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Wie Politik und Rechtsprechung den besonderen Schutz von Ehe und Familie aufgekündigt haben

Dienstag 18. August 2015 von Prof. Dr. Werner Münch


Prof. Dr. Werner Münch

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ So steht es seit Mai 1949 unverändert in Art. 6 (1) unseres Grundgesetzes. Vor 66 Jahren war es rechtlich, politisch und gesellschaftlich völlig zweifelsfrei, dass unter Ehe ein verheiratetes Paar von einem Mann und einer Frau und unter Familie ein solches Paar mit Kind bzw. Kindern verstanden wurde. Aber dieses Verständnis hat sich geändert. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben sich immer häufiger und eindeutiger den politischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und sie sogar gefördert, indem sie Art. 6 durch Art. 3 (1) unseres Grundgesetzes ausgehebelt haben, der lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Sexualethik