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Entschließungsantrag des Europäischen Parlamentes zu den jüngsten Fällen von Christenverfolgung

Freitag 18. Oktober 2013 von Europäisches Parlament


Europäisches Parlament

Entschließungsantrag zu Fällen von Gewalt gegen Christen insbesondere in Maalula (Syrien) und Peschawar (Pakistan) sowie im Fall des Pastors Said Abedini (Iran) (2013/2872(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zu den schwerwiegenden Vorfällen, die die Existenz christlicher und anderer religiöser Gemeinschaften gefährden(1), auf seine Entschließung vom 21. Januar 2010 zu den jüngsten Angriffen auf christliche Gemeinschaften(2), auf seine Entschließung vom 6. Mai 2010 zu den massenhaften Gräueltaten in Jos, Nigeria(3), seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Religionsfreiheit in Pakistan(4), seine Entschließung vom 25. November 2010 zum Irak – Todesstrafe, insbesondere im Fall von Tariq Aziz, und Angriffe auf christliche Gemeinschaften(5), seine Entschließung vom 20. Januar 2011 zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit(6), seine Entschließung vom 27. Oktober 2011 zur Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere der Christen in diesen Ländern(7), sowie auf jene vom 13. Dezember 2012 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2011 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich(8),

–   unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 13. Juni 2013 an den Rat zu dem Entwurf von Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit(9),

–   unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,

–   unter Hinweis auf die am 23. September 2013 abgegebene Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, in der die Angriffe auf christliche Gemeinschaften in Peschawar, Pakistan, verurteilt werden,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2011 zu Intoleranz, Diskriminierung und Gewalt aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung sowie die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. November 2009, in deren Rahmen die strategische Bedeutung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der Bekämpfung der religiösen Intoleranz hervorgehoben wird,

–   unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–   unter Hinweis auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981,

–   unter Hinweis auf die Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit,

–   gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten überall in der Welt zu garantieren; in der Erwägung, dass es die Pflicht der führenden Vertreter von Politik und Religion ist, Extremismus auf allen Ebenen zu bekämpfen und die gegenseitige Achtung von Einzelpersonen und religiösen Gruppen zu fördern; in der Erwägung, dass die Weiterentwicklung der Menschenrechte, der Demokratie und der bürgerlichen Freiheiten das gemeinsame Fundament ist, auf das die Europäische Union ihre Beziehungen zu Drittländern aufbaut, und das durch die Demokratieklausel in den Abkommen zwischen der EU und Drittländern gewährleistet wird;

B.  in der Erwägung, dass gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen und insbesondere gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte jedermann das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; in der Erwägung, dass dieses Recht die Freiheit einschließt, zu konvertieren oder zu einer anderen Weltanschauung überzugehen und die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienste, Riten, Bräuche und die Lehre zu bekunden; in der Erwägung, dass dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit zufolge im Rahmen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit alle Weltanschauungen, d. h. theistische, nicht-theistische und atheistische Weltanschauungen, geschützt sind;

C. in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNCHR) in mehreren Resolutionen alle Staaten aufgefordert hat, innerhalb ihres nationalen Rechtsrahmens und in Einklang mit den internationalen Menschenrechtsinstrumenten alle Maßnahmen zu ergreifen, die dazu geeignet sind, Hass, Diskriminierung, Intoleranz und Gewalttaten, Einschüchterung und Zwang infolge religiöser Intoleranz, einschließlich Anschlägen auf religiöse Stätten, zu bekämpfen und Verständigung, Toleranz und Respekt in Bereichen zu fördern, die die Freiheit der Religion und der Weltanschauung betreffen;

D. in der Erwägung, dass die Unterdrückung von Einzelpersonen und Gruppen verschiedener religiöser Gemeinschaften oder Weltanschauungen durch den Staat sowie Feindseligkeit in der Gesellschaft gegenüber ebendiesen Berichten zufolge insbesondere in Pakistan, in den Ländern des Arabischen Frühlings und in Teilen Afrikas zunehmen; unter Hinweis darauf, dass in bestimmten Fällen die künftige Existenz christlicher Gemeinschaften gefährdet ist, und dass ihr Verschwinden zum Verlust eines wichtigen Teils des religiösen Erbes der betroffenen Länder führen würde;

Maalula, Syrien

E.  in der Erwägung, dass Kämpfer der Al-Nusra-Front, einer Gruppe mit Verbindungen zu Al-Qaida, am 4. September 2013 einen Anschlag auf das syrische Dorf Maalula verübt haben;

F.  in der Erwägung, dass Maalula ein Symbol für das Christentum in Syrien darstellt und Heimat verschiedener religiöser Gemeinschaften ist, die seit Jahrhunderten friedlich zusammenleben; in der Erwägung, dass im Monat September gewöhnlich Syrer aller Religionen dem Fest der Kreuzerhöhung in diesem Dorf beiwohnen; in der Erwägung, dass Maalula eines von drei Dörfern und Städten in Syrien ist, in denen die lokale Bevölkerung noch Aramäisch spricht;

G. in der Erwägung, dass die gewalttätigen Ausschreitungen in Maalula seit dem Beginn der gewaltsamen Krise in Syrien die ersten Angriffe darstellen, die spezifisch gegen eine angesehene christliche Gemeinschaft gerichtet sind; in der Erwägung, dass bei diesen Ausschreitungen mindestens vier Personen – Michael Thaalab, Antoine Thaalab, Sarkis Zakem und Zaki Jabra – getötet und andere – Shadi Thaalab, Jihad Thaalab, Moussa Shannis, Ghassan Shannis, Daoud Milaneh und Atef Kalloumeh – entführt wurden oder verschwunden sind; in der Erwägung, dass seit Beginn der Kämpfe in diesem Dorf die meisten der 5 000 Einwohner in Nachbardörfer oder nach Damaskus geflohen sind; in der Erwägung, dass die Ereignisse in Maalula ein Zeichen dafür sind, dass sich der Konflikt in Syrien zunehmend zu einem sektiererischen Kampf entwickelt;

H. in der Erwägung, dass das Kloster der Heiligen Thekla (Mar Takla) seit langem Heimstatt für Nonnen und für Waisen sowohl christlichen als auch islamischen Glaubens ist; in der Erwägung, dass sich trotz der intensiven Kämpfe nach wie vor etwa 40 Nonnen und Waisen in Maalula aufhalten und in diesem Kloster eingeschlossen sind, wo sich die Bedingungen aufgrund des Mangels an Wasser und anderen Vorräten zunehmend verschlechtern;

Peschawar, Pakistan

I.   in der Erwägung, dass am 22. September 2013 bei einem Selbstmordanschlag zweier Personen auf die Allerheiligenkirche im Vorort Kohati Gate von Peschawar infolge einer Bombenexplosion mindestens 82 Menschen getötet und mehr als 120 verletzt worden sind;

J.   in der Erwägung, dass sich die islamistische Gruppierung Dschundallah, die mit der Terrororganisation Tehrik-i-Taliban Pakistan in Verbindung steht, zu diesem Anschlag bekannt und geäußert hat, sie werde auch weiterhin Angriffe auf Christen und Menschen, die nicht dem Islam angehören, ausüben, da diese Feinde des Islam seien, und sie werde dies so lange tun, bis die Vereinigten Staaten die Drohnenangriffe in Pakistan beendeten; in der Erwägung, dass die Tehrik-i-Taliban Pakistan abgestritten hat, an dem Bombenanschlag beteiligt gewesen zu sein und Verbindungen zu der Dschundallah zu haben;

K. in der Erwägung, dass der Premierminister Pakistans, Nawaz Sharif, den Angriff verurteilt und erklärt hat, Angriffe auf unschuldige Menschen entsprächen nicht den Lehren des Islam;

L.  in der Erwägung, dass Christen, die etwa 1,6 % der Bevölkerung der Islamischen Republik Pakistan ausmachen, Vorurteilen und vereinzelt gewalttätigen Ausschreitungen ausgesetzt sind;

M. in der Erwägung, dass die Mehrheit der pakistanischen Christen in prekären Verhältnissen und in der Angst lebt, der Blasphemie beschuldigt zu werden, was öffentliche Gewalttaten auslösen kann;

N. in der Erwägung, dass Muslime am 9. März 2013 in Lahore infolge mutmaßlicher Blasphemie mehr als 150 Wohnungen von Christen und zwei Kirchen in Brand gesetzt haben;

O. in der Erwägung, dass Angehörige religiöser Minderheiten durch die pakistanische Blasphemiegesetzgebung gefährdet sind, wenn sie sich frei äußern oder ihre Religion in aller Freiheit ausüben;

Der Fall Said Abedini, Pastor im Iran

P.  in der Erwägung, dass der seit dem 26. September 2012 inhaftierte US-amerikanisch-iranische Pastor Said Abedini am 27. Januar 2013 von einem Revolutionsgericht im Iran wegen des Aufbaus eines Netzwerks christlicher Hauskirchen und infolgedessen aufgrund des Tatbestands der Gefährdung der nationalen Sicherheit zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist; in der Erwägung, dass berichtet wird, das Said Abedini im Gefängnis physisch und psychisch misshandelt wird;

Q. in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran erklärt, dass Christen nicht dafür bestraft werden sollten, dass sie ihren Glauben bekunden und ausüben und daher nach wie vor darüber besorgt ist, dass Christen nachweislich aufgrund vage formulierter Verstöße gegen die Interessen der nationalen Sicherheit festgenommen und verfolgt werden;

1.  verurteilt die vor Kurzem erfolgten Angriffe auf Christen und bringt seine Solidarität mit den Angehörigen der Opfer zum Ausdruck; ist nach wie vor besorgt über die Tatsache, dass sich die Fälle manifestierter Intoleranz gegenüber christlichen Gemeinden und von Repressionen und Gewalt vor allem in den Ländern Afrikas, Asiens und des Nahen und Mittleren Ostens häufen; fordert die betroffenen Regierungen auf, dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Straftäter und alle Personen die für diese Angriffe sowie für andere gewaltsame Angriffe gegenüber Christen und anderen religiösen Minderheiten verantwortlich sind, vor Gericht gestellt und in einem ordnungsgemäßen Verfahren verurteilt werden;

2.  verurteilt mit Nachdruck jegliche Form von Diskriminierung und Intoleranz aufgrund der Religion oder der Weltanschauung sowie gewalttätige Übergriffe gegen religiöse Gemeinschaften; betont erneut, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist;

3.  verleiht seiner Betroffenheit über den Exodus von Christen aus diversen Ländern während der vergangenen Jahre Ausdruck, insbesondere was die Länder des Nahen und Mittleren Ostens angeht;

Maalula, Syrien

4.  ist besorgt über die Situation, der Christen in Syrien derzeit ausgesetzt sind; verurteilt das Vorgehen der Al-Nusra-Front und assoziierter Kämpfer im Dorf Maalula und in dessen Umgebung; stellt fest, dass Christen und Muslime in diesem Dorf bisher friedlich zusammengelebt haben, und zwar auch während des Konflikts, und sich darin einig waren, dass dort auch weiterhin Frieden herrschen solle; räumt ein, dass der Angriff auf Maalula lediglich ein Aspekt des syrischen Bürgerkriegs ist;

5.  betont, dass die Kloster von Maalula geschützt werden müssen, um Leben zu retten, das religiöse Leben sowie das architektonische Erbe zu wahren und es Christen und Muslimen zu ermöglichen, in Frieden zusammenzuleben;

6.  fordert, den im Kloster der Heiligen Thekla (Mar Takla) eingeschlossenen Nonnen und Waisen unverzüglich Unterstützung und humanitäre Hilfe zukommen zu lassen; fordert alle Konfliktparteien auf, Organisationen, die humanitäre Hilfe leisten, Zugang zu dem Kloster zu gewähren;

7.  ist über die Folgen dieser Anschläge und die möglichen Risiken für die christliche Gemeinschaft besorgt; ist sich der Tatsache bewusst, dass sich Christen und andere Gemeinschaften im Kreuzfeuer des Konflikts befinden und dazu gezwungen werden, in einem Krieg Stellung zu beziehen, der sich zunehmend sektiererisch gebart;

8.  betont, dass es allen Beteiligten obliegt, alle Minderheiten in Syrien, einschließlich Schiiten, Aleviten, Kurden, Drusen und Christen, zu schützen;

Peschawar, Pakistan

9.  verurteilt den Anschlag auf die Allerheiligenkirche in Peschawar und die weiteren terroristischen Anschläge jüngster Zeit mit Nachdruck;

10. begrüßt, dass die Anschläge von vielen Politikern und Gruppen der pakistanischen Zivilgesellschaft verurteilt werden;

11. fordert die pakistanische Regierung auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um jene, die für den Anschlag auf die Allerheiligenkirche in Peschawar verantwortlich sind, vor Gericht zu stellen; fordert, dass entschiedener darauf hingewirkt wird, dass alle Bürger Pakistans geschützt werden, und zwar ohne Ansehen der Religion oder der Weltanschauung, und alle Gruppen und Einzelpersonen vor Gericht zu stellen, die andere zu Terrorakten angestiftet oder selbst derartige Taten begangen haben;

12. fordert die pakistanische Regierung auf, Maßnahmen zum Schutz von Personen zu ergreifen, die Opfer religiös motivierter gewalttätiger Ausschreitungen geworden sind, aktiv gegen Feindseligkeit aufgrund der Religion durch gesellschaftliche Akteure vorzugehen, religiöse Intoleranz, Gewalttaten und Einschüchterung zu bekämpfen und gegen den Anschein der Straflosigkeit vorzugehen;

13. ist ernsthaft besorgt über die zunehmende Gefahr, die Christen in Pakistan angesichts der aktuell zunehmenden Angriffe auf diese Minderheit – beispielsweise der Verfolgung Hunderter Christen durch islamische Eiferer im März in Lahore aufgrund mutmaßlicher Blasphemie – ausgesetzt sind;

14. ist tief besorgt über die allgemeine Situation religiöser Minderheiten in Pakistan, insbesondere der christlichen Kirchen, die von den Taliban und anderen extremistischen Gruppen bedroht werden;

15. verleiht seiner tiefen Sorge dahingehend Ausdruck, dass die Blasphemiegesetze in Pakistan gegenüber Menschen aller Glaubensrichtungen missbraucht werden können; ist insbesondere besorgt darüber, dass die Blasphemiegesetze, denen die sich der verstorbene Minister Shahbaz Bhatti und der verstorbene Gouverneur Salman Taseer öffentlich entgegenstellten, in Pakistan derzeit zunehmend gegen Christen eingesetzt werden;

16. fordert die pakistanische Regierung auf, die Blasphemiegesetze und deren derzeitige Anwendung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, und zwar insbesondere die Abschnitte 295 B und C des Strafgesetzbuches, in deren Rahmen bei mutmaßlicher Blasphemie eine lebenslange Haftstrafe (295 B und C) oder sogar die Todesstrafe (295 C) zu verhängen sind;

17. weist erneut darauf hin, dass in der pakistanischen Verfassung die Religionsfreiheit und Minderheitenrechte niedergelegt sind; ermutigt alle Pakistaner dazu, gemeinsam für Toleranz und gegenseitiges Verständnis zu werben und zu sorgen;

18. begrüßt die von der pakistanischen Regierung seit November 2008 im Interesse der religiösen Minderheiten ergriffenen Maßnahmen wie die Schaffung einer Quote von 5 % im föderalstaatlichen Sektor für an Minderheiten zu vergebende Arbeitsplätze, die Anerkennung nicht-islamischer Feiertage und die Ausrufung eines Nationalen Tags der Minderheiten;

Der Fall Said Abedini, Pastor im Iran

19. ist tief bestürzt über das Schicksal von Pastor Said Abedini, der sich seit über einem Jahr in Haft befindet und im Iran aufgrund von Anklagepunkten im Zusammenhang mit seinen religiösen Überzeugungen zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist;

20. fordert die iranische Regierung auf, Said Abedini und alle anderen Personen, die sich aufgrund ihrer Religion in Haft befinden oder angeklagt worden sind, zu entlasten und unverzüglich freizulassen;

21. fordert den Iran auf, dafür zu sorgen, dass die Freiheit der Religion und der Weltanschauung uneingeschränkt geachtet wird, unter anderem indem dafür gesorgt wird, dass das geltende Recht und die Rechtspraxis vollständig mit Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte in Einklang stehen; weist darauf hin, dass hierzu auch gehört, das Recht jeder Person, aus eigener Entscheidung zu konvertieren, bedingungslos und umfassend zu gewähren;

22. fordert den Rat, die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission erneut auf, dem Thema der Freiheit der Religion und der Weltanschauung und der Lage von Religionsgemeinschaften, auch der Christen, in Abkommen und Kooperationsvereinbarungen mit Drittstaaten sowie in den Menschenrechtsberichten erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken;

23. begrüßt es, dass der Rat am 24. Juni 2013 die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit angenommen hat; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Leitlinien in ihrer Gesamtheit umzusetzen, alle darin genannten Instrumente zu nutzen und alle darin dargelegten Vorschläge umzusetzen;

24. unterstützt alle Initiativen, die die Förderung des Dialogs und des gegenseitigen Respekts zwischen den einzelnen Gemeinschaften zum Ziel haben; appelliert an alle religiösen Instanzen, sich für Toleranz einzusetzen und gegen Hass sowie gegen gewalttätige, extremistische Radikalisierung vorzugehen;

25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, UN Frauen, der syrischen Regierung, dem Syrischen Nationalrat, der Regierung und dem Parlament von Pakistan und der Regierung und dem Parlament des Iran zu übermitteln.

(1)          ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 474.

(2)          ABl. C 305 E vom 11.11.2010, S. 7.

(3)          ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 143.

(4)          ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 147.

(5)          ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 115.

(6)          ABl. C 136 E vom 11.5.2012, S. 53.

(7)          Angenommene Texte, P7_TA(2011)0471.

(8)          Angenommene Texte, P7_TA(2012)0503.

(9)          Angenommene Texte, P7_TA(2013)0279.

Quelle: www.europarl.europa.eu

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 18. Oktober 2013 um 9:23 und abgelegt unter Christentum weltweit, Gesellschaft / Politik.