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Tötung frühgeborener Kinder verhindern

Neue Petition zur Vorlage für die Parlamentarische Versammlung des Europarates und die Mitglieder des Präsidiums

In Europa überleben alljährlich viele Kinder, die nach der 20. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden, die Abtreibung. Sie sind dann in den meisten Fällen dazu verurteilt, ohne Versorgung und unter schlimmsten Qualen zu sterben. Oft kämpfen sie bis zu ihrem Tode mit extremer Atemnot. Viele von ihnen werden nach der Abtreibung durch tödliche Injektionen umgebracht oder erstickt. Anschließend werden sie oft „mit dem Müll entsorgt“. Am 19. November bekundete der Menschenrechtskommissar gegenüber dem Europarat seine Überzeugung, dass diese Praxis der Kindstötung nicht in seine Zuständigkeit fällt. Und er weigert sich beharrlich, NGOs zu empfangen, die ihn über diesen Sachverhalt informieren möchten. Im Juli gelang es dem Ministerrat nicht, sich mit diesem Thema zu befassen. Fordern Sie die parlamentarische Versammlung des Europarates auf, diese unmenschliche Praxis zu verurteilen!

Am 1. November 2014 verlangten vier NGOs (das Internationale Katholische Kinderbüro, die Weltvereinigung der Katholischen Frauenorganisationen, die Vereinigung der Katholischen Familienverbände in Europa und das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit) Herrn Nils Muižnieks, den Menschenrechtskommissar des Europarates zu treffen, um gemeinsam mit ihm ein Dokument vorzustellen, das das Schicksal von  Kindern, die während einer Abtreibung lebend geboren werden, aufzeigt.

Die Tatsachen werden durch offizielle Daten, Berichte und Zeugnisse von Krankenhauspersonal belegt. Eine Studie, die im „British Journal of Obstetrics and Gynaecology“ veröffentlicht wurde, kommt zum Schluss, dass in der 23. Schwangerschaftswoche der Anteil jener Kinder, die eine Abtreibung überleben, bei 10 % liegt.

Es ist unmenschlich, diese Kinder nicht zu behandeln oder sie zu töten, nur weil sie unerwünscht sind. Dies ist auch der Grund, warum einige Nichtregierungsorganisationen den Menschenrechtskommissar des Europarates treffen wollten, um ihn über diese Praktiken zu informieren und ihn zu bitten, erneut zu bestätigen, dass alle lebend geborenen Menschen – in Übereinstimmung mit den Menschenrechten – dasselbe Recht auf Leben haben und angemessene und nötige Behandlung und Fürsorge erhalten, ohne Diskriminierung, die auf den Umständen ihrer Geburt beruht.

Aber der Kommissar weigerte sich, diese NGOs zu empfangen, indem er meinte, dass sein Mandat „diese Frage nicht betreffe“. Noch am 15. Januar 2014 vertrat der Kommissar öffentlich eine gute Position gegen selektive Abtreibung aufgrund des Geschlechtes und forderte sogar ein mit Strafe verbundenes Verbot. Zudem erinnert die Internationale Konvention über die Rechte des Kindes, die heuer ihr 25. Jubiläum begeht, daran, dass „das Kind wegen seiner körperlichen und geistigen Unreife besonderen Schutzes und einer besonderen Fürsorge bedarf, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes sowohl vor, als auch nach der Geburt.“

Bereits im vergangenen Juli hat das Ministerkomitee des Europarates, das die Regierungen der 47  Mitgliedsstaaten des Europarates zusammenbringt, auf die von einem Abgeordneten eingebrachte Frage, zu keiner Einigung über erforderliche Maßnahmen gefunden, die „sicherstellen, dass Föten die eine Abtreibung überleben nicht jener medizinischen Behandlung beraubt werden, welche ihnen als lebend geborenen Menschen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zusteht.“ Einige Regierungen fürchteten, dass Spätabtreibungen hinterfragt werden könnten und weigerten sich aus diesem Grunde öffentlich anzuerkennen, dass diese Neugeborenen Rechte haben.

Die Weigerung des Kommissars für Menschenrechte und die Unfähigkeit der Ministerrunde, das Recht auf Leben und medizinische Versorgung für alle Neugeborenen zu bekräftigen, ist schockierend. Es zeigt eine stillschweigende Zustimmung zu Kindstötung und unmenschlicher Behandlung.

Es bleibt nur die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Sie sollte den Mut aufbringen, dieses Problem zu bewältigen und die Unzulänglichkeiten des Menschenrechtskommissars und der Ministerrunde zu kompensieren.

Zu diesem Zweck wollen wir dieses Problem durch die Möglichkeit des offiziellen Petitionsverfahrens (Paragraf 65 der Geschäftsordnung) in die Parlamentarische Versammlung des Europarates einbringen. Diese Vorgehensweise erlaubt es jedem Bürger, den Präsidenten und das Präsidium der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu ersuchen, einen Tagesordnungspunkt in die Agenda einzufügen.

Um dieser Anfrage vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mehr Gewicht zu verleihen, laden wir alle Menschen ein, sich dieser Petition anzuschließen, damit diese unmenschlichen Praktiken verurteilt und beendet werden!

Bitte hier unterschreiben! [1]