Gemeindenetzwerk

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Zur Segnungsdiskussion

Sonntag 7. Januar 2018 von Prof. Dr. Rainer Mayer


Prof. Dr. Rainer Mayer

1.) Ausgangsfrage

Weshalb hat die Diskussion um die kirchliche Trauung von hs-Lebenspartnerschaften ein so großes Gewicht und warum beschäftigen sich Synoden und Kirchenleitungen so intensiv damit? Gibt es nicht wichtigere Fragen auf dogmatisch-ethischem Gebiet und in pastoraltheologischer Sicht? Wo, wann und warum ist ein „status confessionis“ gegeben? 

2.) Situation der Landeskirchen

Die evangelischen Landeskirchen stellen sich heutzutage als Organisationen dar, in denen alle theologischen Richtungen vertreten sein dürfen, wobei jedoch keine der anderen vorschreiben darf, was sie zu glauben und wie sie zu leben hat. Der Pluralismus ist gewollt und gilt als förderlich, damit eine Vielfalt „religiöser“ Einstellungen Raum hat und niemand „ausgegrenzt“ wird. Formal gilt allerdings immer noch, dass die Landeskirchen Bekenntniskirchen sind (lutherisch, reformiert, uniert) auf der Grundlage der Heiligen Schrift, der altkirchlichen und reformatorischen Bekenntnisse.

Somit klaffen Kirchenverfassung und kirchliche Praxis weit auseinander. Die Berufung auf Schrift und Bekenntnis gilt als konservativ, veraltet, ausgrenzend. Maßgeblich für diese Stimmung ist der Geist der Postmoderne, nach der es keine allgemeingültige Wahrheit gibt, sondern vielmehr unterschiedliche subjektive Befindlichkeiten, die entsprechend plurale Optionen rechtfertigen. Eine Haltung in diesem Sinne gilt auch geistlich-kirchlich als tolerant, die Berufung auf Schrift und Bekenntnis hingegen als begrenzt und ausgrenzend.

3.) Versuche zur Ãœberwindung der Spaltung

Auf die Spaltung zwischen kirchlicher Verfassungsnorm (Bekenntniskirche) und vieldeutiger Praxis (Pluralismus) wird von einzelnen Bewegungen und Gruppen um Bibel und Bekenntnis innerhalb der Landeskirchen hingewiesen. Das freilich ist nicht erwünscht. Es sind zudem Gruppen, die wenig institutionelles Gewicht haben. Allerdings gehören oft besonders aktive Gemeindeglieder dazu.

Um diese Spannung zu beseitigen, wird von maßgeblichen Kräften in Synoden und Kirchenleitungen versucht, den Widerspruch zu überdecken, indem die Verfassungsnorm (= Schrift und Bekenntnis) uminterpretiert und somit an die postmoderne pluralistische Praxis angepasst wird. Da die Bibel nach reformatorischer Lehre „norma normans“ (Grundnorm) das Bekenntnis „norma normata“ (abgeleitete Norm) ist, geht es in erster Linie um die Bibelauslegung. Durch die gesellschaftliche Entwicklung in Richtung einer Anerkennung, ja Förderung „sexueller Vielfalt“, rückt nun auch in der gesellschaftsoffenen Kirche die Diskussion um die kirchliche Trauung von hs-Lebenspartnerschaften ins Zentrum des Interesses. Um eine Anpassung von Verfassungsnorm und volkskirchlich pluraler Praxis zu erreichen, wird daher auf breiter Front versucht, die biblischen Weisungen im Sinne postmoderner Vielfalt umzuinterpretieren.

4.) Theologische Kurzschlüsse

4.1 Bibelexegese

Die Verfahren, um biblische Weisungen der gegenwärtigen Interessenlage anzupassen sind – bei kleinen Varianten – stets ähnlich: Zunächst wird festgestellt, dass die biblischen Texte historisch zu lesen sind. Diese richtige Erkenntnis wird aber nur dazu benutzt, die normative Geltung biblischer Weisungen teils zu relativieren, teils ganz zu bestreiten. Die entsprechenden Formeln lauten etwa: „Wir gehen heute von einem anderen Verständnis aus, daher trifft dieser Text nicht mehr die heutige Lebenswirklichkeit.“ Oder: „Die heutigen Menschen verstehen sich gerade nicht mehr so, wie es (in der betreffenden Bibelstelle) gemeint ist.“ Oder: „Die biblische Kritik an dieser Praxis setzt ganz andere Akteure voraus“; (gemeint ist: es wird nur verurteilt, dass heterosexuelle Menschen homosexuelle Handlungen vollziehen, nicht die homosexuelle Handlung als solche). Mit derartigen „Kunstgriffen“ können die biblischen Weisungen geradezu in ihr Gegenteil verkehrt werden. – Außerdem wird vielfach historisch nicht exakt gearbeitet. Zum Beispiel stimmt die Behauptung nicht, dass es in der Antike keine partnerschaftlichen homoerotischen Beziehungen gegeben hat. Darum ist auch die Folgerung falsch, dass z.B. der paulinische Lasterkatalog 1Korinther 6,9 f. die heutige partnerschaftliche hs-Beziehung nicht trifft, „da die Bibel derartiges nicht kennt“. – Ferner wird die ethische Verbindlichkeit naturrechtlicher Argumentation, die sich auf die Schöpfung bezieht, bestritten, gleichzeitig wird jedoch auf die „Natürlichkeit“ („Schöpfungsvariante“) homosexueller Veranlagung und Praxis verwiesen. – Hinweise auf solche logischen Widersprüche haben allerdings im Rahmen des Wahrheitsrelativismus der Postmoderne leider wenig Chancen, gehört zu werden.

Ein weiteres Beispiel: Die klare ethische Weisung Jesu in Markus 10, 2-11 und Matthäus 19, 3-12 wird umgedeutet. Es geht um die Frage, ob Ehescheidung erlaubt sei. Jesus verweist in diesem Zusammenhang auf die Schöpfung und zitiert 1Mose 2,24. Dort heißt es: „Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und sie werden ein Fleisch.“ Indem Jesus aber an den genannten neutestamentlichen Stellen gegenüber dem AT das Wörtchen „die zwei“ hinzufügt, ist unbestreitbar, dass Jesus nichts anderes meint als die lebenslänglich verbindliche Ehe zwischen einem Mann und einer Frau. – Gibt es eine höhere christliche Autorität als eine eindeutige Weisung Jesu?

Fazit: Das Instrumentarium exakter exegetischer Arbeit wird vernachlässigt. Statt dessen werden Vermutungen in den Rang von „Forschungsergebnissen“ gehoben und zur Begründung verbindlicher kirchlicher Praxis herangezogen. Umgekehrt werden klare biblische Weisungen relativiert oder gar bestritten, jedenfalls nicht befolgt.

4.2 Ethik

Zwischen Gebot und Gesetz wird nicht hinreichend unterschieden. Die Gebote wie z.B. „nicht töten, ehebrechen, stehlen“ (=apodiktisches Recht) sind in der Tat situationsoffen. Man kann zurückfragen: „was heißt das genau, was gehört dazu und was nicht?“ Deshalb werden die Gebote in der Lebenswirklichkeit immer wieder durch Gesetze (=kasuistische Beschreibungen) zu konkretisieren sein. Folglich finden sich in der Bibel zweifellos Gesetze, die zeitbezogen sind. Das heißt aber nicht, dass sie belanglos sind, sondern es ist zu fragen, was damals damit gemeint war und was dies für unsere heutige Situation bedeutet. Gebot und Gesetz sind also zu unterscheiden. Aus der richtigen Feststellung, dass „die Liebe des Gesetzes Erfüllung“ ist (Römer 13,10) kann nicht die gesamte biblische Ethik in einen allgemeinen, verwaschenen Liebesbegriff hinein aufgelöst werden. Die Liebe im biblischen Sinne der Agape steht nicht gegen das Gebot! Außerdem: Die einseitige Sexualisierung des Liebesbegriffs in unserer Zeit entspricht nicht der Fülle des biblischen Liebesverständnisses.

4.3  Seelsorge

In der Ethik geht es um die Spannung zwischen Sein, Sollen und Wollen. Deshalb darf Seelsorge nicht nur bestätigend und „absegnend“ verfahren (affirmative Seelsorge), sondern ganz wesentlich gehört der Hinweis auf die Kraft zur Änderung durch die Gabe des Geistes zur biblischen Seelsorge (nuthetische = ermahnende Seelsorge). Nach dem Motto: „Ich bin nun mal so“, wird in unserer Zeit Sexualität entethisiert. Das sollte Kirche nicht mitmachen! Sie weiß von der Verantwortung vor dem eigenen Gewissen, vor dem Mitmenschen und vor Gott. Insbesondere vertraut sie auf die Neuschöpfung durch die Kraftwirkung des Heiligen Geistes.

Fazit: Da es bei der Bibelfrage um die Grundlagen des kirchlichen Bekenntnisses, somit um die Identität der Kirche geht, samt allen Folgen für Ethik und Seelsorge, ist bei der Segnungsdiskussion zweifellos der status confessionis berührt! Es ist die Frage, ob wir eine religiöse Organisation zur Pflege von Traditionen, zur Verzierung der Wechselfälle des Lebens, schließlich zur Durchsetzung gesellschaftspolitischer Aktionen zwecks „Weltverbesserung“ oder ob wir Bekenntniskirche sein wollen. An dieser Stelle ist vom Weg der Bekennenden Kirche zu lernen, die sich gesellschaftlichen Entwicklungen entgegenstellte und sich nicht staatlich gleichschalten ließ. – Im Unterschied zu damals haben wir noch die Freiheit zum Bekenntnis, ohne Repressionen fürchten zu müssen. Wir sollten sie nutzen, so lange noch Zeit ist!

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 7. Januar 2018 um 23:03 und abgelegt unter Gemeinde, Gesellschaft / Politik, Sexualethik, Theologie.