Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

CDL fordert eine Untersuchung von „Pro Familia“

Donnerstag 6. August 2015 von Christdemokraten für das Leben


Christdemokraten für das Leben

Stellungnahme der Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, zur aktuellen Diskussion um den gerade international bekannt gewordenen Skandal des Handels mit Organen von abgetriebenen menschlichen Föten und Embryonen in den Vereinigten Staaten:

„Im Zusammenhang mit dem Skandal, in den die „Planned Parenthood Federation of America“ (PPFA) derzeit verwickelt ist und bei dem es um den Handel mit Organen von abgetriebenen Föten und Embryonen geht, berichtet das Nachrichtenportal kath.net über eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Laut Aussage des Ministeriums ist die mit Steuergeldern finanzierte „Pro Familia“ nicht der „deutsche Zweig von „Planned Parenthood“. „Pro Familia“ ist u. a. Mitglied der International „Planned Parenthood Federation“ (IPPF) mit Sitz in London. Das Bundesfamilienministerium hält „aufgrund der Namensähnlichkeit zur „Planned Parenthood Federation of America“ (PPFA) „Verwechslungen“ für möglich.

Weshalb das Ministerium zu einer solchen Aussage kommt, wird ein Geheimnis bleiben. Im besten Falle hat sich der zuständige Bereich über die Organisation, die mit unseren Steuergeldern unterstützt wird, schlicht nicht informiert. Doch es ist eher anzunehmen, dass hier bewusst in die Irre geführt werden soll, um keinen Protest an einer Unterstützung von „Pro Familia“, die auch eng mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammenarbeitet, aufkommen zu lassen. Tatsächlich dürfte sich das Ministerium bestens mit dem Dachverband von „Pro Familia“ auskennen, da „Pro Familia“ in Deutschland seit Gründung jährlich millionenfache Steuergelder für ihre Tätigkeit erhält und selbst in ihren Publikationen auf das internationale Netzwerk, dem sie angehört, immer wieder hinweist. Wie eng dieser Mitgliedsverbund ist, läßt sich unter anderem der gemeinsamen IPPF Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte entnehmen, die vom Zentralrat der International Planned Parenthood Federation (IPPF) befürwortet und von der Mitgliederversammlung der IPPF im November 1995 verabschiedet wurde. Dort treten die Mitglieder u.a. für ein „Recht auf Abtreibung“ ein, was der deutschen Rechtslage klar widerspricht:

In Punkt 5.2. heißt es wörtlich: „ Personen, die in der Gesundheitsversorgung tätig sind, haben nur dann das Recht, die Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit Verhütung und Schwangerschaftsabbruch aus Gewissensgründen abzulehnen, wenn sie die Klientin oder den Klienten an andere in der Gesundheitsversorgung tätige Personen verweisen können, die bereit sind, die Dienstleistung sofort zu erbringen.“

Auf den Internetseiten von „Pro Familia“ und der IPPF kann jeder sich leicht einen Überblick über die engen Verbindungen verschaffen, die auch aus der gemeinsamen Gründungsgeschichte resultieren: „Pro Familia“ wurde 1952 von Prof. Hans Harmsen und der Rassistin und Eugenikerin Margaret Sanger, die bereits 1921 den Vorläufer von „Planned Parenthood“, die „American Birth Control League“ ins Leben gerufen hatte, mitgegründet.

Zusammen mit sieben weiteren nationalen Verbänden, zu denen auch die „Planned Parenthood Federation of America“ gehörte, gründete „Pro Familia“ im selben Jahr auf der „3. Internationalen Planned-Parenthood-Konferenz“ die „International Planned Parenthood Federation“, die ihren Sitz in London hat. Sie organisiert seither die weltweiten Aktivitäten von „Planned Parenthood“. Mittlerweile gehören 152 Mitgliedsorganisationen international der IPPF an, die in 172 Ländern arbeiten und weltweit 65.000 Service-Einrichtungen unterhalten, zu denen, auch in Deutschland, eigene Abtreibungseinrichtungen gehören. ( www.ippfen.org.) Sucht man auf der Internetseite der IPPF die Repräsentanz in den Vereinigten Staaten, wird man direkt auf die Internetseite der „Planned Parenthood Federation of America“ weitergeleitet, s. www.ppfa.org und www.ippf.org.

Diese Verbindungen sind klar und eindeutig nachzuvollziehen. Wie also kommt das Bundesministerium zu der dubiosen Aussage, es lägen „Verwechslungen“ aufgrund von „Namensähnlichkeiten“ vor?

IPPF erklärt unter dem Punkt „Financials“, dass neben Spenden auch finanzielle Mittel von Regierungen, also öffentliche Gelder, in die Kasse der IPPF fließen. Auch „Pro Familia“ finanziert sich neben Spenden und Mitgliedsbeiträgen zum großen Teil aus Steuergeldern.

Was aber passiert in Deutschland mit Gewebe und Organen abgetriebener Föten und Embryonen? Das Ministerium verweist auf § 4a des Transplantationsgesetzes (TPG), wonach die Entnahme von Organen oder Geweben bei einem toten Embryo oder Fötus nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist und erklärt, alle Kliniken und Ärzte, die Abtreibungen durchführten, seien an die Vorschriften gebunden, nicht zuletzt an § 17 TPG, der den Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung dienen sollen, verbietet. Die Kontrolle über die Einhaltung der Bestimmungen des TPG falle in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Es ist also höchste Zeit, dass nun durch die einzelnen Landesregierungen Untersuchungen durchgeführt werden, inwieweit tatsächlich ein Handel mit Organen und Geweben von Föten und Embryonen ausgeschlossen werden kann. Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aber fordern wir dringend auf, sich umgehend gründlicher mit den Organisationen zu befassen, die es jährlich mit Millionenbeträgen unterstützt.

In den Vereinigten Staaten haben mehrere Bundesstaaten die Zeichen der Zeit erkannt und führen nun umfassende Untersuchungen durch, mit denen die Praktiken der „Planned Parenthood Federation“ ans Licht gebracht werden sollen und über eine weitere (Bundes-)staatliche Förderung entschieden werden wird.

Für Deutschland ist eine derartige Untersuchung nicht nur wünschenswert, sondern aus Sicht der CDL sogar dringend geboten, da es hier um den Wert und die Achtung der Würde jedes ungeborenen Menschen geht.

Ergänzende Informationen:

‚Organ- und Gewebehandelsverbot umfasst auch tote Embryonen und Föten‘
Bundesfamilienministerium antwortet auf kath.net-Anfrage nach US-Skandal um „Planned Parenthood“ – „Nach § 17 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist der Handel mit Organen und Geweben, die einer Heilbehandlung zu dienen bestimmt sind, verboten.“
KATH.NET 30.07.15

Geschäfte mit abgetriebenen Kindern
Es ist auch in Deutschland kein Problem, abgetriebene Kinder zu besorgen. Unter dem Vorwand der Forschung haben wir es selbst versucht und erhielten von einem Profiabtreiber sieben Kinder an einem Tag.
Gastbeitrag von Alexandra Maria Linder
KATH.NET 27.07.15

USA: Video heizt Abtreibungsdebatte an
Gegner werfen US-Hilfsorganisation Geschäfte mit fetalem Gewebe vor.
Von Claus Hulverscheidt, New York
SUEDDEUTSCHE.DE 17.07.15

Planned Parenthood: Verkauf von Organen abgetriebener Babys?
Eine verdeckte Ermittlung zeigt, dass Planned Parenthood Organe abgetriebener Babys gegen Geld abgibt. Es besteht der Verdacht auf Organhandel. Alles legal, behauptet Planned Parenthood.
KATH.NET 17.07.15

Odila Carbanje, Stellv. Bundesvorsitzende, Christdemokraten für das Leben e.V.

Quelle: www.cdl-online.de (31.7.2015)

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 6. August 2015 um 10:23 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik, Wirtschaftsethik.