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Stellungnahme zu „Pfälzischer Pfarrer will seinen Freund heiraten“ in „idea spektrum“ Nr.38 vom 20. September 2017

Mittwoch 27. September 2017 von Netzwerk Bekennender Christen Pfalz


Netzwerk Bekennender Christen Pfalz

Die Evangelische Kirche der Pfalz hat 2002 die Möglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare beschlossen, sofern das Presbyterium einer Gemeinde und der zuständige Pfarrer zustimmen. Diese Segnungshandlung hat jedoch keinen Verfassungsrang und keine Aufnahme in die Agende, wodurch die Gewissensfreiheit gewährleistet werden sollte. Als die EKD im Jahre 2010 ein einheitliches Pfarrerdienstgesetz beschlossen hatte, hat die Pfälzische Landeskirche dieses 2012 in Kraft gesetzt mit dem Zusatz „Lebensgemeinschaften, die als Alternative zur Ehe verstanden werden oder verstanden werden können, sind mit dem Pfarrdienst nicht zu vereinbaren“. Damit war aber keineswegs ein Verbot von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Pfarrhäusern gemeint, sondern es wurde uns seitens des Landeskirchenrates mitgeteilt, dass eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften etwas vollkommen anderes sind als Ehe und daher mit dieser gerade nicht zu verwechseln.

Wenn nun mit Zustimmung oder Duldung des Landeskirchenrates ein gleichgeschlechtliches Paar mit staatlichem Eheschluss ins Pfarrhaus einzieht, dann geschieht eine Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau und das zuvor angewendete Argument einer Nichtverwechselbarkeit wird hinfällig. Damit wären aber auch alle gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ohne staatlichen Eheschluss im Pfarrhaus nicht mehr möglich.

Es wird deutlich, welche Unklarheiten und Widersprüche eine Argumentation hervorbringt, die es allen Recht machen will, aber den Maßstab der Bibel als Gottes Wort bereits mit dem Beschluss der Landessynode 2002 verlassen hat. So hatte Kirchenpräsident Christian Schad im Juni 2015 in idea die Meinung vertreten „Die Ehe ist aus evangelischer Sicht eine Gemeinschaft von Mann und Frau.“ Auch hat der Landeskirchenrat nach dem Bundestagsbeschluss „Ehe für alle“ argumentiert, dass es keinen Automatismus zwischen staatlichem und kirchlichem Recht gäbe. Zugleich wird der Einzug eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares zumindest geduldet.

Seit Jahren wird mit der Salamitaktik Schritt für Schritt die absolute Gleichstellung vorangetrieben. Merkwürdigerweise haben die Landeskirchen im Vorfeld des Gesetzes „Ehe für alle“ geschwiegen und teilweise sogar Zustimmung signalisiert. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu erwarten, dass auch in der Pfalz bald die Segnungshandlung durch die Trauung gleichgeschlechtlicher Ehepaare abgelöst wird. In den Rang einer Kasualhandlung aufgestiegen, fällt damit auch der Gewissensschutz der Presbyterien und Pfarrer. Welche Folgen eine Abkehr von Gottes Wort und eine Auflösung des Gewissensschutzes haben kann oder muss, dürfte im Jubiläumsjahr der Reformation jedem bewusst sein. Zugleich wäre dies das Zeugnis
einer an den Staat angepassten Kirche, die sich von der Kirche Jesu Christi scheidet.

Während des Dritten Reiches wurde in der Barmer Theologischen Erklärung 1934 gegen die sogenannten Deutschen Christen bekannt, dass allein Jesus Christus und der Heiligen Schrift zu vertrauen und zu gehorchen ist. Und es wurde die falsche Lehre verworfen, dass es andere Wahrheiten gibt (These I) oder Bereiche unseres Lebens, für die Gottes Wort nicht gültig sei (These II). Und zu These III heißt es: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.“

Netzwerk bekennender Christen – Pfalz
www.nbc-pfalz.de

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 27. September 2017 um 17:03 und abgelegt unter Kirche, Sexualethik, Theologie.