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Ein neues normatives Familienmodell als „normative Orientierung“

Eine soziologische und theologische Kritik des Familienpapiers der EKD

Die Diskussionen um die EKD-Orientierungshilfe brechen nicht ab. Nachdem bereits vielfach die theologischen Unzulänglichkeiten des Familienpapiers benannt worden sind, zeigt dieser Beitrag auf, dass das Gespräch vor allem auch über die politischen und soziologischen Themenfelder selbst geführt werden muss. Viele Kritiker haben der Orientierungshilfe der Evangelischen Kirche in Deutschland (ab jetzt: OH)(1) vor allem vorgeworfen, dass sie Ethik in die Beliebigkeit des Zeitgeistes stelle und eigentlich keine Werte vertrete.

Im ersten Moment sieht es tatsächlich so aus, als wenn Familie soziologisch und theologisch neu gedacht wird, da sich die Gesellschaft verändert, etwa wenn es heißt: „Angesichts des tiefgreifenden sozialen und kulturellen Wandels ist auch die Kirche aufgefordert, Familie neu zu denken und die neue Vielfalt von privaten Lebensformen unvoreingenommen anzuerkennen und zu unterstützen.“ (A132).

Trotzdem wäre es ein Missverständnis, dass damit Ethik völlig beliebig würde und keine Werte mehr vertreten würden. Die OH und mit ihr der Rat der EKD erheben nach wie vor einen sehr traditionellen Anspruch der Kirche, Hüterin der Moral zu sein. Denn die neue Sicht der OH ist am Ende doch für alle verbindlich: „Diese Anerkennung ist nicht lediglich als Anpassung an neue Familienwirklichkeiten zu verstehen, sondern als eine normative Orientierung.“ (A132, Hervorhebung hinzugefügt), denn es geht um „ein neues normatives Familienmodell“ (A120, dito)! Hier wird also bewusst eine neue, normative Ethik verkündigt. Sie ist ebenso normativ wie die alte, aber eben inhaltlich neu.

Das macht unseres Erachtens die Besonderheit der OH aus. Denn dadurch werden nicht einfach Dinge zur Diskussion gestellt, Anfragen formuliert oder eine politische Meinungsdiskussion ausgetragen, sondern es wird eine neue Ethik normativ formuliert. Da die OH überwiegend die Tagespolitik kommentiert und oft sehr junge und vermutlich nicht sehr langlebige Maßnahmen beurteilt, werden also in der OH immer wieder tagesaktuelle, meist parteipolitische Positionen in einen normativen Rang erhoben.

Zur politischen Verortung

Die meisten Mitglieder und Wähler der CDU oder der CSU, die einer Gliedkirche der EKD angehören, dürften enttäuscht sein, dass ihre Auffassungen und Interessen in der OH meist noch nicht einmal erwähnt werden (und gegebenenfalls dann erst abgelehnt werden). Umgekehrt gilt auch: Wer die Ergebnisse der OH ihrem Selbstanspruch gemäß „normativ“ (A120, A132) findet, kann eigentlich derzeit weder CDU oder CSU wählen.

Es findet sich zudem in der OH kein Beispiel dafür, dass sie eine Forderung aufstellt, die sich nur in den Parteiprogrammen der CDU oder der CSU findet. (Die einzige Ausnahme ist, dass die OH nicht fordert, die Lebenspartnerschaft in ‚Ehe‘ umzubenennen.)

Das ist schon ein erstaunlicher Befund, da die OH in ihrem Text überwiegend Fragen diskutiert, die in den Bereich der Parteiprogramme fallen und Dinge betreffen, die nur die Bundestagsmehrheit umsetzen kann. Die säkularen Medien haben die OH sehr deutlich vor allem beim Parteiprogramm von Bündnis 90/Die Grünen verortet. Für das politische Magazin Cicero macht sich der Protestantismus hier „zum Jünger eines grün-besserwisserischen Zeitgeistes“(2). Es wird gefragt: „Wäre es nicht ehrlicher, sonntags das Parteiprogramm von ‚Bündnis 90/Die Grünen‘ zu verlesen, die Kollekte der 15-Prozent-Partei zu spenden …?“

Nun sind tatsächlich alle Forderungen mit dem Parteiprogramm von Bündnis 90/ Die Grünen praktisch identisch, nur der (teilweise) religiöse Unterton wird nicht allen ‚Grünen‘ gefallen. Dennoch stimmen die Forderungen auch mit dem Programm der Partei Die Linken überein, wenn man dort auch noch mehr Abstand zum religiösen Unterton hält.

Sicher gibt es zu jedem einzelnen Thema der OH auch eine Diskussion innerhalb der CDU und der CSU. Ehegattensplitting oder Betreuungsgeld sind beispielsweise weder automatische Forderungen jedes CDU- oder CSU-Mitglieds. Trotzdem soll hier einmal der aktuelle Istzustand der CDU und der CSU zur Zeit des Erscheinens der OH, also des 2. Kabinetts Merkel, mit der OH vergleichen werden.

Die Erklärung dafür, dass „Alleinerziehende, junge und kinderreiche Familien und Familien mit Migrationshintergrund“ ein besonders hohes Armutsrisiko haben (A107), wird ganz im Sinne der Parteiprogramme von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nur mit Veränderungen im Beschäftigungssystem und der Senkung der Sozialleistungen erklärt (A108-109), als Lösung wird der Mindestlohn gesehen (A109). Wie der Mindestlohn für Familien mit Armutsrisiko „häufig ein Weg aus der Armut“ sein soll (A109), etwa wenn Arbeitslosigkeit herrscht oder eine fünfköpfige Familie von Hartz IV lebt, wird nicht erklärt. Das komplexe Problem, welche Familien in das Armutsrisiko abrutschen und was dagegen grundlegend getan werden kann, wird auf parteipolitische Vorgaben reduziert.

Das geltende Ehegattensplitting wird abgelehnt, da es als Symbol der Bevorzugung der Ehe gilt: „… die derzeitige steuerliche Entlastung des Ehegattensplittings, das aus sozial- und gleichstellungspolitischen Gründen seit Langem grundsätzlich in Frage gestellt und auch von der OECD kritisiert wird.“ (A116). Andere Auffassungen kommen nicht zu Wort.

Die OH ist auch gegen das „Betreuungsgeld“ (A116) und folgt dabei dem wichtigsten ethischen Prinzip der OH, wenn sie kritisiert, dass das Betreuungsgeld „die Erwerbstätigkeit von Eltern zu verringern statt zu erhöhen“ droht (A116). Damit wird die Mutter lediglich als wertvoll für den Arbeitsmarkt und für Gleichstellungspolitik gesehen, ihre Tätigkeit der Betreuung selbst wird – zumindest hier – aber nicht als echte, nur unbezahlte Arbeit gewertet, davon, dass die moderne Mutter das selbst entscheiden kann, einmal gar nicht zu sprechen. Dass die Betreuung zugunsten der Kinder geschieht und die Betreuung auch vom Vater wahrgenommen werden kann, wird mit der Behauptung widerlegt, dass auch „die Bildungsbeteiligung von Kindern“ (A116) verringert werde, was erstens abzuwarten bleibt, da es wesentlich daran hängen wird, wer das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen wird, zweitens nur für bildungsferne (OH: „bildungsungewohnte“) Familien gilt und drittens nun neben der Mutter auch noch das Kind in das Raster von Bildung und zukünftiger Platzierung im Arbeitsmarkt vereinnahmt.

Nirgends werden etwa Firmen aufgefordert, Arbeitsplätze für Teilerwerbstätigkeit oder auch Arbeit von zu Hause flexibler zu gestalten, um die Wahlfreiheit von Müttern und Vätern zu erhöhen, wie dies etwa das Familienministerium im 2. Kabinett Merkel tat. Das Konzept der CDU und CSU, dass Eltern in die Lage versetzt werden sollen, selbst zu entscheiden, wie sie Beruf und Familie vereinbaren und wie sie für die Betreuung der Kinder sorgen, erkennbar ein Feindbild der OH.

„Ganztagsschulen“ (A109, A138, A139) ebenso wie Ganztageskinderbetreuung ab dem 2. Geburtstag sind für die OH vielmehr verabsolutierend eine „grundlegende Bedingung für das Gelingen von Familie“ (A138), Alternativen werden nicht einmal erwähnt.

Jedes Mal wird dabei so getan, als wenn alle Experten und Verbände die genannten Maßnahmen ablehnen bzw. die Sicht der OH befürworten, die jeweilige Fachdiskussion dazu wird ausgeblendet. Das erweckt den Eindruck, als würden politische Vertreter anderer Positionen bewusst über Fachwissen und Offensichtliches hinweggehen, um die alte Geschlechterhierarchie aufrechtzuerhalten.

Der Vollständigkeit halber sei auch noch erwähnt, dass die OH etwas nicht erwähnt, was im Parteiprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zur Frage der Homosexualität zwingend hinzugehört. Das Kürzel ‚LGBT‘ verknüpft die Gleichstellung von Lesben und männlichen Homosexuellen (‚Gay‘) mit der Gleichstellung von Bisexuellen, die heterosexuelle und homosexuelle Sexualität zugleich praktizieren, und der Transgender, für die das ‚B‘ und das ‚T‘ stehen. Die OH erwähnt ‚B‘ und ‚T‘ nicht.

Zu guter Letzt sei festgestellt: Stark an Parteiprogramme erinnert der Umstand, dass finanzielle Belange sehr stark im Vordergrund stehen und Familienpolitik vor allem als Umverteilung von Geldern und Sozialpolitik verstanden wird, das private und emotionale Binnenleben der Familien dagegen in der Hintergrund rückt. Das ist umso erstaunlicher, als die OH selbst erklärt, es sei das Besondere der christlichen Erziehung, deutlich zu machen, dass materielle Dinge nicht alles seien (A73, A89).

Die DDR als Vorbild?

Am deutlichsten wird die politische, ja parteipolitische Einordnung der OH an ihren Aussagen über die DDR. Zunächst einmal vorweg: In der OH wird zur DDR in der Regel die Rechtslage behandelt, als wäre sie die Ist-Lage gewesen. Irgendwelche Daten aus Erhebungen oder Lebenserinnerungen, wie es sich tatsächlich verhalten hat, fehlen, die DDR-amtlichen Statistiken werden unbesehen übernommen. Die DDR erscheint als Ort der Gleichberechtigung durch zwei in Vollzeit erwerbstätige Eltern mit früh einsetzender ganztägiger Kinderbetreuung. Deswegen heißt es: „Die Gleichberechtigung der Frau galt deshalb den Beteiligten als ‚eine der größten Errungenschaften‘ der DDR und wurde durch materielle und soziale Hilfen für Mütter und Kinder sowie seit den 1970er Jahren durch ein ganzes Bündel sozialpolitischer Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestützt.“ (A21). Dass das alle „Beteiligten“, also alle früheren DDR-Bürger, so beschreiben, ist ebenso undifferenziert wie die Aussage selbst.

Auffällig häufig wird die DDR als positives Gegenüber zu Westdeutschland dargestellt (z. B. S12 = S31, A20, A21, A22, A60, A61). Wenn es etwa heißt, „dass der westdeutsche Sozialstaat mit einem tradierten Familienbild eine nachhaltige Familienpolitik versäumt hat“ (S18 = S125), so findet sich eine entsprechend negative Aussage über die DDR-Familienpolitik nirgends.

Kritisiert wird an der DDR nur Folgendes: 1. dass (auch hier) die Hauptlast der Hausarbeit weiter bei der Frau lag (S31, A21/S40), 2. dass Gewalt gegen Frauen tabuisiert war (A96) und 3. einmal kurz die Unfreiheit im Land: „Diesen sozialen ‚Errungenschaften‘ stand allerdings die  gravierende Einschränkung politischer und ziviler Freiheitsrechte gegenüber.“ (A21/S40).

Übrigens wird auch nicht thematisiert, dass die Familienpolitik der DDR das vermutlich erfolgreichste Werkzeug gegen die Kirchen war und zur Entfremdung ganzer Generationen von Gott und Kirche geführt hat. Auch die Frage der erwarteten Mitgliedschaft der Kinder und Jugendlichen in Parteiorganisationen der SED (Pioniere, FDJ) oder die Problematik des Verhältnisses von Jugendweihe und Konfirmation ist der OH keine Zeile wert.

Wäre die DDR also ein freies Land gewesen und hätten dort die Männer mehr Hausarbeit geleistet, hätte sie genau dem Wunschbild der AutorInnen der OH entsprochen.

Erziehung weiterreichen?

Erziehung wird in der OH vorrangig in Kitas und Schulen geleistet, die elterliche Erziehungsarbeit wird immer sehr schnell damit verbunden, dass die soziale Stellung der Eltern über die Zukunft der Kinder bestimmt. Ohne jede Einschränkung wird einfach festgestellt: „Die gesellschaftlichen Debatten über Bildung und Erziehung verändern sich: Galt bis vor Kurzem in Westdeutschland noch die Devise, dass Erziehung in der Familie stattfinde, der Kindergarten für ergänzende Betreuung zuständig sei und mit dem Schuleintritt der Bildungsweg beginne, so werden diese Zuordnungen heute grundlegend in Frage gestellt.“ (S14 = S87).

So schnell geht das und die Kirche schaut zu, ja fördert die Entwicklung weg von der Bindung an die Eltern hin zur Fremdbetreuung unter Oberhoheit des Staates bzw. außerfamiliärer Institutionen. Nirgends wird auf die Gefahr der Gleichschaltung und das Aussterben von Vielfalt und Unabhängigkeit hingewiesen, wenn der Staat und die Bürokratie mehr und mehr die Kontrolle über die Kinder übernehmen, zumal Eltern zugleich viel Einfluss an Medien und Peer-Groups abgeben müssen.

Was hat die EKD zum mühsamen Einsatz der Eltern für die Zukunft der Kinder zu sagen? Vor allem Negatives: „Die Voraussetzungen für Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern werden ganz überwiegend im Elternhaus gelegt, sie sind abhängig von Ressourcen, kulturellen Überzeugungen und den Erziehungsstilen der Eltern. Dass Erziehung immer auch soziale Platzierung des Nachwuchses ist, wurde in den international vergleichenden Schulleistungstests (PISA) offenbar …“ (A76). Eltern müssten eigentlich ständig ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie dafür sorgen, dass ihre Kinder es zu etwas bringen (z. B. S15 = S87f ). Am besten geben sie ihre Kinder so früh wie möglich aus dem Haus, damit sie sich später nicht den Vorwurf machen müssen, aus ihrem Kind wäre nur etwas wegen des sozialen Status des Elternhauses geworden!

Ganztagsbetreuung als „grundlegende Bedingung für das Gelingen von Familie“?

Der flächendeckende „Ausbau von Tageseinrichtungen und Ganztagsschulen …“ (A139) gilt der OH als Selbstverständlichkeit, weil das Gelingen der Familie ohne sie undenkbar geworden ist: „Eine grundlegende Bedingung für das Gelingen von Familie ist der konsequente und qualifizierte Ausbau einer familienunterstützenden Infrastruktur von den Krippen bis zu Ganztagsschulen“ (A138). Damit wird allen Familien, die darauf verzichten, von vornherein das „Gelingen“ abgesprochen, und damit überhaupt Eltern das Gelingen ihrer Erziehung abgesprochen. Die Realität spricht eine andere Sprache und beweist nicht, dass etwa das Betreuen der Kinder zu Hause automatisch die Vernachlässigungsrate erhöhen oder die Bildungschancen automatisch verringern würde.

Die OH schreibt: „Der Ort für eigenständige Gruppenerfahrungen ist heute die Kinderkrippe und die Kindertagesstätte. Bei den über Dreijährigen besuchen 95 % aller Kinder eine Betreuungseinrichtung, bei den Zweijährigen ist es mehr als ein Drittel mit steigender Tendenz. … Inzwischen ist unstrittig, dass der Besuch einer Kindertagesstätte und das Zusammensein mit Gleichaltrigen bzw. in jahrgangsgemischten Gruppen der Entwicklung förderlich sind. Dass dies auch für Jüngere, unter Dreijährige gilt, ist … noch nicht in gleicher Weise akzeptiert. Studien belegen jedoch, dass auch unter dreijährige Kinder – unter der Voraussetzung qualitätsvoller Einrichtungen – von außerhäuslichen Bildungs- und Erziehungsangeboten profitieren, umso mehr, wenn sie aus bildungsbenachteiligten Familien kommen“ (A74).

„Unstrittig“ ist hier gar nichts, brauchbare Studien gibt es kaum, der Wunsch ist hier Vater des Gedankens. Und wo liegt die Gefährdung der Gesellschaft, wenn eine Familie ihre zweijährigen Kinder nicht in eine Kita schicken, sofern sie nicht vernachlässigt werden?

Und müsste diese Gefährdung dann nicht im Einzelfall bewiesen werden? Und müsste eine Kirche, die längst Position bezogen hat, nicht wenigstens die damit verbundene ethische Problematik diskutieren und die Pflichtenkollision aufzeigen? Gilt Artikel 6 des von der OH oft zitierten Grundgesetzes nicht mehr, dass es „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ sei, ihre Kinder zu erziehen?

Wenn Kinder ab dem 2. Lebensjahr ganztägig Betreuungseinrichtungen besuchen und in Ganztagsschulen gehen, wird das Menschenrecht der Eltern und der Kinder, dass die Eltern die religiöse Erziehung der Kinder selbst bestimmen können (Allgemeine Menschenrechtserklärung §18, Europäische Menschenrechtskonvention, Zusatzprotokoll Art. 2 usw.), kaum noch umzusetzen sein. Dies ist für eine Religionsgemeinschaft wie der EKD ebenso eine zentrale Frage wie für die Zukunft der Familie überhaupt. Das Menschenrecht wird aber von der OH nicht erwähnt, geschweige denn diskutiert, was man zu seinem Schutz unternehmen sollte. Zum „Erziehungsrecht der Eltern“ gehört zwar „auch die religiöse Erziehung“ (A140), aber dass das Letztere eigens als Menschenrecht im Rahmen der Religionsfreiheit verankert ist, fehlt.

Feindbild Hausfrauenehe – kein Platz für Vielfalt

Ein moralischer Zeigefinger durchzieht die ganze Studie besonders: Die ‚Hausfrauenehe‘ – wozu auch Teilzeiterwerbstätigkeit der Mutter zählt – war und ist falsch und ist nur in der Form der Unterdrückung der Frau denkbar. Das beginnt schon damit, dass sie schon für die Nachkriegszeit als „nicht mehr in die prosperierende Industriegesellschaft“ passend dargestellt wird. Vielmehr habe damals die „kollektive Sehnsucht nach Normalität und ‚heiler Welt‘ … Mythen, Ideale und wirkmächtige Rollenbilder … aufleben lassen“ (A22). Dass die Sehnsucht nach „heiler Welt“ damals stärker gewesen sei und sich in der ‚Hausfrauenehe‘ niedergeschlagen habe, wird nicht wissenschaftlich belegt, sondern einfach unterstellt.

Die ‚Hausfrauenehe‘ wird aus dem in der OH immer wieder beschworenen bunten Strauß der vielen Möglichkeiten des Zusammenlebens offensichtlich ausgenommen, obwohl sie ja bis heute nicht nur dort vorkommt, wo Frauen in Abhängigkeit keine Wahl haben, sondern sehr wohl auch dort, wo sich Erwachsene im Einverständnis darauf einigen, oft auch nur zeitweise, womit die „Hausfrauenehe“ eben einfach zur gesellschaftlichen Realität gehört, die ansonsten immer wieder zum Maßstab gemacht wird. Was sollte daran immer und grundsätzlich verwerflich sein, wenn man jede andere Form des Zusammenlebens auch gut findet? Warum wird das Innenleben von ‚Hausfrauenehen‘ und Teilerwerbstätigkeit von Müttern stärker problematisiert, als bei Alleinerziehenden, Patchworkfamilien und Lebenspartnerschaften? Hat nicht jede Familienform ihre eigenen typischen Probleme? Schafft nicht jede auch wieder andere Gefährdungen der Abhängigkeit und des Machtgefälles. Gibt es Gewalt (leider!) nicht in jeder Form des Zusammenlebens?

Wenn die Beziehung, in der beide gleich viel arbeiten und im Haushalt helfen, als Ideal gezeichnet wird und die „partnerschaftliche Familie als Modell der Zukunft …“ (A137) gilt, gilt dann umgekehrt, dass die Hausfrauenehe oder die Hausmannehe nicht partnerschaftlich sein können? Und wenn es beim Modell der „partnerschaftlichen Familie“ darum geht, „Fairness innerhalb der Familie einen entscheidenden Wert beizumessen“ (A52), fragt man sich: Ist etwa jede traditionelle Ehe und Familie von Unfairness geprägt und jede Beziehung zweier Erwerbstätiger von Fairness? Ist das nicht eine pauschalisierende und vorurteilsbeladene Unterstellung ohne Kenntnis der jeweils konkreten Situation? Auch in Ländern mit höherer Frauenerwerbstätigkeit wie Schweden oder den USA entscheiden sich immer wieder Millionen von Paaren bewusst für die Betreuung der Kinder durch die nicht oder nur teilweise erwerbstätige Mutter – ohne Zwang und ohne Hierarchie – ist das dann immer falsch?

Ökumene – Andersdenkende in der Kirche – Homosexualität

Das ökumenische Gespräch wird überhaupt nicht geführt, weder freundlich noch abgrenzend. Andere Kirchen als die EKD und die katholische Kirche kommen sowieso nicht vor. Das absolute Scheidungsverbot der römisch-katholischen Lehre, der Zölibat, die Ablehnung des Schwangerschaftsabbruchs und der künstlichen Empfängnisverhütung und vieles mehr werden nicht einmal erwähnt. Es wird nur kurz abgelehnt, dass die Ehe ein „Sakrament“ ist (A48).

Auch wenn man einige der katholischen Positionen nicht teilt: Darf eine evangelische OH zur Familie so vollständig übergehen, was der ebenso große andere Teil der Christenheit in Deutschland lehrt? Auch etwa orthodoxe, freikirchliche oder innerkirchlich-evangelikale Positionen werden übergangen. Gibt es von Christen außerhalb der EKD und von andersdenkenden Christen innerhalb der EKD gar nichts mehr zu lernen?

In den christlichen Kirchen weltweit hat die Frage, wie mit Homosexualität umgegangen werden soll, ob Homosexuelle ordiniert werden können, ob sie zu Bischöfen ordiniert werden können und wie die Kirchen generell zu Lebenspartnerschaftsgesetzen oder zur Homosexuellenehe stehen sollen, eine breite und kontroverse Diskussion ausgelöst . Kirchenspaltungen historischer Kirchen wie in der anglikanischen Kirche sind im Gange, bodenständige ökumenische Beziehungen brechen auseinander, lange hat kein Einzelthema die Weltkirche so erschüttert. Gäbe es diese Thematik nicht, ginge es den ökumenischen Beziehungen auf globaler Ebene besser denn je zuvor. Der Ökumenische Rat der Kirchen etwa verzichtet deswegen völlig auf Stellungnahmen zum Thema, weil sonst ein ökumenischer Zusammenhalt kaum noch denkbar wäre. Die OH geht auf diese ganze Problematik nicht ein.

Die OH bezieht hier ohne Wenn und Aber Partei und geht in ihren Forderungen auch weit über den Istzustand in Deutschland hinaus, auch über die Position zahlreicher Gliedkirchen der EKD, die sämtliche zwar homosexuelle PfarrerInnen zulassen, aber noch längst nicht für jede Forderung der OH offen sind, vor allem nicht in Bezug auf die lebenslängliche Ehe, wie auch der Protest einzelner aktiver Bischöfe deutlich gemacht hat.

Aber selbst wenn man das alles aus Überzeugung tut: Wäre es nicht am Platz gewesen, wenigstens ein Wort darüber zu verlieren, wie es denn nach dieser Positionsbestimmung mit der Weltkirche, mit der Ökumene, mit innerkirchlichen Auseinandersetzungen weitergehen soll? Und hätte man nicht soviel Umsicht aufbringen müssen, die Diskussion fair nachzuzeichnen und die Argumente Andersdenkender darzustellen und dann zu widerlegen?

Ausgeblendete Sexualität

Ohne Sexualität gäbe es keine Familie. Trotzdem kommt Sexualität in der OH praktisch nicht oder nur beiläufig vor, es gibt keinen eigenen Abschnitt dazu, als hätten Kinder, Ehe und Patchworkfamilie, Lebenspartnerschaft und Scheidung nichts mit Sexualität zu tun. Sexualität erscheint als sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch (S17 = S107, A32, A96, A97, A100, A102, A103, A146), als Bestandteil von Begriffen wie Homosexualität oder sexuelle Orientierung (A8, A28, A29, A30, A51, A52, A53, A127, A133).

Lediglich beiläufig wird das „Glück sexueller Begegnung“ (A41, A47), und „erfüllte Sexualität“ (A57, ähnlich A52) erwähnt. Weder wird von den meisten positiven Dingen rund um Sexualität gesprochen, wie z. B. der Emotionalität oder Zeugung, noch von negativen Dingen wie ‚Untreue‘ bzw. ‚Ehebruch‘, die immer noch der häufigste Scheidungsgrund sind, aber auch nicht von ersterbender Sexualität in Beziehungen, von Sexualerziehung oder von Sexsucht.

Wenn Sexualität positiv vorkommt, dann sofort mit einer Spitze gegen die Ehe: „Liebe gilt als die intensivste persönliche und exklusive Beziehung zwischen zwei Menschen, und sie wird gerade in einer erfüllten sexuellen und erotischen Beziehung auch so erfahren. Das kann sich mit der Rechtsgestalt von Ehe und Familie reiben“ (A52).

Lebenslängliche Treue und sexuelle Exklusivität

Der Gedanke der Exklusivität sexueller Beziehungen fehlt völlig, für die traditionelle Ehe ebenso wie für die ‚wilde‘ Ehe, Patchworkfamilien und homosexuelle Lebenspartnerschaften. Hier fällt die Kirche moralisch weit hinter das zurück, was die große Mehrheit unserer Gesellschaft nach wie vor für richtig hält, wenn auch meist in Form der sogenannten ‚seriellen Monogamie‘ (‚immer nur ein paar Partner zu einer Zeit‘).

Kurzum: Nirgends stellt die OH die ethische Forderung wenigstens serieller sexueller Treue auf und noch viel weniger bezeichnet sie die lebenslängliche sexuelle Treue als erstrebenswertes Ziel oder wenigstens schöne Erfahrung. Die sexuelle Treue ist als ethischer Wert abhandengekommen. Dies nicht, weil sie als Wert in der Gesellschaft abhandengekommen ist, wenigstens in der seriellen Form, sondern weil sich die AutorInnen der OH offenbar bewusst dagegen entschieden haben.

Verharmlosung von Scheitern

Das Scheitern von ehelichen und familiären Beziehungen wird verharmlost und mehr wie ein Naturgesetz beschrieben, etwa wenn es heißt : „Familie bedeutet höchstes Glück, aber auch die  Möglichkeit des Scheiterns und Neubeginns und den Wandel von Beziehungen.“ (A1/S21). Wenn „… im Scheidungsfall beide Eltern das Sorgerecht behalten …, so bedeuten diese Veränderungen im Familienleben auch Verunsicherungen insbesondere für Kinder“ (A8). „Verunsicherungen“? Was für ein Euphemismus, wenn er die vielen Traumata und emotionalen Katastrophen mit erfassen soll! Haben die Autoren noch keine langjährige Auseinandersetzung um die Kinder nach Scheidungen aus nächster Nähe miterlebt? Wissen sie nicht, dass es für Kinder längst nicht immer einfach ist, in einer Patchworkfamilie plötzlich mit völlig anderen Kindern des neuen Partners ihres Elternteils zusammenleben zu müssen?

Kirche hat die Aufgabe, „… andere an Gerechtigkeit orientierte Familienkonstellationen sowie das fürsorgliche Miteinander von Familien und Partnerschaften – selbst in ihrem Scheitern – zu stärken, aufzufangen und in den kirchlichen Segen einzuschließen“ (A134). „Die Kirchen unterstützen Familien in ihrem Wunsch nach gelingender Gemeinschaft, sie begleiten sie aber auch im Scheitern und bei Neuaufbrüchen.“ (A5). Hier steht neben dem „Scheitern“ der Neuaufbruch, ja ‚Aufbruch‘, ‚Neuaufbruch‘, ‚Veränderung‘ sind beliebte Chiffren der OH für Familiendramen und reden massive Probleme schön.

Auf Trennung und Scheidung selbst wird eigentlich nirgends näher eingegangen, sie erscheinen nur in solchen Aufzählungen und Halbsätzen und werden einfach als Fakt beschrieben. Das Verharmlosen von Scheitern und der dadurch hervorgerufenen Traumata setzt sich theologisch in der Abwesenheit von Schuld, Buße, Umkehr oder Sündenbekenntnis fort.

Einlinige Argumentationsweise

Hinter der häufigen Nennung von „Autonomie“ und „Vielfalt“ steht ein sehr einliniges, einseitiges normatives Bild der OH. Ich habe es durch erneutes Lesen der Erklärung nur darauf hin noch einmal erhärtet: Die OH kennt praktisch kein Abwägen, keinen Kompromiss, keinen Ausgleich von Interessen, kein sowohl als auch. Argumente stellt sie kaum Pro und Contra vor, um dann einen Kompromiss zu finden oder eine Lösung, die beiden oder mehreren Anliegen gerecht wird. Es gilt beispielsweise nur Kita plus Ganztagsschule, nicht aber ein Ausgleich zwischen Direktbetreuung durch die Eltern und gesellschaftlicher Betreuung. Es scheint keine Situation zu geben, in der die persönliche Betreuung von Kleinkindern durch die Eltern unterstützenswert wäre. Es gilt etwa Vollerwerbstätigkeit gegen Hausfrau, Teilerwerbstätigkeit gilt ausdrücklich nicht als Lösung für Mütter (S15 = S77, A62).

Die Wissenschaft hat festgestellt …“

Die OH durchzieht der Duktus, dass das jeweils Vorgetragene die Sicht der Wissenschaft sei oder von bedeutenden Organisationen vertreten werde. Weder im soziologischen noch im theologischen Teil wird angedeutet, dass es zu allen angesprochenen Sachfragen eine große Bandbreite an wissenschaftlich begründeten Auffassungen gibt. Immer wieder heißt es, dass viele Studien dieses oder jenes Ergebnis erbracht hätten. Formulierungen wie „Als Gründe dafür gelten …“ (A3) oder „heute wissen wir“ (A43) finden sich ständig, auch bei sehr umstrittenen Fragen. Dabei wird eine Eindeutigkeit gezeichnet, die nicht gegeben ist.

Ein Beispiel: Man ist gegen das Ehegattensplitting, „das aus sozial- und gleichstellungspolitischen Gründen seit Langem grundsätzlich in Frage gestellt und auch von der OECD kritisiert wird.“ (A116). Es gibt gute Gründe gegen und für das Ehegattensplitting. Die OH aber erweckt den Eindruck, als sei die moralische und wissenschaftliche Bewertung eindeutig und seien die Gründe für das Festhalten am Ehegattensplitting ganz andere, nämlich das bewusste Festhalten an der Unterordnung der Ehefrau. Dass das Ehegattensplitting historisch ein Fehler war, stünde sowieso fest. Das kann man parteipolitisch so sehen. Darf man es aber als Kirche auch mit der ganzen Wucht der Bezugnahme auf Wissenschaft und Theologie zur einzig gültigen Sicht erheben?

Das ungeklärte Verhältnis von Soziologie und Theologie: Ethik des Faktischen?

Die Handreichung der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema Homosexualität, die diese nicht ablehnt, sagte 1997 zutreffend, was die OH nun völlig über Bord geworfen hat: „Humanwissenschaftliche Ergebnisse besitzen zweifellos eine gewisse Relevanz für die hier anstehende Urteilsbildung. Die entscheidende Argumentation muss jedoch theologisch geführt werden. Deshalb kann auch der (mehrheitlichen) Sichtweise des Phänomens ‚Homosexualität‘ in den gegenwärtigen Humanwissenschaften für die theologische Urteilsbildung keine normative Bedeutung zuerkannt werden. Wenn es gute theologische Gründe dafür gibt, muss ihr eine andere Sichtweise entgegengesetzt werden.“(3)

Dass in der OH aber nicht die Theologie den Ausschlag gibt, sondern eine bestimmte Parteirichtung der sozialwissenschaftlichen Analyse, ist für jeden greifbar. Wenn die EKD ihre Begründung der Zulässigkeit homosexueller Handlungen so grundlegend gegenüber 1996 geändert hat und 1996 noch mit dem Leitbild der Ehe in Einklang bringt, 2013 aber dieses Leitbild als unbiblisch, unreformatorisch und wirklichkeitsfremd bezeichnet, hätte man doch wenigstens erwarten können, dass sie selbst auf früh  Positionen verweist und den Kurswechsel begründet!

Wenn es heißt: „Um eine evangelische Verständigung über Ehe, Familie und Partnerschaft zu versuchen, geht es zunächst um eine Ortsbestimmung. Dabei fallen aktuelle Trends in Familienleben und Partnerschaftsverhalten auf …“ (S11): Wieso werden die Trends immer als das Eigentliche und zu Akzeptierende gesehen, das, wovon die Trends statistisch fortführen und was meist noch die große Mehrheit der Lebenslagen kennzeichnet, dagegen als das Alte, Falsche, erfreulicherweise Abnehmende angesehen? Und wäre man dann auch bereit, eine Trendwende, wie es sie schon in anderen Ländern gegeben hat, ebenso als normativ anzusehen?

Zählt dann auch, dass die Scheidungsrate in Deutschland rückläufig ist? Ehen halten wieder länger. 1992 waren es im Durchschnitt 11,5 Jahre, 2012 14 Jahre. Trotz kleiner jährlicher Schwankungen ist die Zahl der Scheidungen seit dem Höhepunkt 2003/2004 auch anteilig rückläufig.(4)

Ja, will man überhaupt Trends zur Norm erheben? Und das, obwohl die meisten Trends ja sehr instabil sind und morgen schon wieder gegenläufig sein können, etwa indem derzeit die Heiratsquote in den neuen Bundesländern überraschend steigt? Und ist die OH auch bereit, die Berufung auf Trends zu akzeptieren, wenn sie gegenläufig zu dem sind, was die OH fordert? Es ist nicht zu erkennen, dass man wirklich die hochkomplexe gesellschaftliche Realität verstehen und abbilden will. Zwar spricht man dauernd von der Vielfalt der Familienformen. Aber man hat immer sehr schnell einfache Erklärungen für komplexe Zusammenhänge zur Hand. Ursache und Wirkung scheinen immer recht einfach zu ein. Ich kann nicht erkennen, dass man großen Aufwand betrieben hätte, den Stand der sozialwissenschaftlichen Forschung (5) in seiner Bandbreite zu erheben. Vielmehr werden überwiegend die Bände der Buchreihen des Familienministeriums zitiert, deren Qualität ich nicht anzweifeln möchte, die aber doch nur einen Bruchteil der Forschungsarbeit abbilden und nur Themen behandeln, für die das Familienministerium Forschungsgelder zur Verfügung gestellt hat und die fast immer politisch motiviert sind.

Die Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung werden:

1. missbraucht, indem aus Zustandsbeschreibungen die Forderung wird, diesen Zustand gut zu heißen. Heißt das, dass alles, was die Sozialwissenschaften herausfinden, ab jetzt die Norm ist?

2. Die Sozialwissenschaften werden selektiv zitiert. Es wird immer wieder so getan, als gäbe es ein einhelliges Ergebnis sozialwissenschaftlicher Forschung und es ginge nun nur darum, ob man die Wissenschaft und damit den Ist-Zustand und die Realität akzeptiere oder nicht.

3. Dabei wird die Forschung auch banalisiert. Komplizierte Ergebnisse werden zu handlichen Ergebnissen, die immer die moralische Auffassung der AutorInnen stützen. In der Realität gibt es eine enorme Bandbreite an sozialwissenschaftlicher Forschung mit vielerlei, oft sich ergänzenden, oft sich auch widersprechenden Ergebnissen.

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Anmerkungen

1 „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit – Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ – Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 2013 und unter: http://www.ekd.de/download/20130617_ familie_als_ verlaessliche_gemeinschaft.pdf [1].

2 Alexander Kissler. „Schwafelkirche in Selbstauflösung“. Cicero Online vom 25.6.2013.

3 Mit Spannungen leben. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema ‚Homosexualität und Kirche‘. EKD-Texte 57. EKD: Hannover, 1996. S. 11.

4 Vgl. als Beispiel Claudia Becker. „Deutsche Ehen halten wieder länger“. Die Welt vom 31.7.2013. S. 1.

5 Als Beleg für die einseitige Darstellung von soziologischen Forschungsergebnissen führen wir im Gutachten zahlreiche weitere Beispiele ausführlicher an, nämlich Scheidungsfolgen, Kitas, Regenbogenfamilien, Zeit mit den Eltern, Biologische Elternschaft, Geburtenrate, Gewalt an Männern, Hausarbeit und Geschichte der bürgerlichen Ehe.

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Prof. Dr. phil. Dr. theol. Thomas Schirrmacher ist Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (Bonn, Kapstadt, Colombo), unter Mitarbeit von Titus Vogt.

Quelle: Evangelische Verantwortung 1 + 2 2014 (Das Magazin des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU)

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Das PDF des vollständigen Gutachtens kann hier heruntergeladen werden. [2]

Das Gutachten ist auch als Buch erhältlich, erschienen im Verlag für Kultur und Wissenschaft (Culture and Science Publ.), Bonn 2014, 107 S., ISBN 978-3-86269-079-4; ISSN 1430-9068 (edition pro mundis). Versandkostenfrei bestellbar zum Preis von EUR 12,- (10 Ex. für 80,- EUR) unter: www.vkwonline.de/ein-neues-normatives-familienbild-als-normative-orientierung.html [3] und
http://www.vkwonline.de/catalogsearch/result/?q=familienmodell [4].