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Die Krise der Ehe und die Lebensformen der Geschlechter

Freitag 15. Oktober 2004 von Prof. Dr. Ulrich Eibach


Prof. Dr. Ulrich Eibach

Die Krise der Ehe und die Lebensformen der Geschlechter

1. Problemanzeige: Der „Zeitgeist“ als hermeneutischer Schlüssel?

Die Ehe ist – glaubt man den „Gebildeten“ unter ihren Verächtern – ein „auslaufendes“ und zudem noch repressives Modell, das man endgültig auf die Abstellgleise vorgestriger Wertvorstellungen deponieren sollte. Auch in den Kirchen will man den Anschluß an die „Postmoderne“ nicht verlieren, in der immer neue Lebensformen der Geschlechter entwickelt werden. Wie soll man sich zu diesen neuen Lebensformen (freie Lebensgemeinschaften, Lebensabschnittsbeziehungen, homosexuelle und auch bisexuelle Beziehungen u.a.) verhalten? Diskriminiert man die Menschen nicht, die so leben, wenn man seitens der Kirchen an den „Institutionen“ Ehe und Familie als allein gültige normative Leitbilder für das Leben der Geschlechter festhält? Sollte man die Ehe nicht als eine mögliche Lebensform unter anderen betrachten oder ihr bestenfalls eine gewisse Vorrangstellung einräumen? Und widerspricht eine mögliche Diskriminierung nicht der Liebe, ja entspricht es nicht der Liebe, auch solchen Lebensformen den kirchlichen Segen zu erteilen? Aber ist das Gebot, Menschen nicht zu diskriminieren, schon ein hinreichender Grund, ihre Lebensform kirchlich zu sanktionieren oder sie sogar als gleichwertig anzuerkennen und zu segnen? Woraus leitet sich die kirchliche Legitimation zum Segnen überhaupt ab, aus den gesellschaftlichen Wandlungen und dem, was „common sense“ ist? Natürlich nicht, werden die meisten in der Kirche sagen, sondern aus der Liebe. Aber wer definiert, was Liebe ist, jeder für sich oder – was nicht selten auf das Gleiche hinausläuft – wiederum der „common sense“ und die, die ihn „machen“, vor allem die Medien? Kann die so definierte Liebe Maßstab für ein christliches Leben und kirchliches Handeln sein?

Natürlich will man den Zeitgeist in den Kirchen nicht ungeprüft zur Norm dessen erheben, was in der Kirche als verbindlich für das Leben gelehrt wird. Man wird behaupten, daß eine veränderte Sicht sich auch aus einer kritischen Betrachtung der Bibel ergebe. Dabei unterscheidet man meist zwischen dem, was angeblich in der Bibel nur zeitbedingte und zeitgebundene Aussagen sind, die für die Kirche in der Gegenwart nicht mehr verbindlich sein sollen, und Aussagen, die eine die Zeit übergreifende Bedeutung haben, weil sie den heutigen Lebensauffassungen noch entsprechen. Maßstab für die Geltung der Heiligen Schrift wird dabei aber doch mehr oder weniger der gegenwärtige Lebenskontext und damit der „Zeitgeist“. Dabei verkennt man, daß es in der Heiligen Schrift keine Aussagen gibt, die nicht zeitbezogen sind. Aus dieser Zeitbezogenheit darf aber keinesfalls selbstverständlich eine Zeitgebundenheit, also eine beschränkte Geltung der Aussagen nur im Kontext ihrer Entstehung gefolgert werden. Damit würde die Genese einer Aussage mit ihrer Geltung verwechselt, würde der Bezug auf die Bibel letztlich nur zur nachträglichen Legitimation von Aussagen gebraucht, die bereits woanders, aber nicht aus der Heiligen Schrift selbst gewonnenen wurden. Mit dem reformatorischen „sola scriptura“ und der ihm entsprechenden Treue zur Heiligen Schrift, auch in der ethischen Urteilsbildung, hat dies nichts mehr zu tun. Diese Schrifttreue erweist sich allein darin, daß die gegenwärtige Bedeutung biblischer Aussagen im Gespräch mit der Heiligen Schrift entfaltet wird. In einem zweiten Schritt kann und muß dann auch danach gefragt werden, wie diese in der heutigen Zeit vermittelt und gelebt werden kann. Dazu bedarf es auch der Analyse der heutigen Lebensverhältnisse, ohne daß diese zum maßgeblichen Horizont der Geltung der Aussagen der Heiligen Schrift gemacht werden. Nur bei dieser Rangfolge bleibt die Kirche dem „sola scriptura“ und damit ihrer Grundlage treu, auch in Fragen der Lebensformen der Geschlechter.

2. Bemerkungen zur Krise der Ehe in der Postmoderne

Seit den 1960-er Jahren hat sich ein Wandel der Lebenseinstellungen vollzogen, der als Zuwachs an individueller Selbstverwirklichung gekennzeichnet werden kann. Deren Kern bildet das Streben nach Autonomie und Befriedigung individueller Bedürfnisse, insbesondere des Bedürfnisses nach persönlichem Glück. Bindungen und Pflichten werden deshalb nur so weit bejaht, wie sie für das eigene innere und äußere Wohlergehen unmittelbar erforderlich sind, sie also im Dienste des Individuums und seines Glückes stehen. Das führte zur Krise der überindividuellen, auf Verbindlichkeit ausgerichteten Lebensformen und Institutionen (z.B. Ehe). Die Sehnsucht nach Glück ist stark auf das Glück in der „Liebe“ ausgerichtet. In ihr erwartet der Mensch die Erfüllung emotionaler Bedürfnisse, die eine immer sachlichere Arbeits- und Lebenswelt kaum noch zu befriedigen vermag. Liebe – verstanden als subjektives Gefühl der Beglückung hier und jetzt – wird zur „irdischen Religion“. Dazu sind zwar personale Beziehungen nötig, aber nicht unbedingt solche dauerhafter Art. Wenn in Beziehungen die Erfüllung solcher Bedürfnisse gesucht, aber doch nicht gefunden wird, so führt das oft zum schnellen Partnerwechsel in der Hoffnung, daß der neue Partner die hohen Erwartungen emotionaler Art zu erfüllen vermag. Menschen sind immer häufiger eher bereit, ihre Partner zu wechseln, als die hohen subjektiven Erwartungen an Partnerbeziehungen zu revidieren. Dies führt zu einer allmählichen Auflösung der Ehe durch das individualistische Liebesverständnis (E. Beck-Gernsheim). Wenn die „äußere“ Lebensform derart gleichgültig wird, dann droht auch die innere Gestaltung der Lebensform und die Ausformung des Begriffs „Liebe“ in ihr beliebig zu werden. Es müssen dann letztlich alle Lebensweisen der Geschlechter gleichwertig werden, die die Betroffenen gemäß ihrem rein subjektiven Verständnis mit dem Begriff „Liebe“ qualifizieren.

Neben der Suche nach Glück ist das Streben nach Autonomie das zweite Grundanliegen des angedeuteten Wertewandels. Ehe, als dauerhafte Lebensgemeinschaft, und das Streben nach autonomer Selbstverwirklichung stehen in einem spannungsvollen Verhältnis zueinander. Als die Ehe noch die einzige sozial anerkannte Lebensform der Geschlechter war, wurde eine vorgegebene Ehesituation hingenommen, auch wenn sie für die Partner nicht befriedigend war, wenigstens, so lange sie nicht unerträglich wurde. Heute wird die Ehe jedoch daraufhin geprüft, ob sie die Lebensform ist, die die Erfüllung des Strebens nach Glück am meisten garantiert und doch zugleich dem Bedürfnis nach autonomer Selbstverwirklichung nicht im Wege steht. Wenn das Streben nach Glück unter Wahrung der eigenen Autonomie eindeutigen Vorrang gegenüber dem gemeinsamen Leben bekommt, dann führt das schnell zu der Lebensmaxime: Beziehung „ja“, Bindung auf Dauer „nein“, dann kann das gemeinsame Leben diesem Streben nach Glück schnell geopfert werden. Die mehr oder weniger enge Beziehung wird zwar zur eigenen Bereicherung gewünscht, kann aber aufgelöst werden, wenn die sich wandelnden individuellen Bedürfnisse als „Single“ oder mit einem anderen Partner oder in einer anderen Lebensform besser befriedigt werden können. Mit der gekennzeichneten „Gefühlsliebe“ läßt sich das Streben nach Autonomie viel besser vereinen als mit einer auf Dauer ausgerichteten und lebenslange Verantwortung füreinander übernehmenden Liebes- und Lebensgemeinschaft (Ehe). Die Auswirkungen dieser veränderten Lebenseinstellungen auf die Institutionen Ehe, Familie und das Verhältnis der Generationen zueinander sind unverkennbar (abnehmende Zahl der Eheschließungen, stetig zunehmende Zahl der Ehescheidungen, seelische Belastungen, vor allem für Kinder, Bedrohung des Generationenvertrags u.a.).

3. Grundlegende theologische Fragen im Streit
um die Bedeutung der Ehe

Unsere Ausführungen machen deutlich, daß im Streit um die Ehe grundsätzliche theologische Fragen zur Diskussion stehen, in erster Linie das Verständnis von Liebe und der „Freiheit eines Christenmenschen“ und dann die Bedeutung der göttlichen Gebote und Lebensordnungen.

3.1. „Liebe“ und Ehe

Beziehungen, die primär auf dem postmodernen Verständnis von Liebe basieren, reichen entsprechend nur soweit, wie die Gefühle tragen. Diese Auffassung von Liebe steht in einem kaum zu versöhnenden Widerspruch zum christlichen Verständnis. Man hat in der theologischen Tradition zum Teil einen scharfen Gegensatz zwischen dem herausgestellt, was in der Bibel mit dem Begriff „Agape“ (1 Kor 13) und was in der heidnisch-griechischen Welt mit dem Begriff „Eros“ bezeichnet wird. M. Luther führte in der 28. These der Heidelberger Disputation aus, daß die Liebe des Menschen das liebt, was er als für sich wertvoll und liebenswert vorfindet, Gottes Liebe jedoch schaffe sich ihren Gegenstand, mache ihn erst wertvoll, indem sie ihn liebt. Der „Eros“ sucht danach nicht wirklich den Nächsten als Person, sondern nur sofern er für mich einen Wert darstellt, er als Mittel zur eigenen Glückserfüllung gebraucht werden kann. Auch wenn diese idealtypische Entgegensetzung von Eros und Agape so nicht haltbar ist, bleibt doch unverkennbar, daß zwischen beiden ein spannungsvolles Verhältnis besteht, daß der Eros immer in Versuchung steht, das „Seine“ zu suchen (vgl. Tobias 8, 7ff., 1 Kor 13, 5).

Das biblische Verständnis von „Agape“ ist eingeordnet in Beziehungen von Menschen, in denen es um das dauerhafte Gelingen dieser Lebensbeziehungen in guten und bösen Tagen und damit um die Treue zueinander geht. Der „Eros“ ist in den Dienst der dauerhaften Bindung und Beziehung gestellt, einer Liebesgemeinschaft, die zugleich eine dauerhafte Lebensgemeinschaft bildet. Sie wird freilich um so eher geschenkt sein, je tiefer beglückende und lustvolle Augenblicke innerhalb einer auf Dauer ausgerichteten Lebensgemeinschaft gelingen. Wenn die Propheten des Alten Testaments die „Ehe“ als „Gleichnis“ für den Bund des einen Gottes mit dem von ihm erwählten einen Volk verwenden, so setzen sie für ihre Zeit bereits die monogame lebenslange Ehe voraus, denn sonst hätte sich die Ehe nicht als irdisches Gleichnis für das exklusive Verhältnis Gottes zu seinem erwählten Volk geeignet. Zugleich wird durch diese theologische Sicht die monogame Ehe tiefer begründet, sie wird zur einzigen dem Gottesglauben Israels entsprechenden Lebensform der Geschlechter (Mal 2,10 ff; Spr. 2,17; Hosea 1 u. 2).

Diese Vorstellung vom „Bund“ wurde leitend für das christliche Verständnis vom „Ehebund“ (Eph 5,21 ff). Dementsprechend ist die Liebe nicht primär ein subjektives Gefühl, sondern ein Beziehungsgeschehen zwischen Partnern. Die Liebe achtet den Partner wie sich selbst, nimmt so die Gestalt der Sorge für den anderen und der Bereitschaft an, für ihn einzustehen (1.Kor 13,7). Aus dem Miteinander der Partner soll also ein Füreinander werden. Diese Liebe übernimmt so Verantwortung für den Partner und die aus der Partnerschaft hervorgehenden Kinder. Indem die Liebe die Gestalt der Sorge füreinander annimmt, wird das reale Leben mit seinen Konflikten in das Verständnis der ehelichen Liebe integriert. Entschluß zur Ehe bedeutet also, daß die Partner dem „Wir“, dem gemeinsamen Leben den Vorrang vor der eigenen Selbstverwirklichung geben und damit ihre eigene Freiheit dem Gelingen der Beziehung ein- und unterordnen. In eindrücklicher Weise hat M. Luther dieses Verständnis „Von der „Freiheit eines Christenmenschen“ (1525) entfaltet. Freiheit ist für ihn nicht Autonomie, sondern immer neu bewährte Befreiung des Menschen von sich selbst in der Bindung an Gott im Glauben und darin zugleich Befreiung zur Liebe, zum Dienst am Nächsten.

3.2. Die Ehe als von Gott gewährte „lebensdienliche“
Lebensform der Geschlechter

In der Vorstellung vom Bund Gottes mit dem Menschen ist das Moment der Treue, des Unverbrüchlichen der liebenden Zuwendung Gottes zum Menschen unabdingbar mitgesetzt. Sie wird deshalb auch für die eheliche Lebensgemeinschaft geltend gemacht (Hosea 1 u. 2; Mal 2,15 f.; Spr.2,17). Liebe, die ohne ganzheitliche Treue ist, erfaßt nicht das ganze Leben in seiner zeitlichen Erstreckung, als Aufstieg und Abstieg körperlicher und psychischer Attraktivität, als Glück und Entsagung (vgl. Tobias 8,7f.). Die Treue bringt in das Verständnis von Liebe neben der Sorge füreinander das zeitliche Moment, die lebenslange Dauer ein. Beide zusammen sind konstitutive Momente dessen, was wir als Verantwortung füreinander aus Liebe bezeichnen. Zum Gelingen des Lebens in der Liebe gehört also unabdingbar, einander zur Freude zu verhelfen und im Leiden zu helfen. Ein christliches Verständnis von Glück und Liebe schließt das gesamte Leben mit seinen Höhen und Tiefen und mit den Mühen um Beständigkeit ein. „Die große Liebe erkennt man nicht an ihrer (momentanen) Stärke, sondern an ihrer Dauer“ (Robert Poulet). Diese Liebe macht aus der Liebesgemeinschaft erst eine Lebensgemeinschaft, die in Freude und Leiden gelingen kann. Insofern kann man – mit Karl Barth – sagen, daß die Ehe das erste und exemplarische Lebensfeld ist, in dem sich der Glaube in der Liebe zu bewähren hat. Die Liebe ist nach christlicher Sicht kein inhaltsloser Begriff, den die Partner beliebig füllen können. Sie meint ein Beziehungsgeschehen, richtet sich also zunächst auf das gemeinsame Leben aus. „Liebe“ steht demnach zu den auf das Gelingen des Lebens zielenden, von Gott geschenkten Lebensordnungen und seinen Geboten nicht im Widerspruch, sie bewirkt nicht deren Auflösung, sondern ihre Erfüllung (Röm 13,9; Gal 5,14; 6,2; Mt 5,17ff.; Joh 14,15; 1 Joh 5,2.17 ff.). Die Gebote Gottes sind Angebote heilsamer Grenzen und Spielräume menschlicher Freiheit, Angebote lebensdienlicher Ordnungen des Lebens, in denen sich die Liebe in der Verantwortung für das eigene und das Leben anderer zu bewähren hat.

Die „äußere Form“ der Beziehungen der Geschlechter, die Ehe, dient also dem Gelingen ihrer „inneren“ Gestaltung, ihrer von Gott gewollten Bestimmung. Dabei ist nicht nur das personale Leben der Ehepartner im Blick, sondern das ihr Leben übergreifende und ermöglichende gemeinschaftliche Leben, insbesondere das Zusammenleben der Generationen. Gerade die Ehe, die sich zur Familie weitet, nimmt diese die Generationen übergreifende Verantwortung war. Die irrige Behauptung, daß zu einem evangelischen Verständnis der Ehe die grundsätzliche Bereitschaft zum Kind nicht konstitutiv hinzugehört, ist die Folge einer falschen antikatholischen Frontstellung, sie wurde aber von der EKD unter dem Eindruck der demographischen Entwicklung zu recht eindeutig widerrufen (vgl. EKD Studie, Gottes Gabe und die persönliche Verantwortung. Zur ethischen Orientierung für das Zusammenleben in Ehe und Familie, 1998). Die Familie erweist sich als die grundlegende „lebensdienliche“ Lebensform, in der der einzelne in erster Linie Verantwortung für die größeren Lebenszusammenhänge, für die vorangehenden wie auch die nachfolgenden Generationen, für Kinder und alte, kranke und pflegebedürftige Menschen wahrnimmt. Zu Recht bezeichnet die EKD-Studie daher die Lebensdienlichkeit als das entscheidende sozialethische Kriterium für das Zusammenleben der Geschlechter, dem letztlich nur die Ehe, die sich zur Familie weitet, entspricht. Wer sich bewußt gegen Kinder entscheidet, obwohl er sie natürlicherweise empfangen könnte, entscheidet nicht nur, daß die Menschheit in seiner Person ein Ende nimmt, sondern verweigert den entscheidenden Beitrag zum Gelingen eines gemeinschaftlichen Lebens.

Schlußfolgerung

Sollte sich auch die Kirche von der Ehe als normatives Leitbild des Zusammenlebens der Geschlechter verabschieden, sie als „auslaufendes Modell“ behandeln? Das kann doch nur der Fall sein, wenn es vordringliche kirchliche Aufgabe ist, auf den Dampfer des gesellschaftlichen „Fortschritts“ noch rechtzeitig aufzuspringen, um seine Fahrtrichtung „abzusegnen“. So wird die Kirche zu einer „Instanz“, die den Pluralismus der Lebensweisen in unserer Gesellschaft religiös legitimiert und ihn selbst – wenn auch mit einer gegenüber der Gesellschaft etwas verringerten Bandbreite – abbildet, sich dabei aber zunehmend selbst aufgibt und nicht begreift, daß die säkulare Gesellschaft dieser kirchlichen Legitimation letztlich gar nicht mehr bedarf. Unsere Ausführungen zeigen, daß die Ehe in biblisch-theologischer Sicht eine zentrale, den Verheißungen Gottes für das Leben entsprechende Bedeutung hat als primäres Bewährungsfeld des Glaubens an die Liebe und Treue Gottes in dem menschlichen Leben, und daß sie zugleich eine entscheidende sozialethische Bedeutung hat als lebensdienliche Lebensform für das Gelingen des gemeinschaftlichen Lebens in der Solidarität des Generationenzusammenhangs. Sollte es nicht primäre Aufgabe der Kirche sein, einer säkularen Gesellschaft die Ehe, die sich zur Familie weitet, als von Gott angebotene „heilsame“ und „lebensdienliche“ Form des Zusammenlebens der Geschlechter weiterhin anzubieten? Das müßte natürlich bedeuten, daß die Kirchen dies in ihren Lebensordnungen, nicht zuletzt auch für das Leben der Pfarrerinnen und Pfarrer, verdeutlichen und für verbindlich erklären.

Prof. Dr. Ulrich Eibach, Auf dem Heidgen 40, 53127 Bonn

Literatur des Verfassers

Liebe, Glück und Partnerschaft. Sexualität und Familie im Wertewandel, 1996

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 15. Oktober 2004 um 10:18 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Sexualethik.