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Petition an die Bayerische Staatsregierung: Ehe-Öffnung kippen

Donnerstag 14. September 2017 von CitizenGO


CitizenGO

Wir können die Ehe retten – wenn wir jetzt handeln! Die im Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe steht im Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Ermuntern wir jetzt die bayerische Staatsregierung zu einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht. Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2017 in einem Hauruck-Verfahren mit einer großen Mehrheit von 393 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und vier Enthaltungen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare („Ehe für alle“) beschlossen. Mit dieser Entscheidung ist die zivile Ehe zur leeren Hülle geworden, die, je nach Machtverhältnissen gesellschaftlicher Gruppen, beliebig mit neuen Inhalten gefüllt und pervertiert werden kann. Genau dafür steht das Programm „Ehe für alle“.

Diese Ehe-Öffnung steht im Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit feststellen und das Gesetz zur Ehe-Öffnung für nichtig erklären. Dazu ist ein abstraktes Normenkontrollverfahren erforderlich, das entweder von der Bundesregierung nach Kabinettsbeschluß (z.Zt. unmöglich), einem Viertel aller Bundestagsabgeordneten (möglich), oder von der Regierung eines Bundeslandes (z.B. Bayern, da CSU allein regiert) beantragt werden kann. Bei einer Normenkontrolle prüft das Bundesverfassungsgericht, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht.

Bislang hat das Bundesverfassungsgericht die Ehe stets als „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ bezeichnet, die „nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden […], da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt.“ (Vgl. Urteil vom 17.07.2002) In einem Urteil zur Beamtenbesoldung 2012 hat Karlsruhe dies nicht nur bekräftigt, sondern erteilt jeglichem Antasten der Ehe eine klare Absage: „Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz. Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern.“ (Vgl. Urteil vom 19. Juni 2012).

Ist die Ehe einmal geöffnet, gibt es kein Halten mehr. Bereits wenige Stunden nach der Abstimmung im Bundestag erhob die dadurch beflügelte LGBTI-Bewegung auf dem Webportal queer.de weitere unerhörte Forderungen, wie die „Abschaffung des diskriminierenden Schutzalters“ und „rechtliche Absicherungen für Menschen, die sich für Lebensgemeinschaften jenseits der Zweierkiste entscheiden“. Auch angesichts des rasant wachsenden muslimischen Bevölkerungsanteils in unserem Land sind schon bald Forderungen nach einer weiteren Ausweitung der „Ehe“ auf Polygamie und dann auch Kinderehe zu erwarten. Da mit der Ehe das volle Adoptionsrecht verbunden ist, können Homosexuellen-Paare jetzt Kinder adoptieren. Das natürliche Recht des Kindes auf Vater und Mutter (Kindeswohl) wird in ein „Recht auf ein Kind“ verkehrt. Die Forderung nach Legalisierung der menschenverachtenden Leihmutterschaft wird absehbare Folge sein.

Die Ehe-Öffnung am 30. Juni 2017 muß deshalb gestoppt werden! Der schnellste und sicherste Weg dazu ist die Beantragung eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht durch die Bayerische Staatsregierung. Bitte schließen Sie sich deshalb unserer Petition an und fordern Sie den Bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer, Innenminister Herrmann, Justizminister Bausback und den CSU-Landtagsfraktionsvorsitzenden Kreuzer auf, die Normenkontrollklage gegen die „Ehe für alle“ unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes auf den Weg zu bringen, bevor die ersten „Ehe“schließungen und Kindesadoptionen vollzogen werden.

Durch die Unterzeichnung dieser Petition wird nebenstehende E-Mail mit Ihrer E-Mail-Adresse an die vier Adressaten versendet.

Hier unterzeichnen.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 14. September 2017 um 11:48 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik.