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Persönliches Bekenntnis zur vollen Geltung der biblischen Glaubensaussagen

Montag 6. April 2015 von Gemeindehilfsbund


Gemeindehilfsbund

Vom 20. – 22. und 27. – 29. März 2015 fanden im Geistlichen Rüstzentrum Krelingen und im Haus Felsengrund in Zavelstein zwei Kongresse des Gemeindehilfsbundes zum Thema „Die Gemeinde in der Zerreißprobe zwischen Nachfolge und Verweltlichung“ statt. Die zusammen etwa 400 Teilnehmer haben mit großer Mehrheit ein Bekenntniswort angenommen und unterschrieben, das ihre Glaubensüberzeugung angesichts der derzeitigen Bekenntniskrise in der evangelischen Kirche ausdrückt. Den Text haben Pastor Uwe Holmer (Serrahn) und Pastor Dr. Joachim Cochlovius (Walsrode) entworfen.

Dieses Bekenntniswort soll

  • durch die persönliche Unterschrift der Glaubensvergewisserung dienen;
  • angefochtenen Christen helfen;
  • den aktuellen Irrlehren in der evangelischen Kirche entgegentreten.

„Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist“ (1 Petr 3,15).

Persönliches Bekenntnis zur vollen Geltung der biblischen Glaubensaussagen

Die evangelische Kirche befindet sich in einer selbstzerstörerischen Grundlagenkrise. Kirchenleitende Gremien haben bibelfremde Irrlehren in sie hineingetragen. Das lähmt das kirchliche Leben und veranlasst viele Mitglieder, ihre Kirche zu verlassen. Weil die Kirche der Reformation nur Bestand hat, wenn sie sich immer wieder neu am Wort Gottes ausrichtet – und weil ich meine Kirche liebe, erkläre ich aus gegebenem Anlass:

1.  Die Autorität der Bibel

Ich glaube, dass der Dreieinige lebendige Gott sich in der Bibel offenbart. Sie ist Gottes Wort, und sie allein muss Predigt, Lehre, Leben, Gesetze und Ordnungen in der Kirche bestimmen.

Die Bibel ist Gottes Wort und wird es nicht erst durch persönliche Erfahrungen.

2.  Gottes schöpferische Macht

Ich glaube, dass Gott das All geschaffen hat und erhält. Die Welt ist nicht durch Zufall entstanden, sondern durch das schöpferische Wort Gottes. „Wenn er spricht, so geschieht‘s“ (Ps 33,9). Alle Wunder der Bibel wie auch alle Naturgesetze sind Wirkungen seiner Allmacht. Das Wunder aller Wunder ist Gottes Liebe und Gnade für die verlorene Menschheit (2 Mose 34,6 und 7).

Die menschliche Vernunft kann nicht Richterin über Gottes schöpferisches Handeln sein.

3.  Die Erlösung

Ich glaube, dass alle Menschen durch ihre Sünde von Gott getrennt sind. Um zu Gott zurückzufinden, brauchen sie Vergebung ihrer Sünden. Jesus hat als der sündlose Sohn Gottes unsere Erlösung von Sünde, Tod und Teufel vollbracht, indem er am Kreuz starb und damit unsere Sünden sühnte. Wer ihm seine Sünden bekennt, dem werden sie vergeben (1 Joh 1,9). Wer an ihn glaubt, hat das ewige Leben (Joh 5,24).

Wer den stellvertretenden Sühnetod Jesu bestreitet, gibt das Herzstück des Evangeliums preis.

4.  Die leibliche Auferstehung Jesu

Ich glaube, dass Jesus am dritten Tag nach seinem Tod leibhaftig auferstanden ist. Damit ist der Tod auf ewig besiegt. Sein Grab war leer. Der Auferstandene hat sich vielen Zeugen offenbart. Die Apostel bezeugten die Auferstehung Jesu unter Einsatz ihres Lebens.

Wer die leibhaftige Auferstehung Jesu bestreitet, glaubt und predigt „vergeblich“ (1 Kor 15,14).

5.  Die Wiederkunft Jesu zum Gericht und zur Vollendung

Ich glaube, dass Jesus zur Rechten Gottes erhöht wurde, leibhaftig wiederkommen und alles Böse richten wird. Wer an ihn glaubt, wird im Gericht bewahrt (Joh 5,24) und erhält einen neuen Leib in der ewigen Herrlichkeit Gottes (1 Thess 4,16f). Wer Gottes Vergebung ablehnt, kommt nicht in Gottes Reich und geht verloren. Nach dem Gericht werden Himmel und Erde neu erschaffen und Jesus wird ewiger König und Herr sein.

Wer die leibhaftige Wiederkunft Jesu bestreitet, bestreitet zugleich Zukunft, Ziel und Sinn unserer Welt.

6.  Der Mensch als Gottes Ebenbild

„Gott sprach: Lasst uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei“ (1 Mose 1,26f.). Die Bestimmung des Menschen ist es, mit Gott in ewiger Gemeinschaft zu leben. Die Erschaffung zum Ebenbild Gottes verleiht jedem Menschen eine unzerstörbare Würde. Weder der ungeborene noch der unheilbar kranke Mensch darf getötet werden. Bei Notlagen steht die Gemeinde in der Verantwortung zu helfen.

Die Kirche darf sich nicht schuldig machen durch Mithilfe bei der Tötung ungeborener oder sterbewilliger Menschen. Wer diesbezüglich gesündigt hat, dem gilt jedoch die Zusage: „Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist Gott treu und gerecht, dass er uns die Sünden vergibt und uns reinigt von aller Ungerechtigkeit“ (1 Joh 1,9).

7.  Der Mensch als Mann und Frau

„Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde… und schuf sie als Mann und Frau. Und Gott segnete sie und sprach: Seid fruchtbar und mehret euch“ (1 Mose 1,27). Mit seinem Segen für Mann, Frau und Kinder gibt Gott uns Anteil an seinem wunderbaren schöpferischen Handeln und begründet Ehe und Familie. Die liebevolle, lebenslange Einheit von Mann und Frau ist ein Abbild der Liebe Christi zu seiner Gemeinde (Eph 5,25;32). Deswegen verbieten Jesus und die Apostel den Christen die Ehescheidung, es sei denn, dass Unzucht vorliegt (griech. porneia)(Mt 5,32; 19,9; 1 Kor 7,10-16).

Bei ehelichen Verfehlungen soll die Gemeinde seelsorgerlich helfen. Der Heilige Geist und das Wort Gottes geben uns kraftvolle Hilfen zu lebenslanger Liebe und Treue. Die Kirche muss die Ehe nach Kräften schützen und fördern. Sie muss jegliche Unterstützung der schöpfungswidrigen Gender-Ideologie beenden.

Homosexuelle und andere ehewidrige Praxis widerspricht dem Willen Gottes. Die grundsätzliche Verwerfung praktizierter Homosexualität als Sünde durch den Apostel Paulus ist unaufhebbar (Röm 1,24-27; 1 Kor 6,9ff; 1 Tim 1,10ff). Gottes Geist ermöglicht Veränderung oder Enthaltsamkeit. „Solche sind einige von euch gewesen. Aber ihr seid reingewaschen, ihr seid geheiligt, ihr seid gerecht geworden durch den Namen des Herrn Jesus Christus und durch den Geist unseres Gottes“ (1 Kor 6,11).

Die Kirche darf ehewidriges sexuelles Verhalten weder gutheißen noch segnen. Auch wegen der Vorbildwirkung kann praktizierenden Homosexuellen der Dienst der Verkündigung und Seelsorge nicht anvertraut werden. Auch Bischöfe und Synoden haben nicht das Recht, zu erlauben, was Gottes Wort verbietet. Die Öffnung evangelischer Pfarrhäuser für Amtsträger, die in Eingetragenen Lebenspartnerschaften leben (§ 39 des Pfarrdienstgesetzes), muss rückgängig gemacht werden.

8.  Die Verantwortung der Gemeindeleitung

Die Gemeindeleiter sollen Vorbilder sein im Zeugnis von der rettenden Gnade Gottes, in der Gottesfurcht und in der tätigen Nächstenliebe. Sie dürfen keine „billige Gnade“ predigen. Auch das biblische Wort von Himmel und Hölle, von Verlorenheit und Errettung gehört zu der ihnen anvertrauten Botschaft.

Nur wer unter alle drei Artikel des Apostolischen Glaubensbekenntnisses sein persönliches „Das ist gewisslich wahr“ setzt, kann nach reformatorischer Lehre rechtmäßiger Bischof oder Pastor sein. (Augsburger Bekenntnis, Art. 28: „Wo die Bischöfe etwas gegen das Evangelium lehren oder tun, haben wir den Befehl, dass wir ihnen nicht gehorchen, Mt 7,15; Gal 1,8“).

 „Sein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit!“

Ich sehe mich durch dieses Bekenntnis persönlich neu herausgefordert, gemäß der Heiligen Schrift als Nachfolger/als Nachfolgerin des Herrn Jesus in meiner Kirche / Gemeinde und in meinem Volk zu leben.

Ort/Datum                                                                                              Unterschrift

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Das Bekenntniswort kann hier heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle des Gemeindehilfsbundes angefordert werden:

Mühlenstr. 42, 29664 Walsrode, Tel.: 05161/911330, Fax: 05161/911332

info@gemeindehilfsbund.de
www.gemeindehilfsbund.de

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 6. April 2015 um 9:18 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gemeinde, Kirche, Sexualethik, Theologie.