur Umkehr gerufen wird.

Stattdessen malt man einen „Kuschelgott“.

Das Wächteramt der Kirche und ihrer Diener aber besteht doch darin, vor Gericht und Strafe Gottes zu warnen und zur Umkehr zu rufen (Ez 3, 16-21; 33, 7-9). Wenn das jedoch versäumt wird, fällt das Gericht nicht nur auf die Sünder, sondern ebenso auf die Irrlehrer, die ihren göttlichen Auftrag entstellt und versäumt haben.

4 – Eine abschließende und zusammenfassende Bemerkung:

Die Probleme und Fehler, die in dem vorliegenden Grundlagentext festzustellen sind, finden sich durchgehend in nahezu allen kirchenamtlichen Erklärungen der EKD in den letzten drei bis vier Jahrzehnten. In aller Klarheit und mit der notwendigen Schärfe ist das so zu formulieren: An die Stelle des Handelns Gottes in Wort und Sakrament und in dem vom Geist gewirkten Bekenntnis tritt die Entwicklung von Theologie und Kirchenleitung, die bestimmt sind durch den geschichtlichen Entwicklungsgedanken sowie durch die gesellschaftspolitischen Forderungen. Die Zeitgemäßheit ist also das herrschende Dogma, dem nicht widersprochen werden darf noch kann. Von einer normativen Funktion von Schrift als Wort Gottes und Bekenntnis als Manifestation des Heiligen Geistes kann hier überhaupt nicht mehr die Rede sein. Es ist bitter, jedoch notwendig festzustellen, dass mit diesen kirchenamtlichen Erklärungen die tragende und verbindende Grundlage der Kirchengemeinschaft in Schrift und Bekenntnis aufgegeben ist. An deren Stelle aber sind die herrschenden gesellschaftspolitischen Forderungen und Bekenntnisse getreten.

Was wir damit vor uns haben, lässt sich nicht auf eine Pluralität theologischer und kirchenpolitischer Richtungen und Einstellungen zurückführen. Der fundamentale Gegensatz wird aber deutlich, wenn wir einen Blick auf die Barmer Theologische Erklärung von 1934 sowie auf die Arbeit der nachfolgenden 11 Bekenntnissynoden bis zum Oktober 1943 werfen.

Schon die 6 Thesen der Barmer Theologischen Erklärung zeigen, dass hier davon ausgegangen wird, dass der dreieinige Gott redendes und handelndes Subjekt in seinem Wort ist. Jesus Christus ist nicht eine Idee, sondern er spricht selbst in seinem Wort: „Ich bin…“, und dieses Wort ist Grundlage und Mittel zur Unterscheidung von rechter und falscher Lehre. Verworfen wird die falsche Lehre, die „als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.“ (These 1)

In gleicher Weise verfahren die folgenden Bekenntnissynoden, indem sie eben nicht nach dem Wandel geschichtlicher Entwicklung und gesellschaftspolitischer Forderungen das Wort Gottes interpretieren, ja direkt aufheben. Vielmehr wird durchgehend vom Wort Gottes her unterschieden und entschieden. Es wird ausdrücklich vor Gottes Zorn und Strafe gewarnt, und ich zitiere hier aus dem Bußtagswort der 12. Bekenntnissynode in Breslau vom Oktober 1943: „Wehe uns und unserem Volk, das von Gott gegebene Leben für gering geachtet und der Mensch, nach dem Ebenbilde Gottes erschaffen, nur nach seinem Nutzen gewertet wird; wenn es für berechtigt gilt, Menschen zu töten, weil sie für lebensunwert gelten oder einer anderen Rasse angehören, wenn Hass und Unbarmherzigkeit sich breit machen. Denn Gott spricht: ‚Du sollst nicht töten‘.“

Wehe uns und unserem Volk, wenn die Ehe, die von Gott gestiftet und von Christus für untrennbar erklärt ist, aus menschlicher Willkür geschieden wird, und wenn Gottes Wort‘ Seid fruchtbar und mehret euch‘ von der heiligen Ordnung der Ehe getrennt und Zucht und Keuschheit für Muckerei erklärt werden. Denn Gott spricht: ‚Du sollst nicht ehebrechen‘“[11] [11] Diese Zitate mögen für sich selbst sprechen.

Dazu noch ein letztes Beispiel, das möglicherweise Entsetzen auslöst, aber zur Umkehr führen sollte:

Am 7. April 1933 wurde das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (Kurz „Arierparagraph) vom Reichstag erlassen. Eine Anwendung auf die Kirchen war weder vorgesehen, noch gefordert. Doch die Generalsynode der Altpreußischen Union hat damals mit Beschluss vom 6. 9. 1933 das staatliche Gesetz eilfertig in kirchliches Recht übernommen. Es folgten entsprechende Beschlüsse der Synoden von Braunschweig, Sachsen, Lübeck und 1934 Hessen-Nassau. Theologische Fakultäten, darunter auch die Erlanger, hatten in ihren Gutachten eine Übernahme von staatlichem in kirchliches Recht ausdrücklich abgelehnt. Doch man folgte nicht theologischer Einsicht, sondern dem Ruf der Stunde und den Forderungen der Zeit.

Was 1933 die Forderung eines „artgerechten Christentum“ war, ist heute der Auftrag für das eilig von der EKD am 7. April 2014 gegründete Studienzentrum für Genderfragen in Kirche und Theologie, das dafür sorgen soll, „Kirche geschlechtergerecht zu gestalten“: so der damalige Ratsvorsitzende). „Das Studienzentrum für Genderfragen in Kirche und Theologie will zur Gestaltung einer Kirche beitragen, in der die Vielfalt menschlicher Begabung auf allen Ebenen unabhängig von Geschlechtsrollen und Geschlechtsidentitäten zum Tragen kommt“ – so in der Ordnung dieses Zentrums.

In den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es immerhin noch einige sogenannte „intakte“ Landeskirchen, bei denen die Kirchenleitung nicht von den DC beherrscht wurde. Heute gibt es innerhalb der EKD keine Kirchenleitung, aber auch keine theologische Fakultät, die sich den Zwängen dieser gesellschaftspolitischen Bewegung des Gender-mainstreaming entzieht und dagegen protestiert. Die Kirchenspaltung jedoch vollzieht sich damit innerhalb der Kirchen und zwischen den Kirchen.

Lasst uns im Gebet den Herrn der Kirche anrufen: Herr Jesus Christus, erhalte uns und stärke in uns das Vertrauen auf deine Verheißung für deine Kirche, dass selbst die Pforten der Hölle sie nicht überwältigen können. Amen.

Von Prof. Dr. Reinhard Slenczka, D.D., Erlangen

___________________________

[1] [12] Vortrag vor der Arbeitsgemeinschaft Lebendige Gemeinde Nürnberg am 18. 06. 2015.

[2] [13] BSLK 121 f

[3] [14] Dazu: Reinhard Slenczka, Synode zwischen Wahrheit und Mehrheit. Dogmatische Überlegungen zur synodalen Praxis. In: Ders., Neues und Altes. Bd.3. 106-121. Neuendettelsau 1999.

[4] [15] Die Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland. Bd.1/1 Gütersloh 1978. 10.

[5] [16] Ebda. 18.

[6] [17] Ebda. 23.

[7] [18] Im Neuen Testament finden sich die Abgrenzungen gegen die Gnosis an mehreren Stellen, besonders im Kolosserbrief 1, 14-21; 4, 16-23; 1 Tim 6, 20 u. a. m.

[8] [19] Jacob Taubes (1923-1987), Abendländische Eschatologie. München 1991.

[9] [20] Micha Brumlik, (* 1947), Die Gnostiker. Der Traum von der Selbsterlösung des Menschen. Frankfurt 1992.

[10] [21] Dazu ausführlich: R. Slenczka, Ziel und Ende. Einweisung in die christliche Endzeiterwartung: ‚Der Herr ist nahe‘. Neuendettelsau 2008. 446 f.

[11] [22] Wilhelm Niesel (Hg.) Um Verkündigung und Ordnung der Kirche. Die Bekenntnissynoden der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union 1934-1943. Bielefeld 1949. 109 f.