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Rede vor dem Deutschen Bundestag für ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Freitag 9. März 2018 von Dr. Silke Launert


Dr. Silke Launert

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Ich bin mir bewusst, dass Sie diese Sätze nicht zum ersten Mal gehört haben und vermutlich auch nicht zum letzten Mal hören werden. Und dennoch: Diese zwei Sätze machen alles aus, wofür unsere Gesellschaft – unser Staat – steht. Diese zwei Sätze sind der Kern unserer gesellschaftlichen Ordnung – ihr moralisches Fundament.

An diesen zwei Sätzen müssen sich alle Gesetze, alle staatlichen Handlungen messen lassen. Und lassen Sie mich bereits an dieser Stelle klarstellen: Worüber wir heute debattieren, geht an die Substanz – Es geht um nichts weniger als die menschliche Existenz und das Recht auf Leben. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar und eindeutig festgestellt, dass Menschenwürde auch dem ungeborenen, dem werdenden menschlichen Leben zukommt, und dass das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes auch gegenüber seiner Mutter besteht. Und wie der zweite Satz unserer Verfassung klarstellt, muss der Staat die Menschenwürde des ungeborenen Lebens nicht nur achten, sondern auch schützen.

Meine Damen und Herren, wir verkennen dabei nicht, dass durch eine ungeplante Schwangerschaft die Lebensplanung der betroffenen Frau komplett auf den Kopf gestellt wird.

Wir verkennen nicht, dass hier höchstpersönliche Rechte der werdenden Mutter betroffen sind.

Und wir verkennen auch nicht, dass die große Mehrheit der betroffenen Frauen sich ihre Entscheidung ganz gewiss nicht leicht macht.

ABER: Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es nun einmal, dass die Vorkehrungen, die der Gesetzgeber trifft, für einen angemessenen und wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens ausreichend sein müssen. Mindestanforderung sei es demnach, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als Unrecht angesehen wird und daher verboten ist. Auch wenn in Ausnahmelagen der Abbruch zulässig ist, verpflichtet – nach dem Bundesverfassungsgericht – der Schutzauftrag den Staat, auch den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Der gesetzgeberische Wille ist an dieser Stelle unmissverständlich: Die Abtreibung darf in der Öffentlichkeit NICHT als etwas Normales dargestellt werden!

Der deutsche Gesetzgeber hat sich – den Vorgaben entsprechend – bewusst für ein ausdifferenziertes Schutzsystem entschieden. Ein wesentlicher verfassungsrechtlich gebotener Bestandteil dessen ist die Beratungspflicht. Die Beratung darf allerdings nur durch solche Stellen durchgeführt werden, die selbst kein Interesse – insbesondere kein finanzielles Interesse – an der Durchführung der Abtreibung haben. Würde man diese Regelung nun abschaffen oder lockern, käme es zu einer Verharmlosung und Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, was genau das Gegenteil von der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts wäre.

Lassen Sie es mich an dieser Stelle nochmals klar sagen: Wir haben bereits ein ausgewogenes und ausdifferenziertes Regelungskonzept!

Es gibt in ganz Deutschland Beratungsstellen, an die sich betroffene Frauen wenden können. Jede Frau in diesem Land hat bereits jetzt die Möglichkeit, umfassend und ergebnisoffen aufgeklärt zu werden und alle für ihre Entscheidung wichtigen Informationen zu erhalten. Die Beratungsstellen stellen der betroffenen Frau bereits jetzt eine Liste mit den Ärzten zur Verfügung, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Es ist also schlichtweg unwahr, wenn Sie behaupten, dass durch § 219 a StGB die Informationsmöglichkeiten von Schwangeren beschränkt werden.

Nun nochmal zum Stichwort „Kommerzialisierung“: Meine Damen und Herren von der Fraktion die Linke: In Ihrem Gesetzesentwurf formulieren Sie:

Stärkere Aufmerksamkeit bekommt diese paradoxe Gesetzeslage nun durch aktive Abtreibungsgegnerinnen und -gegner, die die Ärztinnen und Ärzte vermehrt wegen des Verstoßes gegen den überkommenden § 219 a StGB anzeigen, wenn sie auf ihren Webseiten Schwangerschaftsabbrüche in ihrem gewöhnlichen Leistungskatalog neben anderen Dienstleistungen mit anführen.

Damit – meine Damen und Herren – haben Sie den ersten Schritt Richtung Kommerzialisierung bereits gemacht.

In Wahrheit geht es hier doch um das Recht der Ärzte auf freie Berufsausübung – nämlich um die Information, was sie anbieten. Dieses Recht muss aber definitiv hinter das Recht auf Leben zurücktreten!

Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen Punkt verweisen:

Es kann doch nicht sein, dass in diesem Land auf der einen Seite Ärzte zahlreichen Werbeverboten unterliegen und dass Tabakwerbung weitestgehend verboten ist – auf der anderen Seite aber Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sein soll. Der Schutz des ungeborenen Lebens muss auch in Zukunft an oberster Stelle stehen!

Vielen Dank!

Dr. Silke Launert, Mitglied des Deutschen Bundestages, 22.2.2018

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 9. März 2018 um 13:14 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht.