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Institutionenkindheit besser als Familienerziehung?

Mittwoch 15. Dezember 2010 von Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e. V.


Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e. V.

Moderner Aberglaube:
Institutionenkindheit ist besser als Familienerziehung

„Das höchste Maß an Gerechtigkeit erreichen wir nicht durch höhere Transfers, sondern durch den Ausbau der sozialen Infrastruktur.“ So begründet der Sprecher des „konservativen Flügels“ der SPD seinen Vorschlag, das Kindergeld um 30 Euro zu kürzen, um stattdessen in Kinderbetreuung und Ganztagsschulen zu investieren. Die SPD-Spitze wollte zwar nicht von Kürzungen sprechen stimmte ihm aber grundsätzlich zu: Für Kindergelderhöhungen gebe es keine „Spielräume“, weil „Investitionen in die Infrastruktur Vorrang haben müssten“ (1). Familien sollen also Kaufkraftverluste hinnehmen, damit der Staat ihre Kinder – versprochen wird besser und professioneller – erziehen und bilden kann. Dabei hat die Kinderbetreuungsinfrastruktur für die Bundesregierung ohnehin seit Jahren Priorität: Zwar erhöhte sie 2008/2009 widerwillig noch einmal das Kindergeld; zugleich trieb sie jedoch mit der „Krippenoffensive“ den um 2002 begonnenen Paradigmenwechsel zur sogenannten „nachhaltigen“ Familienpolitik voran (2). Dieser zielt darauf ab, dass Kinder von klein auf „einen wesentlichen Teil des Tages in öffentlich organisierten und verantworteten Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen“ verbringen. Der Direktor des Deutschen Jugendinstituts benennt die Konsequenzen dieser Politik für den Alltag von Kindern mit dem Begriff der „Institutionenkindheit“ (3).

Für die „alten Bundesländer“ in Westdeutschland ist dies eine „stille Revolution“: Bisher prägte die Familie die Kindheit; öffentliche Kinderbetreuung war lange „allenfalls eine mehr oder minder punktuelle Ergänzung der privaten Erziehung“ (4). Das Gros der Erziehungsarbeit leisteten dabei die Mütter. Im Zuge ihrer steigenden Erwerbsneigung führte dies zum vielfach kritisierten Problem der „Doppelbelastung“. Schon seit den 1970er Jahren forderten deshalb Familien- und Frauenpolitiker(innen) neben mehr Familienengagement von Vätern und familienfreundlicheren Arbeitszeiten auch bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Öffentliche Institutionen sollten die familiäre Erziehung jedoch keinesfalls verdrängen: Als ihre Aufgabe galt es, die Eltern subsidiär darin zu unterstützen, ihre Kinder selber zu erziehen (5). Dieser Vorrang der familiären Erziehung prägte bis in die jüngste Zeit das Bewusstsein der Westdeutschen: Dem „Generations and Gender Survey“ zufolge sahen sie noch 2005 mehrheitlich in den Eltern die besten Erzieher ihrer (kleinen) Kinder (6).

Dem Paradigmenwechsel hin zu einer entfamilisierten Kindheit steht dieser vermeintlich antiquierte Familiensinn im Wege (7): Regierungssachverständige definierten 2002 als Ziel der „gesamten Gesellschaftspolitik“, im Blick auf die außerhäusliche Kinderbetreuung ein neues „gesellschaftliches Bild von Normalität“ durchzusetzen (8). Dieser Aufgabe widmet sich nun seit Jahren eine breite „advocacy coalition“ in Politik und Bewusstseinsindustrie. Woche für Woche wiederholen regierungsamtliche Mitteilungen, Stellungnahmen von Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie vor allem Presse- und Rundfunkbeiträge dieselbe Botschaft: Institutionelle Ganztagsbetreuung- und Beschulung von Kindern ist der Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit, einem besseren Bildungsniveau und damit zu mehr Wohlstand in der globalisierten Wissensgesellschaft. Wer dieser Verheißung nicht glaubt, soll durch finanziellen Druck gezwungen werden ihr zu folgen; manche scheuen sich nicht einmal, einen gesetzlichen Kita- und Ganztagsschulzwang zu fordern. Ihre Anhänger begründen die institutionelle Ganztagsbetreuung mit Mängeln familiärer Erziehung, die eine stärkere „öffentliche Verantwortung“ für das Aufwachsen von Kindern erforderten (9).

Doch wer erzieht die Kinder in Betreuungseinrichtungen, Kantinen und Pausenhöfen? Im öffentlichen Raum prallen in einer immer heterogeneren Gesellschaft sich häufig widersprechende Interessen, Bedürfnissen und Werte aufeinander. Im Falle der unvermeidlichen Konflikte halten sich Lehrer und Erzieher häufig eher zurück: Die Kinder bleiben sich selbst überlassen, den Alltag bestimmen dann die „peer groups“. Dort setzen sich die Stärkeren und oft die Rücksichtsloseren durch, während schwächere und sensiblere Kinder leiden. Ist das gerecht? Wer schützt diese Kinder, wenn ihre Eltern es nicht (mehr) können? Die Advokaten der „Institutionen-Kindheit“ in Politik und Medien können keine Antworten bieten – schon weil sie sich solche Fragen erst gar nicht stellen.

 (1) Siehe: Rheinische Post Online vom 7.12.2010: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Steinmeier-Mit-mir-keine-Streichung_aid_939590.html.

(2) Schon 2006/2007 gab es (aus der Bundesregierung heraus) Pläne das Kindergeld zu kürzen bzw. „einzufrieren“, um den Betreuungsausbau zu finanzieren: Stefan Fuchs: Der politische Kampf gegen die traditionelle Familie und die Erziehungsverantwortung der Eltern: http://www.erziehungstrends.de/Kompetenzzentrum/Familienleistungen. Zur nachhaltigen Familienpolitik siehe auch: http://www.i-daf.org/218-0-Woche-37-2009.html.

(3) Siehe: Thomas Rauschenbach: Vorwort, S. 25-27, in: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland (Zwölfter Kinder- und Jugendbericht), Bundestagsdrucksache 15/6014, Berlin 2005, S. 25.

(4) Der Direktor des Deutschen Jugendinstituts resümiert im Rückblick: „Demgegenüber war damals – wohlgemerkt: wir reden vom Ende der 1980er-, nicht der 1950er Jahre – die öffentliche Kinderbetreuung allenfalls eine mehr oder minder punktuelle Ergänzung der privaten Erziehung, weit davon entfernt, für alle Familien und Kinder ein selbstverständliches Angebot, gar ein Ganztagsangebot zu sein. [?] Man kann also für die Bonner Republik mit Fug und Recht behaupten, dass bis zu dieser Phase die Frage der Kinderbetreuung vor der Einschulung eindeutig Privatsache war. Siehe: Thomas Rauschenbach: Neue Orte für Familien. Institutionelle Entwicklungslinien eltern- und kinderfördernder Angebote, S. 133-155, in: Angelika Diller et al (Hrsg.): Familie im Zentrum: Kinderfördernde und elternunterstützende Einrichtungen – aktuelle Entwicklungslinien und Herausforderungen, Wiesbaden 2008, S. 134.

(5) Beispielhaft für diese früher von SPD- wie CDU- geführten Regierungen vertretene Position: „Die Bundesregierung anerkennt und würdigt die große Leistung der Familien bei der Erziehung und Sorge für die Kinder. […] Im Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder sieht die Bundesregierung kein vom Staat abgeleitetes, sondern ein originäres Recht der Familien. […] Die gesellschaftlichen Bedingungen müssen so umgestaltet werden, dass Männer ebenso wie Frauen in der Lage sind, Aufgaben der Familie wahrzunehmen [?]. Das bedeutet vor allem auch eine Umgestaltung der Arbeitswelt, die in ihren Strukturen und Abläufen stärker auf familiäre Belange Rücksicht nehmen muss. Siehe: Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission für den Dritten Familienbericht, S. 3-19, in: Die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland – Dritter Familienbericht – Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/3120, S. 4-7.

(6) Vgl.: Andreas Ette/Kerstin Ruckdeschel: Die Oma macht den Unterschied! Der Einfluss institutioneller und informeller Unterstützung für Eltern auf ihre weiteren Kinderwünsche, S. 51-72, in: Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft, Jg. 32, 1-2/2007, S. 61. Zu den markanten Unterschieden in der Haltung zu Müttererwerbstätigkeit und Kinderbetreuung zwischen West- und Ostdeutschland: Stefan Fuchs: Einstellungen zu Familie und Erwerbstätigkeit in Europa – Ostdeutschland als Avantgarde der  „Moderne?“ www.erziehungstrends.de/Familie/Ostdeutschland.

(7) Der zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung bemängelte, dass sich in Westdeutschland integrierte Konzepte der Kindergartenpädagogik mit „Bildungsanspruch und entsprechend längeren Betreuungszeiten“ lange Zeit nicht durchsetzen konnten. Dies sei nicht „zuletzt einem bürgerlichen Familien- und Mutterideal geschuldet“ gewesen, „das die Mutterrolle mit der Hausfrauenrolle assoziiert und die Aufzucht der Kleinkinder im familialen Rahmen vorsieht“. Siehe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zwölfter Kinder- und Jugendbericht, op. cito, S. 166.

(8) Gewissermaßen zum „Auftakt des Paradigmenwechsels“ hieß es im Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung: „Weder die infrastrukturellen Rahmenbedingungen noch ein gesellschaftliches Bild von Normalität im Hinblick auf außerhäusliche bzw. anders als privat organisierte Betreuung und Bildung von Kindern sind heute ausreichend vorhanden bzw. gültig. Dies durchzusetzen, kann nicht nur Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sein, sondern ist Aufgabe der Jugendpolitik und darüber hinaus der gesamten Gesellschaftspolitik. Siehe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland (Elfter Kinder- und Jugendbericht), Berlin 2002, S. 252.

(9) Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht argumentierte wie folgt: „Aufgrund eines niedrigen Bildungsniveaus, verbunden mit sozial benachteiligten und prekären Lebenslagen sowie unter ungünstigen sozioökonomischen Bedingungen, gelingt es vielen Familien nicht, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen, ihnen genügend Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen und ihnen anregungsreiche Bedingungen des Aufwachsens zu bieten. [?] Das angesammelte Wissen über Entwicklungsbedingungen, Entwicklungsbeeinträchtigungen und -risiken von kleinen Kindern macht einen Dialog und eine gemeinsam geteilte Verantwortung für das Aufwachsen der Kinder erforderlich. Die Verantwortung dafür, dass Kinder sich positiv entwickeln, kann nicht einseitig der einzelnen Familie übertragen werden; sie muss im Rahmen eines neuen Verständnisses von öffentlicher Verantwortung gemeinsam übernommen werden.“ Siehe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zwölfter Kinder- und Jugendbericht, op. cito, S. 33-34.

IDAF, Woche 49-50, Dezember 2010

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 15. Dezember 2010 um 15:26 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik.